BST Bio - Schmierstoff-Technik GmbHLiquidiert
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Zerwas seit 9.7.2007 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BST Bio - Schmierstoff-Technik GmbHMelsbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Aktivseite
Anhang zum Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 20061. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1.1 Gliederungsgrundsätze und Ausweiswahlrechte Der Jahresabschluss wurde nach §§ 242 ff. HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB; die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Vorschriften zum Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. HGB wurden beachtet; die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. Soweit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Angabe- bzw. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zulassen, erfolgen die vorgeschriebenen Angaben generell im Anhang. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB wurden beachtet. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Die in § 252 Abs. 1 HGB normierten allgemeinen Bewertungsgrundsätze wurden beachtet; Abweichungen von den dort genannten Grundsätzen erfolgten im Geschäftsjahr nicht. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren. Das Sachanlagevermögen ist, gemäß § 255 HGB, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Aufwendungen für den Erwerb und die Aufstellung eines Anlagegutes, einschließlich aller Nebenkosten, die bis zur Betriebsbereitschaft des Anlagegutes anfallen, unter Abzug eventueller Preisnachlässe. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig über Nutzungsdauern zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern wurden auf Grund betrieblicher Erfahrungen und in Anlehnung an steuerliche Abschreibungsvorschriften geschätzt. Die Abschreibungen werden nach der degressiven Abschreibungsmethode berechnet. Soweit sich nach der linearen Methode ein höherer Abschreibungsbetrag ergibt, erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter 410,00 EUR - steuerlich so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter - werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung des Ausfallrisikos wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. 2. Angaben zu Posten der Bilanz2.1 Forderungen Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 24.143,34 Euro (Vorjahr: 4.713,15 Euro) ausgewiesen. 2.2 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
3. Sonstige Angaben3.1 Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2006
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
56581 Melsbach, den 09. April 2008 BST Bio- Schmierstoff-Technik GmbH Geschäftsführung gez. Karl-Heinz Zerwas, Geschäftsführung Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 09.04.2008 festgestellt. |
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