Riverty Services GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Teresa Dr. Schlichting seit 29.1.2025 | Prokura |
Madlen Vinke seit 23.2.2024 | Prokura |
Kai Peter Pochmann seit 19.2.2024 | Prokura |
Arne Moritz Harff seit 19.2.2024 | Prokura |
Chiara Giovanna La China seit 19.2.2024 | Prokura |
Philine Madeleine Rady seit 17.8.2022 | Prokura |
Oliver Kuhaupt seit 5.11.2021 | Geschäftsführer |
Marc Pittig seit 29.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Riverty GmbHVerlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Unternehmens 2. Geschäftsmodell 3. Geschäftsstrategie 3.1. Strategische Ausrichtung 3.1.1. Geographischer Fokus 3.1.2. Übergreifende Geschäftsorganisation und Unternehmenskultur 3.1.3. Aufsichtsrechtliche Anforderungen 3.2. Strategieprozess 3.3. Steuerungssysteme 3.4. Finanzierungsgrundsätze und -aktivitäten 3.5. Forschung und Entwicklung 4. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Geschäfte 5. Wirtschaftsbericht 5.1. Ertragslage 5.2. Finanzlage 5.3. Vermögenslage 5.4. Vorjahresprognose und tatsächliche Entwicklung 6. Chancen- und Risikobericht 6.1. Risikomanagement 6.2. Risikoidentifizierung und -steuerung 6.3. Wesentliche Risiken 6.3.1. Adressausfallrisiken 6.3.2. Liquiditätsrisiken 6.3.3. Operationelle Risiken 6.3.4. Sicherheitsrelevante Risiken 6.3.5. Geschäfts- und Ertragsrisiken/Marktänderungsrisiken/Wettbewerbsrisiken 6.3.6. Marktpreisrisiken 6.3.7. Reputationsrisiko 6.4. Gesamtrisiko 6.5. Chancen 7. Prognosebericht 7.1. Prognose für 2024 7.2. Über 2024 herausgehende absehbare Sondereffekte 1. Grundlagen des Unternehmens Die Riverty GmbH (Riverty), Verl (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9923), ist eine Tochtergesellschaft der BFS finance GmbH, Verl, (BFS) und gehört als Teil der Finanzdienstleistungsgruppe "Riverty" (Riverty-Gruppe) innerhalb des Bertelsmann-Konzerns der Dienstleistungssparte Arvato an. Die Geschäftsanteile der BFS an der Riverty wurden mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2023 an die Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh, verkauft. Zu den Kunden von Riverty gehören mittelständische Unternehmen sowie global agierende Konzerne. Durch über Jahre gewachsene Branchenkenntnisse, den Einsatz moderner Technologien und hohes fachliches Engagement der Mitarbeiter bietet die Riverty-Gruppe den Kunden individuell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Dienstleistungspakete. Riverty ist ein nach § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zugelassenes Zahlungsinstitut, welches mit der vorhandenen Lizenz Zahlungsdienste in Form des Ein- und Auszahlungsgeschäfts in der Variante des Führens von Zahlungskonten i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 u. Nr. 2 ZAG, des Zahlungsgeschäfts ohne Kreditgewährung i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZAG in Form des Lastschriftgeschäfts i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3a) ZAG, des Zahlungskartengeschäfts i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3b) ZAG und des Überweisungsgeschäfts i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 3c) ZAG erbringen darf. Weiterhin darf Riverty das Issuing i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 1. Alternative ZAG, das Akquisitionsgeschäft i.S.d. §1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 2. Alternative ZAG und das Finanztransfergeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG erbringen. 2. Geschäftsmodell Die Organisationsstruktur ist durch die Trennung der einzelnen Verantwortungsbereiche und deren jeweilige Zuständigkeiten in Markt und Marktfolge gekennzeichnet. Zur Erreichung unabhängiger Voten und Zuständigkeiten sind die Geschäftsbereiche dem Geschäftsleiter Markt zugeordnet, wohingegen die Bereiche Kreditrisiko, Compliance und Geldwäscheprävention der Marktfolge zuzurechnen sind. Riverty eröffnet Onlinehändlern die Möglichkeit, ihren Endkunden "Buy Now Pay Later" (BNPL) Zahlungslösungen anzubieten. Riverty kauft die entstehenden Konsumentenforderungen - im Falle eines positiven Ergebnisses einer vorgeschalteten Risikoprüfung - regresslos an. Die Auszahlung der Forderungsgegenwerte an den Händler erfolgt bei Riverty je nach vertraglicher Vereinbarung mit dem Händler auch mit Vorfinanzierung. Riverty wird in den Check-Out des Händlers implementiert und ist sowohl als Rechnungskauf (Zahlung per Banküberweisung), Kauf per Lastschrift (Zahlung per Lastschrifteinzug), als auch als Ratenzahlung möglich. Um den Anforderungen des Marktes weiterhin gerecht werden zu können, werden Produkte und Funktionen marktspezifisch weiterentwickelt. Das Portal "MyRiverty" und die Riverty App ermöglichen dem Endkunden, Rechnungen zu verwalten und u. a. die offenen Rechnungen mittels der dort angebotenen Zahlmethoden zu zahlen. Für wenige Bestandskunden ist die Dienstleistung als "White Label-Lösung" implementiert, in welcher die Händler nicht die Marke Riverty verwenden, sondern die o. g. Zahlungsoptionen in ihrer eigenen Corporate Identity anbieten. Riverty bietet darüber hinaus für einen großen internationalen Onlinehändler, der auch einen Onlinemarktplatz betreibt, die Zahlart "Monatsabrechnung" an. Die Endkunden des Onlinehändlers sind mit dieser Lösung in der Lage, unter Angabe der Zahlart Monatsabrechnung auf der Onlineplattform sowohl bei dem Onlinehändler selbst als auch bei den Drittverkäufern auf dem Onlinemarktplatz über einen Kalendermonat hinweg einzukaufen und erst im Folgemonat mit einer Frist von 14 Tagen zu bezahlen. Riverty führt eine Risikoprüfung der Endkunden, die mittels Monatsabrechnung zahlen möchten, durch und trifft die Entscheidung, ob die Bonität dieser Kunden für das Produkt Monatsabrechnung angemessen ist. Riverty wickelt sämtliche Zahlungen der Endkunden an den Onlinehändler über ihre eigenen IT-Systeme ab, lässt sich die Forderungen abtreten und übernimmt das Delkredere-Risiko. 3. Geschäftsstrategie 3.1. Strategische Ausrichtung Der Fokus von Riverty liegt in der Gewinnung neuer Kunden der E-Commerce-Branche für Lösungen im Bereich "Buy Now Pay Later" sowie auf der Stärkung und Weiterentwicklung des Geschäfts mit dem o. g. internationalen Onlinehändler. Hierbei treibt Riverty die Erweiterung und Entwicklung der angebotenen Lösungen und die Optimierung der internen Prozesse voran. Zusätzlich baut Riverty den Bereich "Ticket Payments" und "Parking Payments" aus. Der strategische Schwerpunkt wird wie folgt gesetzt:
