Wolfgang Mader Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Mader seit 5.7.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Mader Solar GmbHMiesbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemein Angaben Die Elektro Mader Solar GmbH hat ihren Sitz in Miesbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München HRB 157770 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Jahresabschlusskosten sowie für Archivierung. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herr Wolfgang Mader Feststellung Jahresabschluss Gemäß Gesellschafterversammlung vom 12.11.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Gewinnverwendung beschlossen. GewinnverwendungsbeschlussNachdem natürliche Personen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des § 325 Abs. 1 S 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Miesbach, den 12.11.2024 Wolfgang Mader, Geschäftsführer |
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