Übersetzungsbüro Amin GmbH
Selbe AdresseDolmetschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Thiel seit 14.7.2022 | Prokura |
Susanne Wenzel seit 12.7.2019 | Geschäftsführer |
Eduard Dr. Bock seit 25.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
HESSISCHE LANDESBAHN GESELLSCHAFT mit beschränkter Haftung - HLB - | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.27% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cantus Verkehrsgesellschaft mbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmen Die Anteile am Stammkapital der cantus Verkehrsgesellschaft mbH, Kassel (cantus), werden zu je 50 % von der BeNEX GmbH, Hamburg (BeNEX), und der Hessischen Landesbahn GmbH, Frankfurt a. M. (HLB), gehalten. Gegenstand des Unternehmens ist die Einrichtung, der Betrieb und der Erwerb von Verkehrsunternehmen, insbesondere die Erstellung von Personennahverkehrsleistungen. Die cantus bietet im Auftrag des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV), des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) sowie des Freistaates Thüringen (nachfolgend "Aufgabenträger") Nahverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für den Dreiländerraum Niedersachsen, Thüringen und Hessen an. Art, Umfang, Qualität und Finanzierung der zu erbringenden Verkehrsleistungen sind in einem Verkehrsvertrag zwischen den Aufgabenträgern und der cantus geregelt:
Wesentliche betriebliche Organisationseinheiten der cantus sind am Unternehmenssitz in Kassel untergebracht. Für die Instandhaltung der Fahrzeuge unterhält die Gesellschaft eine Werkstatt am Standort Kassel-Wilhelmshöhe. Die Gesellschaft stützt sich auf die Organisation, die Kenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Gesellschafter. Aus Gründen der wirtschaftlichen und organisatorischen Zweckmäßigkeit hat die cantus auf die Einrichtung eigener kaufmännischer Geschäftsbereiche verzichtet. Zentrale Funktionen (Geschäftsleitung, kaufmännische Dienstleistungen, Personalabrechnung) werden im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen von den Gesellschaftern HLB und BeNEX sowie der NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG, Kaltenkirchen (nordbahn), und der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft, Hamburg (HOCHBAHN), erbracht. Die Unternehmensführung hat keine Frauenquote für die Führungskräfte in der Ebene unterhalb der Geschäftsführung festgelegt, da die Geschäftsführertätigkeit und Führungsaufgaben durch die beiden Konzernmütter HLB und BeNEX sowie der nordbahn wahrgenommen werden. 2. Wirtschaftsbericht Der Betrieb auf den vier Strecken des Nordost-Hessen-Netzes (NOH-Netz) konnte auch im Fahrplanjahr 2023 zuverlässig durchgeführt werden. Aufgrund einer Zunahme der Güterverkehre, Baustellen und einer höheren Auslastung aufgrund des Deutschlandtickets liegt die Pünktlichkeit unter den Werten von 2022. Die cantus setzt 14 dreiteilige und 7 vierteilige elektrische Triebwagen vom Typ FLIRT ein, die von den Muttergesellschaften bzw. deren Konzerngesellschaften für die Laufzeit des Verkehrsvertrages angemietet wurden. Seit dem 01.07.2020 setzt die cantus zusätzlich 2 dreiteilige elektrische Triebwagen vom Typ Talent 2 ein, die von AlphaTrains angemietet wurden. 3. Ertragslage
Die Umsatzerlöse sinken vor allem aufgrund des in 2023 stark gesunkenen Energieindex und damit niedrigeren Ausgleichszahlungen. Des Weiteren gab es eine sehr hohe Anzahl von Ausfällen und damit einhergehend entgangenes Leistungsentgelt. Die Umsatzerlöse beinhalten zudem Erlösminderungen in Höhe von T€ 1.792 aus der finalen Spitzabrechnung für Jahre 2010 bis 2016. Die Umsatzerlöse reduzieren sich auf insgesamt T€ 65.224 (Vorjahr: T€ 72.481). