Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 13328
Eingetragen
1.10.2010
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen StoffenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Anlagen aller Art sowie der Handel mit Roh- und Fertigwaren sowie sämtliche hiermit verbundenen Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Beratung, Planung, Konstruktion, Bearbeitung, Montage, Inbetriebnahme und Koordinierung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Pollak
seit 1.10.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ENERCON GmbH
Germany
10.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SKET GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die SKET GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz SKET genannt, ist ein mittelständisches Unternehmen innerhalb der ENERCON Gruppe und im Wesentlichen mit der Fertigung, Montage und Konservierung von Bauteilen und komplexen Montagebaugruppen für Windenergieanlagen des Herstellers ENERCON GmbH beschäftigt. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. Der Anteil am Geschäftsvolumen für den Produktbereich Windenergie beträgt seit Jahren 60-90 %. Weiterhin betreibt die Gesellschaft zunehmend eine sogenannte Drittgeschäftsaktivität, dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, vorhandene Kapazitäten auszulasten und über einen Benchmark eine marktkonforme Produktivität in allen Produktbereichen stetig abzusichern.

Gesellschafterin ist die Mechanical Power Supply B.V., Amsterdam.

Die Kerntätigkeit der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Geräten aller Art sowie der Handel mit Roh- und Fertigwaren einschließlich Beratung, Planung, Konstruktion, Bearbeitung, Montage, Konservierung, Inbetriebnahme und Abwicklung sämtlicher Dienst- und Werkleistungen.

b) Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft betreibt keine produktbezogene Entwicklungsarbeit im Rahmen von Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn, sondern lediglich Detaillierungen nach Kundenwunsch und eigene Vorrichtungen als produktivitätsverbessernde Maßnahmen.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Das Jahr 2023 war geprägt von Unsicherheiten durch geopolitische Konflikte wie dem anhaltenden russischen Angriffskrieg in der Ukraine und Spannungen im Nahen und Mittleren Osten sowie einem zunehmend fordernden Auftreten Chinas auf der weltpolitischen Bühne. Hinzu kamen anhaltend hohe, wenn auch rückläufige Inflationsraten in vielen großen Volkswirtschaften als Langfristeffekte aus den Verwerfungen an den Energiemärkten im Jahr 2022. In der ersten Jahreshälfte waren noch Lieferkettenstörungen zu verzeichnen. Westliche Reedereien meiden seit dem Herbst 2023 die Passage durch den Suezkanal, daraus resultierten stark steigende Frachtraten und längere Transportzeiten. In der Folge führte diese Konstellation zu einer geldpolitischen Straffung in Form erhöhter Leitzinsen und dadurch zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Dynamik.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich das globale Wirtschaftswachstum 2023 gegenüber dem Vorjahr von 3,5 % auf voraussichtlich 3,0 % verlangsamt. Die Wirtschaftsdaten des Internationalen Währungsfonds verdeutlichen, dass die Industrienationen stärker von dem Rückgang des BIP-Wachstums betroffen waren als die Schwellenländer (1,5 % versus 4 %). Insbesondere die hohen Inflationsraten und deren Auswirkungen auf die Leitzinsen sorgten für konjunkturelle Eintrübungen. In Deutschland lag die Teuerungsrate im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 bei 5,9 %. In den USA fiel sie mit einem Plus von 3,4 % moderater aus, da die Zentralbank der USA (Federal Reserve Bank, kurz FED) - bereits im März 2022 begonnen hatte, die Inflation durch aggressive Leitzinsanhebungen zu bekämpfen. Zum Jahresende betrug der FED Leitzinskorridor 5,25 %- 5,5 % und lag damit einen Prozentpunkt höher als zum Vorjahresende. Die Europäische Zentralbank (EZB) hingegen, hat den Leitzins 2023 von 2,5 % auf 4,5 % erst spät aber dann deutlich erhöht. Die Maßnahmen haben Wirkung gezeigt, da die Teuerungsraten zuletzt wieder auf ein definiertes Niveau der Geldwertstabilität um 2 % zurückgegangen sind.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit sehr stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C und möglichst nur 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

In Europa bereitet man sich ebenfalls auf den sich verschärfenden internationalen Wettbewerb vor, um unter anderem bei Wind- und Solarenergie, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Speichertechnologien führend zu sein bzw. zu bleiben. Europa gilt als die Heimatregion von ENERCON. Entsprechend sind die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen für ENERCON bedeutsam. Die EU-Kommission sieht die Energieunabhängigkeit nur durch eine entschiedene Beschleunigung der Energiewende gesichert, in deren Zentrum die Erneuerbaren Energien stehen. Entsprechend schnell wurde mit einem eindeutigen Bekenntnis zu den Zielen des "Europäischen Grünen Deals" reagiert. Der Europäische Grüne Deal hat zum Ziel, die Klimaziele innerhalb der Europäischen Union zu verschärfen und so die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Das sogenannte Europäische Klimagesetz schreibt die Ziele des Europäischen Grünen Deals verbindlich fest. Es ist im Juli 2021 ist in Kraft getreten.

