SR Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lothar Horst Eberhard Holder seit 14.5.2025 | Geschäftsführer |
Martin Soltes seit 24.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
J****** G******** | 5.20% |
A***** G******** | 3.91% |
M***** G******** | 3.25% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
13 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 13 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Evum Motors GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht1. Wirtschaftliches Umfeld 1.1 Grundlagen von EVUM EVUM Motors ist das Spin-off eines visionären Forschungsprojektes der Technischen Universität München. 2017 wurde die EVUM Motors GmbH von den damaligen Projektleitern Dr. Martin oltés und Sascha Koberstaedt gegründet. Die Zentrale hat Ihren Hauptsitz in München, produziert wird das Elektronutzfahrzeug mit Allradantrieb im niederbayerischen Bayerbach bei Ergoldsbach. Mit dem Start der Serienproduktion im Dezember 2020 konnten Anfang 2021 die ersten aCar Serienfahrzeuge ausgeliefert werden. Das Händler- und Servicenetz umfasst über 100 Standorte in der DACH-Region und wird kontinuierlich ausgebaut. Ende 2022 ist die weitere International- isierung erfolgt durch neue Händler in Italien, Spanien, Polen, Niederlande und Griechenland. Das grüne EVUM aCar ist ein vollelektrisches Nutzfahrzeug mit Allradantrieb. Durch die geräuscharme und lokal emissionsfreie Art der Fortbewegung ist es vor allem bei Kommunen sehr beliebt, aber auch in den Bereichen Intralogistik, im forst- und landwirtschaftlichen Einsatz sowie in der Tourismusbranche. Mit dem grünen aCar setzen Städte und Gemeinden ein sichtbares Zeichen für ein sauberes Klima und senken gleichzeitig die CO 2 -Werte ihres Fuhrparks. 1.2 Gesamtwirtschaftliche Lage in Europa Die Wirtschaft in Westeuropa verzeichnete im Jahr 2022 mit +3,6 (+5,6) % insgesamt ein positives Wachstum. Gründe dafür waren unter anderem die in vielen Ländern gestiegene Resilienz der Wirtschaft gegenüber hohen Infektionszahlen sowie damit einhergehende Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Bei der Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivität war jedoch unter anderem aufgrund deutlich steigender Inflationsraten eine abnehmende Dynamik zu verzeichnen. Diese Entwicklung war bei fast allen nord- und südeuropäischen Ländern zu beobachten. Die Volkswirtschaften Zentral- und Osteuropas wiesen im Berichtszeitraum mit +0,7 (+6,4) % insgesamt ein schwaches reales Wachstum des absoluten Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf. Während die Wirtschaftsleistung in Zentraleuropa mit einer positiven, aber etwas weniger dynamischen Rate von +4,4 (+7,8) % wuchs, ging das BIP der Region Osteuropa infolge des Russland-Ukraine-Konflikts mit einer negativen Wachstumsrate von 3,8 (+4,7) % gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Deutschlands Wirtschaftsleistung verzeichnete im Berichtsjahr 2022 mit +1,9 (+2,6) % eine positive Wachstumsrate mit abnehmender Dynamik. Die Lage am Arbeitsmarkt verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr: Die Arbeitslosenquote und die Anzeigen zur konjunkturellen Kurzarbeit sanken im Durchschnitt. Gleichzeitig erreichten die monatlichen Inflationsraten den höchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, während das Konsumentenvertrauen zwischenzeitlich historische Tiefststände aufwies.1) 1) Quelle: https://geschaeftsbericht2022.volkswagenag.com/konzernlagebericht/geschaeftsverlauf.html 2. Geschäftsentwicklung 2.1 Ertragslage Im Jahr 2022 konnte trotz des schwierigen Umfelds die Anzahl der produzierten Fahrzeuge gegenüber dem Vorjahr um das Dreifache gesteigert werden. Im Gesamtjahr wurden 298 Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert, wodurch ein Umsatz von 11,1 Mio. € und eine Gesamtleistung von 13,0 Mio. € erzielt werden konnte. Der Materialaufwand lag bei 14,5 Mio. € und damit über der