Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 8989
Eingetragen
8.11.2006
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kundenakquisition und Kundenbindung. Hierzu werden Prozesse für Vertrieb und Marketing, Informationstechnik sowie Logistik zur Realisierung des Kundendialoges angeboten.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Bröcher
seit 3.1.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

CDC 24 GmbH

Wenden

(vormals: Köln)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 18.750,00
B. Anlagevermögen 1.031,00 115,00
I. Sachanlagen 1.031,00 115,00
C. Umlaufvermögen 2.899,42 10.014,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 738,28 2.486,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.161,14 7.527,76
D. Rechnungsabgrenzungsposten 77,10 84,07
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 610,17 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.617,69 28.963,82

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 21.786,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -18.750,00 0,00
III. Verlustvortrag 6.860,17 3.213,41
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 610,17 0,00
B. Rückstellungen 3.100,00 4.899,00
C. Verbindlichkeiten 1.517,69 2.278,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.617,69 28.963,82

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Vorschriften des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden beachtet. Änderungen durch den Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergaben sich zum 1. Januar 2010 nicht.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
€ 1.517,69

€ 1.517,69

€ 0,00
Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rainer Bröcher und Herrn Martin Meiswinkel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Wenden, den

........................................... ....................................

Rainer Bröcher Martin Meiswinkel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2011.

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