Primus
Entertainment GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
1.1.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.665,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.665,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.084,26 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.170,98 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.913,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.749,26 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
1.1.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.612,36 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
4.387,64 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.243,16 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.893,74 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.893,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.749,26 |
0,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des
BilMoG nicht anzuwenden.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen
Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis
gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der
Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben
in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen
Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die
Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 43.893,74
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Christopher Paprotka
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
-
|
ausgeübter Beruf:
|
-
|
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden
Personen:
Christopher Paprotka
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
-
|
ausgeübter Beruf:
|
-
|
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 4.387,64.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von EUR 0
vorgesehen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der
vollständigen oder teilweisen Offenlegung des
Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben
sind, dass sie den für ihre Aufstellung
maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des
Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle
persönlich haftenden Gesellschafter) und das
Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an
den Bundesanzeiger können die erforderlichen
handschriftlichen Unterschriften durch die
maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt
werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
Maxhütte-Haidhof,
16.10.2014
|
gez. Paprotka
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2014 festgestellt.
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