Matthäi Wasserbau Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Brinkmann seit 8.4.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Friedrich Wilhelm Höttler seit 15.6.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftVerdenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen des Konzerns Die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG ist Mutterunternehmen des Matthäi Konzerns mit Stammsitz in Verden. Der Konzern ist im Wesentlichen im Tief- und Hochbau sowie im Roh- und Baustoffhandel und Transportgewerbe aktiv. Zum Konsolidierungskreis gehören 47 Inlands- und 3 Auslandsunternehmen. Die zum Konzern gehörigen Unternehmen werden überwiegend genau wie die Konzernmutter in der Rechtsform der Einheits-GmbH & Co. KG geführt. Die jeweiligen Komplementärinnen, die ohne eigenen Geschäftsbetrieb nur Haftungsfunktion übernehmen, werden nicht konsolidiert. Zur Erreichung unseres unternehmerischen Auftrags haben wir den Konzern dezentral organisiert. Nach Vereinbarung entsprechender Ziele mit den örtlichen verantwortlichen Geschäftsführern lassen wir diesen weitgehende Entscheidungsfreiheit im täglichen Geschäft. Wir stellen seitens der Konzernleitung zentrale Funktionen wie EDV, Rechnungswesen und Finanzierung zur Verfügung und haben über ein detailliertes und leistungsfähiges Managementinformationssystem auch einen genauen täglichen Einblick in das Geschehen im Konzern. Darüber hinaus finden regelmäßige Geschäftsleiterbesprechungen und Strategiesitzungen statt. Dadurch erkennen wir rechtzeitig etwaige Fehlentscheidungen und können korrigierend eingreifen. Die Arbeiten werden überwiegend mit dem eigenen, umfassend qualifizierten Personal ausgeführt, in besonderen Fällen auch mit ausgesuchten Nachunternehmern. Ziel der Unternehmensgruppe ist es, bei organischem Wachstum einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, der zu der Stärkung der Eigenkapitalbasis zum Großteil im Unternehmen verbleibt. Bei der derzeitigen Unternehmensgröße ist angesichts des harten Wettbewerbs in der Baubranche um öffentliche Aufträge ein Jahresgewinn von EUR 10,0 Mio. + x zufriedenstellend. Begünstigte etwaiger nicht im Unternehmen verbleibender Gewinne ist die gemeinnützige Gerhard und Karin Matthäi Stiftung. Diese hat keine Leitungsfunktion im Konzern. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2021 Das Baujahr 2021 war wie in vielen Teilen des Produzierenden Gewerbes durch zwei unterschiedliche Entwicklung gekennzeichnet. Während die Auftragseingänge im Jahresverlauf deutlich zulegten, wurde die Bauproduktion durch die anhaltende Corona-Pandemie und den immer stärker auftretenden Mangel an Baumaterial gebremst. Die baugewerblichen Umsätze des Bauhauptgewerbes dürften daher im Vorjahr lediglich um 0,5 % gegenüber 2020 gestiegen sein, real ergibt sich daraus ein Umsatzrückgang in der Größenordnung von 6%. Bei der Bewertung des Baujahres 2021 muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass es Ende 2020 wegen des Auslaufens des verminderten Mehrwertsteuer-Regelsatzes von 16% zu erheblichen Vorzieheffekten kam, die die Produktion im Jahr 2021 entsprechend negativ belastet haben. Zudem gab es im Vorjahr erstmals seit einigen Jahren wieder einen richtigen "Bauwinter", im ersten Quartal meldete nahezu jede zweite Firma eine Behinderung ihrer Produktion durch die Witterungsbedingungen, dies waren nahezu doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. Zusammengefasst kann allerdings gesagt werden, dass die deutsche Bauwirtschaft speziell das Bauhauptgewerbe bislang relativ gut durch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gekommen ist. Ein derzeit noch anhaltendes Problem stellen der Mangel an Baumaterial sowie der starke Preisanstieg für solche Produkte dar. Beklagten im März 2021 lediglich 4 % der befragten Firmen des Bauhauptgewerbes eine Behinderung ihrer Produktion durch Materialknappheit, stieg dieser Wert bis zum Juni auf 46 %. Bis zum Dezember war dann zwar wieder ein Rückgang auf 28% zu verzeichnen, dies bedeutet aber, dass weiterhin eine von vier Baufirmen