Gesamtleistung. Gründe hierfür sind zum einen, dass Materialkostensenkungen erst zum Jahresende hin wirksam wurden und der Materialaufwand durch Bereinigungen im Lager angestiegen ist. Die Personalkosten sind aufgrund des starken Wachstums in der Produktion um 44% auf 6,0 Mio. € und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 11% angestiegen. Der Anstieg in den Fixkosten resultiert vor allem aus höheren Rechts- und Beratungskosten sowie aus Kosten für die Personalbeschaffung. Die Gesamt-Kosten sind unterproportional zum Umsatz gewachsen. Die Abschreibungen haben sich aufgrund der Aktivierung der Entwicklungsleistungen gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Der Jahresfehlbetrag lag bei -11,9 Mio. € und damit um -2,9 Mio. € höher als im Vorjahr. Der Verlust resultiert hauptsächlich aus der Produktionserweiterung und dem Aufbau der Gesamtorganisation, die teilweise schon für das weitere Wachstum in den nächsten Jahren ausgelegt ist. Im Jahresverlauf konnten aufgrund des Volumens und erfolgreicher Verhandlungen die Materialkosten gesenkt werden. Das Jahr 2022 war negativ beeinflusst durch Schwierigkeiten in der Warenversorgung und den Lieferketten, hauptsächlich verursacht durch den Krieg in der Ukraine und die Corona-Krise. Aus diesen Gründen konnten weniger Fahrzeuge produziert und abgesetzt werden als geplant. 2.2 Vermögenslage und Finanzlage Insgesamt war das Geschäftsjahr durch hohe Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen sowie in Mitarbeiter geprägt. Das Anlagevermögen ist von 2,2 Mio. € deutlich auf 3,3 Mio. € angestiegen, hauptsächlich wegen dem Aus- und Aufbau der Produktion. Aufgrund des Krieges und der damit verbundenen Schwierigkeiten in der Warenversorgung sowie des Wachstums sind die Vorräte von 3,2 Mio. € auf 5,5 Mio. € angestiegen. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug -13,1 Mio. €. Darin ist ein Anstieg des Umlaufvermögens (ohne Bankguthaben) in Höhe von 3,5 Mio. € sowie ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,9 Mio. € enthalten. Durch das Wachstum und das damit verbundene höhere Einkaufsvolumen konnten längere Zahlungsziele mit den Lieferanten verhandelt werden. Im August 2022 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von 7,45 Mio. € durchgeführt und im September eine Finanzierung mit der Europäischen Investitionsbank über 12,5 Mio. € abgeschlossen, die in zwei Tranchen ausbezahlt wurde. Die erste Tranche i. H. v. 6,0 Mio. € wurde im September 2022 und die zweite Tranche i. H. v. 6,5 Mio. € im Februar 2023 ausbezahlt. Die Bilanzsumme lag bei 11,6 Mio. € und ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund des starken Wachstums um 4,4 Mio. € gestiegen. Das Eigenkapital war negativ und betrug Ende 2022 rund -0,8 Mio. €. 3. Mitarbeiterentwicklung Die Mitarbeiterzahl von EVUM betrug durchschnittlich 77 (vollzeit-äquivalente Mitarbeiter). Die Mehrheit war in den Bereichen Produktion und Entwicklung tätig. 4. Forschung und Entwicklung Das aCar wird kontinuierlich weiterentwickelt und an den Bedürfnissen des Marktes und der Kunden ausgerichtet. Im Jahr 2022 wurden neben allgemeinen Optimierungen am Fahrzeug vor allem die Batterie, die Servolenkung, der lange Radstand und verschiedene Aufbauten entwickelt, die in die Serienproduktion eingeflossen sind. 5. Risikomanagement System Das Risikomanagement-System von EVUM identifiziert rechtzeitig und vollständig Gefährdungspotentiale, die sich aus konjunktureller Entwicklung, Auftragsrisiken, Kundenzufriedenheit und Qualitätskennzahlen ergeben. Dazu werden in wöchentlichen Managementrunden alle Kriterien betrachtet und bewertet, um negative Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Qualitätsmängel und Kundenbeanstandungen werden zeitnah analysiert und abgestellt. Auf Basis der Monatsabschlüsse finden detaillierte Soll-Ist-Vergleiche mit allen Bereichen statt. Zudem werden regelmäßige Prognosen auf Basis der Planung