Zudem sieht sich Riverty als Profiteur der zunehmenden Regulierung von Zahlungsdiensten und damit verbundenen Dienstleistungen und betrachtet die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten daher als Wettbewerbsvorteil. 3.1.1. Geographischer Fokus Riverty stellt "Buy Now Pay Later"-Lösungen Onlinehändlern verschiedener Unternehmensgrößen in den unter Punkt 3.1 "Strategische Ausrichtung" genannten Ländern zur Verfügung. Das Geschäft soll künftig auf weitere Länder ausgeweitet werden. 3.1.2. Übergreifende Geschäftsorganisation und Unternehmenskultur Riverty ist vollumfänglich in den Bertelsmann-Konzern eingebunden und wickelt die Geschäfte im Einklang mit den Vorstandsrichtlinien des Bertelsmann-Konzerns und den Richtlinien der Riverty-Gruppe ab. Gemäß Bertelsmann Essentials ist in einer sich immer schneller verändernden, zunehmend digitalen Welt die Art und Weise der Zusammenarbeit und des Umgangs miteinander von größter Bedeutung. Die zentralen Werte Kreativität und Unternehmertum bestimmen das tägliche Handeln. Durch ihr Zusammenspiel verstärken sie sich gegenseitig und bilden so die Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur, die auf Partizipation und Partnerschaft setzt. Teilbereiche der Geschäftsprozesse und Dienstleistungen von Riverty sind an andere Gesellschaften ausgelagert, soweit diese Auslagerungen unter Berücksichtigung der durchgeführten Risikoanalyse als sinnvoll und vertretbar eingestuft werden. Hierbei handelt es sich primär um Leistungserbringungen, die durch spezialisierte Bertelsmann-Konzerngesellschaften effizient abgewickelt werden und zu Qualitätsvorteilen führen. 3.1.3. Aufsichtsrechtliche Anforderungen Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen wird für Riverty vom Geschäftsleiter Marktfolge und dem Bereich Regulatory Compliance wahrgenommen und gesteuert. 3.2. Strategieprozess Riverty hat einen Strategieprozess etabliert, welcher auf die einzelnen Betätigungsfelder und Produkte abgestimmt ist. Riverty trägt mit den Riverty BNPL-Produkten wesentlich zur Umsetzung der Strategie der Riverty-Gruppe und des Bertelsmann-Konzerns bei. Der Ausbau der Produkte ist eine wesentliche Wachstumsinitiative und damit ein wichtiger Baustein zum Erreichen der Ziele der Riverty-Gruppe. Damit ergibt sich die strategische Ausrichtung von Riverty folgerichtig aus den Zielen und der Strategie der Riverty-Gruppe. Riverty hat einen Planungsprozess implementiert, der die Erreichung der Ziele bzw. - bei Abweichungen - die Ursachenanalyse und das Ergreifen gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen ermöglicht. Dieser Prozess orientiert sich auch an den Vorgaben des Bertelsmann-Konzerns und der Riverty-Gruppe:
3.3. Steuerungssysteme Das wichtigste wirtschaftliche Ziel von Riverty ist es, den Unternehmenswert über eine nachhaltige Verbesserung der Ertragskraft kontinuierlich zu steigern. Die Ertragskraft wird durch den Bertelsmann Value Added (BVA) gemessen. Die hierzu herangezogene Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung basiert bei Riverty wie auch für die Bertelsmann-Gruppe auf den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der BVA berechnet sich als das Net Operating Profit After Tax (NOPAT) abzüglich der Kapitalkosten. Der NOPAT ermittelt sich aus dem Operating EBIT nach IFRS nach Abzug eines pauschalierten Steuersatzes von 30 %. Das Operating EBIT nach IFRS wird vor Finanzergebnis und Steuern ermittelt und um Sondereinflüsse bereinigt. Die Kapitalkosten entsprechen dem Produkt aus Kapitalkostensatz und investiertem Kapital. Der Kapitalkostensatz beträgt einheitlich 8 %. Das investierte Kapital ergibt sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem operativen Betriebszweck dienen, abzüglich solcher Verbindlichkeiten, die dem Unternehmen unverzinslich zur Verfügung stehen. Die Wertorientierung findet sowohl in der strategischen Investitions- und Portfoliosteuerung als auch in der operativen Geschäftssteuerung ihren Ausdruck und wird durch die Verknüpfung mit dem Managementvergütungssystem in die unternehmerischen Aktivitäten integriert. Neben den Steuerungsgrößen Umsatz aus Zins- und Provisionserträgen und EBIT jeweils nach IFRS dienen operative Kennzahlen wie bspw. Abrechnungsvolumina, Anzahl aktiver Endkonsumenten oder Anzahl der Transaktionen der Steuerung. 3.4. Finanzierungsgrundsätze und -aktivitäten Das übergeordnete finanzpolitische Ziel der Riverty ist die Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen finanzieller Sicherheit und Wachstum. Über die Einbindung in das Cash-Pooling des Bertelsmann-Konzerns, über die Vorhaltung von Eigenkapital sowie über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der BFS finance GmbH werden die Liquidität und die Eigenmittelanforderungen gewährleistet. Zudem werden im Rahmen der BNPL-Produkte laufend angekaufte Forderungen über einen Rahmenforderungskaufvertrag an ein refinanzierendes deutsches Kreditinstitut weiterveräußert, sodass die Riverty fristenkongruent und kapitaleffizient mit Blick auf den BVA refinanziert ist. Dabei wurden lediglich Forderungen in Fremdwährung sowie ein geringer Forderungsteil, der aufgrund von vertraglichen Eignungskriterien ausgeschlossen ist, zum 31. Dezember 2023 nicht refinanziert. 3.5. Forschung und Entwicklung Die Entwicklung neuer Zahlungslösungen und die Verbesserung bestehender Lösungen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Produktportfolios aufrechtzuerhalten und den Anforderungen der Onlinehändler und ihrer Kunden weiterhin zu entsprechen. Bevor der Entwicklungsprozess beginnt, werden stets Analysen oder Interviews durchgeführt, um die Bedürfnisse der Händler und ihrer Verbraucher zu verstehen. Der Fokus für 2023 lag auf dem Roll Out der in 2022 entwickelten Zahlungslösung "Pay in 3" (Pi3) für den niederländischen Markt, sowie auf der Entwicklung einer One-Time-Password (OTP) Lösung für den deutschen Markt und einer Hosted-Checkout-Page, die in verschiedenen Märkten ausgerollt werden soll. Die OTP Lösung, die im Jahr 2024 in Deutschland ausgerollt werden soll, ergänzt die in den Niederlanden verfügbare Authentifizierungsmethode, indem sie es Riverty ermöglicht, Kunden in Deutschland mittels eines einmalig verwendbaren SMS-, oder E-Mail Codes zu authentifizieren. Dies reduziert das Betrugsrisiko für Riverty und die Händler signifikant. Dank der Hosted-Checkout-Page wird es für die Händler noch einfacher, Riverty's Zahlungslösungen zu implementieren und neue Produktfeatures zu nutzen. Zusätzlich konnte im Bereich "Ticket Payments" der erste Kunde live genommen werden. 4. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Geschäfte Während die Weltwirtschaft im Jahr 2023 verhalten expandierte, rutschte die deutsche Wirtschaft in eine Rezession. Preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland -0,1% 1. Die nach wie vor hohe Inflation, ungünstige Finanzierungskonditionen und eine geringere Nachfrage aus dem Ausland dämpften die Wirtschaftsleistung. Die geringere Ausgabenbereitschaft der Verbraucher spiegelte sich im Jahr 2023 in gesunkenen Gesamtumsätzen im deutschen E-commerce wider. Der Brutto-Umsatz mit Waren fiel in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um circa 12%. Riverty sieht sich mit ihrem Leistungsversprechen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbundeffekte (Wertschöpfungstiefe und geographische Reichweite) aus der Bertelsmann Division Arvato, erfolgsversprechend gegenüber Wettbewerbern positioniert. Wesentliche Wettbewerber sind andere Zahlungsdienstleister sowie Finanzinstitute (z. B. "Fintechs") und Kreditinstitute, die in einem sehr dynamischen Umfeld gleichzeitig Partner und Wettbewerber sein können. Da Riverty häufig im Verbund mit anderen Gruppenunternehmen integrative Lösungen (z. B. mit der Logistiksparte) anbietet, reduziert sich die Anzahl potenzieller Wettbewerber im Einzelfall deutlich. Mit den BNPL-Produkten konkurriert Riverty mit anderen Zahlungsanbietern im Marktsegment "pay-after-delivery". Riverty beobachtet die Marktentwicklung sorgfältig, um Chancen in dem dynamischen Umfeld der Zahlungsdienstleistungen wahrnehmen zu können. Riverty ist u. a. aus diesem Grund Mitglied im Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. und pflegt hier einen kontinuierlichen Austausch mit anderen Unternehmen der Branche. Der BNPL Markt zeigt weiterhin ein hohes Wachstumspotential.
