Kranenballett GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kay Dieter Tangermann seit 23.4.2002 | Geschäftsführer |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kay Tangermann Werbeagentur GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Kay Tangermann Werbeagentur GmbH, Hamburgfür das Geschäftsjahr 2013 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 274a, 276, 288 I HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches einschließlich des Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetzes und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 XIII HGB nicht angegeben. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die für den Vorjahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche wirtschaftliche bzw. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Wertpapiere Die sonstigen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern sich am Abschlussstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis ergeben hat, wurde auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben. Liquide Mittel Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. Euro 1.299,42 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: TEuro 2). IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft unverändert geführt durch Herrn Kay Tangermann Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV HGB. V. Angaben gem. § 42 III GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen € 447.880,91 (Vorjahr: T€ 451).
Hamburg, den 23. Februar 2015 sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 26.02.2015 gez. Kay Tangermann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2015 festgestellt. |
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