erstellt, um die Entwicklung bis zum Jahresende besser einschätzen zu können. Um das Risikomanagement zu verbessern, werden die Kapazitäten im Finanzbereich erhöht. Die Liquidität wird laufend überwacht und gesteuert. Debitoren und Kreditoren werden ständig beobachtet und analysiert. Forderungsrisiken werden durch leistungsnahe Abrechnung abgesichert. Durch das weiterhin starke Wachstum und die Internationalisierung steigen die Ansprüche an das Risikomanagement-System. Das erfordert eine weitere Professionalisierung und Stärkung des Bereichs durch zusätzliche Ressourcen (Personal und Systeme). 6. Risiken und Chancen 6.1 Fortbestandsrisiken Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und die Bilanz weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 819.673,95 sowie einen Jahresfehlbetrag von EUR 11.855.556,40 aus. Der notwendige Liquiditätsbedarf kann derzeit nicht aus dem laufenden Cashflow gedeckt werden, vielmehr ist die Gesellschaft von einer externen Mittelzufuhr abhängig. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit und damit ein bestandsgefährdendes Risiko dar. Der Fortbestand des Unternehmens hängt im Wesentlichen von der Zuführung von Kapital ab, welches für den weiteren Anlauf und Ausbau der Produktion benötigt wird. Darüber hinaus hängt der Fortbestand davon ab, dass die bestehenden Kreditmittel erhalten bleiben und sich keine Rückzahlungsverpflichtungen ergeben. Aus diesem Grund wurde am 27. November 2023 eine Kapitalzufuhr von EUR 19,6 Mio. in Form von Eigenkapital und Wandeldarlehen notariell beurkundet, von denen bereits ein Teil zur Auszahlung gekommen sind. Die vollständigen Mittel fließen der Gesellschaft mit Closing voraussichtlich noch vor Ende 2023 zu. Durch diese Kapitalausstattung kann davon ausgegangen werden, dass die Liquidität für das Jahr 2024 selbst dann ausreicht, wenn sich eine Planabweichung ergibt. Bei fortgesetztem starkem Wachstum der EVUM Motors GmbH kann eine weitere externe Kapitalzufuhr erforderlich werden, um die Produktionskapazität auszuweiten und die hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufrechtzuerhalten. Aufgrund des Abschlusses der oben dargestellten Finanzierungsmaßnahme und auf der Grundlage der erstellten Planung geht die Geschäftsführung von der Fortführung des Unternehmens aus und hat daher den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. 6.2 Risikobericht Für EVUM als international agierendes Unternehmen ergeben sich Risiken aus den zu erwartenden volkswirtschaftlichen Entwicklungen verschiedener Länder sowie aus technologischen Veränderungen. Wie im Prognosebericht angegeben, wird davon ausgegangen, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2023 und 2024 nur leicht wachsen wird und sich daraus jedoch keine direkten Risiken für EVUM ergeben. Aufgrund der eingetrübten Wirtschaftslage in Europa und dem Rückgang der Förderungen für E-Fahrzeuge in Deutschland hat sich die Nachfragesituation verschlechtert und die Verbraucher und Händler agieren vorsichtiger. EVUM reagiert darauf mit einer vorsichtigeren Produktionsplanung sowie einem daran angepassten Einkauf von Herstellungsmaterial. Zudem erfolgt nur ein selektiver Stellenaufbau. Vor allem durch den Ukraine Krieg kamen nach der Beseitigung corona-bedingter Engpässe neue Risiken in der Warenversorgung hinzu. Durch eine Second-Source-Strategie (mehr als ein Lieferant pro Bauteil) wird dieses Risiko minimiert. Der Markt und Wettbewerb werden regelmäßig beobachtet und bewertet. Bei Bedarf wird gegengesteuert. Die Produktion hat sich inzwischen deutlich stabilisiert, so dass durch die Steigerung der Stückzahlen und in der Qualität keine größeren Risiken erwartet werden. Die Rekrutierung von ausreichend qualifizierten Mitarbeitern in der benötigten Anzahl bleibt herausfordernd. Dies gilt sowohl für die in der Produktion beschäftigten Mitarbeiter als auch bei Entwicklungsingenieuren, bei denen EVUM im Großraum