handhammer Betriebsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Trautner seit 19.4.2018 | Prokura |
André Trautner seit 28.3.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
André Trummer | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
rotstahl GmbHBad LausickJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen erfolgt gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Vermögengegenstände des Anlagevermögens werden linear und pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter/Vermögensgenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird analog verfahren. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB respektive zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Waren werden mit Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Ermittlung erfolgt auf Basis gewogener Durchschnittspreise oder zu einem niedrigeren anzusetzenden Marktpreis (Einkaufspreis) am Bilanzstichtag. Auf überalterte und schwergängige Vermögensgegenstände werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Zinsrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung von 0,5 % auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gebildet worden. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen und fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer Restlaufzeit der Rückstellungen von über einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt werden. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: - Darlehensforderungen nebst Zinsen i.H.v. 46,6 TEUR (Vj. 20,3 TEUR) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind allesamt analog des Vorjahres innerhalb des dem Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter werden unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen und betragen zum Bilanzstichtag 4,9 TEUR (Vj. 29,6 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog dem Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden antizipative Forderungen i.H.v. 303,0 TEUR (Vj. 262,9 TEUR) ausgewiesen. Die antizipativen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: - Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. 303,0 TEUR (Vj. 262,9 TEUR) Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
Bad Lausick, 12. Dezember 2024 gez. André Trautner, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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