in ihrer Produktion durch nicht ausreichendes Baumaterial behindert wird. Die Vorlaufindikatoren haben sich 2021 positiv entwickelt. Von Januar bis Oktober stieg das Volumen der Baugenehmigungen (veranschlagte Baukosten) im Hochbau über alle Gebäudekategorien um 9%. Der Auftragseingang bei den Firmen des Bauhauptgewerbes (inklusive des bei den Genehmigungen nicht erfassten Tiefbaus) legte im gleichen Zeitraum nominal um 8% zu, real war dies ein Wachstum von 2%. Gleichzeitig erreichte der Auftragsbestand Ende September mit 64,4 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert, der den Stand des Vorjahreswertes nominal um 12 % übertraf. Damit ist der Grundstein für ein gutes Baujahr 2022 gelegt. Verglichen mit der großen Wirtschaftskrise ist der Wirtschaftsbau bislang gut durch die von der Corona-Pandemie ausgelösten Verwerfungen gekommen. Sowohl 2020 als auch 2021 war jeweils ein leichtes nominales Plus bei den Umsätzen des Bauhauptgewerbes in dieser Sparte zu verzeichnen. Dies überrascht, da anders als 2009 dieses Mal auch der gesamte Bereich der Dienstleister von der Wirtschaftskrise erfasst wurde. Diese litten besonders unter dem kompletten, beziehungsweise den teilweisen Lockdowns. Der öffentliche Bau, der beim Umsatz in den Jahren 2016 bis 2020 mit nominalen Wachstumsraten von 7% Anschluss an die gute Entwicklung im Wohnungs- und Wirtschaftsbau gefunden hatte, verzeichnete 2021 als einzige Bausparte einen nominalen Umsatzrückgang von 3%. Probleme gab es in mehreren Bereichen. Zum einen hatte die neue Autobahn GmbH große Anlaufprobleme, die ihr zugewiesenen Mittel für Investitionen in Neu- und Ausbau des Fernstraßennetzes auch tatsächlich in Baumaßnahmen umzusetzen. Weiterhin ist die Digitalisierung der öffentlichen Bauverwaltungen nicht wie geplant vorangekommen, daher kam es bei der Einreichung von Bauanträgen, deren Bearbeitung und der Erteilung von Baugenehmigungen immer wieder zu Verzögerungen. Auf kommunaler Ebene führten die stark steigenden Baupreise zu teilweisen Aufhebungen von Ausschreibungen beziehungsweise wurden Projekte erst gar nicht an den Markt gebracht. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Der Baubereich konnte wie in den Vorjahren deutliche und stabile Leistungs- und Ergebniszuwächse verzeichnen. Im Rohstoffbereich haben sich höhere Preise bisher zum Teil durchgesetzt. In der Asphaltproduktion ist der Preiskampf der Branchenführer auch im Geschäftsjahr 2021 nach wie vor zu beobachten. Im Ausland konnten die Planzahlen erreicht werden. Die unkonsolidierte Gesamtleistung des Konzerns betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 807,6 Mio. (incl. Arbeitsgemeinschaften) und hat die Planung übertroffen. Der Jahresüberschuss von knapp EUR 18,6 Mio. (nach Steuern) fällt ebenfalls höher aus als die Prognose aus dem Vorjahr. Der Rohertrag stieg um EUR 11,3 Mio. auf EUR 273,1 Mio. Die Personalkosten stiegen proportional zur Leistung auf EUR 153,5 Mio. Der Anstieg in den sonstigen betrieblichen Erträgen resultiert im Wesentlichen aus den hohen Verkäufen von Gegenständen des Anlagevermögens, während sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduziert haben. Die Vermögenslage des Konzerns ist 2021 durch ein Bilanzvolumen von EUR 341,7 Mio. gekennzeichnet, wovon EUR 101,5 Mio. auf das wirtschaftliche Eigenkapital entfallen. Dies entspricht 29,7 % des Bilanzvolumens (Vorjahr 30,9 %). Als wesentliche Aktivposten sind das zum Bilanzstichtag bestehende Sachanlagevermögen mit EUR 127,1 Mio. (Vorjahr EUR 104,9 Mio.) und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände EUR 127,2 Mio. (Vorjahr EUR 128,6 Mio.). Die Geldbestände haben sich mit EUR 33,6 Mio. deutlich erhöht. Zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen werden als werthaltig angesehen. Wie in der Kapitalflussrechnung ersichtlich, hat sich der Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr um EUR 37,0 Mio. erhöht. Während der oben genannte Anstieg der Gesamtleistung des Konzerns zu einer deutlichen Erhöhung im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit führte, wurde gegenläufig vermehrt in das Anlagevermögen und in Zugänge zum Konsolidierungskreis investiert. Außerdem konnten die liquiden Mittel durch Aufnahme neuer Kredite gestärkt werden. