ACE
Automaten GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.05.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.498,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.823,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.675,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.446,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.505,06 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.941,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.944,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.381,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
15.618,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.513,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.944,94 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
2.1
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der ACE Automaten GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Vermögensgegenstände, deren Wert EUR 410,00
netto nicht übersteigen (sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden ab dem Jahr 2010 wegen des
Grundsatzes der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit bzw.
wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember
2009 im Jahr des Zugangs einheitlich als Sofortaufwand
berücksichtigt.
Angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird ggf. durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
3.2
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
4.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
4.1
Aktivierte Aufwendungen für die
Währungsumstellung auf den Euro
Folgende Aufwendungen wurden für die
Währungsumstellung auf den Euro aktiviert: keine
4.2
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
keine
4.3
Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und
Firmenwertes
Es wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert
erworben.
4.4
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
4.5
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
keine
4.6
Feststellung Jahresabschuss
Der Jahresabschluss wurde am 29/06/2012 festgestellt.
5.
Sonstige Pflichtangaben
5.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Gücek, Esref, Kaufmann
5.2
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 516,88 Euro
Remscheid, 29.06.2012
gez. E. Gücek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
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