Im März 2022 hat die Europäische Kommission in ihrem "Call for Joint European Action" detaillierte Vorschläge als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine und die Energiepreiskrise gemacht. Im Sommer 2022 hat die EU-Kommission ihren Plan "Repower EU" zur Transformation des europäischen Energiesystems vorgelegt. Auf europäischer Ebene wurde 2023 und Anfang 2024 beharrlich und stetig an der Konkretisierung und Umsetzung der Ziele hingewirkt. Für die Transformation sind massive Investitionen und Reformen nötig. Als Teil des Paketes wurde im Oktober 2023 eine überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie erlassen, die bis Mai 2025 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anteil der Erneuerbaren soll am Gesamtenergieverbrauch von 22 % im Jahr 2021 bis 2030 auf bis zu 45 % erhöht werden. Die Genehmigungsverfahren für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollen vereinfacht und die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden. Zudem soll die Energieeffizienz verbessert werden, d.h. durch optimierte Prozesse sollen die quantitativen und qualitativen Verluste vermindert werden, die bei der Wandlung, dem Transport und der Speicherung von Energie entstehen.

Entscheidend für das weitere Gelingen der Energiewende sind die Regelungen in den einzelnen Staaten. Ein zentrales Thema sind die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziele, das die internationalen Verpflichtungen Deutschlands verbindlich festschreibt. Dazu gehört u. a. auch die besonders starke Anhebung des Ausbaus der Erneuerbare Energien auf 80 % der Brutto-Stromerzeugung bis 2030. Nach den Projektionen auf Basis der bisher eingeleiteten und der noch geplanten Maßnahmen wird das 80 %-Ziel durch den künftigen Anstieg des Strombedarfs von etwa 560 TWh im Jahr 2021 auf 660 bis 712 TWh im Jahr 2030 noch einmal deutlich gesteigert.

Im Ergebnis gilt es, in Deutschland die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030 etwa zu verdoppeln. Die installierte Nennleistung in Deutschland müsste sich entsprechend von 61,1 GW Ende 2023 auf 106,1 GW erhöhen. Nach Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber werden die Zubauziele erst sukzessive greifen.

Im Gleichklang mit den Ambitionen auf EU-Ebene hat es sich die deutsche Bundesregierung zu ihrer Aufgabe gemacht, der Zielsetzung entgegenstehende Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Neu in den Gesetzesvorhaben ist in diesem Sinne der Grundsatz der Schutzgüterabwägung. Demnach ist die Nutzung der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit, mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsgebieten.

In Europa beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 272 GW, davon 238 GW onshore. Mit 466 Terrawattstunden Strom trug die Windenergie 2023 rund 19,0 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union bei. ENERCON erwartet eine entsprechend den Klimabedürfnissen angepasste Entwicklung, die sich jedoch erst ab 2025 in steigenden Aufbauzahlen bemerkbar machen wird. Entsprechend erwartet ENERCON für 2024 stabile Verhältnisse und setzt auf eine qualitätsorientierte Einstellung der Kunden in den Zielmärkten.

2023 wurden 628 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.422 MW (Vorjahr: 1.887 MW) in Betrieb genommen. Das selbst gesteckte Ziel lag bei 2.760 MW neu installierter Leistung. Die noch deutlich spürbar angespannte Situation in den globalen Lieferketten sorgte im 1. Halbjahr für Verzögerungen, die sich bis zum Jahresende nicht aufholen ließen. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2023 gemessen an der installierten Leistung bei 25,7 %. Der angestrebte Anteil von mehr als 30 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit knapp verfehlt. In Europa ist der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen mit 10,6 % (Vorjahr: 10,7 %) stabil geblieben. Die mittelfristige Zielmarke liegt bei 15 %. Insgesamt belief sich der Exportanteil auf 62,2 % der Ausbringungsmenge. Als starke Märkte haben sich im Berichtsjahr Kanada, Chile, die Türkei und Griechenland erwiesen.

