Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 196664
Vorher
Selbstschraubereck GmbHKFZ-Winterstein & Selbstschraubereck GmbH
Eingetragen
25.1.2012
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Kfz-Bereich, insbesondere Ölwechsel, Reifenservice, Werkstattvermietung, sowie der Handel mit Waren aller Art, jedoch mit Ausnahme solcher Waren, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Wolf
seit 5.6.2025
Prokura
Christian Wolf
seit 5.6.2025
Prokura
Steffen Winterstein
seit 25.1.2012
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Selbstschraubereck GmbH

Hallbergmoos

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 18.472,00 18.675,00
B. Umlaufvermögen 71.490,14 44.709,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.962,14 63.384,47

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 59.215,97 43.058,99
B. Rückstellungen 16.959,07 8.052,33
C. Verbindlichkeiten 13.787,10 12.273,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.787,10 12.273,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.962,14 63.384,47

sonstige Berichtsbestandteile


Selbstschraubereck GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2018

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr   12.059,73 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren     €

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen:                                   €
Verbindlichkeiten:        1.727,37 €

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:  Herr Steffen Winterstein
  


Hallbergmoos, den 26.07.2019, gez. der Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2019 festgestellt.

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