Tiroler Bauernstandl AktiengesellschaftLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Obermüller seit 16.4.2013 | Liquidator |
Karin Schützler seit 1.9.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tiroler Bauernstandl AktiengesellschaftMoersJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. DEZEMBER 2011A K T I V A
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011I ALLGEMEINE FESTSTELLUNGENDer Jahresabschluss der Tiroler Bauernstandl AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend sind die Regelungen des Aktiengesetzbuches zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Absatz 1 HGB auf. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 275 Absatz 2 HGB. Der Jahresabschluss wird gemäß § 244 HGB in der Währung Euro aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. II ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die angewandten Bewertungsmethoden sind im Verhältnis zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Die Gesellschaft stellt den Jahresabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB auf. Der Vorstand der Gesellschaft geht von einer positiven Fortbestehungsprognose auf. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten und/oder Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 1 und/oder Absatz 2 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2 HGB aktiviert. Alle Anlagegüter werden, soweit sie abnutzbar sind, nach Maßgabe der jeweils kürzesten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden handelsrechtlich gemäß der steuerrechtlichen Vorschrift des § 6 Absatz 2 a EStG im Zugangsjahr mit einem Fünftel - bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren - des Betrages linear abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert aktiviert. Risiken werden mit Wertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht zu verzeichnen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sind nicht zu verzeichnen. Zum Bilanzstichtag wurde auf den aus Vorjahren stammenden Besserungsschein gegen Zahlung einer Abstandszahlung in Höhe von TEUR 65 verzichtet. III ANGABEN ZUR BILANZ.Anlagevermögen Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB in Anspruch. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital/Angaben nach § 160 Absatz 1 Nr. 3 AktG Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 300.000 Stückaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen des Inhabers. Die Aktien befinden sich im Streubesitz. Die Aktenverhältnisse ergeben sich aus dem Aktienbuch. Rücklage nach § 150 AKtG Zum Stichtag erfolgte keine Zuführung in die Rücklagen nach § 150 AktG, da die Gesellschaft einen Verlustvortrag ausweist. Die erforderlichen Angaben nach § 158 AktG werden im Anhang in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Verlustvortrag Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nicht unter Gewinnverwendung aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen Verlustvortrag in Höhe von EUR 239.521,41 aus. Jahresfehlbetrag Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 4.290,79 aus. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 209.495,50 (Vorjahr: EUR 190.795,90) haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz als "davon Vermerk" zum jeweiligen Bilanzposten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern besteht auch gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft. IV ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß § 326 HGB in Anspruch. V SONSTIGE ANGABENArbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt 2011 sind zwei Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt gewesen. GewinnverwendungDie Bilanz wird nicht unter Verwendung des Jahresfehlbetrages aufgestellt. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Personalaufwand Die Angaben des Personalaufwandes für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 286 Absatz 4 HGB. VI ORGANE DER GESELLSCHAFTGeschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:
3. Aufwendungen für Organmitglieder Die Angabe der Aufwendungen für Organmitglieder unterbleibt gemäß § 288 HGB.
Moers, den 15. September 2012 Wolfgang Obermüller |
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