ProMedia Technology GmbH & Co. KGLiquidiert

52070 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRA 6383
Eingetragen
3.5.2005

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProMedia Technology GmbH & Co. KG

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

Ausstehende Einlagen

5.000,00

5.000,00

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

32.604,00

43.390,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

70.500,00

57.396,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

212.208,79

209.227,59

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

7.050,86

6.285,15

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.218,11

8.684,99

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag

0,00

14.924,88

Summe Aktiva

332.581,76

344.908,61



PASSIVA

Gesamtjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile

5.000,00

5.000,00

II. Kapitalrücklage

3.928,03

3.928,03

Durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag

0,00

-8.928,03

Sonderposten mit Rücklageanteil

0,00

13.200,00

B. Rückstellungen

14.260,00

9.227,00

C. Verbindlichkeiten

309.393,73

322.481,61

Summe Passiva

332.581,76

344.908,61

A n h a n g (gem. §§ 284 - 288 HGB)

1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.1 Bilanzierungsvorschriften

Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)

Der Jahresabschluss der Firma ProMedia Technology GmbH & Co. KG in 52068 Aachen (nachstehend kurz "ProMedia KG" genannt) auf den 31. Dezember 2008 wurde gem. § 264 a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang.

Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.


1.2 Bewertungsvorschriften (soweit für den Vorjahresabschluss zutreffend)

1.2.1 Allgemeine Angaben

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


1.2.2 Anlagevermögen

Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):

immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die Abschreibungen nach der linearen bzw. degressiven Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist, verwiesen.


1.2.3 Umlaufvermögen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Forderungen in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet.


1.2.4 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt worden.

Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.


1.2.5 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen.


2. Pflichtangaben

(in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152, 158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42 GmbHG):


2.1 Angaben nach HGB

264 Abs. 2 Satz 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung des in § 264 Abs. 2 geforderten Bildes:
keine Angaben erforderlich

264c Abs. 1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Forderungen i.H.v. 53.989,80 €
Verbindlichkeiten i.H.v. 4.797,17 €
264c Abs. 2 S. 9
Im Handelsregister eingetragene Hafteinlagen der Kommanditisten, soweit diese nicht geleistet (eingezahlt) wurden:
auf die gezeichneten Hafteinlagen i. H. v. 5.000,00 €
wurden erbracht 0,00 €

268 Abs. 2 S. 3
Abschreibungen des Geschäftsjahres auf Anlagevermögen sowie aktivierte Ingangsetzungs- / Erweiterungsaufwendungen (§ 269 HGB):
Abschreibungen auf Anlagevermögen sind im Anlagenspiegel wiedergegeben; Abschreibungen auf Ingangsetzungs-/Erweiterungsaufwendungen entfallen, da keine Aktivierungen erfolgten

268 Abs. 4 S. 2
Antizipative Abgrenzungsposten unter den sonstigen Vermögensgegenständen:
Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr gebildet i.H.v. 490,67 €

268 Abs. 5 S. 3
Antizipative Abgrenzungsposten unter den Verbindlichkeiten:
Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr gebildet i.H.v. 18.433,77 €

268 Abs. 7
Angabe der Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen i.S.d. § 251 HGB:
Haftungsverhältnisse dieser Art bestanden zum Abschluss-Stichtag nicht

273 S. 2, 2. Halbsatz:
Angabe der Vorschriften, nach denen Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden sind:
§ 7g Abs. 3 EStG

277 Abs. 4 S. 3
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen:
Erträge i.H.v. 119,00 €
Aufwendungen i.H.v. 3.215,05 €

281 Abs. 1 S. 2
Angabe der steuerrechtlichen Vorschriften, wenn steuerrechtliche Abschreibungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil einbezogen sind:
sh. auch zu § 273 S. 2 / § 7g Abs. 3 EStG

281 Abs. 2 S. 1
Steuerrechtliche Abschreibungen des Geschäftsjahres:
Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 EStG (GWG) 46,17 €

281 Abs. 2 S. 2
Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Einstellung in Sonderposten mit Rücklageanteil:
Erträge i.H.v. 13.200,00 €

284 Abs. 2 Nr. 1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
hierzu wird verwiesen auf die Angaben zur Ziffer 1 dieses Anhangs

284 Abs. 2 Nr. 3
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der vorausgegangenen Geschäftsjahre wurden im Berichtsjahr beibehalten

285 Nr. 1 und 2
Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten:
< 1 Jahr: 237.328,74 €
> 5 Jahre: 72.064,99 €

285 Nr. 6
Aufteilung der Ertragsteuerbelastung nach ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis:
GewSt-Aufwand bezogen auf das ordentliche Ergebnis beträgt 5.932,00 €

285 Nr. 7
Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer:
im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt

285 Nrn. 8a und 8b
Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens:
entfällt, da das Gesamtkostenverfahren angewendet wird

285 Nr. 9a
Bezüge von Organmitgliedern:
Die Angaben unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB

285 Nr. 10
Name und ausgeübter Beruf der Organmitglieder:
Herr Christian Walter Warot, Kaufmann (gez. Kommanditanteil 5,0 TEuro)

285 Nr. 12
Sonstige Rückstellungen:
die sonstigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 6.350,00 €

285 Nr. 15
Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind sowie deren gezeichnetes Kapital (bei Gesellschaften i.S.d. § 264a HGB):
Firma cw technology Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Aachen,
gezeichnetes Kapital 25.000,00 €


2.2 Angaben nach GmbHG

42 Abs. 3 1. Halbsatz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
die Angaben erfolgten bereits unter § 264c Abs. 1 HGB


3. Sonstige Angaben:

3.1 Geschäftsführung:

Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, die Firma cw technology Verwaltungs-GmbH, Aachen, diese wiederum durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten; Geschäftsführer ist Herr Christian Walter Warot, dieser ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


3.2 Haftkapital

Das Kommanditkapital beträgt:
5.000,00 €

es wird wie folgt gehalten:

Christian Walter Warot 5.000,00 €


nachrichtlich:
die Komplementärin, die cw technology Verwaltungs-GmbH, Aachen, ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Von der Regelung gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB (Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.

Aachen, den 04. Mai 2009

 

gez. Christian Walter Warot

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