München mit OEMs wie BMW und Audi konkurriert. Um diesem Risiko zu begegnen, bietet EVUM konkurrenzfähige Vergütungsmodelle an und verstärkt die Präsenz in sozialen Medien zur Bewerbersuche. Wie bei vielen jungen und stark wachsenden Unternehmen besteht auch bei EVUM das Risiko, dass der laufende Cashflow nicht ausreicht, um das Wachstum zu finanzieren. Die bestehenden Gesellschafter von EVUM haben das Unternehmen sowohl in der Vergangenheit als auch in der oben dargestellten, im November 2023 durchgeführten Finanzierungsrunde zusammen mit dem neuen Lead-Investor durch Eigenkapitalzufuhr und Gesellschafterdarlehen unterstützt. Darüber hinaus hat EVUM im Jahr 2022 von der Europäischen Investitionsbank eine "Venture Debt"-Finanzierung sowie von einer europäischen Großbank ein klassisches Darlehen erhalten und gilt damit als "bankenfähig", wodurch die Attraktivität bei Investoren deutlich gesteigert werden konnte. 6.3 Chancenbericht Schärfere Emissionsgesetzgebungen und ein immer weiter steigendes und notwendiges Umweltbewusstsein weltweit erhöhen die Nachfrage bei den Kommunen, Logistikdienstleistern und Gewerbetreibenden nach Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben. So hat sich das EU-Parlament im Juni 2022 für ein Verbot von Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor ab 2035 ausgesprochen, was zu einem weiteren Nachfrageschub nach Elektro-Fahrzeugen führen wird. Das Wachstum wird zudem durch weitere gesetzliche Vorgaben untermauert, u.a. durch die "EU Clean Vehicles Directive" für alle 27 EU-Länder. So sind in Deutschland 38,5% der leichten kommunalen Nutzfahrzeuge zwingend mit emissionsfreien Antrieben auszustatten. Dadurch erwartet EVUM eine weiter steigende Nachfrage nach elektrischen Nutzfahrzeugen durch die Kommunen und Gewerbetreibende. Hierzu prüft EVUM die Möglichkeit des Aufbaus einer zusätzlichen Produktionsschicht und den Umzug in ein neues Werk mit einer höheren Output-Kapazität. In 2022 kamen neben den bestehenden Märkten Deutschland, Schweiz und Österreich noch folgende Märkte hinzu: Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Tschechien und Griechenland. Weitere Länder in Europa werden nach und nach erschlossen und bieten ein großes Marktpotential. 6.4 Zusammenfassung Chancen und Risiken Für EVUM ergeben sich Chancen vor allem aufgrund der aktuellen Diskussionen um die E-Mobilität, dem Druck der Kommunen und Gewerbetreibenden, die Emissionen zu reduzieren sowie der Absatzmöglichkeiten in neuen Märkten. Gleichzeitig steigen die Risiken vor allem im Zusammenhang mit dem weiteren Geschäftsaufbau in den europäischen Ländern sowie dem starken Wachstum der Organisation. Mit dem Wachstum steigt auch der Kapitalbedarf und aufgrund der aktuellen Umstände mit Kriegen, der hohen Inflation und den hohen Zinsen wird es immer herausfordernder, Kapital von Investoren zu erhalten. 6.5 Prognosebericht Die EU-Kommission hat ihre Prognose für die Konjunktur in der Europäischen Union und in Deutschland nach unten geschraubt. Die Behörde rechnet für die EU und für die Eurozone nur noch mit einem Wachstum von 0,8 Prozent für das laufende Jahr 2023, wie aus der in Brüssel veröffentlichten Schätzung hervorgeht. In der im Mai vorgestellten Frühjahrsprognose war die Kommission noch von einem Plus von 1,0 Prozent ausgegangen (Eurozone 1,1). Für 2024 schraubte die EU-Kommission ihre Prognose für das kommende Jahr nach unten und rechnet nun mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent (vorher 1,7). Das Konjunkturplus in der Eurozone 2024 schätzt die Behörde auf 1,3 Prozent (vorher 1,6).2) In unseren Planungen gehen wir aufgrund der steigenden Nachfrage und der Internationalisierung von einem deutlichen Anstieg der Umsätze aus und erwarten eine Verdoppelung des Umsatzes gegenüber 2022. Der Verlust soll im Jahr 2023 aufgrund des starken Wachstums nur leicht unter dem Vorjahresniveau liegen. 2) Quelle: https://www.zeit.de/news/2023-09/11/eu-kommission-senkt-konjunkturprognose Die weitere Entwicklung der Gesellschaft ist wesentlich von den oben genannten Rahmenbedingungen sowie der weiteren Optimierung im Vertrieb, der Produktion und dem Service abhängig. Deshalb kann die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft von den heutigen Erwartungen der Geschäftsführung abweichen.