1 Statistisches Bundesamt (Destatis),
Pressemitteilung Nr. 19 vom 15. Januar 2024
Unter der Marke "Riverty" (ehemals "AfterPay") hat die Riverty-Gruppe ein standardisiertes Produkt auf einer vereinheitlichten IT-Plattform etabliert. "Riverty BNPL" wird durch unterschiedliche Gesellschaften der Riverty-Gruppe in Zentraleuropa angeboten. Riverty bedient im Wesentlichen neben der Region DACH die Länder Belgien und Niederlande. Der Umsatz nach IFRS stieg von € 130,1 Mio. auf € 154,8 Mio. im Geschäftsjahr 2023. Die Zins- und Provisionserträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 in Summe auf € 155,1 Mio. (Vorjahr € 130,1 Mio.). Die Anzahl der mit dem Zahlungsdienst verbundene Transaktionen belief sich auf 50,2 Mio. (Vorjahr 38,1 Mio.). Das Gesamtvolumen der Transaktionen stieg auf € 4,9 Mrd. (Vorjahr € 3,8 Mrd.). Die Veränderungen der Transaktionen und des Gesamtvolumens der Transaktionen ist auf das Geschäftswachstum mit Großkunden zurückzuführen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit stieg im Geschäftsjahr 2023 von € -12,5 Mio. im Vorjahr auf € 0,8 Mio. Das steuerungsrelevante EBIT nach IFRS belief sich auf € 6,0 Mio. (Vorjahr € -11,1 Mio.). Der Anstieg des Ergebnisses im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus einer neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH. Das neue Transaktionsmodell wurde für die konzerninterne Rechnungsstellung eingeführt, um die Verrechnungspreisregeln der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu erfüllen. Grundgedanke des Modells ist die Gewinnverteilung an der wirtschaftlichen Substanz der Aktivitäten und Unternehmen auszurichten, die diese Gewinne erwirtschaften. Das übergeordnete Ziel besteht darin, einen fairen und transparenten Rahmen für die Gewinnaufteilung zwischen multinationalen Unternehmen zu schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der internationalen Besteuerung zu fördern. Das im Geschäftsjahr 2023 um € 17,1 Mio. gestiegene EBIT nach IFRS und die Reduzierung des investierten Kapitals auf € -39,9 Mio. (Vorjahr € -31,3 Mio.) führten zu einem BVA in Höhe von € 7,4 Mio. (Vorjahr € -5,3 Mio.). Die Reduzierung des durchschnittlichen investierten Kapitals resultiert aus der Ausweitung des fortlaufenden Forderungsverkaufes (IFRS) an eine inländische Bank. Insgesamt ist der Geschäftsverlauf der Riverty im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 durch das Wachstum und die Weiterentwicklung der BNPL-Produkte sowie durch die neue Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung gekennzeichnet. Aufgrund des deutlichen Wachstums und der Ergebnisentwicklung war der Geschäftsverlauf aus Sicht der Riverty zufriedenstellend. 5. Wirtschaftsbericht 5.1. Ertragslage Das Zinsergebnis sank im Geschäftsjahr 2023 auf T€ -4.332 (Vorjahr T€ -2,7). Die Zinserträge stiegen im Geschäftsjahr 2023 um T€ 1.094 auf T€ 4.332 (Vorjahr T€ 3.238). Den größten Anteil daran hatten die Verzugszinsen in Höhe von T€ 1.948 (Vorjahr T€ 918) sowie Zinserträge aus Zahlpausen in Höhe von T€ 615 (Vorjahr T€ 457). Die Zinserträge im Zusammenhang mit den angebotenen Ratenkauflösungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um T€ 330 auf T€ 1.505 (Vorjahr T€ 1.835). Der Anstieg der Zinserträge ist im Wesentlichen auf das erhöhte Zinsniveau zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen stiegen von T€ 3.241 im Vorjahr auf T€ 8.663 im Geschäftsjahr 2023. Der Anstieg von T€ 5.422 resultiert aus gestiegenen Zinsaufwendungen für Cash-Pool-Verrechnungskonten (T€ 1.274) und aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf von Forderungsportfolien an eine Bank. Diese stiegen um T€ 4.129 auf T€ 6.696 (Vorjahr T€ 2.568). Der deutliche Anstieg ist auf das erhöhte Zinsniveau, die Ausweitung des Refinanzierungsvolumens und der Kosten für Bankgarantien zurückzuführen. Das Zinshedging hingegen wirkte sich positiv aus. Die Provisionserträge stiegen von T€ 126.898 im Vorjahr auf T€ 150.737 im Geschäftsjahr 2023. Der Anstieg resultiert aus dem Geschäftswachstum mit Großkunden. Die Provisionserträge umfassen zum einen die Servicegebühren, die Händlern (Merchants) in Rechnung gestellt werden, zum anderen auch Gebühren, die gegenüber Endverbrauchern abgerechnet werden. Die Provisionsaufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Entwicklung der Provisionserträge stehen, stiegen auf T€ 79.050 (Vorjahr T€ 72.857). Der unterproportionale Anstieg der Provisionsaufwendungen resultiert aus Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen unter anderem durch Skalierungsmöglichkeiten im Bereich Customer Operations, die sich aus dem Geschäftswachstum ergaben. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 34.503 (Vorjahr T€ 3.187). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2023 eingeführten Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Schwestergesellschaft Riverty Group GmbH in Höhe von T€ 30.204. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen außerdem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1.194 (Vorjahr T€ 593) und Währungsgewinnen von T€ 2.588 (Vorjahr T€ 1.839). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen auf T€ 71.914 (Vorjahr T€ 43.799). Der darin enthaltene Personalaufwand sank auf T€ 8.845 (Vorjahr T€ 9.941). Zum Jahresende 2023 beschäftigte Riverty insgesamt 95 Ganztagskräfte (GTK) (Vorjahr 93 GTK). Der Rückgang des Personalaufwandes in Verbindung mit einem Anstieg der Ganztagskräfte (GTK) resultiert im Wesentlichen aus getätigten Einmalzahlungen im Geschäftsjahr 2022. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen auf T€ 63.069 (Vorjahr T€ 33.858). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf erhöhte Konzernumlagen infolge der neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH zurückzuführen. Die Konzernumlagen umfassen IT-Aufwendungen (T€ 25.232), Marketingausgaben (T€ 1.628), Managementumlagen (T€ 6.226) sowie Umlagen für Supportfunktionen (T€ 16.760). Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagevermögen sanken leicht auf T€ 82 (Vorjahr T€ 94). Der Rückgang ist auf geringere Abschreibungen auf Investitionen im IT-Hardwarebereich zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2023 auf T€ 3.578 (Vorjahr T€ 1.900). Der Anstieg ist auf das allgemeine Geschäftswachstum zurückzuführen. Die Währungsverluste stiegen im Geschäftsjahr 2023 von T€ 2.331 im Vorjahr auf T€ 2.927. Die Zuführungen/Auflösungen zu den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen inklusive der Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 25.524 (Vorjahr T€ 23.907) und umfassen im Wesentlichen Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen gegen Endkunden, die im Rahmen des Bezahlverfahrens Kauf auf Rechnung und Monatsabrechnung unter Übernahme des Delkredere-Risikos von den Händlern angekauft wurden. Die mit dem Wachstum verbundenen höheren Forderungsbestände führten zu gestiegenen Aufwendungen für Zuführungen zu Wertberichtigungen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug T€ 759 (Vorjahr T€ -12.474). Der deutliche Anstieg des Ergebnisses im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf die neue Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH zurückzuführen. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der BFS finance GmbH wird der Jahresüberschuss der Riverty in Höhe von T€ 759 vollständig abgeführt. Es besteht eine gewerbe-, körperschaft- sowie umsatzsteuerliche Organschaft zur Bertelsmann SE & Co. KGaA. Aus der Steuerungsgröße EBIT nach IFRS leitet sich das handelsrechtliche Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wie folgt ab:
