Zahntechnik
Trepels GmbH
Gangelt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
648.768,55 |
692.923,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
648.764,55 |
692.919,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.637,42 |
127.875,91 |
| I.
Vorräte |
7.900,00 |
9.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.691,18 |
100.229,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.012,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46,24 |
18.245,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.282,66 |
1.938,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
729.688,63 |
822.738,35 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.046,14 |
242.394,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
204.395,36 |
159.720,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.650,78 |
56.674,40 |
| B.
Rückstellungen |
16.633,91 |
65.429,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
460.008,58 |
514.914,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
127.063,36 |
105.561,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
332.945,22 |
409.353,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
729.688,63 |
822.738,35 |
Anhang
Z U M
31. D E Z E M B E R 2016
Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2016 wurden die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes angewendet.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind im
Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der Jahresabschluss der Firma Zahntechnik Trepels
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB sowie unter Beachtung der
Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen erfolgte dies unter Beachtung
folgender Grundsätze und Methoden:
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen und,
soweit nutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der linearen Methode
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden im Jahr der
Anschaffung sofort und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Dem allgemeinen Ausfallrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Dabei wurden alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
und erkennbaren Risiken - sofern objektive Hinweise darauf
schließen lassen - berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR
4.809,05 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
(Vorjahr TEUR 2,9). Die sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR
0,00 (Vorjahr EUR 1,0) eine Restlaufzeit von über 1
Jahr.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 169.193,55 (Vorjahr TEUR 244,4) mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, die in voller Höhe
durch Grundpfandrechte besichert sind.
Davon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten EUR 169.193,55 (Vorjahr TEUR 181,8) und
auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter EUR
0,00 (Vorjahr TEUR 63,0).
Der unter der Position Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt. Der Jahresüberschuss beläuft sich
auf EUR 22.650,78.
Zuzüglich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages von EUR 216.394,46 und Ausschüttungen
in Höhe von EUR 11.999,10 ergibt sich ein noch nicht
als verwendet anzusehender Bilanzgewinn von EUR 227.046,14.
2. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB
erstellt.
Aus dem Jahr der Erstanwendung des § 277 Abs. 1
HGB ergeben sich keine Veränderungen zu den
Vorjahresvergleichszahlen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten
latente Steuererträge in Höhe von EUR 283,19.
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die
Teilergebnisse der gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erübrigt sich daher.
3. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die durchschnittliche Zahl der
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr (ohne Geschäftsführung)
durchschnittlich 7 Mitarbeiter.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
a. Geschäftsführer: Herr Wilfried Trepels
b. Geschäftsführer: Herr Dennis Scheuvens
c. Geschäftsführer: Herr Björn
Küsters
Die Angabe der Gesamtbezüge wird gem. § 285
Nr. 9 a HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
sonstige Berichtsbestandteile
Gangelt, den 20.06.2017, (gez.) Wilfried Trepels
(gez.) Björn Küsters
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2017 festgestellt.
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