Wilhelm
Koch GmbH
Warendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
617.500,68 |
581.306,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
46.182,94 |
15.330,44 |
| II.
Sachanlagen |
570.717,74 |
565.375,68 |
| III.
Finanzanlagen |
600,00 |
600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.859.822,66 |
4.988.327,10 |
| I.
Vorräte |
2.777.434,80 |
3.778.621,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.033.649,42 |
1.126.437,57 |
| davon
gegen Gesellschafter |
491.194,27 |
467.272,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.738,44 |
83.267,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.304,52 |
14.451,41 |
| Aktiva |
4.488.627,86 |
5.584.084,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.415.306,30 |
2.078.191,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.400.000,00 |
1.400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.706.386,99 |
1.706.386,99 |
| III.
Gewinnrücklagen |
280.000,00 |
280.000,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
1.971.080,69 |
1.308.195,75 |
| B.
Rückstellungen |
778.097,19 |
850.553,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.295.224,37 |
2.655.339,59 |
| Summe
Passiva |
4.488.627,86 |
5.584.084,63 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Wilhelm Koch GmbH hat ihren Sitz in Warendorf.
Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Münster unter HRB 19455
eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetz-
buches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt und gegliedert.
Die Gesellschaft erfüllt hinsichtlich der
Bilanzsumme und Umsatzerlöse die Merkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten erfolgte unter Beachtung der
handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung
erfolgte unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert.
Soweit sie der Abnutzung unterliegen, werden
planmäßige Abschreibungen über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Es findet im Wesentlichen die lineare
Abschreibungsmethode Anwendung. Die
Gegenstände des
Sachanlagevermögens,
deren Anschaffungskosten € 800,00
nicht übersteigen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter), werden im Einklang
mit den steuerlichen Vorschriften vereinfachend im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert.
Die Gegenstände des Vorratsvermögens werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem.
§ 253 Abs. 3 HGB bewertet. Der Warenbestand wurde
mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert aktiviert. Die Herstellungskosten
der fertigen Erzeugnisse umfassen neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch
angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und
Verwaltungsgemeinkosten sowie
angemessene Teile des durch die
Fertigung bedingten Werteverzehrs des
Anlagevermögens; Fremdkapitalzinsen werden
nicht als Bestandteil der Herstellungskosten
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
die Bildung einer Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1,75 % auf die nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungen
angemessen Rechnung getragen.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem Barwert bilanziert.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
bilanziert.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden
Steuerbe- und Steuerentlastungen werden saldiert; auf eine
Aktivierung sich insgesamt ergebender
Steuerentlastungen wird gem. § 274 Abs. 1 S. 2
HGB verzichtet. Eine sich insgesamt ergebende
Steuerbelastung wird als Rückstellung für
latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 1 HGB bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie werden
pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
zehn Jahren ergibt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung
des sog. Höchstwertprinzips für Schulden mit
ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktivseite
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
3.2 Passivseite
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
insbesondere Verpflichtungen aus
Gewährleistungsrisiken (T€ 29,0),
Resturlaub und Gleitzeitguthaben
(T€ 31,4), ausstehende Rechnungen
(T€ 13,0), Archivierungskosten (T€ 5,5)
sowie Abschlusskosten (T€ 10,6).
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€
2.252 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in
Höhe von T€ 43 eine Restlaufzeit von 1 - 5
Jahren. Die Verbindlichkeiten sind durch Globalabtretung
und teilweise durch Sicherungsübereignung gesichert.
4. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. §
285 Nr. 3, 3a HGB zum Bilanzstichtag, die nicht in der
Bilanz erscheinen und nicht nach § 251 HGB
anzugeben sind, bestehen in Gestalt des Mietvertrages
über das Betriebsgrundstück in Warendorf sowie
verschiedener Leasingverträge. Das
Mietverhältnis über das
Betriebsgrundstück mit einer jährlichen
Gesamtverpflichtung von am Stichtag T€
120 läuft bis zum 31. Dezember 2031. Der
Gesamtbetrag der finanziellen
Verpflichtungen aus den
Leasingverträgen beläuft sich
zum Bilanzstichtag auf rd. T€ 11.
Im Jahresdurchschnitt wurden ohne
Berücksichtigung der Geschäftsführer und der
zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten insgesamt
57 Mitarbeiter (Vorjahr: 57) beschäftigt, davon 24
Angestellte (Vorjahr: 26) und 33 gewerbliche
Arbeitnehmer (Vorjahr: 31).
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2023 die Kaufleute Herr Dirk Assenmacher
und Herr Oliver Kersting. Die
Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt; der
Geschäftsführer Dirk Assenmacher ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Eine Angabe der Gesamtbezüge der
aktuellen bzw. früheren Mitglieder der
Geschäftsführung unterbleibt nach § 286
Abs. 4 HGB.
Warendorf, am 18. März 2025
Dirk Assenmacher Oliver Kersting
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025
festgestellt.
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