5.2. Finanzlage Die Finanzierung der Gesellschaften des Bertelsmann Konzerns - und somit auch der Riverty- erfolgt zentral über die Bertelsmann SE & Co. KGaA. Im Rahmen des Factorings laufend angekaufte Forderungen werden über einen Rahmenforderungskaufvertrag an ein refinanzierendes Kreditinstitut weiterveräußert, sodass Riverty fristenkongruent refinanziert ist. Forderungen, die nicht die Voraussetzungen des Forderungsverkaufsvertrages erfüllen, werden über die Einbindung in das Cash-Pooling des Bertelsmann-Konzerns finanziert. Über die Einbindung in das Cash-Pooling, die davon getrennte zusätzliche Vorhaltung der Eigenmittel auf einem separaten Konto und einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft BFS werden die Liquidität und die Eigenmittelanforderungen gewährleistet. Bedeutende Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen und sind auch für 2024 nicht geplant. Die Veränderung des Cash Flow aus operativer Tätigkeit in Höhe von T€ -10.878 (Vorjahr T€ 50.504) resultiert vornehmlich aus der Veränderung des Working Capitals in Höhe von T€ -17.991 und aus dem Operating EBIT nach IFRS von T€ 6.041. Das Working Capital (IFRS) veränderte sich im Wesentlichen durch die Effekte aus den Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH. 5.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme belief sich zum Jahresende 2023 auf T€ 939.450 und lag damit über dem Vorjahreswert von T€ 409.839. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das gestiegene Forderungs- und Verbindlichkeitsvolumen infolge einer Vertragsumstellung im Bereich Monatsabrechnung zurückzuführen. Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen zum 31. Dezember 2023 auf T€ 137.273 (Vorjahr T€ 125.339). Diese Guthabensalden auf den laufenden Bankkonten umfassen Debitorenzahlungen im Zusammenhang mit dem B2C-Geschäft. Der Anstieg der Guthabensalden im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem allgemeinem Geschäftswachstum und korreliert zum Anstieg der Treuhandkontensalden. Die Forderungen an Kunden stiegen auf T€ 776.563 (Vorjahr T€ 230.564). Der Anstieg ist Folge einer Vertragsumstellung im Bereich Monatsabrechnung. Die Umstellung bewirkte einen vorzeitigen Ankauf von Forderungen, was dann wiederum zu dem Anstieg der Forderungen an Kunden führte. Der Posten immaterielle Anlagenwerte blieb mit T€ 3 (Vorjahr T€ 4) nahezu konstant. Das Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 155 (Vorjahr T€ 182) sank durch planmäßige Abschreibungen für Abnutzungen und umfasst die gewöhnliche Betriebs- und Geschäftsausstattung und EDV-Anlagen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden nur geringe Investitionen in das Sachanlagevermögen der Riverty vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen mit T€ 25.107 unter dem Vorjahreswert von T€ 53.636. Der Rückgang um T€ 28.529 resultiert zum einen aus der Abnahme der Forderung aus Verlustausgleich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der BFS in Höhe von T€ 12.474 im Vorjahr und zum anderen aus gesunkenen Guthaben des Cash Pool-Verrechnungskontos. Der Saldo des Verrechnungskontos sank zum Bilanzstichtag auf T€ 2.207 (Vorjahr T€ 35.260). Gegenläufig stiegen die sonstigen Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH. Die Rechnungsabgrenzungsposten stiegen zum 31. Dezember 2023 auf T€ 349 (Vorjahr T€ 113). Die Veränderung ist auf die Aktivierung eines gewährten Zuschusses zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 180.055 (Vorjahr T€ 167.115). Der Anstieg resultiert insbesondere aus höheren Volumen aus dem seit März 2021 stattfindenden fortlaufenden Verkauf von Forderungen an eine inländische Bank. Der Refinanzierungssaldo hieraus betrug zum 31. Dezember 2023 T€ 176.705 (Vorjahr T€ 164.308). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen im Wesentlichen aus noch zu leistenden Kaufpreiszahlungen aus dem Erwerb von Forderungen. Der Saldo erhöhte sich signifikant im Geschäftsjahr 2023 um T€ 514.946 auf T€ 652.587 (Vorjahr T€ 137.641). Die Veränderung resultiert aus einer Vertragsumstellung im Bereich Monatsabrechnung. Die Umstellung bewirkte einen vorzeitigen Ankauf von Forderungen, was bei unverändertem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung wiederum zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden führte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Instituten i. S. d. § 1 Abs. 3 ZAG in Höhe von T€ 17.170 (Vorjahr T€ 2.002) bestehen auch aus noch zu leistenden Kaufpreiszahlungen aus dem Erwerb von Forderungen. Der Anstieg ist auf einem Anstieg des Forderungsankaufvolumens von Instituten i. S. d. § 1 Abs. 3 ZAG zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund der neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 13.314 (Vorjahr T€ 5.574). In Summe beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 8.586 (Vorjahr T€ 29.732), was einem Rückgang von T€ 21.146 entspricht. Die Rückstellungen der Berichtsperiode beinhalten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von T€ 2.831 (Vorjahr T€ 2.850), Steuerrückstellungen von T€ 0 (Vorjahr T€ 15.762) sowie andere Rückstellungen in Höhe von T€ 5.754 (Vorjahr T€ 11.121). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen blieben nahezu unverändert. Die Steuerrückstellung des Vorjahres resultierte aus der Kaufpreiszahlung im Zusammenhang mit der Verschmelzung mit der Arvato Finance B.V. im Geschäftsjahr 2022. Der Rückgang bei den anderen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf gesunkene Rückstellungen für Preisnachlässe an Kunden (Merchants) sowie auf gesunkene Abfindungsrückstellungen zurückzuführen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 126 blieb zum Vorjahr unverändert. Die Kapitalrücklage von T€ 67.611 (Vorjahr T€ 67.650) reduzierte sich unwesentlich aufgrund eines True Up im Zusammenhang mit der Verschmelzung mit der Arvato Finance B.V. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme auf T€ 939.450 zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr T€ 409.839) auf 7 % (Vorjahr 17 %). 5.4. Vorjahresprognose und tatsächliche Entwicklung Riverty konnte im Geschäftsjahr 2023 mit einem erzielten Umsatz nach IFRS von T€ 154.805 den geplanten Umsatz in Höhe von T€ 155.878 nahezu erreichen. Die gesetzten Ziele konnten bei der Neukundenakquisition und bei der Internationalisierung aufgrund von Verzögerungen nicht erreicht werden. Mit einem EBIT nach IFRS in Höhe von T€ 6.041 überschritt Riverty das Planergebnis deutlich um T€ 25.301 (Plan-EBIT nach IFRS 2023: T€-19.261). Die Planabweichung resultiert im Wesentlichen aus der neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH und aus der Weitentwicklung des Geschäfts mit der Monatsabrechnung. Der BVA für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 7.162 übertraf deutlich die Erwartungen von T€ -12.334. Der Grund für die Abweichung von T€ 19.496 resultiert in erster Linie aus der oben beschriebenen EBIT-Abweichung, die zu 70 % im BVA berücksichtigt wird. Die Transaktionen des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 53.501.540 übertrafen die Erwartungen von 51.566.364 um 4 %. Dies ist auf das Großkundenwachstum im Bereich BNPL zurückzuführen. Das Ankaufs-/Andienungsvolumen in Höhe von T€ 5.722.481 übertraf den Planwert von T€ 5.214.912 um 10 %. Die unterschiedliche Entwicklung der Kennzahlen ist zurückzuführen auf durchschnittlich höhere Rechnungsbeträge im Vergleich zur Planung. Die Ertragslage der Riverty entspricht aufgrund der positiven Entwicklung den Erwartungen. Die Vermögens- und Finanzlage ist gesichert. 6. Chancen- und Risikobericht 6.1. Risikomanagement Der Prozess des Risikomanagements folgt den international bewährten und anerkannten Standards des "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO)" und ist neben der Identifizierung in die weiteren Teilschritte Quantifizierung, Steuerung und Überwachung gegliedert. Die Risikosituation wird quartalsweise im Rahmen eines Risikoberichts dokumentiert. Die von der Geschäftsführung verabschiedete Risikoinventur und Risikostrategie sowie die darauf aufbauende Richtlinie "Risk Control & Compliance" bilden, gemeinsam mit den Bertelsmann-Konzernvorgaben zum Risikomanagement und Internen Kontrollsystem, die Basis für das Risikomanagement von Riverty. Die Interne Revision überprüft regelmäßig die Angemessenheit und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems. Die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken bedürfen der Einzelbetrachtung und werden hinsichtlich ihrer Höhe einzeln identifiziert und bewertet. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt der Geschäftsführung. Die einzelnen Risikoüberwachungsaufgaben und Reporting-Erfordernisse sind in den internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen von Riverty festgelegt, diese werden in regelmäßigem Turnus überprüft. Aktualisierungen von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen werden jeweils im laufenden Geschäftsprozess in die bestehende schriftlich fixierte Ordnung von Richtlinien integriert. 