Neudert
Gerüstbau GmbH
Leipheim-Riedheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
141.562,00 |
112.000,50 |
| I.
Sachanlagen |
141.562,00 |
112.000,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.601,90 |
66.884,51 |
| I.
Vorräte |
50.867,83 |
38.599,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.469,87 |
25.297,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.264,20 |
2.987,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.830,52 |
14.629,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
241.994,42 |
193.514,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.507,26 |
37.432,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
29.507,26 |
12.432,47 |
| B.
Rückstellungen |
9.123,00 |
9.828,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
174.055,02 |
146.252,66 |
| D.
Passive latente Steuern |
4.309,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
241.994,42 |
193.514,09 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Neudert Gerüstbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind für Zwecke der
Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurde die
Umsatzsteuer auf Anzahlungen nicht mehr als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen
wurden bei diesem Posten nicht angepasst und sind somit
nicht vergleichbar.
Auf die Darstellung der Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme
auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden
zugeführt.
Seit Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze
gemäß BilMoG darf die Umsatzsteuer auf
Anzahlungen nicht mehr als Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen werden. Die Anzahlungen werden daher mit ihrem
Nettobetrag als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte
Gewinne wurden nicht ausgewiesen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte
unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich
vereinbarten Gesamtleistungen unter Zugrundelegung der
vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht
bewertungsfähige Kosten und für den
kalkulatorischen Gewinn wurden 10 % Abschlag
berücksichtigt.
Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebs, für
freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche
Altersversorgung wurden bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus
Darlehensgewährungen sowie eine Leasingsonderzahlung
aus einem Leasingvertrag enthalten. Die
Darlehensgebühren und die Finanzierungskosten
wurden planmäßig entsprechend dem
Tilgungszeitraum der Darlehensschulden bzw. der
Grundmietzeit des Leasingvertrages abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift für kleine
Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern nach
§ 274a Nr. 5 HGB wird nicht angewendet.
Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen, betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro).
Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten
weisen 130.785,69 Euro (Vorjahr: 117.141,95 Euro) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 3.306,43 Euro, die Forderungen gegenüber
Gesellschaftern 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 44.606,90 Euro .
Die nachfolgende Sicherung wurde in Form von
Sicherungsübereignung
für Fahrzeuge vorgenommen.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den BIlanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 9.122,07 Euro einbezogen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Frau Simone Neudert
|
ausgeübter Beruf:
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Kauffrau
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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