Conro Dynamics GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Armin Püttmer seit 7.7.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefanie Püttmer | 60.00% |
| 34.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Riva GmbH EngineeringBacknangJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht zum 31.12.2022RIVA GmbH EngineeringI. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell des Unternehmens 1. Zum Unternehmen a) Organisatorische Struktur Die RIVA GmbH Engineering wurde am 22. Oktober 2004 mit Sitz in Backnang gegründet. Die RIVA GmbH Engineering beschäftigt im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt 191 spezialisierte Mitarbeiter sowie 33 Auszubildende. b) Segmente Die Geschäftsfelder umfassen im Kernbereich den Metall- und Fassadenbau, die Beratung, Entwicklung, Projektierung, statische Auslegung sowie die Fertigung und Montage von Gebäudeelementen aller Art, überwiegend aus Edelstahl, Aluminium und Glas. Dabei handelt es sich vorwiegend um individuelle Anfertigungen nach den Vorstellungen der Kunden. Dieser Kernbereich soll in den nächsten Jahren sukzessive um technologische Produkte erweitert werden, die dem Klimawandel Rechnung tragen sollen. Dazu gehören neben smarten und umweltfreundlichen Baulösungen im Kernbereich u.a. die Entwicklung und Produktion großtechnischer, containerbasierter elektrischer Speicherlösungen für Wind- und Solarparks sowie für batteriegepufferte Elektroladesäulen für PKW und LKW sowie die Fertigung von mobilen Heiz-Kühl-Kombinationsgeräten. c) Standorte Am Stammsitz in Backnang befindet sich neben der Geschäftsleitung, das Technische Büro, das die jeweiligen Projekte plant, konstruiert sowie konzipiert, die Produktion sowie die Logistikabteilung. In Mekka, Saudi-Arabien, besteht eine weitere Betriebsstätte. Diese dient in erster Linie als Bauleitung für die diversen Einzelprojekte an der heiligen Moschee sowie als Servicegesellschaft für Fassaden- und Glasbaukonstruktionen. 2. Zur Geschäftstätigkeit a) Produkte und Dienstleistungen RIVA GmbH Engineering plant, konzipiert, produziert und montiert Fassaden nach Kundenwunsch. Hierbei handelt es sich einerseits um Elementfassaden aus Aluminium, Edelstahl und Glas, faltbare Dächer aus Glas und Edelstahl, kraftbetriebene, mehrflügelige Tore und Fassadenteile und andererseits um Fassadenelemente wie Brüstungen, Fenster, Türen, die teilweise aus Aluminiumdickblechen gefräst bzw. klassisch aus Aluminiumprofilen oder Edelstahl hergestellt werden. b) Geschäftsprozesse Die Gesellschaft setzt konsequent auf einen Personalbestand von hochqualifizierten Mitarbeitern im In- und Ausland und investiert in großem Ausmaß in einen modernen, spezifischen Maschinenpark, was beides mit einer ständigen Erweiterung von Produktionsflächen verbunden ist. Flankiert wird dies durch die konsequente Nutzung einer geeigneten ERP-Branchensoftware sowie zahlreichen Verfahrensanweisungen und Arbeitshilfen im Rahmen des Qualitätsmanagements. Bedingt durch die Wiederaufnahme der Projekte in Mekka wurde in 2021 im Unternehmen eine Projektgruppe gebildet, die als Bindeglied zwischen dem Kunden und den einzelnen Abteilungen wie Technischem Büro, Produktion, Logistik und Montage fungiert und die Gesamtorganisation der einzelnen Projekte koordiniert. Seit der letzten baulichen Erweiterung von 2017 verfügt die Gesellschaft an ihrem Geschäftssitz über eine Produktions- und Lagerfläche von ca. 36.000 qm. Künftig sind am Geschäftssitz der Gesellschaft noch bauliche Erweiterungen geplant, sobald dafür der rechtliche Rahmen geschaffen werden konnte. Alle Geschäftsfelder der Gesellschaft sollen dabei auch künftig an einem zentralen Standort gebündelt werden. c) Absatzmärkte Aktuell liegt der Absatzmarkt vorwiegend in Staaten auf der arabischen Halbinsel mit Schwerpunkt in Saudi-Arabien. Dort ist die Gesellschaft mit der Erweiterung der heiligen Moschee befasst. In Deutschland konnten im Jahr 2022 wieder diverse kleinere Projekte im Fassaden-, Metall- und Maschinenbau akquiriert und ausgeführt werden. d) Externe Einflussfaktoren für das Geschäft Die Ende 2019 wieder aufgenommenen Montagetätigkeiten in Mekka konnten im Berichtsjahr weitergeführt werden. Pandemiebedingte Verzögerungen bzw. Unterbrechungen traten nicht mehr auf. Im Geschäftsjahr 2022 verlängerten sich die Lieferzeiten von Rohstoffen und Kaufteilen gegenüber 2020 und 2021 noch einmal erheblich. Die Rohstoffpreise für die von der Gesellschaft benötigten Rohstoffe wie Aluminium und Edelstahl sowie die Einkaufspreise für elektrische und elektronische Steuerungskomponenten erhöhten sich in 2022 gegenüber 2020 und 2021 sehr stark. Auch können externe Dienstleistungen teilweise nur mit ungewohnt langen Lieferzeiten beschafft werden. 3. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Umstandes, dass in 2021 und 2022 die Montagearbeiten in Mekka immer noch in reduziertem Umfang erfolgten und damit auch in der Produktion in Backnang der Arbeitsanfall reduziert gewesen ist, wurde die in 2020 für einen Großteil der in der Produktion befindlichen Belegschaft eingeführte Kurzarbeit weitergeführt. Aufgrund der positiven Projektentwicklungen in Mekka und der neu hinzugekommenen Produktlinien konnte die Kurzarbeit in der zweiten Jahreshälfte 2022 beendet werden. Die Kurzarbeitsquote konnte im Geschäftsjahr um 8% zum Vorjahr gesenkt werden und liegt im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt bei 23%. B. Forschung und Entwicklung 1. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für eigene Zwecke Die Gesellschaft widmet sich neben der Entwicklung von speziellen Fassadenlösungen, ebenfalls um die Entwicklung von stationärer Speicherung elektrischer Energie auf Basis von Lithium-Akkumulatoren zur netzunabhängigen Gebäudeversorgung bzw. zur Pufferspeicherung von regenerativ oder konventionell erzeugtem elektrischem Strom. Die Entwicklungen Energiecontainer und Ladestation konnten auch in 2022 weiterverfolgt werden. a) Quantitative Angaben zum Faktoreinsatz Die Aufwendungen für den Bereich Forschung & Entwicklung betrugen in Geschäftsjahr 2022 1.187 TEUR. Dies entspricht 4% der Gesamtleistung. Im Bereich F&E arbeiteten im Jahr 2022 im Durchschnitt 5 Mitarbeiter, dies entspricht dem Vorjahresniveau. b) Ergebnisse der F&E Im 1. Halbjahr 2023 wurden die ersten Prototypen des Energie- und Ladecontainers auf dem Betriebsgelände in Backnang in Betrieb genommen und werden seither bezüglich Bezahlterminal und Batteriesteuerung getestet und weiterentwickelt. Die aus der Inbetriebnahme gewonnenen Erfahrungen werden dazu führen, dass die Gesellschaft in 2025 entsprechende Batteriecontainer im In- und Ausland anbieten wird. Der derzeitige Bedarf an solchen Batteriespeichern ist hoch und wachsend. c) Aktivierungsquote Die Aufwendungen für F&E in Höhe von 1.187 TEUR wurden zu 100 % aktiviert. II. Wirtschaftsbericht A. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 1. Branchenkonjunktur Der Zielmarkt Saudi-Arabien erholte sich seit 2021 wieder, befindet sich aber in 2022 immer noch unter Vorkrisenniveau. Erst im Jahr 2024 wird das Vorkrisenniveau erreicht. Die Baubranche in Saudi-Arabien blickt aber optimistisch in die Zukunft und erwartet hohe Auftragseingänge und steigende Zahlen, da die Auftragsvergabe seit 2023 sprunghaft gestiegen ist. 2. Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens Der nationale und internationale Markt wird weiterhin von starker Konkurrenz geprägt. Die Spezialisierung und hohe Bereitschaft zu innovativen Prozessen verschaffen der RIVA GmbH Engineering international einen Wettbewerbsvorteil, der durch gute Kontakte auf der arabischen Halbinsel und Referenzprojekten wie bei der Erweiterung der großen Moschee in Mekka gefestigt wird. Dabei erlaubt es der hochmoderne Maschinenpark fast alle individuellen Wünsche der Kunden zügig und qualitativ hochwertig umzusetzen. Die Faktoren Zeit, Qualität und Verlässlichkeit sind die wesentlichen Garanten dafür, dass sich RIVA erfolgreich gegenüber der Konkurrenz behaupten kann. Soweit es in der Vergangenheit Probleme mit einzelnen Maschinenherstellern gab und gibt, ändern diese nicht den Gesamteindruck, sondern relativieren allenfalls den technologischen Vorsprung vor der Konkurrenz. So konnte in 2022 mit einem Maschinenhersteller eine vergleichsweise Lösung erreicht werden und die Wasserstrahlschneideanlage wieder in Betrieb genommen werden. Die Gesellschaft ist deswegen bestrebt, Probleme konstruktiv zu beheben, um den technologischen Vorsprung nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Insofern bieten die wiederholten Unterbrechungen der Bauaktivitäten in Mekka auch die Chance, logistische und maschinelle Probleme zu beseitigen und die inneren und äußeren Abläufe zu optimieren und zu konsolidieren. Der technologische Vorsprung vor der Konkurrenz ist groß genug, um diese Zeitspanne ohne erhebliche Nachteile zu nutzen. Auf nationaler Ebene verstärkt sich der Trend, Bauleistungen aus einer Hand anbieten zu müssen. B. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung und Ereignisse Geschäftsverlauf Die nach dem Geschäftsführungswechsel begonnenen Umstrukturierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2022 weiter betrieben und ausgebaut. Neben der Platzierung der Projektgruppe und der Ernennung kompetenter Projektleiter, die die Umsetzung der Projekte intern und extern koordinieren, wurden der Einkauf, die Arbeitsvorbereitung, die Produktion sowie die Qualitätssicherung optimiert und die dazugehörigen Prozesse im ERP-System entsprechend abgebildet. Ebenfalls wird die Digitalisierung vorangetrieben, um Geschäftsprozesse zu verbessern. 2. Wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Nach wie vor waren in 2022 verschiedene Bereiche der Moschee für Bauarbeiten und Montagearbeiten gesperrt. Die Anpassung der Planung, insbesondere der Statik an den neuen Saudi Building Code sowie die Einhaltung erhöhter sicherheitstechnischer Vorgaben bei denjenigen Projekten, die Stand 2019 noch nicht montiert gewesen sind, wurde in 2022 fortgeführt. Dies hatte insbesondere im Technischen Büro zur Folge, dass viele Pläne an neue Standards angepasst werden mussten, neue Statiken erstellt und der Genehmigungsprozess nochmals durchlaufen werden musste. Dieser Vorgang wird mindestens bis in das Jahr 2025 andauern. Gegenüber 2021 erhöhte sich der Montageaufwand in Mekka stetig. Das Außenlager Mekka wird im Geschäftsjahr 2022 weiterhin durch eigenes Lagerpersonal betrieben. Dadurch konnte der Ablauf und die Koordination deutlich verbessert werden. 3. Entwicklungen, Ereignisse, ursächlich für Geschäftsverlauf Weiterhin werden die eingelagerten vorproduzierten Bauteile sowohl am Firmenstandort in Backnang als auch im Außenlager in Mekka auf Vollständigkeit sowie auf Lagerschäden hin untersucht. Da das Außenlager in Mekka durch einen externen Wachdienst bewacht ist, sind die seit mehreren Jahren eingelagerten Bauteile vollständig vorhanden. Die Lagerhaltung wird sowohl vom Endkunden SBG als auch von RIVA GmbH Engineering jeweils in einer eigenen Lagerverwaltung erfasst. Auch am Firmenstandort sind alle vorgefertigten Bauteile noch vorhanden. Zu- und Abgänge des Materials werden durch doppelte Buchführung nachgewiesen. Aufgrund der langen Lagerzeit sind diverse Bauteile zu überarbeiten bzw. neu zu produzieren. Diese Bestandsaufnahme mit Qualitäts- und teilweise Funktionskontrolle wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 voraussichtlich vollständig abgeschlossen sein. 4. Beurteilung der Bedeutung für das Unternehmen Die Anpassung der Planungen an den verschiedenen Projekten in der heiligen Moschee an die aktuellen Anforderungen des Kunden erfordert einen erhöhten Planungs- und Verwaltungsaufwand und führte auch im Jahr 2022 zu einer vollen Auslastung des Technischen Büros. Daher konnten die meisten Arbeiten im Bereich Planung, Genehmigung, Statik, Elektrotechnik zu großen Teilen im eigenen Haus ausgeführt werden. Die Sichtung, die Überprüfung sowie die Überarbeitung der bereits produzierten Bauteile hat die Belegschaft am Firmenstandort Backnang ausgeführt. Im Außenlager Mekka wurden diese Arbeiten durch eigenes Lagerpersonal, sowie unterstützend durch Subunternehmer ausgeführt. C. VFE-Lage (Vermögens-, Finanz-, Ertragslage): 2. Darstellung, Analyse und Ertragslage a) Wesentliche Ergebnisquellen Die RIVA GmbH Engineering erzielte im Geschäftsjahr 2022 geringere Umsatzerlöse als im Vorjahr, da kein Mekka-Projekt schlussabgerechnet werden konnte. Im Berichtsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 10.354 TEUR erzielt. Der erzielte Umsatz 2022 setzt sich hauptsächlich aus Erlöse Inland in Höhe von 6.659 TEUR, sowie Erlöse Stromeinspeisung in Höhe von 1.443 TEUR zusammen. Die Erlöse aus Stromeinspeisung sind um 100 TEUR zum Vorjahr gestiegen, dies entspricht einem Zuwachs um 7,9% zum