6.2. Risikoidentifizierung und -steuerung Bei Riverty werden die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken regelmäßig identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht. Hierdurch erfüllt Riverty u. a. die Anforderungen des Bertelsmann-Konzerns, welche die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren und weiter ausgestalten. Als Zahlungsinstitut beachtet Riverty zudem die für Zahlungsinstitute geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Zur Früherkennung verfügt Riverty über ein Risikomanagement, das als fester Bestandteil der Unternehmensführung etabliert ist. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist in die laufende Berichterstattung eingebunden. Das System erstreckt sich auf alle Unternehmensbereiche der Geschäftseinheit. 6.3. Wesentliche Risiken Im Rahmen der turnusmäßigen Risikoinventur wurden die für die Geschäftstätigkeit der Riverty nachfolgenden wesentlichen Risiken identifiziert. Diese sind ebenfalls Inhalt der quartalsweisen Risikoberichterstattung. Die Liste der hier aufgezählten Risiken ist nicht abschließend. Nicht aufgeführte Risiken sind von ihrer Bedeutung für Riverty als nicht wesentlich eingeschätzt, sodass sie nicht erwähnt werden, wenngleich sie trotzdem in der Risikobetrachtung berücksichtigt werden. 6.3.1. Adressausfallrisiken Das Adressausfallrisiko besteht in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen seitens der Kunden bzw. Debitoren: a) Kreditorisches Ausfallrisiko Das kreditorische Ausfallrisiko besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Kunden der Riverty. Hieraus können Riverty grundsätzlich drei Risiken entstehen: Die Kundenbasis und damit die Ertragslage der Riverty verringert sich. Die Leistungsabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen fallen aus. Dies wirkt sich negativ auf den Umsatz und das Ergebnis der Gesellschaft aus. Bei BNPL-Produkten mit Vorfinanzierung entsteht Riverty das Risiko, dass bei Ausfall des Kunden das vorfinanzierte Volumen nicht zurückgeführt werden kann, z. B. aufgrund von Nichtleistung des Kunden an die Endkunden, Gegenforderungen aufgrund von Retouren oder fehlender Durchsetzbarkeit der Forderungen (Veritätsrisiko). Im Rahmen des Zins- und Währungs-Hedgings, welches Riverty seit 2022 aufgrund steigender Währungsbestände betreibt, besteht ebenfalls das Risiko, dass die Gegenpartei von Riverty (Bertelsmann SE & Co. KGaA) ausfällt und die Abwicklung eines bereits abgeschlossenen Devisengeschäfts nicht erfolgt. Dies kann zum einen zum Verlust der durch Riverty bereits entrichteten Gebühren führen und zum anderen zum Verlust eventueller Überschüsse aus dem Sicherungsgeschäft. Um die o. g. Risiken zu minimieren, nimmt Riverty im Kundeneinschlussverfahren mittels Einsichtnahme in Auskünfte von Kreditbüros und bonitätsrelevante Unterlagen des Kunden Risikobewertungen der jeweiligen Kunden vor und vergibt auf Basis dessen einen internen Finanzierungsrahmen. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch eine Bestimmung der Auszahlungszeitpunkte auf Basis der durchschnittlichen Gutschriftquote bzw. auf Basis der durchschnittlichen Forderungslaufzeit. Auch in der laufenden Kundenbeziehung wird der Kunde mittels dieser Unterlagen gezielt auf Bonitätsverschlechterungen überprüft, um zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der gleiche Prozess wurde für die Bertelsmann SE & Co. KGaA mit Aufnahme des Hedgings implementiert. Das kreditorische Ausfallrisiko der Riverty wird trotz der oben dargestellten Risikominderungsmaßnahmen aufgrund der Vorfinanzierungskomponente als wesentlich bewertet. b) Debitorisches Ausfallrisiko Das debitorische Risiko kann sich aus einem bonitätsbedingten und betrugsbedingten Ausfallrisiko ergeben und besteht für Riverty in den BNPL-Produkten mit Delkredereübernahme und hier in der Gefahr des Ausfalls des Debitors. Riverty räumt jedem Forderungsschuldner (Debitor) ein Debitorenlimit ein. Die Limitvergabe erfolgt mittels eines risikobasierten Kundenscorings und richtet sich nach den individuellen Daten des Debitors wie z. B. der Zahlungserfahrung. Darüber hinaus werden, soweit erforderlich, zusätzliche Informationen von Kreditbüros zur Scoring-Bildung herangezogen. Alle angekauften Forderungen werden stichprobenartig verifiziert und laufend überwacht. Überfällige Forderungen werden gemahnt. Für kaufmännisch ausgemahnte Forderungen erfolgt die Einleitung notwendiger Inkassomaßnahmen. Das debitorische bonitätsbedingte Ausfallrisiko wird von Riverty als wesentlich eingestuft. Begründet wird das Risiko durch das agile Wettbewerbsumfeld, in welchem Riverty agiert. Dieses ist sehr kompetitiv und lässt nur wenig Spielraum bezüglich der Kalkulation von Pricings gegenüber den Merchants. Treten dann im Endkundenportfolio Abweichungen von den der Kalkulation zugrundliegenden Annahmen auf oder die operativen Prozesse weisen eine höhere Komplexität auf, so kann dies zu Verlusten führen, die im Vorfeld nicht kalkuliert waren. Durch den fortlaufenden Verkauf von Forderungen an eine inländische Bank wird dieses Risiko auf den maximalen Selbstbehalt i. H. v. EUR 44,1 Mio. beschränkt. 6.3.2. Liquiditätsrisiken Riverty benötigt ausreichende Liquiditätsreserven, um die eigene Geschäftstätigkeit sowie die Auszahlung der Forderungskaufpreise, zum Teil auch mit Vorfinanzierungskomponenten, an die Onlinehändler zu jeder Zeit sicherzustellen. Insbesondere durch die Zahlart Monatsabrechnung entsteht Riverty Liquiditätsbedarf. Bei zu geringer Liquiditätsreserve bestünde für Riverty das Risiko der Zahlungsunfähigkeit. Riverty leitet die eingegangenen Endkunden-Gelder täglich an den Kunden weiter, sofern mit diesem nicht ausdrücklich ein abweichender Turnus vereinbart ist. In den Fällen, in denen Kundengelder nicht am selben Tag weitergeleitet werden, werden die Gelder insolvenzsicher mittels der Verwendung von Sammeltreuhandkonten abgesichert Das Liquiditätsrisiko ist für Riverty aufgrund der externen Refinanzierungslösung und der engen Einbindung in den Bertelsmann-Konzern (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, Konzern-Cash-Pool) sowie der Fälligkeitsstruktur der Mittel reduziert. Kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarf (z. B. aus Delkredereübernahme bei nicht-vorfinanzierten Forderungen) fängt Riverty durch die Integration in den konzerneigenen Cash-Pool bei der Bertelsmann SE & Co. KGaA ab. Die finanzielle Ausstattung des Konzerns ist stabil, der Bedarf an liquiden Mitteln ist durch vorhandene Liquidität und freie Kreditlinien gedeckt. Um die Unabhängigkeit vom Konzern-Cash-Pool sicherzustellen und die kalkulierbare Liquiditätsbelastung aus der Vorfinanzierung von Forderungen zu decken, erfolgt ein rollierender Weiterverkauf von Forderungsportfolien an eine in Deutschland ansässige Bank. Der Liquiditätsbedarf und die Liquiditätseinschätzung der Riverty wird gesellschaftsintern laufend überprüft, damit entsprechend Maßnahmen ergriffen werden können. Da das Liquiditätsrisiko, wie dargestellt aufgrund der Forderungsstruktur und dem Fokus auf den Zahlungsdienst begrenzt ist und darüber hinaus mit der dargestellten Struktur weiter reduziert wird, klassifiziert Riverty das Risiko als nicht wesentlich. 