Peter Hans
Taut Gesellschaft mbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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539,50
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1.069,50
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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6.287,86
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7.683,69
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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4.971,82
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232,41
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Summe Aktiva
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11.799,18
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8.985,60
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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- 17.942,03
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- 16.262,80
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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2.678,69
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- 1.679,23
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B. Rückstellungen
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600,00
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500,00
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C. Verbindlichkeiten
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897,93
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863,04
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Summe Passiva
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11.799,18
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8.985,60
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss,
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG)
erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften aus-
gerichtet.
I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251
HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht
anderes
bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passiv-
seite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücks-
rechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB
gebildet worden.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäfts-
jahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorher-
gehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unter-
nehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegeben-
heiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich plan-
mäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäfts-
jahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung
wurden,
soweit steuerlich zulässig, genutzt.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG
wurde
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten
und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten gemäß § 255 (2)
S. 2 HGB mit den
gemäß R 33 EStR einzubeziehenden
Aufwendungen unter
Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und
anderer
Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4
HGB.
5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Ab-
schreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Liefe-
rungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwert-
berichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten sind
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
7. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unab-
hängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die
Geschäftsführung durch folgende Personen
wahrgenommen:
Frau Karin Taut
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