Vorjahr. Das Finanzergebnis lag in Summe bei -1.493 TEUR. Im Geschäftsjahr 2022 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -25.113 TEUR entstanden. b) Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr (1) Dafür ursächliche Faktoren Die realisierten Umsätze betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsverlauf beschriebenen Bauvorhaben im Inland. Durch konsolidierte Energielieferverträge mit einer Preissicherung bis 31.12.2023, wurde die Stromeinspeisung um 8% zum Vorjahr erhöht. Die Reduzierung des Finanzergebnisses um 2.900 TEUR gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Betriebsprüfung. (2) Zugrunde liegende Trends In 2022 wurden keine Projekte durch den Kunden abgenommen. Aus aktueller Sicht können erst wieder in 2023 weitere Projekte abgenommen werden. Ein Großteil der Projekte in Mekka soll nach Wunsch der SBG bis 2026 fertiggestellt werden. (3) Ungewöhnliche, nicht jährlich wiederkehrende Ereignisse Bedingt durch den langen Baustopp in Saudi-Arabien mussten viele Maßnahmen ergriffen werden, die Baustelle wieder einzurichten und die Montagetätigkeiten an den diversen Projekten wieder aufzunehmen. Es musste eine umfangreiche Bestandsaufnahme des in Backnang und in Mekka eingelagerten Materials durchgeführt werden. Die Kontrolle und Aufnahme der Halbfertig- und Fertigprodukte dauerte auch in 2022 noch an und ist Stand heute nicht komplett abgeschlossen. c) Wesentliche Faktoren für die Veränderung der Ertragslage Die Gesellschaft ist in 2022 - wie auch in den Vorjahren - im Wesentlichen von dem Hauptauftraggeber SBG abhängig. Die Ertragslage hat sich aufgrund der höheren Materialquote durch Rohstoffverknappung und Inflation und des Umstandes, dass aufgrund der vielen Speziallösungen nur wenige Lieferanten in die engere Auswahl kommen, was zu einer starken Abhängigkeit von diesen Lieferanten führt, verschlechtert. Hinzu kommt der Mangel an Fachkräften in allen Bereichen des Unternehmens. d) Darstellung und Analyse der Auftragslage (gleichwertige Angaben) Die RIVA GmbH Engineering beteiligt sich weiterhin an Ausschreibungen für Projekte in Saudi-Arabien. (4) Auftragseingang im laufenden Jahr, Auftragsbestand, Auftragsreichweite Die Angebotslage hat sich in 2021 bedingt durch die Neuausrichtung und Neuorganisation der Projekte an der Moschee in Mekka in Summe reduziert, konnte in 2022 jedoch wieder erhöht werden. Allerdings haben sich neue Firmen für weitere Projekte in der Großen Moschee beworben, was zu einer schärferen Konkurrenzlage und zu teils drastisch reduzierten Preisen führt. In Deutschland konnten kleinere Aufträge in Bereich Maschinenbau und Zulieferindustrie abgewickelt werden. Durch den Auftragseingang der mobilen Heiz-Kühl-Wärmepumpen sowie der zur Beheizung gedachten Luft-/Luft-Wärmepumpe durch die Kroll Energy GmbH kann die Produktion im Bereich Montage gut ausgelastet werden. Produktionsstart war Anfang 2022, die Fertigung dieser Serie wird mindestens bis Ende 2023 andauern. e) Analyse der wesentlichen Aufwendungen und Erträge (5) Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung, Der Materialaufwand, sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen konnte in 2022 um ca. 14% auf 9.540 TEUR reduziert werden (Vorjahr 11.064 TEUR). Das entspricht einer Materialaufwandsquote von 28% (Vorjahr 19%) und liegt hauptsächlich daran, dass bereits vorgefertigte Halb- und Fertigfabrikate vervollständigt und nachgearbeitet wurden. (6) Personalkosten und deren Entwicklung Die in 2020 aufgrund der Corona-Krise eingeführte Kurzarbeit dauerte bis 30.06.2022 an. Die KUG-Quote konnte im Geschäftsjahr um 13 % auf 18 % gesenkt werden (Vorjahr 31%). Die Belegschaft reduzierte sich in 2022 um 17 Mitarbeiter auf 191 Mitarbeiter zum Bilanzstichtag. Der Personalaufwand hat sich auf ein ungefähr gleichbleichendes Niveau eingependelt und liegt bei 13.140 TEUR (Vorjahr 12.276 TEUR). Die Personalaufwandsquote liegt im Geschäftsjahr bei 39% (Vorjahr 21%). (7) Inbetriebnahme oder Stilllegung von Produktionsanlagen Seit April 2020 dürfen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung acht Maschinen des Herstellers MKM nicht mehr für die Produktion genutzt werden. Diese Anordnung besteht auch in 2022 fort. Derzeit kann aufgrund der reduzierten Auslastung und des Umstandes, dass die Maschinen zu keinem Zeitpunkt die geforderte Qualität liefern konnten, die Produktion auf andere Maschinen ausgelagert werden, so dass nur ein überschaubarer Produktionsengpass besteht. Außerdem wurde der Maschinenpark im Geschäftsjahr 2022 weiterhin konsolidiert und nicht benötige Maschinen veräußert. Defekte Maschinen werden nach Verfügbarkeit entsprechender Instandsetzungsfirmen sukzessive überarbeitet und wieder in Betrieb genommen. Seit September 2021 betreibt die Gesellschaft einen CryptoMining-Container auf dem Gelände, welcher mit selbst produzierten Strom betrieben wird. Leistungsspitzen des Blockheizkraftwerks können so sinnvoll genutzt werden. Perspektivisch ist der Betrieb des Miningcontainers mit Solarstrom geplant. 2. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Finanzlage Die RIVA GmbH Engineering führt ihr eigenes Finanz- und Cashmanagement. Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist die operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Basis dafür bildet neben den operativen Ergebnissen ein konsequentes Working Capital Management. Die RIVA GmbH Engineering verfügt über Forderungen aus Lieferung und Leistung im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. In 2022 wurden Investitionen in Höhe von 5.306 TEUR getätigt. Davon wurden 3.272 TEUR in Form von Kapitalrücklagen an zwei verbundene Unternehmen ausgegeben. Die Kapitalrücklagen dienen zur Deckung von laufenden Kosten, sowie der Sicherung von Fördervorhaben. Außerdem wurden weitere E-Fahrzeuge angeschafft, da mittelfristig ein Großteil der Fuhrparkflotte auf E-Antrieb umgestellt werden soll. a) Kennzahlen zur Liquidität: f) Liquiditätsanalyse anhand einer Kapitalflussrechnung Der Gesellschaft stehen zum Bilanzstichtag liquide Mittel in Höhe von 10.278 TEUR (Vorjahr 30.617 TEUR) zur Verfügung. Davon sind 9.755 TEUR in Wertpapiere gebunden, welche innerhalb von 10 Bankarbeitstagen abgerufen werden können. Die Quote der liquiden Mittel ist im Vergleich zum Vorjahr auf 5% gesunken. Daraus resultiert ein Mittelabfluss zum Bilanzstichtag in Höhe von 20.339 TEUR. Dies stellt eine Abweichung zu den in 2021 prognostizierten Leistungsindikatoren dar. Der Cashflow zum Bilanzstichtag betrug -8.061 TEUR (Vorjahr 26.817). Dies entspricht einer Cashflow Marge in Höhe von -24% (Vorjahr 45%) in Bezug auf die Gesamtleistung des Unternehmens. g) Verfügungsbeschränkungen von Kapital RIVA GmbH Engineering hatte im Zuge der Geldanlage erhebliche Finanzmittel in Höhe von 52.263 TEUR per 31.12.2022 ausgegeben, davon 50.808 TEUR an über die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsebene nahestehende Gesellschaften. Insgesamt konnte die Gesellschaft Tilgungen in Höhe von 5.531 TEUR verbuchen. Um das Verwahrentgelt zu vermeiden, wurden Wertpapiere in Höhe von 11.000 TEUR angeschafft. Der Kursverlust zum Bilanzstichtag beträgt ca. 1.000 TEUR. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Vermögenslage Per 31.12.2022 hatte die Gesellschaft 10.278 TEUR liquide Mittel zur Verfügung, das entspricht einem Mittelabfluss um weitere 20.338 TEUR zum Bilanzstichtag Vorjahr. Die Liquiditätslage entspricht der Prognose von 2021. Bei der Vermögenslage ist eine Verschlechterung bedingt durch hohe Steuerrückstellungen aufgrund der Betriebsprüfung eingetreten, was auch die Ertragslage verschlechtert hat. Anhand der vorliegenden Liquiditätsplanungen 2022 bis 2024 sind keine Liquiditätsengpässe zu erwarten. Die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden sich in den kommenden Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau einpendeln. Mit der vorhandenen Liquidität und den erwarteten Einnahmen können voraussichtlich alle bestehenden sowie zukünftig zu erwartenden Verbindlichkeiten geleistet werden. D. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung der Berechnung dieser Indikatoren mit Vergleich Vorjahr a) Kennzahlen zur Erfolgslage: b) Kennzahlen zur Vermögenslage: E. Gesamtaussage 4. Verdichtung der Ausführungen zum Geschäftsverlauf Anhand der vorliegenden Leistungsindikatoren ist ein günstiger Geschäftsverlauf festzustellen. Die flächendeckenden Einsparungen z.B. im Bereich Material und der konstante Personalaufwand, sowie die anstehenden Umsatzrealisierungen haben dafür gesorgt, dass der Jahresverlust nicht noch größer gewesen ist. Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Die Eigenkapitalquote liegt bei 0%. Das Geschäftsjahr lief nicht wie in 2021 prognostiziert, da durch hohe steuerliche Nachzahlungen, die im Rahmen der Rückstellungen berücksichtigt wurden und damit das Ergebnis wesentlich beeinflusst haben. Die steuerliche Betriebsprüfung durch Konsolidierung der Ergebnisse gem. Außensteuergesetz führte zu erheblichen Nachzahlungen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017. Da im Geschäftsjahr mangels Abnahmen des Auftraggebers keine großen Umsatzerlöse realisiert werden konnten, gab es negative Ergebnisse gegenüber der Prognose. 5. Vergleich der Prognosen vom Vorjahr mit tatsächlicher Entwicklung a) Gesamtleistung Die Gesamtleistung in 2023 sowie in 2024 wird voraussichtlich steigen, da Erträge aus einigen Mekka-Projekte realisiert werden können. Zusätzlich sind steigende Erträge aus der Stromeinspeisung sowie aus Vermietung und Verpachtung zu erwarten. Die voraussichtliche Gesamtleistung in 2023 sowie 2024 wird sich auf dem Niveau von 2022 bewegen. b) Materialaufwand, Montageaufwand In 2023 liegen keine nennenswerten Abweichungen zwischen dem SOLL-/IST-Vergleich vor. Aufgrund von Nacharbeiten sowie der Aufnahme der Baustellentätigkeit, muss der Material- und Montageaufwand in 2023 auf das Geschäftsjahresniveau 2022 angepasst werden und liegt voraussichtlich bei 11.000 TEUR. Planzahlen 2024 sind identisch zum Vorjahr. c) Personalaufwand Der Personalaufwand 2023 wird sich um ca. 2.000 TEUR erhöhen, da Prämienzahlungen vorgenommen werden. Der Personalaufwand wird sich in den Folgejahren aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen bei einem konstanten Jahresniveau von ca. 14.500 TEUR einpendeln. d) Liquidität Die bereits korrigierten prognostizierten Zahlungsströme 2023 sowie in 2024 aus Saudi-Arabien in Höhe von 60.000 TEUR (2023) und in Höhe von bisher 141.000 TEUR geben hohe Planungssicherheit. Für die Folgejahre wird mit identischen Zahlungsströmen aus dem Ausland gerechnet. III. Prognosebericht A. Beurteilung der zukünftigen Entwicklung zum Geschäftsverlauf 1. Beschäftigung Bedingt durch die COVID-19 Pandemie und in 2022 nahezu unveränderte Auftragslage dauerte die Kurzarbeit bei der Gesellschaft bis Mitte 2022 an. Aufgrund des Umstandes, dass die SBG einen Großteil der Projekte in 2024 bis 2025 fertigstellen möchte, und der neuen Betätigungsfelder kann die Gesellschaft ihre Belegschaft ab der zweiten Jahreshälfte 2022 wieder voll auslasten. 2. Investitionen und ihre Finanzierung In der ersten Jahreshälfte 2022 wurde eine Photovoltaikanlage, die auf zwei Hallendächern am Standort in Backnang installiert ist, beauftragt. Diese Investition wurde getätigt, um einerseits von fossilen Brennstoffen als Energielieferanten unabhängiger zu werden und andererseits die Möglichkeit zu eröffnen, die selbst entwickelten und produzierten Batteriespeichersysteme unter Realbedingungen zu testen. Aufgrund von Lieferverzögerungen konnte die Anlage erst in der 2. Jahreshälfte 2023 fertiggestellt werden und in Betrieb gehen. Die Anlage hat ein Investitionsvolumen von ca. 2.000 TEUR. Zukünftig soll die Kühlung sowie Beheizung der Produktionshallen am Standort Backnang durch Wärmepumpen erfolgen. Die Beheizung und Kühlung der Hallen erfolgte bis 2023 über das firmeneigene Blockheizkraftwerk, das mit Erdgas betrieben wird. Aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise auf dem Gassektor erbringen die Wärmepumpen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage einen Großteil der benötigten Kühl-/Heizleistung und ersetzen derzeit das Blockheizkraftwerk. Mittelfristig sollen zusätzlich noch Batteriepufferspeicher aus eigener Produktion installiert werden, um einerseits den Strom aus der Photovoltaikanlage zwischenzuspeichern und andererseits möglichst von Stromlieferungen unabhängig zu sein. In 2024 bzw. 2025 sind noch diverse Bauarbeiten auf dem Firmengelände zu tätigen. Dies betrifft in erster Linie den Bau eines Parkplatzes mit allen Nebenarbeiten sowie eine Brandmeldeanlage. Diese Bauarbeiten wurden zwischenzeitlich begonnen und sind voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 fertiggestellt. Für 2024/2025 ist geplant, eine Halle für eine Lackieranlage sowie die Holzabteilung zu bauen, sobald die Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben erteilt wurde. Mit der projektierten Lackieranlage sollen alle Beschichtungsverfahren abgedeckt werden, die für die noch herzustellenden Bauteile der Mekkaprojekte sowie neu beauftragten Projekte benötigt werden. Durch eine Lackieranlage auf dem Betriebsgelände werden Transportkosten zu einem externen Beschichtungsbetrieb sowie zurück eingespart. Außerdem können die Handlingskosten reduziert werden, da die Bauteile vor bzw. nach der Lackierung nicht mehr aufwendig ein- und ausgepackt werden müssen. Die für 2023 geplanten Investitionen in Höhe von TEUR 15.300 werden auf voraussichtlich TEUR 3.700 reduziert. Das verbleibende Investitionsvolumen wird in das Geschäftsjahr 2024 und 2025 verschoben. Die vorgenannten Investitionen, werden mit eigenem Kapital finanziert. 