München, den 14. Dezember 2023 gez. Dr. Martin Soltés, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen EVUM Motors GmbH, München und ist beim Amtsgericht München unter HRB 235385 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zur Fortführung des Unternehmens Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und die Bilanz weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 819.673,95 sowie einen Jahresfehlbetrag von EUR 11.855.556,40 aus. Der notwendige Liquiditätsbedarf kann derzeit nicht aus dem laufenden Cashflow gedeckt werden, vielmehr ist die Gesellschaft von einer externen Mittelzufuhr abhängig. Dies stellt eine wesentliche Unsicherheit und damit ein bestandsgefährdendes Risiko dar. Der Fortbestand des Unternehmens hängt im Wesentlichen von der Zuführung von Kapital im 2. Halbjahr 2023 ab, welches für den weiteren Anlauf und Ausbau der Produktion benötigt wird. Darüber hinaus hängt der Fortbestand davon ab, dass die bestehenden Kreditmittel so erhalten bleiben und sich keine Rückzahlungsverpflichtungen ergeben. Im November 2023 wurden Kapitalmaßnahmen von EUR 19,6 Mio beurkundet. Hiervon sind im November EUR 2,0 Mio. eingegangen. Im Dezember 2023 sollen weitere EUR 16,0 Mio. zur Auszahlung kommen. Das Closing findet voraussichtlich im Dezember 2023 statt. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Kapitalzufuhr seitens eines Investors mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Sollte die Finanzierung nicht oder nicht zum geplanten Termin erfolgen, ist die Gesellschaft unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet. Sollte die Planung nicht entsprechend umgesetzt werden, z.B. da sich Umsatzerwartungen nicht erfüllen oder sich ungeplante Kostensteigerungen ergeben, ist für die Fortführung des Unternehmens, gegebenenfalls auch kurzfristig, eine weitere Kapitalzuführung notwendig. Wir gehen von der Umsetzung der oben genannten Finanzierungsmaßnahme und auf der Grundlage der von uns erstellten Planung von der Fortführung des Unternehmens aus und haben daher den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Wir verweisen hierzu auch auf unseren Lagebericht. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Das Ansatzwahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, wurde in Anspruch genommen. 1.2 Bewertungsmethoden Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sind zu Herstellungskosten (Fertigungseinzel- und gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für fremde Dienstleistungen) bewertet. Sie werden ab 2022 über eine Laufzeit von 4 Jahren linear abgeschrieben. Das Ansatzwahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, wurde in Anspruch genommen. In der Entwicklung befindliche selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sind zu Herstellungskosten (Fertigungseinzel- und gemeinkosten einschließlich der Aufwendungen für fremde Dienstleistungen) bewertet. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet. Sachanlagen Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die Prototypen aus 2021 werden entsprechend der im Umlaufvermögen ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse bewertet. Der Prototyp 2022 wird zu Herstellkosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im Zugangsjahr 2019 wurden über 5 Jahre planmäßig abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit (anteiligen) Herstellungskosten bewertet. Geleistete Anzahlungen sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt. Abwertungen wegen niedrigerer Verzinsung werden vorgenommen, soweit notwendig. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. SONDERPOSTEN FÜR ZUSCHÜSSE UND ZULAGEN Die erhaltenen Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) für den Forschungsaufwand 2021 werden nicht bei den aktivierten Herstellungskosten gemindert, sondern passivisch in einem Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der aktivierten Forschungsaufwendungen. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). 2. Grundlagen der Währungsumrechnung Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. In den Zugängen unter der Position A II 2 sind im Berichtsjahr aktivierte Eigenleistungen (Prototyp VAN) in Höhe von EUR 326.519,83 enthalten. In den Zugängen unter der Position A II 3 sind im Berichtsjahr aktivierte Eigenleistungen (17 Vorführfahrzeuge) in Höhe von EUR 650.697,72 enthalten. Forschungs- und Entwicklungskosten Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten belief sich im abgelaufenen Jahr auf EUR 1.972.571,00. Hiervon wurden im Geschäftsjahr Kosten für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 611.997,65 in der Position A I 1 und A I 2 aktiviert. Im Übrigen verweisen wir auf die Zugänge laut Anlagespiegel. Das Ansatzwahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, wurde in Anspruch genommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1 Restlaufzeiten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 1.557.395,72 (Vj: EUR 380.122,59) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von EUR 12.180,00 (Vj: EUR 26.906,25) (Kautionen) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. 2.2 Erläuterung der antizipativen Aktiva In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 548.025,24 enthalten und betreffen im Folgejahr abziehbare Vorsteuer in Höhe von EUR 17.757,07 und Steuererstattungsansprüche in Höhe von EUR 530.268,17. 3. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. 3.1 Kapitalrücklage Einstellungen während des Geschäftsjahres Im Geschäftsjahr wurden EUR 7.449.326,89 in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Einzahlungen erfolgten durch die Gesellschafter auf Grund der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 14. Mai 2021 (Notar Dr. Walz; UrNr. 1425W/2021) und 11. August 2022 (Notar Dr. Walz; UrNr. 2561W/2022). 3.2 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 819.673,95 auf. Wir verweisen auf Punkt B 2 und den Lagebericht. 3.3 Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum Abschlussstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 1.654.819,10 die ausschließlich auf der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände beruhen. Das Ansatzwahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, wurde in Anspruch genommen. 4. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Forschungsaufwendungen 2021 wurden teilweise unter den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Die gewährte Forschungszulage 2021 nach den Forschungszulagengesetz wurde nicht mit den aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen verrechnet, sondern in den Sonderposten eingestellt. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer (4 Jahren). 5. Rückstellungen Angabe und Erläuterung von in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträgen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen mit EUR 360.000,00, die Rückstellungen für Personalkosten mit EUR 164.003,20, die Urlaubsrückstellung mit EUR 121.994,00, die Händlerbonusrückstellung mit EUR 202.911,00, die Überstundenrückstellung mit EUR 72.052,00, die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten mit EUR 43.080,50 und weitere sonstige Rückstellungen mit EUR 34.756,05. Gewährleistungsrückstellungen wurden wegen eines bestehenden Versicherungsschutzes nicht gebildet. latente Steuern Bezüglich der gebildeten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, die steuerlich nicht aktiviert werden können, erfolgt keine Passivierung von latenten Steuern (TEUR 532). Aufgrund der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge wird nicht mit Ertragsteueraufwand vor Ende des planmäßigen Abschreibungszeitraums von 4 Jahren gerechnet. 6. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 81.774,47 (Vj: EUR 1,90) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 27.446,97 (Vj: EUR 817,01). E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Allgemein Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 280.484,00 enthalten. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Aktivierung von Forschungsaufwendungen, so dass die hierfür gewährte Forschungszulage als Ertrag ausgewiesen wird. Darüberhinaus ist der Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens für die Forschungszulage 2021 ausgewiesen. Dieser beträgt EUR 65.547,50. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von EUR 884,55 (Vj: EUR 16,98) enthalten. 3. Personalaufwand In den sozialen Abgaben sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 24.071,04 (Vj: EUR 3.947,66) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 11.849,80 (Vj: EUR 9,44) enthalten. F. SONSTIGE ANGABEN 1. Verpflichtungen aus virtuellen Beteiligungen Die Gesellschaft räumt einzelnen Mitarbeitern, Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie externen Beratern virtuelle Beteiligungen ein. Als Ausübungsereignis im Sinne der Optionsbedingung gilt, wenn bei einem Exit im Falle eines Trade Sales mehr als 90% der Geschäftsanteile der Gesellschaft oder im Falle eines Asset Deals mehr als 90% der Vermögenswert der Gesellschaft vor Ablauf der jeweiligen Vesting Periode veräußert werden. Es entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung für den Fall des Eintritts eines Ausübungsereignisses. Rückstellungen zu diesem Sachverhalt wurden nicht gebildet. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von EUR 640.356,39 und Leasing-Verträgen in Höhe von EUR 204.880,42. Die oben angegebenen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen umfassen Zahlungsverpflichtungen, denen sich die Gesellschaft bis zum nächstmöglichen Kündigungs- zeitpunkt des jeweiligen zugrundeliegenden Vertrags nicht entziehen kann. 3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
4. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: • Sascha Koberstaedt, München (bis 31.5.2023) • Dr. Martin Soltés, München 5. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Der Krieg in der Ukraine wirkt sich negativ auf die Warenverfügbarkeit aus und kann voraussichtlich die Geschäftsentwicklung und die Vermögens- Finanz und Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 beeinflussen. 6. Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 7. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers, setzt sich ausschließlich aus Abschlussprüfungsleistungen zusammen und beträgt EUR 23.000,00. 8. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 11.855.556,40 wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 22.902.190,86 auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift gemäß § 245 HGB:
München, den 14.12.2023 gez. Dr. Martin Soltés, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EVUM Motors GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EVUM Motors GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EVUM Motors GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe zur Fortführung des Unternehmens im Anhang (B.2. Angaben zur Fortführung des Unternehmens) sowie die entsprechende Angabe des Lageberichts (6.1. Fortbestandsrisiken), in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Zuführung weiteren Kapitals im Dezember 2023 (Eigen- und Fremdkapital) abhängt. Wie dort dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 15.12.2023 Schuler
Kretzschmar Partnerschaft mbB
gez. Dr. Curt Schuler, Wirtschaftsprüfer gez. Fabian Kretzschmar, Wirtschaftsprüfer |
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