Maurer GmbHLiquidiert
Rustfeldstraße 9, 77694 Kehl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maurer GmbHKehlHandelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011Unterlagen für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011der Firma Maurer GmbH, 77694 KehlA K T I V S E I T E
Kehl, den 19. Juli 2012 AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Maurer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsnormen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Den allgemeinen Bewertungsansätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. A K T I V S E I T E a) Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Das Anlagevermögen entwickelt sich wie folgt:
b) Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Gegen den Gesellschaft-Geschäftsführer besteht eine Forderung i.H.v. EUR 10.862,97. P A S S I V S E I T E Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind im Bilanzausweis nicht enthalten. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Angaben zur BilanzDie sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen keine. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Pflichtangaben
Kehl, den 19. Juli 2012 Unterschrift |
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