3. Belegschaft Durch die Konsolidierung von Abteilungen am Firmensitz Backnang, können bis Ende 2024 weitere Einsparungen vorgenommen werden, insbesondere durch die gezielte Auslagerung von diversen Geschäftsprozessen. Flächendeckende Konsolidierung in der Fertigung, führt ebenfalls zu weiteren positiven Effekten. Hier steht die Flexibilität der Mitarbeiter im Focus. Fertigungsmitarbeiter sind nicht mehr ausschließlich für die Bedienung einer oder weniger Maschinen einerseits oder für den Zusammenbau der Baugruppen andererseits zuständig. Durch gezielte Qualifizierungs- sowie Schulungsmaßnahmen ist die Belegschaft flexibler einsetzbar und kann entsprechend des Arbeitsaufkommen in verschiedenen Bereichen und Tätigkeiten eingesetzt werden. Die RIVA GmbH Engineering wird auch in 2023 sowie 2024 an der Ausbildungsabteilung festhalten, um qualifiziertes Personal auszubilden. Mit dieser Maßnahme kann die Gesellschaft, geeignetes und qualifiziertes Personal selbst ausbilden und an sich binden, welches derzeit auf dem Arbeitsmarkt schwer zu beschaffen ist. 4. Umsatz Der geplante Umsatz 2023 beträgt ca. 20.000 TEUR. Dieser setzt sich zum Großteil aus Abnahmen von Projekten in Mekka zusammen. Darüber hinaus führt Riva Montagen von Wärmepumpen, Heiz-Kühlgeräten sowie Blechverkleidungen durch. 5. Kosten Die Gesellschaft ist bemüht weiterhin kosteneffizient zu produzieren und wird in den kommenden Jahren den bereits eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzen. Einige Maschinen, bei denen größere Reparaturen bzw. Wartungsmaßnahmen anstanden und die in absehbarer Zeit nicht für die Produktion benötigt werden, wurden in 2022 verkauft. Auch in 2023 sowie 2024 sollen Maschinen, die für die Produktion nicht unmittelbar benötigt werden und für die es Käufer gibt, verkauft werden. Aufgrund von langfristigen Lieferverträgen können die Energiekosten bis in das Jahr 2023 hinein auf dem Niveau von 2021 gehalten werden, so dass hier nicht mit erhöhten Kosten zu rechnen ist. Mit Auslaufen der günstigen Lieferverträge ging die Photovoltaikanlage in Betrieb. Somit ist für 2023 nur mit moderaten Kostensteigerungen bei der Energiebeschaffung zu rechnen. Aufgrund der aktuell kritischen Lage am Beschaffungsmarkt ist mit weiteren Preissteigerungen bei der Rohstoffbeschaffung zu rechnen. Auch in 2023 sowie in 2024 wird nicht mit einer Entspannung bei der Rohstoffbeschaffung gerechnet. Diese Kostensteigerungen sind jedoch in den bereits beauftragten Projekten größtenteils berücksichtigt. Hinzu kommen noch die teilweise langen Lieferzeiten bei Rohstoffen, Elektro- und Elektronikartikeln. 6. Geschäftsergebnis Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 wird mit einem mindestens ausgeglichenen, wahrscheinlich jedoch sogar positiven Geschäftsergebnis gerechnet. Die in 2024 neu erhaltenen Aufträge sowie ein weiterhin starker Markt in Saudi Arabien geben Grund zu der Hoffnung einer weiterhin guten Auftragslage. Die aktuell mit größerer Mannschaft in Saudi Arabien fortschreitende Montage in Mekka wird zu weiteren mit Abschlagszahlungen abrechenbaren Leistungen führen. Künftige Abnahmen von Projekten sind derzeit in zeitlicher Hinsicht nicht absehbar, in den Jahren 2025 und den Folgejahren jedoch wahrscheinlich. C. Gesamtaussage 6. Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen a) Wirtschafts- und Branchenentwicklungen Die Umsatzplanung für die Wirtschaftsjahre 2023 sowie 2024 ist weiterhin abhängig von den seit 2021 massiv gestiegenen Rohstoffpreise und die Probleme bei der Beschaffung von Rohstoffen und sonstigen Bauteilen. Auch die gesteigerten Energiepreise lassen keine exakte Prognose zu. b) Wechselkurse, Inflation Da die Projekte in Mekka größtenteils in Euro abgerechnet werden, fallen Wechselkursrisken nicht besonders ins Gewicht. Wechselkursschwankungen spielen jedoch teilweise bei der Rohstoffbeschaffung im Ausland eine Rolle, die nur schwer einzuschätzen sind. c) Realisierung von Synergiepotentialen Durch die Verlagerung von diversen Dienstleistungstätigkeiten auf externe Dienstleister konnten Synergieeffekte und Kosteneinsparungen realisiert werden. Diese Maßnahmen sollen in 2023 sowie 2024 weiter ausgebaut werden, um Kosten einzusparen. d) Abschluss von Entwicklungsprojekten Bei dem Entwicklungsprojekt Energiecontainer musste coronabedingt der Projektplan angepasst werden. Die Zusammenstellung und Erprobung des Test-Containers im netzparallelen Betrieb sollte spätestens im Juli 2022 erfolgen. Durch den Wegfall von zwei Lieferanten für zentrale Bauteile hat sich der Projektplan um mindestens 6 Monate verzögert. Die mit der im 1. Quartal 2023 erfolgenden Inbetriebnahme verbundenen Erfahrungen werden dazu führen, dass spätestens im 2. Quartal 2025 entsprechende Batteriecontainer auf dem Markt angeboten werden können. e) Inbetriebnahme neuer Anlagen / Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen Die beauftragte Photovoltaikanlage ging aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Terminschwierigkeiten beim öffentlichen Versorger erst in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Betrieb. Die Inbetriebnahme der Lackieranlage ist nach Bau der dafür erforderlichen weiteren Halle in 2025 geplant. Um die Verzögerung bei der Errichtung der eigenen Lackieranlage teilweise kompensieren zu können, wurde Ende 2023 in unmittelbarer Nähe zum Firmenstandort eine Halle mit einer Lackieranlage gekauft. Somit kann bereits ab 2024 ein Teil der Lackierarbeiten im eigenen Betrieb erbracht werden. Ende 2022 wurde eine Wasserstrahlschneideanlage, die mehrere Jahre stillstand, vom Hersteller überholt und Anfang 2023 wieder in Betrieb genommen. 