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Auch in den umsatzschwächeren Wintermonaten mussten die bestehenden Kreditlinien nur selten ihrer Funktion als "Liquiditätspuffer" nachkommen. Die zugesagte Kontokorrentlinie des gesamten Konzerns betrug EUR 82,5 Mio., die zum 31. Dezember 2021 nicht in Anspruch genommen wurden. Insgesamt ist die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns geordnet. Die derzeitige Marktlage und die sich abzeichnenden Trends bestätigen eine gute Marktposition der Gesellschaft durch das breite Leistungsspektrum:
Die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG beschäftigte 2021 durchschnittlich 39 Geschäftsführer, 640 Angestellte, 1.664 gewerbliche Arbeitnehmer und 115 Auszubildende. Durch die gestiegene Gesamtleistung, Neueinstellungen und umfassende Lohnanpassungen beim Bestandpersonal sind die Personalkosten angewachsen. Im Zuge des sich weiter abzeichnenden Fachkräftemangels und Abwerbeversuche hat die Unternehmensgruppe eine Mitarbeiterbeteiligung eingeführt. Die Mitarbeiter können sich als stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligen und bekommen neben einem Zuschuss in Höhe von maximal EUR 360,00 eine am Unternehmenserfolg gekoppelte Verzinsung. In 2021 stiegen die Mitarbeiterbeteiligungen um EUR 1,7 Mio. auf insgesamt EUR 6,2 Mio. Die Geschäftsführung hat wiederholt festgestellt, dass die gute Wettbewerbsposition in erster Linie auf die hervorragend ausgebildeten und stets aktuell geschulten Mitarbeiter zurückzuführen ist. Im Jahresdurchschnitt hatten wir konzernübergreifend über alle Niederlassungen einen guten Auftragsbestand, die Preissituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Mit einem Auftragsbestand in Höhe von EUR 512,1 Mio. (Vorjahr EUR 460,5 Mio.) starten wir übergreifend über alle Gesellschaften ins neue Jahr. Der Geschäftsverlauf in 2021 ist aufgrund der erbrachten Leistung sehr positiv zu bewerten. Die Corona-Krise hat uns nach wie vor weder in der Entwicklung noch im Ergebnis beeinträchtigt. Wir haben mit Beginn der Pandemie, neben den bekannten hygienischen, weitere Maßnahmen getroffen, um unsere Mitarbeiter/innen bestmöglich zu schützen. Entzerrung der Fahrgemeinschaften zu den Baustellen und die Anmietung weiterer Aufenthaltscontainer für die Pausen sind hier exemplarisch zu nennen. 3. Prognose und Risikobericht 3.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2022 Die Bauindustrie kämpft mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges: Vor diesem Hintergrund und angesichts der hohen Unsicherheit über die weitere Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen korrigiert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zum Tag der Bauindustrie (19. Mai 2022) die Konjunktur-Prognose für das laufende Jahr nach unten. Die Branche erwartet für das laufende Jahr für die realen baugewerblichen Umsätze im Bauhauptgewerbe eine Entwicklung zwischen Null und minus zwei Prozent (Prognose Ende 2021: +1,5 Prozent). Darin ist schon das - vor allem witterungsbedingte - hohe reale Umsatzplus von 9 Prozent im Januar und Februar "eingepreist". Die Prognose steht zudem unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Jahresverlauf keine weiteren Verschärfungen bei Energiepreisen und dem Bezug von Baumaterial ergeben. Sie ist von daher vor allem ein Abbild der aktuellen Situation. Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie: "Vor fünf Monaten ist der Bau noch mit einem historisch hohen Auftragsbestand in das neue Jahr gestartet. Mit dem Angriffskrieg Putins wurde er zu einem konjunkturellen Fragezeichen. Preissteigerungen und Baumateriallieferanten, die oftmals nur noch Tagespreise abgeben - davon sind über 80 Prozent unserer Mitglieder betroffen. Fakt ist: Wir haben ein Problem. Fehlendes Bitumen für den Straßenbau, fehlende Investitionen durch Preissteigerungen und in letzter Konsequenz eine Konjunktur im Minus, Sie können sicher sein: Das Problem der Bauindustrie betrifft uns alle." 3.2 Ukraine-Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen Der Hauptverband hat in den letzten Tagen seine dritte Umfrage unter seinen Mitgliedern erhoben. Die Ergebnisse: Neun von zehn Firmen beklagen direkte oder indirekte Auswirkungen des Krieges auf ihr Unternehmen. Die Probleme liegen hauptsächlich bei der mangelnden Verfügbarkeit beziehungsweise den starken Preissteigerungen bei diversen Baumaterialien sowie beim Bruch von Logistikketten. 80 Prozent der Unternehmen bezeichnen diese Probleme als stark beziehungsweise sehr stark. 74 Prozent der Firmen beklagen Verzögerungen bei laufenden Bauprojekten. 35 Prozent sind von Auftragskündigungen betroffen, nochmal 6 Prozent mehr als vor 4 Wochen, und 10 Prozent mehr als Anfang März. Mittlerweile 45 Prozent der Antwortenden gaben an, sich mit dem Auftraggeber auf eine Preisgleitung zu einigen (Vorumfrage: 33 Prozent). Hübner: "Der Krieg legt die engen Lieferketten und Abhängigkeiten brutal und schonungslos offen. Wir müssen uns künftig Gedanken darüber machen, welche Rohstoffstrategie wir sowohl in Deutschland als auch in Europa verfolgen wollen. Wichtig ist, dass der Produktionsstandort Deutschland gesichert wird: durch attraktive Energiepreise, Transformationsinvestitionen auch am Bau oder der Vereinfachung des Abbaus von heimischen Rohstoffen. Zum Thema Rohstoffstrategie gehört auch das Thema Recycling. Bei ungefährlichen mineralischen Bauabfällen erreichen wir bereits eine Verwertungsquote von fast 90 Prozent. Wir müssen hier allerdings die Qualität des Recyclings noch erhöhen." 3.3 Aussichten für den Konzern (Prognosebericht) Zum 01.04.2022 stellt sich die Auftragslage der Gesellschaft gut dar. Der Auftragsbestand beträgt EUR 595,3 Mio. (Vorjahr EUR 455,7 Mio.). Inmitten der Pandemie erreicht uns mit dem Krieg in der Ukraine innerhalb von zwei Jahren ein weiteres bisher unverstellbares Ereignis, auf welches sich das Unternehmen und Menschen wirtschaftlich und mental einstellen müssen. Direkte Folgen der Kriegshandlungen in Form von Ausbleiben ausländischer Mitarbeiter und Unterbrechungen von Lieferungen aus den Ländern der Kriegsparteien treffen die Matthäi-Gruppe nur in geringem Maße, da wir nur sehr wenige ukrainische Mitarbeiter beschäftigen, es direkte Warenbezüge der Gruppe aus der Ukraine oder aus Russland nicht gibt und die Gruppe in diesen Regionen keine Tochterunternehmen oder Beteiligungen hat. Als Matthäi-Gruppe sind wir natürlich indirekt von den vielfältigen Folgen der Krise negativ betroffen und andererseits auch in keinem Tätigkeitsbereich Profiteur des Krieges. Die Preisexplosion in bestimmten baurelevanten Produktgruppen (z.B. Stahl, Energie, Bitumen, Zement) stellt die Gruppe vor Herausforderungen, da es in Übergangsphasen einerseits nicht sofort gelingt, gestiegene Beschaffungspreise auf die Baupreise aufzuschlagen und es zum Teil schwierig ist, für benötigte Baustoffe überhaupt feste Mengenzusagen zu bekommen. Hier sind längerfristige Baumaßnahmen vor allem für die öffentliche Hand ein Problem, da die Gesprächsbereitschaft der Kunden in diesem Bereich bisher sehr gering ist. Bei Industriekunden sehen wir hier aufgrund der eher langfristigen Investitions- und Kooperationsplanungen eine deutlich problembewusstere Herangehensweise der Auftraggeber. Ein vollständiger Stopp der russischen Ölpipelines in die Raffinerien in Schwedt und Leuna würde neben den zu erwartenden extremen Wirkungen auf die Preise von Benzin, Diesel und Heizöl uns zusätzlich im Bereich Bindemittel für unsere 5 Asphaltmischwerke unkalkulierbar treffen. Dies schwächt diesen Bereich zusätzlich, der aufgrund von extremem Konkurrenzdruck in den letzten Jahren sowieso von der allgemein guten Baukonjunktur abgekoppelt war und bereits Ertragsprobleme hatte. Zur Absicherung des aktuellen Auftragsbestandes führen wir nach Möglichkeit mit allen Lieferanten, Subunternehmern und Auftraggebern intensive Gespräche hinsichtlich eines fairen Ausgleichs krisenbedingter Lasten, setzen