ENERCONs absolute Zahl der Exporte lag mit 1.506 MW deutlich höher als im Vorjahr. Durch die stärkere Fokussierung auf die Regionen kann ENERCON den lokalen ökonomischen und technischen Herausforderungen nunmehr besser begegnen. Die Konzentration der Vertriebsbemühungen auf Schwerpunktmärkte außerhalb des Heimatmarktes tragen gute Früchte. Der Anteil der Neuinstallationen seitens ENERCON außerhalb Europas lag bei 26,9 %. Der Weltmarktanteil von ENERCON an den Onshore-Installationen belief sich auf rund 2,29 %.

Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON und ist zuversichtlich, auch künftig an der Auftragsvergabe von ENERCON partizipieren zu können. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz.

1. Planung 2023

Ausgangspunkt der Betrachtung bildet die vom Gesellschafter vorgegebene Fertigstellung der komplexen Unternehmensplanung bis zum 01.11.2022. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Termin von den internen Planungsaktivitäten bei ENERCON abweicht. Dies führte in den letzten Jahren und damit auch in 2023 dazu, dass im Besonderen nach der Auftragseingangs- und Umsatzplanung mit dem Kunden ENERCON nicht unerhebliche Differenzen auftraten und somit Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Eine wesentliche Maßnahme war, den Auftragseingang/Umsatz des Drittgeschäftes auszuweiten, was aber aufgrund der Kurzfristigkeit nur bedingt gelang.

Die größte Abweichung tritt allerdings bei der Umsatzplanung im Bereich WIND auf. Nach Rücksprachen mit dem ENERCON Einkauf wurde im 3. Quartal 2022 unterstellt, dass ein Jahresumsatzvolumen für 2023 in Höhe von ca. T€ 15.790 unterteilt in Stunden und in Sortimenten durch SKET zu liefern ist. Detailliert wurde davon ausgegangen, dass dieses Volumen ab Mitte des 2. Quartals 2023 ansteigt und dazu führt, dass, durch personelle Einstellungen, die Voraussetzungen für ein weiteres kapazitives Wachstum in 2024 geschaffen werden.

Leider wurde uns im Februar 2023 mitgeteilt, dass von einer Umsatzreduzierung in Höhe von ca. T€ 3.400 auszugehen ist. Dieser Sachverhalt führte dazu, dass auf Grund der sehr späten Information kein Ausgleich über das Drittgeschäft realisiert werden konnte und der notwendige Personalaufbau in das Geschäftsjahr 2024 verschoben wurde. Anhand von Kapazitätsbetrachtungen wurde berechnet, dass im Zeitraum 04/2023 - 09/2023 enorme Unterauslastungen eintreten werden, die die Notwendigkeit begründeten, Kurzarbeit zu beantragen und entsprechend der jeweiligen kapazitiven Situation durchzuführen.

2. Ist per 12/2023

Die in der Unternehmensplanung bestätigten Einzelpositionen werden mittels eines monatlichen Review Meetings zyklisch überprüft. Hierzu werden sowohl unternehmenseigene als auch ENERCON interne KPI-Systeme benutzt. Die sich ergebenen Abweichungen rekrutieren hauptsächlich aus dem reduzierten Bestellvolumen von ENERCON. Dass die Zielstellungen im Drittgeschäft ebenfalls verfehlt wurden, liegt vor allen Dingen an der zu späten Information von ENERCON, an der damit nicht realisierbaren Erhöhung der direkten Mitarbeiter und an einem Sortimentswechsel im Windbereich. Sämtliche, den Geschäftsverlauf beeinflussbare Faktoren wurden bei der Planung 2024 weitestgehend berücksichtigt.

In der Planungsphase für 2024 wurde entschieden, auch im Geschäftsjahr 2024 das KOZ weiter zu nutzen.

Im 3. Quartal 2023 wurden durch ENERCON weitreichende Entscheidungen hinsichtlich der Vergabe von zu bearbeitenden Gusskomponenten getroffen, die es ermöglichen, mit einer wesentlich verbesserten Genauigkeit die Bedarfe hinsichtlich Umsatz und Kapazität zu planen. Es ist davon auszugehen, dass sich damit notwendige Entscheidungen wie Investitionen oder das Erschließen weiterer Verbesserungspotentiale zum beiderseitigen Vorteil vereinfachen.

b) Organisatorische Entwicklungen

Der Rückgang der Mitarbeiter von 242 auf 215 ist im Wesentlichen durch die Entwicklung der Geschäftstätigkeit bedingt.

