SOU Systemhaus Verwaltungs-GmbHLiquidiert

68723 Schwetzingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 421940
Eingetragen
3.2.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der SOU Systemhaus GmbH & Co. KG, welche Dienstleistungen im Bereich Organisation und Prozeßmanagement in mittelständigen Unternehmen und Konzernbetrieben sowie den Vertrieb von Standardsoftware an solche Unternehmen zum Gegenstand hat.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SOU Systemhaus Verwaltungs-GmbH

Schwetzingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 62.333,09 86.099,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.023,27 58.733,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.309,82 27.365,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 62.333,09 86.099,25

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 21.849,09 20.495,71
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 5.504,29 6.206,55
III. Jahresüberschuss 1.353,38 702,26
B. Rückstellungen 35.766,00 58.967,28
C. Verbindlichkeiten 4.718,00 6.636,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 62.333,09 86.099,25

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der SOU Systemhaus Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2013 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Sonstige Vermögensgegenstände 39.023,27 0,00 58,733,41 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 4.718,00 4.718,00 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 6.596,99 6.596,99 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich ein Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Karl Senftleber und Marco Mancuso.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Schwetzingen, den 16. März 2015

Karl Senftleber

Marco Mancuso

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.3.2015.

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