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 597 (Vorjahr: T€ 1.387) fallen niedriger als im Vorjahr aus. Zu den größten Veränderungen kommt es, da im Bereich der Schadenerstattungen keine Erträge angefallen sind (Vorjahr: T€ 292) und die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 515 (Vorjahr: T€ 983) deutlich geringer ausfiel als im Vorjahr. Der Materialaufwand reduziert sich auf T€ 48.849 (Vorjahr: T€ 51.956). Durch stark gestiegene Strompreise (Einkauf eines Großteils des Stroms in 2022) ist der Stromaufwand auf T€ 4.741 (Vorjahr T€ 3.661) gestiegen. Der Anstieg des Stromaufwands ist durch die staatliche Strompreisbremse abgebremst worden. Die an die Aufgabenträger durchzureichenden Trassen- und Stationskosten sind aufgrund der jährlichen Preiserhöhung und aufgrund von zusätzlicher, über mehrere Monate bediente Stationshalte auf T€ 31.254 (T€ 30.883) angestiegen. Gegenläufig wirkte sich der reduzierte Fahrplan ab dem 06.11.2023 auf die durchzureichenden Trassen- und Stationskosten aus. Die Aufwendungen für schwere Instandhaltung waren aufgrund von planmäßigen Hauptuntersuchungen in den Jahren 2021 und 2022 überdurchschnittlich hoch. In 2023 fanden keine Hauptuntersuchungen mehr statt, so dass sich die Aufwendungen auf T€ 1.380 (Vorjahr T€ 5.420) reduzieren. Der Personalaufwand steigt aufgrund der jährlichen Tariferhöhung und der Besetzung offener Stellen auf T€ 10.236 (Vorjahr: T€ 9.442). Da in den letzten Jahren verstärkt von cantus Triebfahrzeugführer ausgebildet worden sind, sinkt der Aufwand von Fremdpersonal auf T€ 367 (Vorjahr T€ 839). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf T€ 3.876 (Vorjahr: T€ 3.678) gestiegen. Hier fielen die mit den Aufgabenträgern vereinbarten Werbe- und Inserationskosten mit T€ 586 (Vorjahr: T€ 282) höher aus. Das EBIT der cantus liegt mit T€ 2.621 (Vorjahr: T€ 8.263) unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt hat damit die cantus im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von T€ 1.832 (Vorjahr: T€ 5.559) erwirtschaftet. Im Lagebericht des Vorjahres wurde ein Jahresüberschuss von T€ 1.454 prognostiziert. 4. Finanzlage
Die cantus finanziert sich im Wesentlichen aus Eigenkapital, zwei bei Kreditinstituten gewährten Darlehen und Lieferantenkrediten. Das gezeichnete Kapital der cantus beträgt T€ 2.500 und wird jeweils zu 50 % von der HLB und der BeNEX gehalten. Mit Beginn des Verkehrsvertrags NOH (II) finanziert sich die cantus selbst und hat mit der Hamburger Sparkasse AG (HASPA) eine Kreditlinie von T€ 3.000 abgeschlossen. 5. Vermögenslage
Das Sachanlagevermögen der cantus besteht im Wesentlichen aus Bauten auf fremden Grundstücken, technischen Anlagen sowie Gleisanlagen und maschinellen Anlagen. Das Umlaufvermögen besteht im Wesentlichen aus Ersatzteilvorräten und sonstigen Vermögensgegenständen. Wesentliche Betriebsmittel, wie die Triebfahrzeuge, sind von den Gesellschaftern der cantus und von einem externen Fahrzeugvermieter langfristig angemietet worden. Der Anstieg der Bilanzsumme resultiert aus erhöhten Abschlagszahlungen des Aufgabenträgers aufgrund der Erwartung eines steigenden Energiekostenindexes. Da die tatsächliche Entwicklung zu einem geringeren Energiekostenpreisindex geführt hat, muss mit einer Rückzahlung gerechnet werden. 6. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht In den regelmäßig durchgeführten Business Review Meetings werden intensiv vorhandene Risiken und Chancen mit den Gesellschaftern analysiert, bewertet und ggfs. mit Maßnahmen hinterlegt. Als besonderes Risiko wurden die verstärkten Baumaßnahmen durch die DB Netz identifiziert. Durch die Baustellen kann es zu höheren Maluszahlungen (Malus Pünktlichkeit und Zugausfälle) kommen. Zudem kann es zu geringeren Ausgleichszahlungen aufgrund geringer erbrachter Leistungen kommen. Ein weiteres Risiko sind Wetterextremsituationen, die den Eisenbahnverkehr bis zu einer zeitweisen kompletten Einstellung einschränken kann. Hier war cantus in der Vergangenheit bereits von starken Stürmen und extremen Winterwetter betroffen, die zu einer Vielzahl von Ausfällen führten. Der demografische Wandel sowie der damit im Zusammenhang stehende Fachkräftemangel werden kurz- und mittelfristig zu möglichen Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Personal führen. Damit muss auch mit Leistungseinbußen und Umsatzkürzungen aufgrund von Vertragsstrafen und Pönalen gerechnet werden. Die Umsetzung des Anfang 2024 verhandelten Tarifvertrags mit der Gewerkschaft GDL, sieht eine stufenweise Reduzierung bis 2029 der Wochenarbeitszeit von 39 Stunden auf 35 Stunden vor. Aufgrund