ProMedia
Technology GmbH & Co. KG
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr
Euro
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Vorjahr
Euro
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Ausstehende Einlagen
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5.000,00
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5.000,00
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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32.604,00
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43.390,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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70.500,00
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57.396,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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212.208,79
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209.227,59
|
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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7.050,86
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6.285,15
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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5.218,11
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8.684,99
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D. Nicht durch
Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag
|
0,00
|
14.924,88
|
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Summe Aktiva
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332.581,76
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344.908,61
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PASSIVA
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Gesamtjahr
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
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A. Eigenkapital
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I. Kapitalanteile
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5.000,00
|
5.000,00
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II. Kapitalrücklage
|
3.928,03
|
3.928,03
|
|
Durch Vermögenseinlagen
gedeckter Fehlbetrag
|
0,00
|
-8.928,03
|
|
Sonderposten mit
Rücklageanteil
|
0,00
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13.200,00
|
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B. Rückstellungen
|
14.260,00
|
9.227,00
|
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C. Verbindlichkeiten
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309.393,73
|
322.481,61
|
|
Summe Passiva
|
332.581,76
|
344.908,61
|
A n
h a n g (gem. §§ 284 - 288 HGB)
1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.1 Bilanzierungsvorschriften
Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Firma ProMedia Technology
GmbH & Co. KG in 52068 Aachen (nachstehend kurz
"ProMedia KG" genannt) auf den
31. Dezember 2008 wurde gem. § 264 a HGB in
Anwendung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB
aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss
aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem
Anhang.
Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden
Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im
Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet,
die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden -
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von
Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem
Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch
angegeben, wenn ihnen gleichwertige
Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
1.2 Bewertungsvorschriften (soweit für den
Vorjahresabschluss zutreffend)
1.2.1 Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres entsprechen den Werten der
Schlussbilanz des Vorjahres.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
1.2.2 Anlagevermögen
Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n):
immaterielle Vermögensgegenstände und
sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert
um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die
Abschreibungen nach der linearen bzw. degressiven
Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das
Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell
beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz,
für den die Abschreibungsgründe nicht mehr
bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei
der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann
und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der
Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den
Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist,
verwiesen.
1.2.3 Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Forderungen in fremder Währung
sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des
Geschäftsvorfalles bewertet.
1.2.4 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt worden.
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles
bewertet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden.
1.2.5 Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen
Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden
unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang
einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag
bestehen.
2. Pflichtangaben
(in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB
sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152,
158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42
GmbHG):
2.1
Angaben nach HGB
264 Abs. 2 Satz 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung des in
§ 264 Abs. 2 geforderten Bildes:
keine Angaben erforderlich
264c Abs. 1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern:
Forderungen i.H.v. 53.989,80 €
Verbindlichkeiten i.H.v. 4.797,17 €
264c Abs. 2 S. 9
Im Handelsregister eingetragene Hafteinlagen der
Kommanditisten, soweit diese nicht geleistet (eingezahlt)
wurden:
auf die gezeichneten Hafteinlagen i. H. v. 5.000,00
€
wurden erbracht 0,00 €
268 Abs. 2 S. 3
Abschreibungen des Geschäftsjahres auf
Anlagevermögen sowie aktivierte Ingangsetzungs- /
Erweiterungsaufwendungen (§ 269 HGB):
Abschreibungen auf Anlagevermögen sind im
Anlagenspiegel wiedergegeben; Abschreibungen auf
Ingangsetzungs-/Erweiterungsaufwendungen entfallen, da
keine Aktivierungen erfolgten
268 Abs. 4 S. 2
Antizipative Abgrenzungsposten unter den sonstigen
Vermögensgegenständen:
Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr
gebildet i.H.v. 490,67 €
268 Abs. 5 S. 3
Antizipative Abgrenzungsposten unter den
Verbindlichkeiten:
Posten dieses Inhaltes wurden im Geschäftsjahr
gebildet i.H.v. 18.433,77 €
268 Abs. 7
Angabe der Verbindlichkeiten aus
Haftungsverhältnissen i.S.d. § 251 HGB:
Haftungsverhältnisse dieser Art bestanden zum
Abschluss-Stichtag nicht
273 S. 2, 2. Halbsatz:
Angabe der Vorschriften, nach denen Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet worden sind:
§ 7g Abs. 3 EStG
277 Abs. 4 S. 3
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen:
Erträge i.H.v. 119,00 €
Aufwendungen i.H.v. 3.215,05 €
281 Abs. 1 S. 2
Angabe der steuerrechtlichen Vorschriften, wenn
steuerrechtliche Abschreibungen in den Sonderposten mit
Rücklageanteil einbezogen sind:
sh. auch zu § 273 S. 2 / § 7g Abs. 3 EStG
281 Abs. 2 S. 1
Steuerrechtliche Abschreibungen des
Geschäftsjahres:
Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 EStG (GWG) 46,17
€
281 Abs. 2 S. 2
Erträge aus der Auflösung von und
Aufwendungen aus der Einstellung in Sonderposten mit
Rücklageanteil:
Erträge i.H.v. 13.200,00 €
284 Abs. 2 Nr. 1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
hierzu wird verwiesen auf die Angaben zur Ziffer 1
dieses Anhangs
284 Abs. 2 Nr. 3
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
vorausgegangenen Geschäftsjahre wurden im Berichtsjahr
beibehalten
285 Nr. 1 und 2
Restlaufzeiten und Sicherheiten der
Verbindlichkeiten:
<
1 Jahr: 237.328,74 €
>
5 Jahre: 72.064,99 €
285 Nr. 6
Aufteilung der Ertragsteuerbelastung nach
ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis:
GewSt-Aufwand bezogen auf das ordentliche Ergebnis
beträgt 5.932,00 €
285 Nr. 7
Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr
beschäftigten Arbeitnehmer:
im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt
285 Nrn. 8a und 8b
Material- und Personalaufwand bei Anwendung des
Umsatzkostenverfahrens:
entfällt, da das Gesamtkostenverfahren angewendet
wird
285 Nr. 9a
Bezüge von Organmitgliedern:
Die Angaben unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs.
4 HGB
285 Nr. 10
Name und ausgeübter Beruf der Organmitglieder:
Herr Christian Walter Warot, Kaufmann (gez.
Kommanditanteil 5,0 TEuro)
285 Nr. 12
Sonstige Rückstellungen:
die sonstigen Rückstellungen betragen im
Geschäftsjahr 6.350,00 €
285 Nr. 15
Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich
haftende Gesellschafter sind sowie deren gezeichnetes
Kapital (bei Gesellschaften i.S.d. § 264a HGB):
Firma cw technology Verwaltungs-GmbH mit Sitz in
Aachen,
gezeichnetes Kapital 25.000,00 €
2.2
Angaben nach GmbHG
42 Abs. 3 1. Halbsatz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern:
die Angaben erfolgten bereits unter § 264c Abs. 1
HGB
3. Sonstige Angaben:
3.1 Geschäftsführung:
Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin,
die Firma cw technology Verwaltungs-GmbH, Aachen, diese
wiederum durch ihren alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer vertreten;
Geschäftsführer ist Herr Christian Walter Warot,
dieser ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
3.2
Haftkapital
Das Kommanditkapital beträgt:
5.000,00 €
es wird wie folgt gehalten:
Christian Walter Warot 5.000,00 €
nachrichtlich:
die Komplementärin, die cw technology
Verwaltungs-GmbH, Aachen, ist nicht am Vermögen der
Gesellschaft beteiligt.
Von der Regelung gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB
(Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.
Aachen, den 04. Mai 2009
gez.
Christian Walter Warot
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