konsequent vereinbarte Preisgleitklauseln um, betreiben Bevorratung wo sinnvoll und möglich und passen wo nötig unsere Lieferketten an. Neue Aufträge werden angepasst an die aktuelle Situation noch umsichtiger kalkuliert. Hier wird nach Möglichkeit nur noch mit Preisgleitung angeboten, wo das nicht möglich ist mit entsprechenden Risikoaufschlägen. Generell werden wir in dieser schwierigen Phase verstärkt risikobewusst agieren und Aufträge, die uns in den betreffenden Positionen unkalkulierbar erscheinen, nicht anbieten, auch wenn dies zu einem Absinken der Gesamtleistung der Gruppe führt. Die Liquidität der Gruppe ist nach wie vor sehr gut. Die Banklinien sind nur zu rd. 25% ausgelastet, obwohl wir uns in der Kurzfristplanung bereits der Maximalauslastung nähern. Dies bedeutet einen aktuellen Headroom von rd. 65 Mio. EUR. Der Bedarf an Fremdfinanzierung für das gewöhnliche Baugeschäft ist im Vergleich zum Vorjahr weiter stark gesunken. Das gestiegene Zinsniveau spüren wir im Bereich der Projektfinanzierung, gegen große Zinsschritte haben wir uns wenigstens teilweise durch einen 30 Mio. EUR Zinscap abgesichert. Auch wenn sich unsere Organisationsstruktur in der Vergangenheit als sehr krisenfest erwiesen hat, fühlen wir uns natürlich in der Unternehmensführung und -planung zu einer Vorsicht verpflichtet, die der besonderen Situation angemessen ist. Aus diesem Grund haben wir unsere Planzahlen für die folgenden Jahre mit hohen Risikoabschlägen aufgesetzt. Aufgrund der oben dargestellten Prognosen rechnen wir bei der skizzierten Leistung in Höhe von EUR 767,0 Mio. mit einem Jahresergebnis in Höhe von EUR 12,6 Mio. Die bestätigten Finanzierungszusagen sichern uns auch in Zukunft unsere Konzernaktivitäten. Mit eingeschlossen ist hier unser Bürgschaftsrahmen. Der Investitionsplan sieht für das Jahr 2022 Ersatzanschaffungen für Maschinen in Höhe von mehr als 20 Mio. EUR vor. Geplant ist die Finanzierung hauptsächlich über Leasinggesellschaften. Weiteren Fremdkapitalbedarf sehen wir aktuell nicht. 3.4 Chancen- und Risikobericht (Risikomanagement) Die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Co. KG, Verden, ist personell, finanziell und technisch solide aufgestellt. Nachdem die Gruppe die Pandemie bereits gut verkraftet hat und sogar weiter ertragreich wachsen konnte, rechnen wir jedoch damit, dass aufgrund der breiten Aufstellung und dem Schwerpunkt auf die aktuelle Jahrhundertaufgabe, die Umstellung des gesamten Wirtschaftens auf eine nachhaltige Energiebasis, die Gruppe auch die aktuellen Herausforderungen insgesamt gut meistern wird. Wir haben seit mehreren Jahren personelle und organisatorische Vorkehrungen getroffen für ein Risikomanagement, das uns in die Lage versetzt, eventuell auftretende Risiken rechtzeitig erkennen zu können. Bauverträge werden im Vorfeld regelmäßig juristisch überprüft, die Bonität der Auftraggeber während der Bauzeit von einer Wirtschaftsauskunftei überwacht. Die Fachkräftesicherung stellt sich als ein latentes Risiko für die Geschäftsentwicklung der nächsten Jahre dar. Nach den Bemühungen der letzten Jahre ist der Bedarf an Fachkräften und Auszubildenden aktuell zufriedenstellend gedeckt. An der Aufgabe, die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Co. KG, Verden, und ihre Tochterunternehmen nach außen und innen als einen attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren, arbeiten wir kontinuierlich weiter, auch um das vorhandene Personal, langjährige Leistungsträger, im Unternehmen zu halten. Junge, ehrgeizige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in unserem Konzern beste Chancen aufzusteigen und an Entscheidungsprozessen zu partizipieren. Eine langfristige Personalplanung vermeidet mögliche Engpässe. Die wesentlichen Risiken aus zum Stichtag bestehenden Rechtsstreitigkeiten wurden im Konzernabschluss durch Bildung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie durch Passivierung von Rückstellungen abgebildet. Die hier im Lagebericht dargestellten Risiken haben derzeit weder einzeln noch kumuliert bestandsgefährdenden Charakter.
