Austermann
GmbH
Dülmen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
639.824,00 |
466.225,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.074,00 |
6.363,00 |
| II.
Sachanlagen |
636.600,00 |
459.712,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.310.755,56 |
4.366.884,15 |
| I.
Vorräte |
557.634,80 |
567.610,96 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
7.530.572,95 |
5.971.543,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
883.511,80 |
1.576.509,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.953,75 |
88.719,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.869.608,96 |
2.222.763,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.345,00 |
41.069,00 |
| Aktiva |
3.986.924,56 |
4.874.178,15 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
960.488,00 |
328.411,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
908.988,00 |
276.911,08 |
| davon
Gewinnvortrag |
276.911,08 |
717.970,22 |
| B.
Rückstellungen |
2.109.800,00 |
2.233.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
916.636,56 |
2.312.467,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
916.636,56 |
2.312.467,07 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
74.584,93 |
898.795,21 |
| Passiva |
3.986.924,56 |
4.874.178,15 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Dülmen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld
unter 6560 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt und gegliedert.
Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag
hinsichtlich der Bilanzsumme und der im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Arbeitnehmer die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Sie wendet freiwillig im Wesentlichen die Vorschriften
für große Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 3 HGB an.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten erfolgte unter Beachtung der
handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung erfolgte
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert. Soweit sie der Abnutzung
unterliegen, werden planmäßige
Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen. Es findet im Wesentlichen die
lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Die
Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren
Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen
(Geringwertige Wirtschaftsgüter), werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr im Einklang mit
den steuerlichen Vorschriften voll abgeschrieben.
Die Gegenstände des Vorratsvermögens werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4
HGB bewertet. Der Warenbestand wurde mit den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert aktiviert.
Die Herstellungskosten der in Arbeit befindlichen
Projekte werden retrograd ermittelt, indem ausgehend von
den Anzahlungsrechnungen, mit denen über die jeweils
projektbezogen erbrachten Leistungen abgerechnet wird,
nicht aktivierungsfähige Kostenbestandteile sowie der
kalkulatorische Gewinnzuschlag eliminiert werden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch die Bildung einer
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungen angemessen
Rechnung getragen.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem.
§ 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung
des sog. Höchstwertprinzips mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktivseite
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten
Brutto-Anlagenspiegel.
3.2 Passivseite
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
2022/2023
|
2021/2022
|
|
€
|
€
|
Jahresüberschuss
|
632.076,92
|
658.940,86
|
+ Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr
|
276.911,08
|
717.970,22
|
-
Gewinnausschüttung
|
0,00
|
-1.100.000,00
|
Bilanzgewinn 31.03.
|
908.988,00
|
276.911,08
|
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten
insbesondere Verpflichtungen aus
Gewährleistungsrisiken (T€ 1.798), aus Resturlaub
(T€ 124) sowie Abschlusskosten (T€ 19).
Die Angaben zu den Restlaufzeiten (RLZ) und
Besicherungen der Verbindlichkeiten sind dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
gesamt
|
|
davon mit einer RLZ von
|
|
Sicherheiten
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahren
|
> 5 Jahren
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
917
|
917
|
0
|
0
|
|
4. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus dem Miet- und Pachtvertrag mit der
Austermann Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG
über das Betriebsgrundstück und Teile des
beweglichen Sachanlagevermögens von insgesamt T€
240 jährlich; der Miet- und Pachtvertrag ist bis zum
31.12.2023 abgeschlossen.
Im Jahresdurchschnitt wurden ohne
Berücksichtigung der Geschäftsführer und der
zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten insgesamt 38
Mitarbeiter beschäftigt, davon 11 Angestellte und 27
gewerbliche Arbeitnehmer (inkl. Aushilfen).
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr
Ralf Austermann, Herr Stefan Austermann sowie Herr Michael
Brandt. Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer
Ralf und Stefan Austermann sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Dülmen-Hiddingsel, am 24. Januar 2024
Ralf Austermann Stefan
Austermann Michael Brandt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2024
festgestellt.
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