Matrixx
Media Ltd.
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
123,00 |
9.409,00 |
| I.
Sachanlagen |
123,00 |
9.409,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.106,55 |
47.227,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.704,67 |
15.810,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.401,88 |
31.416,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.048,91 |
1.048,91 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
258.208,78 |
245.512,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
303.487,24 |
303.197,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.462,00 |
1.462,00 |
| II.
Verlustvortrag |
246.974,73 |
129.514,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.696,05 |
117.460,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
258.208,78 |
245.512,73 |
| B.
Rückstellungen |
33.250,00 |
33.030,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
270.237,24 |
270.167,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
303.487,24 |
303.197,67 |
Anhang
Matrixx Media Ltd., Krumme Gasse 23, 97421
Schweinfurt
Anhang für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Matrixx Media Ltd. weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB werden in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft musste im Juni 2009 einen
Insolvenzantrag stellen. Über das Vermögen der
Gesellschaft wurde daraufhin am 01.08.2009 das
Insolvenzverfahren eröffnet und Herr RA Stefan
Herrmann aus Würzburg zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde auf der
Grundlage der dem Insolvenzverwalter vorliegenden
Informationen erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung
des Bilanzrechts vom 25. Mai 2009 waren nicht erforderlich.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Planmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen erfolgen linear über die
planmäßigen Nutzungsdauern.
Analog steuerrechtlicher Vorschriften werden
abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und
EUR 1.000 in einem Sammelposten eingestellt, der im Jahr
des Zugangs und in den Folgejahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Beim
Ausscheiden eines derart erfassten
Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht
vermindert.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren weder Einzelwertberichtigungen noch
Pauschalwertberichtigung erforderlich.
Alle Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennwert bilanziert.
Für Steuerrückstellung war keine
Verpflichtung zu berücksichtigen. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle weiteren
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Diese
wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtungen voraussichtlich
erforderlich ist.
Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
III. Angaben zur Bilanz
1. Allgemeines
Die Bilanz wurde den gesetzlichen Vorschriften
entsprechend in der Kontoform aufgestellt.
2. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde bis zum 31.12.2010
entsprechend den Vorjahren fortgeführt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen sind grundsätzlich
innerhalb eines Jahres fällig.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert angesetzt. Diese sind durch entsprechende
Kontoauszüge nachgewiesen.
5. Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt € 1.462,00 und ist
in voller Höhe eingezahlt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist die
Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von €
12.696,05 aus.
6. Rückstellungen
Für Steuerrückstellung war keine
Verpflichtung zu berücksichtigen. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle weiteren
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Darin
enthalten sind die Aufwendungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für
das Geschäftsjahr 2007, 2008, 2009 und 2010 sowie
für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe des zu
erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt.
8. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB, die aus der Bilanz nicht ersichtlich
sind, waren zum Bilanzstichtag nicht bekannt.
Würzburg, den 24. Januar 2013
Stefan Herrmann
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter
i.V.
Sven Semmler
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 30.706,32 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 30.706,32 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft erfolgte
keine Feststellung des Jahresabschlusses. Zur Einhaltung
der gesetzlichen Offenlegungsvorschriften wurde der
Jahresabschluss ohne Feststellung veröffentlicht.
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