6.3.3. Operationelle Risiken Unter den operationellen Risiken versteht Riverty "Risiken von finanziellen Verlusten, welche durch nicht korrekt durchgeführte oder fehlende interne Prozesse, Handlungen von Personen, Fehler in Systemen oder durch externe Auslöser (inklusive rechtlicher Risiken) verursacht werden". Dies führt dazu, dass die operationellen Risiken grundsätzlich auf einzelne Teilrisikobereiche aufgeteilt sind. Die Einzelrisiken werden jeweils für sich betrachtet und hierbei wurden das Risiko durch operationelle Arbeitsfehler sowie das Risiko der Humanressourcen als wesentlich eingestuft. Da die Risiken aus diesen beiden Teilkategorien in der Gesamtbetrachtung aller Risiken die als nicht wesentlich eingestuften Risiken überwiegen, wurden die operationellen Risiken insgesamt im Rahmen der aktuellen Risikostrategie als wesentlich klassifiziert, aber hier nur die genannten beiden Teilrisikoarten aufgeführt. Risiken durch operationelle Arbeitsfehler Bei Riverty können Risiken durch operationelle Arbeitsfehler entstehen. Beispiele sind Falschzahlungen, Fehlbuchungen, Fehlsteuerung in der debitor- und forderungsbezogenen Ankaufssteuerung sowie interner Betrugsfälle. Treten vermehrt solche Arbeitsfehler auf, leidet die Qualität der von Riverty angebotenen Dienstleistung, wodurch Riverty ein finanzieller Schaden entstehen kann und die den Kunden durch Riverty zugesicherte Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können. Durch die Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse, mehrstufige Kontroll- und Freigabemechanismen für kritische Aktivitäten und Funktionen sowie das Einhalten der erlassenen Arbeitsvorschriften werden Risiken durch Arbeitsfehler gemindert. Kritische Teilprozesse werden im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips bearbeitet. Die operativen Prozesse werden bei Riverty kontinuierlich weiterentwickelt. Die sich hierdurch ergebenden Anpassungen in der IT und in den Prozessen werden zeitnah vorgenommen, um die Risiken aus Arbeitsfehlern oder ineffizienten Prozessen zu verringern. Um die Weiterentwicklung der Prozesse zu unterstützen, werden die operationellen Risiken auf ihren Ursprung analysiert. Das Risiko des vorsätzlichen Betrugs ist durch eine Vertrauensschadenversicherung bis zu einer Höhe von € 5 Mio. abgedeckt. Aufgrund dessen, dass operationelle Arbeitsfehler eine erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen können, stuft Riverty das Risiko als wesentlich ein. Risiken durch Human Ressourcen Für den Betrieb der Geschäftsaktivitäten von Riverty muss stets eine qualitativ und quantitativ ausreichende Personalausstattung möglich sein. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Risiko für Riverty und seine Kaufleute. Riverty stärkt/unterstützt gezielt die Eigenverantwortung aller Mitarbeiter, Verantwortlichkeiten werden auf eine große Anzahl von Mitarbeitern verteilt, mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen so gering wie möglich zu halten. Diese Abhängigkeit wird durch automatisierte Prozesse und schriftliche, detaillierte Arbeitsanweisungen reduziert. Darüber hinaus ermittelt die Geschäftsführung von Riverty regelmäßig den Personalbedarf in enger Abstimmung mit der Personalabteilung und der allgemeinen Kapazitätsplanung. Jede Abteilung meldet zudem frühzeitig ihre Rekrutierungsaktivitäten durch entsprechende Personalbedarfe über das System "peoplenet". Die Personalabteilung berücksichtigt diese Bedarfe in der kurz- und mittelfristigen Personalplanung der Riverty und stellt im ständigen Dialog mit den Abteilungen und Teamleitern sicher, dass Personalressourcen zur Verfügung stehen oder bereits aktiv gesucht werden. Bei Bedarf wird das bestehende Personal weitergebildet, um den Personalbedarf intern zu decken. um den Personalbedarf intern zu decken. In der aktuellen Phase der Transformation, des schnellen Wachstums und der regulatorischen Veränderungen ist Riverty in hohem Maße davon abhängig, dass kompetente Mitarbeiter und Schlüsselfunktionen Verantwortung übernehmen und den Wandel vorantreiben. Individuelle Lösungen für Händler erfordern immer noch manuelle Prozesse in kritischen Finanzabläufen. Die Geschwindigkeit der einzelnen Rekrutierungen muss mit den Wachstumsambitionen übereinstimmen, daher werden Risiken aus der Personalstruktur zum jetzigen Zeitpunkt als wesentlich definiert. 6.3.4. Sicherheitsrelevante Risiken Die sicherheitsrelevanten Risiken betrachtet Riverty in allen Teilbereichen als wesentlich, da auch Einzelfälle zu erheblichen Schäden führen können. a) Datenmissbrauchsrisiko Im Rahmen ihrer Leistungserbringung verarbeitet Riverty personenbezogene Daten gemäß DSGVO und personenbezogene Daten zu Bankkonten. Die gesetzlichen und konzerninternen Anforderungen an die datenschutzkonforme Abwicklung der Geschäfte und Prozesse sind zwingend einzuhalten, um Risiken aus Datenmissbrauch (bspw. Datendiebstahl durch Hacker oder Mitarbeiter) gering zu halten. Regelungen finden sich hierzu in den Richtlinien zur Informationssicherheit und dem Konzerndatenschutzhandbuch von Bertelsmann. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Riverty und des damit verbundenen hohen Datenbestands wird das Datenmissbrauchsrisiko als wesentlich definiert. b) Risiken aus Auslagerungen Riverty trifft abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen Vorkehrungen, um zusätzliche Risiken aus einer Auslagerung zu vermeiden. Eine Auslagerung darf weder die Ordnungsmäßigkeit der Dienstleistungen noch die Geschäftsorganisation beeinträchtigen. Insbesondere muss ein angemessenes und wirksames Risikomanagement durch das Institut gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Die Auslagerung darf auch nicht zu der Delegation der Verantwortung an das Auslagerungsunternehmen führen. Das Institut bleibt bei einer Auslagerung für die Einhaltung der von ihm zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch die Auslagerung darf die BaFin an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht gehindert werden. Hierbei handelt es sich um ihre Auskunfts- und Prüfrechte sowie Kontroll-möglichkeiten, welche in Bezug auf die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch geeignete Vorkehrungen zu gewährleisten sind. Dies gilt auch bei einer Auslagerung auf ein Unternehmen mit Sitz im Ausland. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfer des Instituts. Werden diese Anforderungen seitens Riverty nicht erfüllt, ergibt sich daraus ein Risiko. Riverty hat Teilprozesse ausgelagert. Die Auslagerungen erfolgen primär an andere Unternehmen im Bertelsmann-Konzern, um mögliche Synergien und Qualitätsvorteile zu nutzen. Neben einer regelmäßigen Risikoanalyse und Beurteilung möglicher Risiken bei einer unerwarteten Beendigung der Tätigkeit des Dienstleisters erfolgt eine laufende Qualitätskontrolle der ausgelagerten Prozesse im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den Dienstleistern. Die laufende Qualitätskontrolle wird durch ein Reporting unterstützt, welches in den jeweiligen Auslagerungsverträgen definiert ist. Insgesamt hat Riverty umfangreiche Regelungen zum Thema Outsourcing sowie die Maßnahmen zum Auslagerungscontrolling getroffen, durch welche gewährleistet wird, dass die Anforderungen an Auslagerungen gem. ZAG und ZAGAnzV erfüllt werden. Aufgrund der Vielzahl der ausgelagerten Prozesse wird das Risiko durch Auslagerungen als wesentlich definiert. c) Betriebsunterbrechungsrisiken / Standortbezogene Risiken Die Standorte der Riverty müssen einen zuverlässigen Geschäftsbetrieb und einen reibungslosen Ablauf der Prozesse gewährleisten. Für gravierende Störungen des Betriebsablaufs werden gemeinsam mit den IT-Dienstleistern der Riverty durch Corporate Governance Risk Compliance (CGRC) gemäß den Vorgaben des Informationssicherheits-Managementsystems Notfallkonzepte (BCP - Business Continuity Pläne) erstellt. Diese werden in regelmäßigen Abständen getestet und, sofern nötig, der aktuellen Risikosituation angepasst. Darüber hinaus sind Schäden durch Betriebsunterbrechungen durch die Pflichtversicherung der Riverty abgedeckt. Die Betriebsunterbrechungsrisiken werden seitens Riverty trotz der durchgeführten Maßnahmen als wesentlich eingestuft, da es auch aufgrund zunehmender Verpflichtungen gegenüber Großkunden und der damit eng zusammenhängenden Reputation von Riverty bei Betriebsunterbrechungen zu erheblichem finanziellen Schaden kommen kann. d) IT-Risiken Das von Riverty betriebene Geschäft beruht maßgeblich auf IT-Systemen zur Abhandlung der operativen Prozesse. Riverty greift zur technischen Durchführung der Zahlungsprozesse auf konzerninterne Dienstleister und deren IT-Systeme zurück, welche im Rahmen von Auslagerung an Konzerngesellschaften betrieben werden. Zusätzlich erfolgt über die konzerninternen Dienstleister die Nutzung einer Cloud-Umgebung eines renommierten externen Anbieters. Sind der zuverlässige Betrieb der IT-Systeme und die Datensicherheit nicht gewährleistet, ergibt sich daraus ein Risiko für Riverty. Änderungen bei Soft- und Hardware werden im Vorfeld getestet. Für den Fall eines zeitweiligen oder totalen Ausfalls der IT-Anlagen existieren ein Notfallkonzepte, welches die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht. Aufgrund der Abhängigkeit des Geschäftsmodells der Riverty von IT-Systemen wird das IT-Risiko trotz der ergriffenen Maßnahmen als wesentlich definiert. e) Betrugsrisiken Die Erbringung von Zahlungsdiensten birgt das Risiko von (end-)kundenseitigen aber auch gesellschaftsinternen Betrugsfällen, welches für Riverty zu einem finanziellen Schaden führen kann. Riverty hat umfangreiche, zumeist automatisierte Kontroll- und Monitoring-Mechanismen implementiert, um das betrugsbedingte Ausfallrisiko zu minimieren. Das Betrugsrisiko wird in der Risikoinventur als wesentlich eingestuft, da die Erfahrung gezeigt hat, dass auch punktuelle Betrugsfälle, die über den prognostizierten und kalkulierten Werten liegen, im Zweifel dazu führen können, dass Kunden die Geschäftsbeziehung zu Riverty reduzieren oder beenden und der entstandene Schaden bei Riverty verbleibt. 