Verden, den 3. Juni 2022 Geschäftsführung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine Erläuterungen 1. Allgemeine Angaben zum Mutterunternehmen
Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 2. Allgemeine Grundsätze Die Muttergesellschaft des Konzerns ist eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 HGB. Persönlich haftende Gesellschafterin der Muttergesellschaft ist die Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Verden, die in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ein gezeichnetes Kapital von 25.564,59 EUR ausweist. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht des Konzerns für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr sind nach den Vorschriften des § 264 ff. HGB in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gliederung und die Bewertung wurden auf Grundlage der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die vollkonsolidierten Unternehmen. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. 3. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind neben der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Anteile verfügt. Insgesamt wurden 47 inländische Gesellschaften (Vj.: 43) und 3 ausländische Gesellschaften (Vj.: 3) im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. In 2021 wurden drei Unternehmen erworben und ein weiteres Unternehmen erstmalig konsolidiert. Durch die Änderung des Konsolidierungskreises haben sich keine wesentlichen Auswirkungen bei den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Soweit Anteile an Tochtergesellschaften aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht in den Konzernabschluss einbezogen und nach der Anschaffungskostenmethode bewertet. Grundsätzlich nicht konsolidiert werden dabei die persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaften. Hierbei handelt es sich um Kapitalgesellschaften (GmbH) ohne eigenen Geschäftsbetrieb, deren alleinige Aufgabe die Haftungsübernahme gegen Entgelt ist. Wegen untergeordneter Bedeutung und/oder die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen zu erhalten sind, wurden drei Unternehmen mit Sitz im Inland und drei Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Zwei ausländische Tochtergesellschaften wurden nicht einbezogen, da sie nicht weitergeführt werden. Die nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind auch zusammengefasst für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Die konsolidierten Unternehmen sowie die übrigen Beteiligungen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage zum Anhang) enthalten. 4. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Unternehmen ist das Kalenderjahr. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 erfolgt sind, wird auf der Grundlage des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB unter Anwendung der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F.) vorgenommen. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, das sich im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss ergab, aufgerechnet. Für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren erfolgen, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben, erfolgt die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB). Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Wert des Eigenkapitals verrechnet, das sich aus der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zu dem Zeitpunkt ergibt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, denen Erwerbsvorgänge nach dem 31. Dezember 2009 zugrunde liegen, werden gem. § 301 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen und planmäßig über eine betriebliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Verbleibende passive Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen und nach Maßgabe des § 309 Abs. 2 HGB erfolgswirksam aufgelöst. Bei Eigenkapitalcharakter (insbesondere Gewinnthesaurierungen) werden passive Unterschiedsbeträge in die Konzernrücklagen eingestellt. Wesentliche Gesellschaften, bei denen Matthäi mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode bewertet. Auch bei diesen Unternehmen gelten die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem Buchwert angesetzt. Der Wertansatz der Beteiligung und ein sich ergebender Unterschiedsbetrag werden dabei auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt ermittelt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Für Erwerbsvorgänge in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 erfolgt die Verrechnung auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens. Ein sich ergebender Unterschiedsbetrag wird in Folgejahren entsprechend der Behandlung der den Unterschiedsbetrag zugeordneten Vermögensgegenstände und Schulden fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Für nicht beherrschende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten in Höhe des Anteils der fremden Gesellschafter am Eigenkapital unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet oder so umgegliedert, wie sie aus der Sicht eines einheitlichen Unternehmens auszuweisen sind. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen wird gem. § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, da diese im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden aktive und passive Steuerabgrenzungen gemäß § 306 HGB vorgenommen, sofern sich die Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen in späteren Jahren voraussichtlich wieder ausgleichen. Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden dabei miteinander verrechnet. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden dabei mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. 5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Gesellschaften erfolgt einheitlich nach den auf den Jahresabschluss der Muttergesellschaft angewandten Methoden. Der vorliegende Konzernabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Konzernabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Als Nutzungsdauer werden bei immateriellen Vermögensgegenständen regelmäßig 3 bis 10 Jahre zugrunde gelegt. Unterschiedsbeträge aus den Kapitalkonsolidierungen werden als Firmenwert über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren linear abgeschrieben, was aufgrund der langfristigen Marktzyklen und der Entwicklung von Kundenbeziehungen der betrieblichen Nutzungsdauer entspricht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Nutzungsdauer der Sachanlagen
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Auf die Anwendung der Equity-Methode wurde in diesen Fällen wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Matthäi-Gruppe verzichtet. Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die nicht fertig gestellten Bauarbeiten werden zu Herstellungskosten bewertet, welche Löhne, Baustoffe und Fremdleistungen sowie Baustellen- und Verwaltungsgemeinkosten umfassen. Der Ansatz der Gemeinkosten erfolgt abweichend zu den Methoden in den Einzelabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen. Der Werteverzehr des Anlagevermögens wird mit einbezogen, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Erkennbare Risiken im weiteren Ablauf bis zur Fertigstellung werden bei der Bewertung berücksichtigt. Erhaltene Anzahlungen, die mit bereits erbrachten Teilleistungen korrespondieren, werden direkt als erhaltene Abschlagszahlungen von den teilfertigen Arbeiten abgesetzt. Erhaltene Anzahlungen, denen keine oder nur eine geringe Teilleistung gegenüberstanden, sind als Vorauszahlungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die passiven latenten Steuern sind ausschließlich auf temporäre Differenzen zurückzuführen, die sich aus der Anpassung an konzerneinheitliche Bewertungsgrundsätze ergeben. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Wertänderungen oder Zahlungsströme aus den Grund- und Sicherungsgeschäften gegenübergestellt und nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen zurückgestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden im Rahmen der sog. Einfrierungsmethode erfasst. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet wird, erfolgt dagegen imparitätisch, d.h. für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt. Erläuterungen der Konzernbilanz 1. Anlagevermögen
2. Geschäfts- oder Firmenwert Der Posten beinhaltet aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 7.582 TEUR (Vorjahr: 4.136 TEUR). Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich wie folgt:
Die Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Aus Erwerbsvorgängen, die in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 erfolgt sind, entstandene aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden auf der Grundlage des Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB in Ausübung des Wahlrechts nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. mit den Konzernrücklagen verrechnet. 3. Vorräte
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften, an denen einzelne Tochtergesellschaften beteiligt sind, in Höhe von TEUR 22.969 (Vorjahr: TEUR 18.546) und in den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 12.041 (Vorjahr: TEUR 4.272) enthalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen assoziierte Unternehmen in Höhe von 729 TEUR (Vorjahr: 794 TEUR). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen aus Schadensersatzansprüchen in Höhe von TEUR 1.795 (Vorjahr: TEUR 3.180) enthalten. 5. Steuerrückstellungen
6. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Kosten und Risiken der Auftragsabwicklung einschließlich Einzelgewährleistungen, personalbezogene Verpflichtungen sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Als Hauptposten sind zu nennen:
Die Bewertung der Garantierückstellungen erfolgt zum Teil durch Schätzung auf Basis der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. 7. Verbindlichkeiten
