Pape &
Bommhardt GmbH
Fuldatal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
211.737,50 |
218.625,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.225,00 |
6.935,00 |
| II.
Sachanlagen |
205.112,50 |
211.290,07 |
| III.
Finanzanlagen |
400,00 |
400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.951,93 |
1.024.147,37 |
| I.
Vorräte |
43.924,94 |
608.299,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.529,65 |
356.753,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
497,34 |
59.094,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.107,04 |
11.068,57 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
883.962,04 |
225.844,09 |
| Summe
Aktiva |
1.496.758,51 |
1.479.685,10 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
935.962,04 |
277.844,09 |
| III.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
-883.962,04 |
-225.844,09 |
| B.
Rückstellungen |
45.643,00 |
50.497,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.451.115,51 |
1.429.187,60 |
| Summe
Passiva |
1.496.758,51 |
1.479.685,10 |
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Pape & Bommhardt
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.2 Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses
Größenklasse
Die Firma Pape & Bommhardt GmbH ist zum
Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden bleiben erhalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,- wurden im Jahr des Zugangs
gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgabe abgesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.4 Sonstige Pflichtangaben
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des Geschäftsführers: |
Siamak Grüssmer |
Beruf des Geschäftsführers: |
Elektromaschinenbaumeister |
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung |
Betrag |
Stand bisherige Kredite |
248.463,50 EUR |
Rückzahlung im Berichtsjahr |
50.261,01 EUR |
Neuvergaben im Berichtsjahr |
87.624,41 EUR |
= neuer Kreditbestand |
285.826,90 EUR |
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Die Firma Pape & Bommhardt GmbH hat
gegenüber der MKB Bank eine Bürgschaft zugunsten
von Herrn Siamak Grüssner, Besitzunternehmen, für
betrieblich Darlehen in Höhe von 132.697,95 €
übernommen.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 04. September 2020
festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 04. September 2020
gebilligt.
Fuldatal, den 04. September 2020
gez.Siamak Grüssmer, Geschäftsführer
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