Die Gesellschaft steht in ständigem Austausch mit den Unternehmen, die für ENERCON in einem ähnlichen organisatorischen Rahmen tätig sind.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage der SKET GmbH kann als stabil bezeichnet werden. Das Anlagevermögen ist gesunken auf T€ 17.530,1 (Stand Vorjahr: T€ 18.417,2). Ursache hierfür sind vergleichsweise geringe Investitionen in das Anlagevermögen über T€ 1.162,4 im laufenden Geschäftsjahr. Die Abschreibungssumme des laufenden Jahres beträgt T€ 2.014,6 (Vorjahr: T€ 2.240,6) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind stichtagsbedingt gestiegen von T€ 21.792,1 (Vorjahr) auf T€ 25.236,5 und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gesunken von T€ 8.786,4 (Vorjahr) auf T€ 8.264,6. Auf der Passivseite ist bei den Rückstellungen ein Anstieg zu verzeichnen um T€ 299,1 von T€ 631,1 (Vorjahr) auf T€ 930,3 aufgrund benötigter Steuerrückstellungen.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten von T€ 2.772,9 (Vorjahr) auf T€ 3.402,1 ist bedingt durch einen stichtagsbedingten Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffend Miet- und Energiekosten. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 92 % und ist als überdurchschnittlich zu betrachten. Bei nachhaltig erwirtschaftetem positiven Cashflow über die letzten Jahre, ist die Finanzlage des Unternehmens als positiv zu charakterisieren. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2021
T€
2022
T€
2023
T€
Umsatzerlöse 24.842 23.026 22.156
Jahresüberschuss vor Steuern -820 380 1.449
Eigenkapitalquote 95 % 93 % 92 %

Mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von T€ 1.449 wurden die selbst gesteckten Ziele (leicht negatives Ergebnis) zur Ertragslage im Jahr 2023 übertroffen. Die in der Planung anfänglich unterstellten Umsatzgrößen konnten, wie bereits erwähnt, nicht realisiert werden. Die angepassten Annahmen aus dem Vorjahr zu den Umsatzerlösen und der Eigenkapitalquote haben sich wie im Vorjahres-Lagebericht prognostiziert entwickelt. Der Personalaufwand ist aufgrund der Reduzierung der Mitarbeiteranzahl und der Durchführung von Kurzarbeit von T€ 12.535,1 in 2022 auf T€ 11.758,2 im laufenden Geschäftsjahr gesunken. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert aus der im Vorjahresvergleich um T€ 65,9 höheren Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand hat sich im Vorjahrvergleich absolut geringfügig verringert, aber relativ gesehen zum Umsatz leicht erhöht aufgrund des Anstiegs der Stromkosten um T€ 139,6. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich leicht verringert aufgrund gesunkener Gebäudeinstandhaltungen von T€ 191,3. Insgesamt sehen wir aber den Geschäftsverlauf als zufriedenstellend an.

Aufgrund der geringen Komplexität der Gesellschaft wird auf eine Kapitalflussrechnung verzichtet. Die Gesellschaft ist mit weiteren Schwestergesellschaften und der Gesellschafterin in eine Cash-Pool-Vereinbarung eingebunden, welche die Mittel der Gruppe zentral in optimierter Form verwalten lässt und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsgesellschaften der Poolvereinbarung sicherstellen soll. Die Poolführerschaft obliegt der Muttergesellschaft.

3. Prognose-, Chancen und Risikobericht

Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert.

Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

Die Gesellschaft ist zusammen mit den an dem Cash-Pool teilnehmenden Schwestergesellschaften, mit ihrer primären Ausrichtung ein Teil der Wertschöpfungskette von ENERCON. Der weit überwiegende Anteil der erbrachten Leistungen der Gesellschaft für ENERCON führt zu einer starken Abhängigkeit, die als problematisch eingestuft wird, sofern ENERCON die bestehenden Kapazitäten auf längere Sicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße abruft und in entsprechender Zeit keine anderweitigen Aufträge eingeworben werden können.

ENERCON als unser Hauptkunde befindet sich darüber hinaus in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage des Cash-Pools Forderungen seiner Mitglieder nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Mitglieder fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über den Cash-Pool mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Muttergesellschaft bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben.