6.3.5. Geschäfts- und Ertragsrisiken/Marktänderungsrisiken/Wettbewerbsrisiken Veränderungen des Marktes für Zahlungsdienste könnten sich negativ auf den Umsatz und das Ergebnis von Riverty auswirken, sofern Riverty sich nicht schnell genug an geänderte Rahmenbedingungen anpassen kann. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem Kunden, dessen Insolvenz oder der Rückgang seines Geschäfts aufgrund von Marktentwicklungen führt seitens Riverty zu einer Minderung der Erträge. In einem möglichen Wechsel von Kunden aufgrund von Unzufriedenheit, Preisvorteilen oder besserem Service bei einem Wettbewerber, besteht für Riverty ein Geschäfts- bzw. Ertragsrisiko. Um einen drohenden Kundenverlust aufgrund des Wettbewerbsdrucks zu vermeiden, könnte sich Riverty bspw. dem Risiko ausgesetzt sehen, auf gewisse Margen zu verzichten. Insbesondere durch die allgemeine Markt-/Zinsentwicklung ist Riverty mit steigenden Refinanzierungskosten konfrontiert, da auch die Swap-Preise von der Marktentwicklung bestimmt werden, aber die Verhandlungen mit den Händlern keinen Spielraum für umfangreiche Preiserhöhungen lassen. Um derartige Situationen frühzeitig erkennen zu können, erfolgt über die Einholung von Informationen von Wirtschaftsauskunfteien vor und während der Geschäftsbeziehung eine aktive und kontinuierliche Überwachung der Bonität des Kunden. Die Vertriebsorganisation von Riverty stellt eine persönliche, regelmäßige Beziehung zu den Kunden in den Vordergrund, um somit Entwicklungen und Veränderungen frühzeitig erkennen zu können. Das Marktgeschehen und der Wettbewerb werden durch ein regelmäßiges Benchmark-Reporting (pro Quartal) erhoben und dokumentiert. Zusätzlich zu Branchengesprächen werden die Geschehnisse in der Presse beobachtet. Gleichzeitig werden die Geschäftsprozesse stetig optimiert und das eigene Produkt weiterentwickelt, um das Wettbewerbsrisiko zu minimieren. Hier orientiert sich Riverty an technologischen Neuigkeiten und Optimierungsmöglichkeiten (Automatisierung), aber auch an dem Feedback von Kunden, welches der Customer Service erhält (Voice Of The Customer). Aufgrund des wettbewerbsintensiven, volatilen Marktumfelds von Riverty und der vielfältigen Geschäftsfelder, sind Risiken, die sich aus dem Wettbewerb ergeben, regelmäßig zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Kundenbeziehung einzuleiten. Die Wahrscheinlichkeit eines Wechsels von Kunden von Riverty zu einem Wettbewerber aufgrund von Unzufriedenheit, Preisvorteilen oder besserem Service kann seitens Riverty nur bedingt gesteuert werden. Zum einen liegt dies darin begründet, dass die Unzufriedenheit des Kunden und die erbrachte Servicequalität zu einem Großteil lediglich subjektiv bewertet werden kann, zum anderen hat Riverty eine interne Preiskalkulation, von der nicht nach Belieben abgewichen werden kann. Auf die Entwicklung einzelner Kunden hat Riverty keine Einflussmöglichkeit - Risiken können daher nur überwacht und nicht weiter minimiert werden. Die Geschäfts- und Ertragsrisiken, die Marktänderungsrisiken und das Wettbewerbsrisiko sind einer wirtschaftlichen Tätigkeit inhärent. Da diese bei Eintritt im schlechtesten Fall zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen könnten und der Wettbewerb im Markt zu geringeren Margen führt, werden diese Risiken für Riverty als wesentlich eingestuft. 6.3.6. Marktpreisrisiken a) Währungsrisiko Riverty prozessiert Fremdwährungsforderungen in Schweizer Franken, sowie in Dänischen, Norwegischen und Schwedischen Kronen. Aufgrund der Höhe der Bestände werden aktuell das Währungsrisiko (Fremdwährungsbedarf & Währungsschwanken) durch Schweizer Franken und Schwedische Kronen abgesichert. Hierbei kommen Swaps und Forwards zum Einsatz. Das Volumen der anderen Nordischen Fremdwährungen ist aktuell noch gering. Die Bestandsentwicklung wird beobachtet und bei Bedarf in das Hedging aufgenommen. Die Währungsrisiken werden trotz steigender Währungsbestände aufgrund der dargestellten risikoreduzierenden Maßnahmen als nicht wesentlich betrachtet. b) Zinsänderungsrisiko Die Vorfinanzierung gegenüber Merchants und Verbrauchern besteht bei Bestandsverträgen aus einer festen "All-in-Gebühr". Im Rahmen der Refinanzierung durch ein inländisches Kreditinstitut setzt sich die Gebühr von Riverty aus einem fixen Wert und einer Zinsfloating-Komponente zusammen. Seit Juni 2022 werden Zinsänderungsrisiken, welche sich aus den Refinanzierungstransaktionen mit externen Banken durch die variable Kostenkomponente in Form des 1-Monats Euribor Zinssatzes ergeben, durch Zinsswaps abgesichert. Dabei bezahlt Riverty einen fixen Zinssatz und erhält dafür monatlich den 1-Monats Euribor Zinssatz. Insgesamt werden bei Riverty aktuell EUR 140 Mio. des refinanzierten Volumens abgesichert. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen bei Neuverträgen oder Vertragsverlängerungen mit Onlinehändlern eine flexible Gebühren-Komponente in die Verträge zu integrieren, um das Risiko für Riverty weiter zu reduzieren. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sieht sich Riverty dennoch gestiegenen Refinanzierungskosten gegenüber, da auch die Swap-Preise von der Marktentwicklung bestimmt werden, diese sind zum jetzigen Zeitpunkt kalkulierbar und eingeplant. Nach internem Assessment wird das Risiko aktuell weiterhin als nicht wesentlich eingestuft. 6.3.7. Reputationsrisiko Ein Risiko aus Reputationsverlust kann bei Riverty auftreten, wenn ein Vorfall aus anderen Risiken (z. B. ein Datenschutzvorfall) zu einem Vertrauensverlust und einer Abwanderung von Endnutzern und Kunden führt sowie aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach sich zieht. Wie oben dargestellt, hat Riverty wirksame Instrumente implementiert, um Vorfällen, die zu Reputationsverlust führen können, effektiv vorzubeugen und zu begegnen. Es kann aber auch zu Vorfällen kommen, die sich der eigenen Kontrolle entziehen und weitreichende Folgen haben können, insbesondere wenn Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern bestehen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Daher stuft Riverty das Risiko als wesentlich ein. 6.4. Gesamtrisiko Im Geschäftsjahr 2023 bestanden für Riverty keine bestandsgefährdenden Risiken. Aus heutiger Sicht sind auch keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand der Geschäftseinheit gefährden könnten. Trotz Hochstufung des Risikos der Humanressourcen liegt die Gesamtrisikosituation von Riverty auf Vorjahresniveau. 6.5. Chancen Aufgrund des anhaltend hohen Marktwachstums im Onlinehandel und der zunehmenden Vielfalt von Zahlungsangeboten und deren Ausgestaltung zur Erzielung einer positiven "Customer Experience", zur Steigerung der Händlerumsätze sowie der zunehmenden Fragmentierung von Konsumentenfinanzierungen und deren Verlagerung von der klassischen Bankfinanzierung zu transaktionsbasierten Finanzierungen, erschließen sich neue Marktpotenziale, welche Riverty für sich nutzen möchte. Zusätzlich zu dem starken generischen Wachstum von E-Commerce-Aktivitäten wird dieser Markt durch Riverty als besonders affin für die Fremdvergabe von Finanz- und Zahlungsprozessen eingeschätzt, weil deutlich schnellere und komplexere Prozesse erforderlich sind als im stationären Handel. Dies führt regelmäßig zu einer gesteigerten Nachfrage an integrativen Customer Services, IT- und Logistik-Dienstleistungen sowie Finanzdienst-leistungen. Mit der Entwicklung individueller Zahlungsdienstleistungen für einen internationalen Onlinehändler ergeben sich große Chancen für Riverty, ihre Produkte weiter zu diversifizieren und sich auch hier weiter zu etablieren. Zusätzlich ergeben sich durch die veränderten makroökonomischen Bedingungen und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen neue Ansatzpunkte für die Entwicklung transparenter und kundenzentrierter Zahlungs- und Finanz-Management-Lösungen. Durch den Fokus auf Transparenz und händlerzentriertes Handeln kann Riverty sich noch stärker vom Wettbewerb abgrenzen und Endkunden noch stärker an Riverty binden. Dies kann dazu beitragen, Riverty als präferierte Zahlungslösung in den Checkouts zu etablieren. Die regulatorischen Entwicklungen erhöhen die Markteintrittsbarrieren für neue Unternehmen im Bereich der Zahlungsdienste und reduzieren somit die Wettbewerbsintensität in einigen Marktsegmenten. Auf der anderen Seite eröffnen 2 sich Potenziale für neue Produkte und Services durch die Anforderungen an Kreditinstitute, den Zugang zu ihren Zahlungskonten für dritte Zahlungsdienstleister zu ermöglichen. 