Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11865
Eingetragen
10.7.2003
Branche
GerüstbauVermietung von Baumaschinen und -gerätenErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Aufstellen, Vermieten und Verleihen von Baugerüsten

Historie

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Management

NameRolle
Simone Neudert
seit 10.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bubesheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neudert Gerüstbau GmbH

Leipheim-Riedheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 141.562,00 112.000,50
I. Sachanlagen 141.562,00 112.000,50
B. Umlaufvermögen 92.601,90 66.884,51
I. Vorräte 50.867,83 38.599,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.469,87 25.297,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.264,20 2.987,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.830,52 14.629,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 241.994,42 193.514,09

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 54.507,26 37.432,47
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 29.507,26 12.432,47
B. Rückstellungen 9.123,00 9.828,96
C. Verbindlichkeiten 174.055,02 146.252,66
D. Passive latente Steuern 4.309,14 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 241.994,42 193.514,09

Anhang

 
Der Jahresabschluss der Neudert Gerüstbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind für Zwecke der Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurde die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden bei diesem Posten nicht angepasst und sind somit nicht vergleichbar.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Seit Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze gemäß BilMoG darf die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Die Anzahlungen werden daher mit ihrem Nettobetrag als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten Gesamt­leistungen unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht bewertungsfähige Kosten und für den kalkulatorischen Gewinn wurden 10 % Abschlag berücksichtigt.

Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus Darlehensgewährungen sowie eine Leasingsonderzahlung aus einem Leasing­vertrag enthalten. Die Darlehensgebühren und die Finanzierungs­kosten wurden planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der Darlehens­schulden bzw. der Grundmietzeit des Leasingvertrages abge­schrieben.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB wird nicht angewendet.

Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 130.785,69 Euro (Vorjahr: 117.141,95 Euro) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 3.306,43 Euro, die Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 44.606,90 Euro .

Die nachfolgende Sicherung wurde in Form von  Sicherungsübereignung
für Fahrzeuge vorgenommen.


Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den BIlanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von 9.122,07 Euro einbezogen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:





  

Geschäftsführer:
Frau Simone Neudert
ausgeübter Beruf:
Kauffrau

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.

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