Auto
Schmitz GmbH.
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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677,00
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950,00
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II. Sachanlagen
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864,50
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2.859,01
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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4.612,88
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3.603,79
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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57.222,71
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55.078,76
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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5.605,09
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3.345,77
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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415,58
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438,21
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Summe Aktiva
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69.397,76
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66.275,54
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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46.016,27
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46.016,27
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-820,07
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-1.793,33
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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7.700,14
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-2.764,53
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B. Rückstellungen
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5.651,70
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1.700,00
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C. Verbindlichkeiten
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10.849,72
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19.512,47
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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69.397,76
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66.275,54
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ANHANG
I.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
A)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Auto Schmitz GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II.
Angaben zur Bilanz
A)
Begründung der Abschreibung des Geschäfts-
oder Firmenwertes (§ 285 Nr. 13 HGB
)
Ein im Jahr 1998 entgeltlich erworbener Firmenwert
wird über eine planmäßige Nutzungsdauer von
15 Jahren abgeschrieben. Der ausgewiesene Restbuchwert
beträgt € 677,00.
B)
Erläuterungen zum Ausweis der Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB
)
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden
Posten in der Bilanz ausgewiesen. Größere
Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich
entstehen, sind nicht enthalten.
C)
Angaben zum Eigenkapitalausweis (Art 42 Abs. 3 Satz 3
EGHGB)
Der Jahresabschluss wurde vor Umstellung des
gezeichneten Kapitals in Euro aufgestellt. Das gezeichnete
Kapital beträgt DM 90.000,00.
D)
Erläuterungen zum Ausweis der Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5, § 285 Nr. 1a HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr sind, soweit vorhanden, unter dem entsprechenden
Posten in der Bilanz ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren sind, soweit
vorhanden, als Gesamtbetrag ausgewiesen. Größere
Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich
entstehen, sind nicht enthalten.
E)
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
ggü. Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 45.709,90.
III. Sonstige Pflichtangaben
A)
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 und 9a - c HGB
)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: René Marseille,
Neuss
Er vertritt die Gesellschaft alleine und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegen Ihn bestehen Forderungen in Höhe von
€ 45.709,90.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 06.10.2011
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