Für das laufende Jahr ist auf Basis der bekannten Auftragslage und der primären Ausrichtung der Gesellschaft auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ein stabiler Geschäftsverlauf zu erwarten. Den hohen Wettbewerbsdruck im Bereich der Herstellung von Windenergieanlagen bekommen auch die Produktionspartner zu spüren. In Folge der Mittel- und Langfristprognosen werden intensive Planungen zur Diversifizierung der Kundenstruktur vorgenommen.

Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Für das laufende Geschäftsjahr sind Ausfall- und Schwankungsrisiken aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Die Stellung eines starken Zulieferbetriebes für ENERCON soll beibehalten werden. Die Ausstattung der Gesellschaft mit modernen Produktionsmitteln sowie eine qualifizierte und motivierte Belegschaft lassen mittelfristig die erfolgreiche Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder mittels sich bietender Marktchancen erwarten. Das Hauptaugenmerk gilt einer effizienten Produktion, um eine überdurchschnittliche Kapitalverzinsung zu erreichen.

Hinsichtlich der Planung und Kapazitätssteuerung sowie kostensenkender Maßnahmen steht die Gesellschaft in einem permanenten Austausch mit ENERCON, um möglichst frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Alle sonstigen, im Unternehmen identifizierte Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft.

Für das laufende Geschäftsjahr wird ein ähnlicher Geschäftsverlauf mit ähnlich hohen Umsatzerlösen und einem vergleichbaren Ergebnis vor Steuern erwartet. Die Eigenkapitalquote wird sich voraussichtlich nur unwesentlich ändern.

Für das Jahr 2025 liegt uns noch keine verlässliche Aussage vor.

 

Magdeburg, 16. Juli 2024

Dipl.-Ing. Oec. Dirk Pollak, Geschäftsführer

Dipl.-Ing. MBA Christoph Johannes Langehenke, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.399,00 35.113,00
II. Sachanlagen 17.490.716,38 18.382.041,38
17.530.115,38 18.417.154,38
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 714.614,33 788.084,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.739.467,87 30.694.666,47
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 98.039,18 34.507,38
34.552.121,38 31.517.257,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.560,77 33.225,60
52.113.797,53 49.967.637,92

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Kapitalrücklage 24.691.199,02 24.691.199,02
III. Gewinnvortrag 11.872.329,09 11.495.614,11
IV. Jahresüberschuss 1.217.915,16 376.714,98
47.781.443,27 46.563.528,11
B. Rückstellungen 930.252,43 631.140,69
C. Verbindlichkeiten 3.402.101,83 2.772.969,12
52.113.797,53 49.967.637,92

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 17.877.580,08 18.664.775,29
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.645.801,96 10.389.260,15
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.112.408,81 2.145.885,07
davon für Altersversorgung: 7.012,50 7.650,00
11.758.210,77 12.535.145,22
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.014.564,76 2.240.644,19
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.805.085,71 3.933.178,33
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.149.878,32 423.964,78
davon von Gesellschaftern 1.149.695,32 423.964,78
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 276,00 234,96
7. Ergebnis vor Steuern 1.449.321,16 379.537,37
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 228.700,00 -548,61
9. sonstige Steuern 2.706,00 3.371,00
10. Jahresüberschuss 1.217.915,16 376.714,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der SKET GmbH mit Sitz in Magdeburg, Amtsgericht Stendal, Handelsregisternummer HRB 13328, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt.

Die Gesellschaft ist erstmalig nach den handelsrechtlichen Vorschriften mittelgroß (bisher groß).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hieraus sind in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten.

Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend ENERCON genannt) als unser Hauptkunde befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten, sofern aufgrund der Liquiditätslage des Cash-Pools Forderungen seiner Mitglieder nicht ausgeglichen werden könnten oder Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Mitglieder fällig gestellt werden müssten bzw. keine Refinanzierungsmöglichkeiten über den Cash-Pool mehr bestünden. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie mit unserer Muttergesellschaft bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben. Wir verweisen zusätzlich auf die Ausführungen im Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis zehn Jahren angesetzt.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von 1 bis 33 Jahren.

Bewegliche und selbstständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 (netto) werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Geschäftsjahr sind diese unter der Position "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" im Anlagenspiegel gegliedert.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbare Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt.

In die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise mit einem Steuersatz von 31,58 %. Vom Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, sich ergebende Steuerentlastungen nicht auszuweisen, wird Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 25.236,5 (Vorjahr: T€ 21.792,1) enthalten.