7. Prognosen zu berichteten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Mit der Strategie, die Gesellschaft neben dem klassischen Fassadenbau als Hersteller der Gebäudehülle zum Anbieter von ganzheitlichen Lösungen wie Gebäudeklimatisierung durch Heiz-/Kühlgeräte mittels Wärmepumpen, der Energievernetzung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicherlösungen sowie der integrierten Methanol-Brennstoffzellenheizung mit Spitzendeckung per Methanol-Kessel voranzutreiben, erschließt sich die Gesellschaft neue Märkte und langfristig den Geschäftserfolg der Gesellschaft. Der Auftragsbestand Stand Ende 2022 stimmen uns trotz der schlecht einschätzbaren Märkte optimistisch. In 2023/2024 konnten in Saudi-Arabien weitere sieben Aufträge mit einem Auftragsvolumen von 40.053 TEURO akquiriert werden. Drei dieser sieben Aufträge wurden in der Vergangenheit vom Kunden entzogen und wurden in 2023 und 2024 wieder beauftragt. Wir sind weiterhin zuversichtlich, in den Folgejahren deutlich positive Ergebnisse zu erzielen. IV. Chancen- und Risikobericht A. Chancen- und Risikomanagement Grundsätzlich wird das Risikomanagement der RIVA GmbH Engineering von der Maxime bestimmt, nur Risiken einzugehen, die beherrschbar sind und denen angemessene Margen gegenüberstehen. Dabei erstreckt sich die Risikopolitik auf sämtliche Teile der Wertschöpfungskette, beginnend bei der Unternehmensstrategie über die Festlegung der Geschäftsarten, die Auswahl der Projekte und Kunden sowie die Überwachung des gesamten Herstellungsprozesses. Diese Daten werden durch ein proaktives Risikomanagementsystem systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Die RIVA GmbH Engineering verfügt über klar definierte interne Abläufe, die im Qualitätsmanagementsystem dokumentiert sind. Flankiert wird dieses Qualitätsmanagementsystem durch eine Vielzahl von Arbeitsanweisungen, deren Anwendung konsequent verfolgt wird. Ferner erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Mitarbeitern und den Projektverantwortlichen einerseits und den Führungskräften und der Geschäftsleitung andererseits. B. Spezifische Risiken und Chancen aus Geschäftstätigkeit Die Konzentration der Geschäftstätigkeit auf Saudi-Arabien birgt das Risiko, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Mittel für Bauprojekte reduziert werden. Die Bauvorhaben rund um die Moschee in Mekka sind Prestigevorhaben des saudischen Königshauses, so dass davon auszugehen ist, dass die laufenden Bauprojekte beendet und geplante, neue Projekte begonnen werden. Die Jahre 2022 bis 2024 haben gezeigt, dass die Saudi Bin Laden Group trotz der COVID-19-Pandemie die Projekte fortgesetzt hat und diese auch in den kommenden Jahren bearbeiten und abschließen wird. Wie bereits in den Vorjahren erfolgt, sollen weitere Einzelprojekte in Mekka in den Jahren 2023 bis 2026 fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben werden. In 2023 wurden zwei Projekte durch den Auftraggeber abgenommen und werden bei der RIVA GmbH Engineering in 2023 entsprechend realisiert. Der starken Abhängigkeit von einem Auftraggeber entgegnet die RIVA GmbH Engineering damit, dass kontinuierlich neue Geschäftsfelder aufgebaut werden. In 2021 wurden neue Auftraggeber und Produkte durch die Herstellung und Montage von Wärme-/Kühlanlagen und Fahrradteilen in das Portfolio aufgenommen. In 2025 sollen die ersten Batteriespeicheranlagen sowie PKW-Ladeinfrastruktur auf den Markt gebracht werden. Ab 2025 möchte die RIVA GmbH Engineering neben den Fassadenaufträgen ganzheitliche Lösungen der Energie- und Wärmegewinnung anbieten und vertreiben, sofern die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen erteilt werden. Aufgrund des langen Baustopps sind alle Bauteile, die sowohl in Mekka als auch am Firmenstandort eingelagert sind, auf Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen. Der Großteil dieser Überprüfung ist bereits erfolgt und die zu überarbeitenden bzw. zu ersetzenden Bauteile sind erfasst bzw. in Produktion. In bis zu vier Projekten in Mekka müssen die bereits gelieferten Glasscheiben getauscht werden, da diese teilweise mangelhaft sind. Diese Mängel wurden intern an den Glashersteller weiterbelastet. Die Verantwortung dieser Mängel dürfte beim Glashersteller liegen. Die sachverständigen Untersuchungen und Verfahren dauern auch in 2024 an. In 2022 hat ein von RIVA GmbH Engineering beauftragtes Sachverständigenbüro die Schäden an den Gläsern vor Ort begutachtet. Die Auswertung, in welchem Umfang die Glasscheiben ausgetauscht werden müssen, wird im vierten Quartal 2024 bzw. ersten Quartal 2025 erwartet. Aufgrund der weltpolitischen Lage ist mit weiteren Preissteigerungen bei der Rohstoffbeschaffung zu rechnen. Da die Materialquote jedoch maximal 20% des Umsatzes beträgt, ist dieses Risiko relativ gut beherrschbar. Die Verzögerungen bei der Materialbeschaffung können sich jedoch negativ auf die Liefer- und Fertigstellungstermine und damit auf den Zahlungsfluss auswirken. Die 2019 begonnene Betriebsprüfung für die Jahre 2014 - 2017 wurde in 2024 abgeschlossen. Die sich daraus resultierende Steuernachzahlung wurde zwischenzeitlich beglichen. Die steuerliche Betriebsprüfung durch Konsolidierung der Ergebnisse gem. Außensteuergesetz führte zu erheblichen Nachzahlungen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2017. Da die Betriebsprüfung für die Jahre 2018 - 2021 bereits begonnen hat, lässt sich derzeit nicht beurteilen, ob aus dieser Prüfung höhere Nachzahlungen zu erwarten sind. Die RIVA GmbH Engineering ist trotz des Bestrebens gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden in verschiedenen Gerichtsverfahren involviert. In 2022 kam ein weiteres Gerichtsverfahren hinzu. Jedoch konnten in 2022 bis 2024 sechs Gerichtsverfahren abgeschlossen werden. Der Ausgang von den noch anhängigen Rechtsstreitigkeiten ist schwer prognostizierbar; die Gesellschaft hat ausreichende bilanzielle Vorsorge durch qualifizierte Rückstellungen in Höhe von 562 TEUR für die laufenden Verfahren gebildet. C. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Wir können derzeit keine Gefahren erkennen, die das weitere Bestehen der Gesellschaft gefährden könnten Die Risikoeinschätzung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Lageberichterstellung im Oktober 2024.
