DHR-Datensysteme GmbHLiquidiert

Hartweg 9, 59494 Soest, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 5774
Eingetragen
14.6.1994
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Vertrieb von Hard- und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Papst
seit 9.4.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marion Papst
Windmühlenweg 24a, 59494 Soest
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

DHR-Datensysteme GmbH

Soest

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 17.107,30 €
B. Umlaufvermögen 48.297,65 €
I. Vorräte 0,00 €
II. Forderungen u. Sonstige Vermögensgegenstände 25.076,29 €
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten 120,00 €
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.682,14 €
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.524,95 €

Passiva

31.12.2010
A. Eigenkapital
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 €
II. Bilanzverlust
davon Verlustvortrag 61.948,99 €
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 34.682,14 €
B. Rückstellungen 11. 326,04 €
C. Verbindlichkeiten 9.362,40 €
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.524,95 €

Anhang

Für die G+V haben wir das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt § 275 S.1, 1 Halbj. HGB

Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden. § 252 Nr. 1 HGB

Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfasst und werden voraussichtlich ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2) HGB in Verbindung § 253 HGB

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung § 255 HGB

Leistungsbedingte Wertminderung werden durch planmässige Abschreibung erfasst, die auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte z. T. auch degressive mit Übergang auf planmässig lineare AfA § 254 in Verbindung § 279 (2) HGB

GwG´s werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben

Warenbestände sind zu Anschaffungskosten aktiviert § 253 (3) HGB. § 279 (2) HGB

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