Pathus
Beteiligungsgesellschaft mbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.439,00 |
98.647,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.657,00 |
4.616,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.782,00 |
69.031,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
482.714,97 |
469.444,52 |
| I.
Vorräte |
17.549,27 |
11.161,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.115,89 |
162.570,72 |
| III.
Wertpapiere |
10.517,85 |
10.517,85 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
364.531,96 |
285.194,95 |
| Summe
Aktiva |
574.153,97 |
568.091,52 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
407.184,82 |
356.408,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
306.408,89 |
236.129,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.775,93 |
70.279,76 |
| B.
Rückstellungen |
35.099,76 |
38.517,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
131.869,39 |
173.165,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
131.648,28 |
172.943,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
221,11 |
221,11 |
| Summe
Passiva |
574.153,97 |
568.091,52 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pathus
Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig
(Registergericht Leipzig HRB 16098) wurde unter Anwendung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267
Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Beteiligungen wurden zu den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden
zulässigen Wert angesetzt.
3. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft
übernommen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
6. Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
IV. Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Pathus
Systemgastronomie GmbH als Organtochter und der
Gesellschaft als Organträger (=
Umsatzsteuerschuldner).
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Verbindlichkeiten
Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 19.272,68 EUR.
II. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
sonstige Berichtsbestandteile
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.11.2019
wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 genehmigt
und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird
Entlastung erteilt.
Leipzig, 15.11.2019
gez. Christian Neipp, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2019
festgestellt.
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