dieser Vereinbarung muss cantus noch verstärkt Triebfahrzeugführer und Kundenbetreuer ausbilden und die Vereinbarung kann zu weiteren Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Personal führen. Auch nach Auslaufen der Corona-Pandemie beobachten wir einen erhöhten Krankenstand mit unterschiedlichen krankheitsbedingten Ausfällen. Diese Entwicklung könnte sich auch in der Zukunft fortsetzen und zu personalbedingten Zugausfällen führen. Es gibt teilweise starke Schwankungen am Strommarkt. cantus bekommt Strompreissteigerungen über einen Index ausgeglichen. Es besteht das Risiko, dass der Index nicht die komplette Strompreissteigerungen abbildet. Eine Chance besteht in möglichen Zubestellungen der Aufgabenträger. Prognosebericht Die Umsatzerlöse der cantus im Jahr 2024 werden sich um T€ 3.061 verbessern. Es wird eine positive Entwicklung des für die Ausgleichszahlung relevanten Personalindex erwartet und damit ein höherer Ausgleichsbetrag je Zugkm. Da im NOH-Gebiet in 2024 weniger Baustellen als im Vorjahr geplant sind und alle Triebfahrzeugführerstellen besetzt sind, werden weniger Ausfälle erwartet und damit weniger Abzüge des Leistungsentgelts. Der Jahresüberschuss wird gemäß Wirtschaftsplan gegenüber dem Vorjahr unter anderem aufgrund von höheren Personalaufwendungen um T€ 850 auf T€ 982 sinken.
Kassel, den 28. März 2024 cantus Verkehrsgesellschaft mbH Die Geschäftsführung Susanne Wenzel Dr. Eduard Bock Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023cantus Verkehrsgesellschaft mbH, KasselAmtsgericht Kassel HRB 13933 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der cantus Verkehrsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wird dem Gesellschaftsvertrag entsprechend nach den Grundsätzen für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB erstellt. Vermerke zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung haben wir sofern erforderlich aus Gründen der Klarheit im Anhang dargestellt. Nach § 265 Abs. 5 HGB haben wir im Anlagenspiegel der cantus eine weitere Untergliederung der Posten vorgenommen. Bezüglich der Gliederung orientiert sich die cantus an der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen (BGBL, Teil 1, 1968) i.V.m. der Ersten Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen (BGBL, Teil 1, 1988, S. 1057). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150,- EUR, die selbständig nutzbar sind, werden in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 150,- EUR und 1.000,- EUR, die selbständig nutzbar sind, wird ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Die Bewertung der in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen enthaltenen Fahrzeug-Tauschteile erfolgt bei Anschaffungskosten kleiner als 2 TEUR mit 1,00 EUR, bei Anschaffungskosten kleiner als 20 TEUR zu Standardpreisen, welche sich aus den gleitenden gewogenen Durchschnittsaufarbeitungskosten der Vorjahre ergeben. Bei Neu- und Tauschteilen mit einem Anschaffungswert von mehr als 20 TEUR erfolgt die Bewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten, abzüglich einer Wertminderung, die vereinfachend linear über die jeweils erwartete Nutzungsdauer angesetzt wird. Für erkennbare Wertminderungen werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen aus Vorlaufkosten sind unter den unfertigen Leistungen ausgewiesen. Die Vorlaufkosten setzen sich aus aktivierten Aufwendungen für Testfahrten, Ausbildung von Mitarbeitern sowie sonstigen Kosten zusammen, die in der Vorbereitungsphase der Verkehrsdurchführungsverträge anfallen. Diese Aufwände sind mit einer entsprechenden Verzinsung in die Kalkulation der über die Vertragslaufzeit geforderten Ausgleichszahlungen eingeflossen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Es wird vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ausweis der aktiven latenten Steuern verzichtet. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Jubiläumsgeldverpflichtungen werden zum Teilwert bilanziert. Bei der Bewertung sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet worden. Verbindlichkeiten werden mit deren Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind Aufwendungen enthalten, die vor allem aus der Abrechnung der jeweiligen Verkehrsverträge resultieren. Da endgültige Abrechnungen erst in Folgejahren durch die Aufgabenträger erstellt werden, basieren die Aufwendungen zum Teil auf Schätzungen. Die verwendeten Parameter spiegeln den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt bei Aufstellung des Jahresabschlusses wider. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Aufgabenträgern beinhalten entsprechend ebenfalls zum Teil vorläufige Einschätzungen. Schätzungen Vorjahre betreffend, werden bis zur endgültigen Abrechnung als Umsätze des aktuellen Geschäftsjahres bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen
Vorräte Die Lagerbestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zum größten Teil aus Fahrzeugteilen bestehen, betragen zum Bilanzstichtag 3.741 TEUR (Vorjahr: 3.716 TEUR). In den unfertigen Leistungen sind Vorlaufkosten in Höhe von 390 TEUR enthalten, die in den nächsten 8 Jahren als Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen verbraucht werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Passiva Eigenkapital
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
*) Art und Form und Gesamtsumme der Sicherheiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- Sicherungsübereignung des Ersatzteillagers für SPNV-Fahrzeuge (Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe sowie Ersatzteile) 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden auf Basis der im Verkehrsdurchführungsvertrag geregelten monatlichen Abschlagszahlungen geschätzt. Eine endgültige Abrechnung erfolgt durch die Aufgabenträger in den Folgejahren. Die Umsatzerlöse enthalten Zahlungen aus dem Corona-Rettungsschirm. Die Umsatzerlöse beinhalten Erlösminderungen in Höhe von T€ 1.792 aus der finalen Spitzabrechnung für Jahre 2010 bis 2016. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten als wesentliche Positionen:
Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 59 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten folgende Einzelposten:
5. Sonstige Pflichtangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen 86.958 TEUR (Vorjahr: 97.977 TEUR), die im Wesentlichen aus Mietzahlungsverpflichtungen für Schienenfahrzeuge gegenüber den Gesellschaftern resultieren. Angaben zu den Arbeitnehmern
Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführer erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr keine Bezüge aus der Gesellschaft. Name und Sitz der Mutterunternehmen (Konzernkreis) Die Anteile der Gesellschaft werden zu je 50 % von der BeNEX GmbH, Hamburg (BeNEX) und der Hessischen Landesbahn GmbH, Frankfurt a. M. (HLB), gehalten. Die Gesellschaft steht unter gemeinschaftlicher Leitung der Gesellschafter. Die Gesellschaft wird als Gemeinschaftsunternehmen quotenkonsolidiert in den Konzernabschluss der BeNEX einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HLB erfolgt nach der Equity-Methode. Seitens der BeNEX ist die International Public Partnerships Limited (INPP), St. Peter Port, Guernsey, Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die BeNEX ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses / JahresergebnisDie Geschäftsführung wird den Gesellschaftern vorschlagen, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.832 TEUR, 1.500 TEUR an die Gesellschafter auszuschütten und 332 TEUR in die Gewinnrücklage einzustellen.
Kassel, den 28. März 2024 cantus Verkehrsgesellschaft mbH Susanne Wenzel Dr. Eduard Bock Feststellung des Jahresabschlusses und ErgebnisverwendungMit Gesellschafterbeschluss vom 13. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss der cantus Verkehrsgesellschaft mbH, Kassel, festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die cantus Verkehrsgesellschaft mbH, Kassel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der cantus Verkehrsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der cantus Verkehrsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 15. Mai 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Franke, Wirtschaftsprüfer Haupt, Wirtschaftsprüfer |
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