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:

Restlaufzeit
unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
1. Verbindlichkeiten 3.402,1 0,0 0,0 3.402,1
- davon aus Steuern 930,3 0,0 0,0 930,3
- davon im Rahmen sozialer Sicherheit 14,2 0,0 0,0 14,2
(Vorjahr) (2.771,5) (1,5) (0,0) (2.773,0)
- davon aus Steuern (1.099,6) (0,0) (0,0) (1.099,6)
- davon im Rahmen sozialer Sicherheit (20,5) (0,0) (0,0) (20,5)
Summe 3.402,1 0,0 0,0 3.402,1
(Summe Vorjahr) (2.771,5) (1,5) (0,0) (2.773,0)

Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:

Art der sonstigen finanziellen Verpflichtung T€
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben 1.542,7
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
- Miet- und Pachtverträge für 2024 1.886,6
- Miet- und Pachtverträge für 2025 bis 2028 1.280,6
- Miet- und Pachtverträge ab 2029 0,0
Andere finanzielle Verpflichtungen
- Dauerschuldverhältnisse für 2024 502,4
- Dauerschuldverhältnisse für 2025 bis 2028 0,9
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0
Summe 5.215,1

Die Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben ergeben sich aus Bestellungen von Anlagevermögen.

Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten.

Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung.

2. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 215 Mitarbeiter (Vorjahr: 242 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 3 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: 4 Personen).

3. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Dipl.-Ing Ökonom Dirk Pollak, Magdeburg

Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig, Großefehn (bis zum 9. November 2023)

Dipl.-Ing., MBA Christoph Johannes Langehenke, Dortmund (ab dem 9. November 2023)

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Angaben zum Konzern

Die Mechanical Power Supply B.V., Amsterdam (NL), stellt als oberstes Mutterunternehmen (kleinster und größter Kreis) einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.217,9 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag (T€ 11.872,3) zu verrechnen.

 

Magdeburg, 16. Juli 2024

Dipl.-Ing Ökonom Dirk Pollak, Geschäftsführer

Dipl.-Ing., MBA Christoph Johannes Langehenke, Geschäftsführer

Anlagenspiegel

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.819.634,22 23.333,75 1.200,00 0,00 1.841.767,97
1.819.634,22 23.333,75 1.200,00 0,00 1.841.767,97
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.772.865,41 12.858,69 0,00 0,00 1.785.724,10
2. technische Anlagen und Maschinen 98.808.991,02 201.710,34 498.882,36 31.200,00 98.543.019,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.738.990,01 298.830,51 675.193,15 0,00 18.362.627,37
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 49.199,38 625.740,00 0,00 -31.200,00 643.739,38
119.370.045,82 1.139.139,54 1.174.075,51 0,00 119.335.109,85
121.189.680,04 1.162.473,29 1.175.275,51 0,00 121.176.877,82
Abschreibungen
kumuliert 01.01.2023
Zugänge
Abgänge
kumuliert 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.784.521,22 19.047,75 1.200,00 1.802.368,97
1.784.521,22 19.047,75 1.200,00 1.802.368,97
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.286.212,41 94.708,69 0,00 1.380.921,10
2. technische Anlagen und Maschinen 83.492.791,02 1.227.427,02 467.373,04 84.252.845,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.209.001,01 673.381,30 671.754,94 16.210.627,37
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
100.988.004,44 1.995.517,01 1.139.127,98 101.844.393,47
102.772.525,66 2.014.564,76 1.140.327,98 103.646.762,44
Buchwerte
Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 39.399,00 35.113,00
39.399,00 35.113,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 404.803,00 486.653,00
2. technische Anlagen und Maschinen 14.290.174,00 15.316.200,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.152.000,00 2.529.989,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 643.739,38 49.199,38
17.490.716,38 18.382.041,38
17.530.115,38 18.417.154,38

Ergebnisverwendungsbeschluss

In der Gesellschafterversammlung vom 19. Juli 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss nebst Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die SKET GmbH, Magdeburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der SKET GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKET GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNISCHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie auf die Angaben in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich ENERCON als Hauptkunde der Gesellschaft in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung befindet und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt oder wenn Zahlungsstörungen in Bezug auf den von der Muttergesellschaft geführten Cash-Pool auftreten. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" des Anhangs sowie in Abschnitt "3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, auf das Bestehendass einer wesentlichen Unsicherheit hinbesteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 16. Juli 2023

BDO DPI AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

Katharina Jelen, Wirtschaftsprüferin

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