FF-Hausverwaltungs-GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Anton Wilhelm Sinz seit 15.1.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zay Immobilien GmbHRastattJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Zay Immobilien GmbH, Rastatt, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gesetzesänderungen, welche das durch sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG") am 29. Mai 2009 in Kraft getreten sind, sind nach Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in Bezug auf die Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals verpflichtend auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Mit der Einführung des BilMoG kann es in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres kommen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen worden. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich grundsätzlich nach den steuerlichen Bestimmungen soweit dies mit den Vorschriften des HGB zulässig ist. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestehen mit insgesamt Euro 28.999,51 (Vorjahr: Euro 33.203,12). Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 26.000,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Name des Geschäftsführers Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Frau Rosemarie Bröcker-Lill, Kauffrau Rastatt, den 18.01.2012
Die Geschäftsführung |
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