8. Passive latente Steuern Gem. § 306 HGB werden Steuerabgrenzungen in Höhe von TEUR 1.080 gebildet. Der Unterschied gegenüber dem Vorjahr resultiert ausschließlich aus der Bildung (TEUR 406). Dabei werden die voraussichtlichen Steuerentlastungen von TEUR 1.216 (ausschließlich aus steuerlichen Verlustvorträgen, sofern sie innerhalb der nächsten fünf Jahre höchstwahrscheinlich mit steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden können) und die voraussichtlichen Steuerbelastungen von TEUR 2.296 (aus bilanziellen Abweichungen bei der Bewertung der Vorräte) saldiert. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von 15% zugrunde gelegt. 9. Haftungsverhältnisse Es bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und gesamtschuldnerischer Mithaftung außerhalb des Konzernes in Höhe von 5.014 TEUR. Im Übrigen haften wir gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen wir beteiligt sind. Die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. 10. sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat mit der Coface Finanz GmbH, Mainz, einen Factoringvertrag abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2021 waren Kundenforderungen in Höhe von 9.447 TEUR an den Factor verkauft. Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko für die betreffenden Forderungen. Der Vertrag wurde mit dem Ziel abgeschlossen, Forderungsausfälle zu verringern und gleichzeitig die Liquidität zu verbessern. Dies sind auch die wesentlichen Vorteile, die sich für die Gesellschaft aus dem Factoringgeschäft ergeben. Risiken bestehen in den variablen Zinsen und Gebühren. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse
2. sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten außergewöhnliche Posten aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 694 (Vorjahr: TEUR 774) und periodenfremde Posten in Höhe von TEUR 4.924 (Vorjahr: TEUR 2.052), insbesondere aus Anlageabgängen. 3. Materialaufwand
4. Personalaufwand
5. sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Leasing und Fremdmieten, Kosten der Auftragsabwicklung, Sachkosten der Verwaltung, Aufwendungen für Versicherungen und Beiträge, Werbekosten, Jahresabschlusskosten, Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und weitere, nicht an anderer Stelle auszuweisende Aufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen aus Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 693 (Vorjahr: TEUR 901) und periodenfremde Posten in Höhe von TEUR 788 (Vorjahr TEUR 1.450) insbesondere aus Anlageabgängen. 6. Beteiligungsergebnis
7. Finanzergebnis
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag
9. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis
Sonstige Angaben 1. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Konzern-Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres, getrennt nach dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar. In den Finanzmittelfonds werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Darüber hinaus werden jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, berücksichtigt. 2. Zinssicherung Im Rahmen des Risikomanagements des Unternehmens werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Risiken aus Zinsschwankungen. Vor diesem Hintergrund wurde in 2020 ein Zinscap-Geschäft mit einem Nominalbetrag von 30.000 TEUR über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Im Falle eines Anstieges des Referenzzinses (3-Monats-Euribor) über ein bestimmtes Niveau, führt dies zu einer wirtschaftlichen Kompensation. Zusätzlich bestanden zur Absicherung von Zinsrisiken bis März 2023 bzw. Mai 2037 im Zinsbereich per 31. Dezember 2021 Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswaps mit einem Nominalwert von 2.024 TEUR. Die Zinsderivate als Sicherungsgeschäfte werden mit den entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als Grundgeschäft zu einer wirtschaftlichen Bewertungseinheit zusammengefasst. Für diese Grundgeschäfte werden die Zinsänderungsrisiken hierdurch ausgeschlossen. Die gegenläufigen Marktwerte von Grund- und Sicherungsgeschäften entsprechen sich, so dass keine imparitätische Abgrenzung erfolgt. 3. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Verden (gez. Kapital EUR 25.564,59), sind: Dipl.-Kfm. Andreas Höttler, Verden Prof. Dipl.-Ing. Bernd Afflerbach, Verden Gemäß § 314 Abs. 3 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. 4. Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
Die Zahl der Mitarbeiter des Konzerns umfasst die Belegschaft der vollkonsolidierten Konzernunternehmen. 5. Honorar des Abschlussprüfers Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers. Die von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorare betragen für das Jahr 2021 für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 450. 6. Nachtragsberichterstattung Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine nach dem Bilanzstichtag und die damit einhergehende Krisensituation in Europa hat zunächst keinen Einfluss auf die im Jahresabschluss dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur weiteren Entwicklung verweisen wir auf die Angaben im Konzernlagebericht.
Verden, den 2. Juni 2022 Geschäftsführung Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde am 17. Juni 2022 gebilligt. Anteilsbesitz der Rudolf MatthäiIndustrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KGStand 31.12.2021
Der Konzernabschluss wird zum Bundesanzeiger eingereicht. Er dient für die einbezogenen Personenhandelsgesellschaften als Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften i. S. von § 264b HGB. Er dient des Weiteren für die einbezogenen Kapitalgesellschaften zur Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 HGB.
Kapitalflussrechnung für 2021
Eigenkapitalspiegel für 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Rudolf Matthäi Industrie- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Oldenburg, den 10. Juni 2022 Treuhand
Weser-Ems GmbH
Schürmann, Wirtschaftsprüfer Blohm, Wirtschaftsprüfer |
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