metec
GmbH
Schlüchtern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.858,00 |
546.156,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.487,50 |
22.792,00 |
| II.
Sachanlagen |
394.370,50 |
523.364,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.559.207,24 |
1.360.663,41 |
| I.
Vorräte |
425.773,34 |
446.886,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.350,00 |
93.019,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.008.083,90 |
820.757,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.827,10 |
9.633,57 |
| Aktiva |
1.976.892,34 |
1.916.453,48 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.691.836,59 |
1.668.467,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.191.836,59 |
1.168.467,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.168.467,14 |
1.125.216,04 |
| B.
Rückstellungen |
84.628,00 |
94.166,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.427,75 |
153.820,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
200.427,75 |
153.820,34 |
| Passiva |
1.976.892,34 |
1.916.453,48 |
Anhang
A.
| Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft |
| Firma: |
metec GmbH |
| Sitz: |
Schlüchtern |
| Handelsregister: |
Amtsgericht Hanau
90765 |
B.
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die metec GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Aufstellung des Anhangs wurden mit den Ausnahmen,
dass ein Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB
aufgestellt wurde, in Anspruch genommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.
Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zu
Haftungsverhältnissen
(§ 251 HGB i. V. mit § 268 Abs.
7 HGB) sowie die Angaben zur Mitzugehörigkeit
(§ 265 Abs. 3 HGB) zu anderen Posten
der Bilanz ebenfalls im Anhang gemacht.
Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-
und Finanzlage werden die Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, die der Firmengruppe Brock
angehören (Anteilseigner mit Stimmrechtsmehrheit sind
entweder unmittelbar oder mittelbar die Eheleute Brock)
gemäß § 265 Abs. 6 HGB als Forderungen gegen
verbundene Unternehmen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen ausgewiesen.
C.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen
erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert mit Anschaffungskosten von bis zu
€ 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip.
Alle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwerberichtigungen berücksichtigt worden.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen von Kosten, die wirtschaftlich das Folgejahr
betreffen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie
sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
I.
Posten der Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus
dem Anlagenspiegel.
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021
|
|
|
der
|
|
|
|
|
|
|
metec GmbH
|
|
|
|
|
|
Schlüchtern
|
|
|
|
|
|
|
|
AK, HK
|
|
|
|
|
|
Stand 01.01.2021
€
|
Zugänge €
|
Abgänge €
|
Stand 31.12.2021
€
|
Stand 01.01.2021
€
|
Zugänge €
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
I.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene Kon-
zessionen, gewerbliche
schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
|
59.095,73
|
0,00
|
0,00
|
59.095,73
|
36.303,73
|
9.304,50
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
59.095,73
|
0,00
|
0,00
|
59.095,73
|
36.303,73
|
9.304,50
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücks- gleiche
Rechte und Bauten
|
297.973,61
|
0,00
|
0,00
|
297.973,61
|
159.987,11
|
12.073,00
|
2. technische Anlagen und
Maschinen
|
5.112.367,62
|
17.562,42
|
8.174,93
|
5.121.755,11
|
4.776.572,12
|
147.241,92
|
3. andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
512.404,59
|
38.178,88
|
5.962,00
|
544.621,47
|
462.822,09
|
25.419,38
|
Summe Sachanlagen
|
5.922.745,82
|
55.741,30
|
14.136,93
|
5.964.350,19
|
5.399.381,32
|
184.734,30
|
Summe Anlagevermögen
|
5.981.841,55
|
55.741,30
|
14.136,93
|
6.023.445,92
|
5.435.685,05
|
194.038,80
|
|
Abschreib.
|
|
Zuschreibungen
|
Buchw.
|
|
|
Umbuchungen €
|
Abgänge €
|
Stand 31.12.2021
€
|
Geschäftsjahr
€
|
Stand 31.12.2021
€
|
Stand 31.12.2020
€
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
I.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
|
|
|
|
|
entgeltlich erworbene Kon-
zessionen, gewerbliche
schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
|
0,00
|
0,00
|
45.608,23
|
0,00
|
13.487,50
|
22.792,00
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
0,00
|
45.608,23
|
0,00
|
13.487,50
|
22.792,00
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücks- gleiche
Rechte und Bauten
|
0,00
|
0,00
|
172.060,11
|
0,00
|
125.913,50
|
137.986,50
|
2. technische Anlagen und
Maschinen
|
0,00
|
8.173,93
|
4.915.640,11
|
0,00
|
206.115,00
|
335.795,50
|
3. andere Anlagen,
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
0,00
|
5.962,00
|
482.279,47
|
0,00
|
62.342,00
|
49.582,50
|
Summe Sachanlagen
|
0,00
|
14.135,93
|
5.569.979,69
|
0,00
|
394.370,50
|
523.364,50
|
Summe Anlagevermögen
|
0,00
|
14.135,93
|
5.615.587,92
|
0,00
|
407.858,00
|
546.156,50
|
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr
- eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von
T€ 18,6 (Vorjahr: T€ 10,0) Forderungen, die erst
nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen.
3.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten
Verbindlichkeiten:
- aus Steuern € 38.968,19 (Vorjahr: €
9.101,93)
- im Rahmen der sozialen Sicherheit
€ 822,81 (Vorjahr: € 1.771,07) enthalten.
E.
Sonstige Pflichtangaben
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten
hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie
sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten
Belastungen:
|
|
|
|
jährlich ab
|
|
|
1. Jahr
|
2. - 5. Jahr
|
dem 6. Jahr
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verpflichtungen aus
Mietverträgen
|
|
|
|
|
über unbewegliches
Vermögen
|
|
340.617,60
|
1.348.316,00
|
0,00
|
Verpflichtung aus
Mietverträgen
|
|
181.500,00
|
544.500,00
|
0,00
|
für Maschinen
|
|
|
|
|
|
|
522.117,60
|
1.892.816,00
|
0,00
|
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren 34
Mitarbeiter (Vorjahr: 33 Mitarbeiter) beschäftigt.
Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführerin ist bestellt:
Claudia Brock, Weilerswist
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Schlüchtern, 24. Mai 2022
gez. Claudia Brock
|
|
|
Claudia Brock
|
|
|
-
Geschäftsführer -
|
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2023 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die metec GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der metec GmbH,
Schlüchtern - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember
2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystems, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Prüfung feststellen.
Köln, 24. Mai 2022
HKKG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dipl.-Kfm.(FH) Marc Klein
Wirtschaftsprüfer |