Backnang, den 31. Oktober 2024 Riva GmbH Engineering Marcus Püttmer, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Riva GmbH Engineering wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HB auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Unternehmen ist nach den Umschreibungen der Größenklassen des § 267 HGB eine "große Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gliederung entspricht § 275 HGB. Die Bilanzposition "Sonstige Ausleihungen" im Anlagevermögen sowie "Sonstige Vermögensgegenstände" im Umlaufvermögen sind auf Grund von Umgliederungen von Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von über 4 Jahren innerhalb dieser beiden Positionen nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Allgemeines zum Anhang und zur Reihenfolge der Anhangsangaben Die Anhangsangaben werden in der Reihenfolge der Bilanz- und GuV-Posten dargestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Die Geschäftsführung stützt diese Annahme darauf, dass • eine von der Geschäftsführung erstellte Fortführungsprognose in Form einer Budget- und Auftragseingangsplanung sowie einer Liquiditätsplanung eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestätigt • sowie in den noch nicht abgerechneten unfertigen Bauaufträgen stille Reserven ruhen. und keine weiteren Gründe erkennbar sind, die dieser Annahme entgegenstehen. Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 II HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Kostenbestandteile i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurden in die Herstellungskosten mit einbezogen. Entwicklungskosten wurden seit dem 01.01.2017 in die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände mit einbezogen. Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand der hohen Wahrscheinlichkeit für das Entstehen eines einzelverwertbaren und selbstständig bewertbaren Vermögensvorteils. Die aktivierten Entwicklungskosten wurden nicht planmäßig abgeschrieben, da die Entwicklungen in keinem der aktivierten Entwicklungsprojekten abgeschlossen ist. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden auf nicht werthaltige Kostenbestandteile sowie auf aufgegebene Entwicklungsprojekte vorgenommen. Eine Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten entfiel, da keine Forschung betrieben wurde. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter bemisst sich nach den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung, wobei die kürzesten zulässigen Nutzungsdauer angesetzt wurden. Neu angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden unter Ablehnung des Wahlrechts § 6 Abs. 2a EStG einzeln aufgenommen und auf die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Die in Ausführung befindlichen langfristigen (jahresübergreifenden) Fertigungs- und Montageaufträge wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Gem. § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurden angemessene Teile der Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs sowie für freiwillig soziale Leistungen in die Herstellungskosten einbezogen. Der Grundsatz des strengen Niederstwertprinzips wurde beachtet. Die im Zusammenhang mit den in Ausführung befindlichen Bauaufträgen stehenden erhaltenen Anzahlungen wurden gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB von dem Posten "Vorräte" auf der Aktivseite offen abgesetzt. Soweit die erhaltenen Anzahlungen den bewerteten Fertigstellungsgrad überschreiten erfolgte keine Absetzung. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 3.894.899,00 Euro. Die Steuerrückstellungen beinhalten die beiden dem Geschäftsjahr vorangehenden Geschäftsjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Es werden die Pauschalsteuer auf unentgeltliche Zuwendungen ausgewiesen. Die mit zu erwartenden Steuernachzahlungen aus einer laufenden Betriebsprüfung für den Zeitraum 2014-2017 wurden ebenfalls zurückgestellt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sammelrückstellungen wurden nicht gebildet. Die Rückstellungen wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wurden abgezinst, bei Laufzeiten unter einem wurde eine Abzinsung und die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen nicht vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls eingebucht. Barbestände in Fremdwährung wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forschungs- und Entwicklungskosten Aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ergaben sich Vermögenszugänge in Höhe von 1.187.215,48 €, die unter Abzug der darauf lastenden passiven latenten Steuern das Jahresergebnis erhöht haben. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten 1.187.215,48 € des Geschäftsjahres wurden aktiviert. Weitere Entwicklungsprojekte wurden teilweise wertberichtigt. Insgesamt minderte sich der Buchwert der aktivierten Entwicklungsprojekte wegen Projektaufgaben um 6.700.296,52. Die aktivierten Entwicklungskosten unterliegen der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB. 2. Finanzanlagen und Finanzinstrumente Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB für den Anteilsbesitz wurden unter Inanspruchnahme der Schutzklausel nach § 286 Abs. 3 HGB unterlassen. 3. Weitere Aktivposten Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 29.488,58 T€ davon mit Restlaufzeit über 1 Jahr: 8.480,80 T€ Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In der Bilanzposition "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten sind im Wesentlichen:
In der Bilanzposition "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten sind Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr:
Wertpapiere In der Bilanzposition "sonstige Wertpapiere" sind Wertpapiere von drei Investmentfonds im Umlaufvermögen ausgewiesen. Angaben zu latenten Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Bilanzansatzdifferenzen:
Die Berechnung der Steuerlatenzen erfolgte mit dem Körperschaftsteuersatz 15% zzgl. dem Satz für den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %. Die Gewerbesteuer wurde mit dem am Firmensitz relevanten Hebesatz von 400 % ermittelt und es ergibt sich ein Steuersatz von 14,00 %. Die gesamte Ertragsteuerbelastung ergibt sich damit zu 29,825 %. Bei der Berechnung der Steuerlatenz auf den steuerlichen Verlustvortrag wurde auf Grund der ausländischen Betriebsstätte die Gewerbesteuerbelastung nicht berücksichtigt. Angabe der latenten Steuersalden Die latenten Steuersalden entwickelten sich im Laufe des Geschäftsjahres wie folgt:
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden wurde Gebrauch gemacht. 4. Eigenkapital Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 9.329 T€. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
5. Rückstellungen Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
6. Verbindlichkeiten Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber Gesellschaftern bestehen keine Verbindlichkeiten: Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die vor dem Bilanzstichtag rechtlich entstanden sind. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: • Fremdleistungen und Warenlieferungen • Energie- und Wasserversorgungsabrechnungen • Lohnsteuer, Berufsgenossenschafts- und Schwerbehindertenabgaben • Grundsteuer Verbindlichkeitsspiegel
