JW-HLS Projektmanagement GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Munzert seit 18.11.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M + D Dentallabor GmbHSchöneiche bei BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen 1.1. Allgemeine Angaben Die M + D Dentallabor GmbH wurde am 22.05.2001 gegründet. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) unter HRB 8833 eingetragen und aufgrund der Größenmerkmale des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft zu qualifizieren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 238 ff.), des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages. Die Geschäftsführung stellt fest, dass es sich bei dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag um eine reine bilanzielle Überschuldung handelt, also um eine Unterbilanz, und nicht um eine Überschuldung gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG. Dieses lässt sich zum einen durch die vorliegenden Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters Tobias Munzert hinsichtlich der von ihm gewährten Verbindlichkeit in Höhe von 44.057,84 Euro (Kto. 1652) sowie durch die vorliegende Rangrücktrittserklärung von Ursula Jarchow über einen Betrag von 22.000,00 Euro hinsichtlich des von ihr gewährten Darlehens und zum anderen durch die stillen Reserven der Gesellschaft im Bereich des Anlagevermögens sowie des nicht aktivierten Geschäfts-/ Firmenwertes unter Annahme der Fortführung des Unternehmens begründen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1.2. Bewertungs- und Abschreibungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und dem Werteverzehr vorgenommen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Eine Bildung des Sammelpostens ist auch nach den handelsrechtlichen Vorschriften zulässig. Er verstößt nicht gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, deren Wert von untergeordneter Bedeutung ist, wurden aus Vereinfachungsgründen nicht gebildet. Der Wert einzelner vorzunehmender Abgrenzungen liegt unter 410,00 Euro. Das Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital beträgt 26.000,00 Euro. Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden gemäß § 272 HGB offen von dem Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der zum Bilanzstichtag verbleibende Betrag von 13.000,00 Euro wurde unter dem Posten nicht eingeforderte ausstehende Einlage ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 2. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Sonstige Vermögensgegenstände Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung und die Beträge haben Forderungscharakter. Zum Bilanzstichtag waren hier folgende Positionen zu berücksichtigen:
2.2. Sonstige Verbindlichkeiten Es waren folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:
3. Sonstige Pflichtangaben 3.1. Ergänzende Angaben Das gezeichnete Kapital in Höhe von 26.000,00 Euro ist gleichmäßig von allen Gesellschaftern entsprechend ihres Anteiles zu 50 % eingezahlt und wurde im Kalenderjahr wie folgt gehalten:
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Tobias Munzert in Höhe von insgesamt 44.057,84 Euro. 3.2. Angaben über die Mitglieder des Unternehmensorgans Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreite Geschäftsführer im Geschäftsjahr war: Herr Tobias Munzert 4. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Der Verlustvortrag hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Geschäftsführer wird auf der Gesellschafterversammlung, die über diesen Jahresabschluss beschließt, vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.129,95 Euro mit dem bestehenden Verlustvortrag von 70.058,48 Euro zu verrechnen und den verbleibenden Verlustvortrag Höhe von insgesamt 68.928,53 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Tobias Munzert, als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der M + D Dentallabor GmbH sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2014 festgestellt. |
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