7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben nach § 268 VII HGB: Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen § 251 HGB
Im genannten Betrag ist eine Prozeßbürgschaft in Höhe von 425 T€ enthalten, welche zu Gunsten eines Prozessgegners durch einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss dem berichtenden Unternehmen auferlegt wurde. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hängt vom Ausgang des Verfahrens ab, welcher momentan noch nicht abzuschützen ist. Angaben nach § 285 S. 1 Nr. 3 HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Art von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften bestehen im Wesentlichen in der Anmietung von Anlagevermögen. Zweck, Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften dienen der flexiblen Austauschmöglichkeit. Angaben nach § 285 S1 Nr. 3a HGB: Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von jährlich 1.464.105 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bestehenden Miet- und Pachtverträgen. Davon entfallen keine auf verbundene Unternehmen.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtung aus den bestehenden Miet- und Pachtverträgen beträgt über die jeweiligen Laufzeiten 27.723 TEuro. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen zur Erfüllung von Verträgen aus Bestellungen von Maschinen und Anlagen im Bau mit 1.102 TEuro. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung In der Erfolgsrechnung sind nachstehende Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung abgebildet: 1. Außerplanmäßige Abschreibung auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 6.700 T€ 2. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.390 T€ 3. Ertragssteuerbelastung in Folge Außenprüfung für die 2014-2017 durch Finanzamt 10.280 T€ 4. Wertberichtigung von halbfertigen Arbeiten eines Bauprojektes 3.670 T€ 5. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 901 T€ 6. Zinsaufwand durch Steuernachzahlungen für frühere Jahre 2.055 T€ Betrag und Art periodenfremder Erträge In den Umsatzerlösen sind Nachberechnungen für ein bereits in 2020 fertiggestelltes Bauvorhaben in Höhe von 6.659 T€ enthalten. Aufwendungen aus Währungsumrechnungen In der GuV sind insgesamt 39 T€ Aufwendungen aus Währungsumrechnungen enthalten. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane (Geschäftsführer) Geschäftsführer des Unternehmens ist Herr Dipl.-Wirt.-Ing. Marcus Püttmer. Vergütungen der Geschäftsführer Die Angabe der Vergütungen unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über Beteiligungen an anderen Unternehmen berichtet:
Angaben zu Betriebsstätten Die Geschäftsleitung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich vom Standort Backnang. Die überwiegende Tätigkeit der Gesellschaft besteht aus langandauernden Bauaufträgen in Saudi-Arabien. Damit wird am Ort der Baustelle in Makkah, S.A. eine Betriebstätte begründet. Die Adresse lautet: • North Azizia, district of AL Murselat Off Street AL Foll Building No. 8002 Lewl Azizia Scheme Makkah/KSA Angabe über das von dem Abschlussprüfer im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB Honorar des Abschlussprüfers Euro Abschlussprüfungsleistungen 36.975,61 € (brutto incl. Umsatzsteuer) Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Geschäftsjahr eingetreten sind (285 Nr. 33 HGB) Die Jahre 2021 bis 2022 haben gezeigt, dass die Saudi Bin Laden Group trotz der COVID-19-Pandemie die Projekte fortgesetzt hat und diese auch in den kommenden Jahren bearbeiten und abschließen wird. Wie bereits in 2021 erfolgt, sollen weitere Einzelprojekte in Mekka in den kommendenJahren fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben werden. In bis zu vier Projekten in Mekka müssen die bereits gelieferten Glasscheiben getauscht werden, da diese teilweise mangelhaft sind. Diese Mängel wurden intern an den Glashersteller weiterbelastet. Die Verantwortung dieser Mängel dürfte beim Glashersteller liegen. Die sachverständigen Untersuchungen und Verfahren dauern auch in 2022 an. In 2022 hat ein von RIVA GmbH Engineering beauftragtes Sachverständigenbüro die Schäden an den Gläsern vor Ort begutachtet. Die Auswertung, in welchem Umfang die Glasscheiben ausgetauscht werden müssen, steht noch aus. Der Pachtvertrag über das betrieblich genutzte Grundstück in Backnang, Manfred-von-Ardenne-Str. 33 wurde vom Eigentümer gekündigt. Gegen die Kündigung wurden rechtlich Schritte eingeleitet. Das Verfahren konnte in erster Instanz gewonnen werden, die Berufung wurde zurückgenommen. Das Bauvorhaben GrandTower Frankfurt wurde in 2020 teilschlussabgerechnet. Streitigkeiten über die endgültige Höhe des Anspruchs der Riva GmbH Engineering sowie von Gegenansprüchen der Objektgesellschaft sollen unter Einschaltung von Sachverständigengutachten geklärt werden. Das Gutachten liegt zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vor. In 2023 erfolgte eine Nachberechnung, welche bereits in 2022 als Umsatz berücksichtigt wurde. Laufende Betriebsprüfung für die Wirtschaftsjahre 2014-2017 Die Betriebsprüfung konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden, die zu erwartenden Steuernachzahlungen wurden zurückgestellt. Unterschrift der Geschäftsführung
Backnang, den 22.11.2024 Marcus Püttmer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Riva GmbH Engineering Uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Riva GmbH Engineering - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Riva GmbH Engineering für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belange steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere uneingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorjahres wurden entgegen § 325 HGB erst am 12.04.2024 offengelegt; wir verweisen auf § 335 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 325 HGB. Nach § 325 Abs. 1a HGB müssen große Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss für das jeweils vorhergehende Geschäftsjahr spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahrs offenlegen (elektronischer Bundesanzeiger). Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft ihrer Verpflichtung zur Offenlegung des Vorjahresabschlusses gemäß §§ 325 ff. HGB erneut verspätet nachgekommen ist. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die Fristen zur Erstellung des Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB (Aufstellung in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres) und Jahresabschluss nicht eingehalten wurden. Ebenso die Feststellung gem. § 325 Abs. 1a HGB i.V.m. § 42a GmbHG. Wir haben die Gesellschaft auf die entsprechenden Pflichten hingewiesen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. Januar 2025 C & C Concept & Consult Brinkhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter Brinkhaus, Wirtschaftsprüfer |
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