7. Prognosebericht 7.1. Prognose für 2024 Für den Euro-Raum prognostiziert die OECD ein BIP-Wachstum von +0,6 % für 2024 2. Das IfW Kiel erwartet für den Euro-Raum ein preisbereinigtes Wachstum von +0,8 % für 2024. 3 Die Erwartungen an die Entwicklung der deutschen Wirtschaft fallen unterschiedlich aus: Das IfW Kiel und das ifo Institut erwarten einen Wachstum von 0,9 % 3 und 0,7 % 5 , währenddessen die OECD und die Bundesbank von einem leichteren Wachstum (0,3 % 2 beziehungsweise 0,4 % 4 ) ausgehen. Aufgrund des hohen Maßes an Unberechenbarkeit bezüglich der erwarteten konjunkturellen Entwicklung wegen der diversen (globalen) politischen und wirtschaftlichen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Laut Statista (2024) 6 wird der BNPL Markt in Europa voraussichtlich bis 2028 um jährlich circa 9 % wachsen. Riverty rechnet für 2024 mit einem Umsatz nach IFRS in Höhe von € 180,6 Mio. (Geschäftsjahr 2023: € 154,8 Mio.). Das Umsatzwachstum soll unter anderem über die Entwicklung der Bestandskunden und durch Neukunden im Bereich Riverty BNPL realisiert werden. Im Geschäftsjahr 2024 erwartet Riverty nach neuer Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH ein EBIT nach IFRS von € 7,0 Mio. (Geschäftsjahr 2023: € 6,0 Mio.). Die Veränderung steht im direkten Zusammenhang zum Umsatzwachstum. Riverty erwartet, dass das handelsrechtliche Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit sich analog zum EBIT nach IFRS entwickeln wird. Die Steuerungsgrößen Transaktionen und Abrechnungs-/Ankaufsvolumina werden sich voraussichtlich vergleichbar zum Umsatzwachstum entwickeln.
6 Statista (2024),
https://fr.statista.com/outlook/dmo/fintech/digital-payments/europe
Die Steuerungsgröße BVA wird für 2024 nach neuer Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH mit € 7,8 Mio. prognostiziert (Geschäftsjahr 2023 € 7,2 Mio.). Die Prognose basiert im Wesentlichen auf einem geplanten höheren EBIT nach IFRS aufgrund des allgemein Geschäftswachstums. Es wird weiterhin erwartet, dass es aufgrund der Verlagerung auf den Onlinehandel zu wachsenden Umsätzen mit Bestands- und Neukunden kommen wird. Dies betrifft gleichermaßen den gesamten Geschäftsbereich Riverty BNPL, inklusive des Geschäfts Monatsabrechnung. Demgegenüber stehen Risiken aufgrund des hohen Maßes an Unberechenbarkeit bezüglich der erwarteten konjunkturellen Entwicklung aufgrund des Kaufkraftverlustes und möglichen Liquiditätsengpässen von Kunden und Endkunden, die zu Forderungsausfällen zu Lasten der Riverty führen können. Ebenso bestehen Risiken im Hinblick auf geplante Kundenakquisitionen. Aufgrund der Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten kommt der Riverty eine Schlüsselrolle innerhalb der Riverty-Gruppe zu. So sollen künftig insbesondere die Riverty BNPL-Geschäfte nicht mehr von den jeweiligen Landesgesellschaften erbracht, sondern in der Riverty gebündelt werden. Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Kundenbeziehungen durch eine reduzierte Vertragskomplexität. Zudem kann durch Bündelung der Konsumentendaten die Risikosteuerung produktübergreifend optimiert werden. Ein weiterer Vorteil der Zusammenführung wird in der effizienten Sicherstellung der regulatorischen Anforderungen sowie in der Umsetzung der Refinanzierungslösungen gesehen. Generell spiegeln die Prognosen eine Risiko- und Chancenabwägung wider; sie basieren auf der operativen Planung und der mittelfristigen Vorschau. Alle Aussagen hinsichtlich der möglichen zukünftigen konjunkturellen Entwicklung stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. 7.2. Über 2024 herausgehende absehbare Sondereffekte Über das Geschäftsjahr 2024 hinausgehende absehbare Sondereffekte sind nicht bekannt.
Verl, 28. März 2024 Riverty GmbH Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN Die Riverty GmbH hat ihren Sitz in Verl. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Registernummer HRB 9923 im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft hat die Erlaubnis zum Erbringen der folgenden Zahlungsdienste gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG):
B. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG Der Jahresabschluss der Riverty GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des HGB für Finanzdienstleistungsinstitute (§§ 340 ff.) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (RechZahlV) aufgestellt. Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf den zum Bilanzstichtag gültigen Formblättern der RechZahlV. Die Gesellschaft macht von § 265 Abs. 8 i. V. m. § 340a HGB Gebrauch und führt in der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die Posten, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Saldo hatten, nicht auf. C. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden wird nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB vorgenommen, sofern nicht Sondervorschriften des § 340e HGB zur Anwendung kommen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Geschäftsjahr unterhalb der Jahresbilanz ausgewiesen. Für die außerbilanziellen Verpflichtungen ist durch die Anwendung der Anrechnungsmethode nach IDW RS BFA 7 keine Risikovorsorge zu bilden. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Für sonstige allgemeine Kreditrisiken bestehen angemessene Pauschalwertberichtigungen. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgen linear, im Geschäftsjahr der Anschaffung pro rata temporis. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens deren Anschaffungskosten EUR 800 nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 sofort aufwandswirksam erfasst. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G i.d.F. Oktober 2018" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von fünfzehn Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter wie Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt. Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung und in Wertpapieren angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersversorgung und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur Betrieblichen-Höherversorgung. Die Rückdeckungsversicherung ist mit dem Aktivwert, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet wird, bewertet. Die Wertpapiere dienen der Erfüllung entsprechender Zusagen an Mitarbeiter. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Marktpreis entspricht. Die betreffenden Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere angesetzt. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre. Die anderen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei wird der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene Zinssatz verwendet. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverbrieft. Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung von Forderungen sowie Erträge aus dem Eingang der Forderungen nach teilweiser oder vollständiger Abschreibung werden verrechnet unter den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Im Berichtsjahr 2023 wurden Sicherungsgeschäfte mit der Bertelsmann SE & Co. KGaA abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Devisentermingeschäfte für die Währungen CHF und SEK sowie um Zinssicherungsgeschäfte. Die Ermittlung der Marktwerte von Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken erfolgte auf Basis der zum Bilanzstichtag geltenden Kassakurse unter Berücksichtigung der Terminabschläge und -aufschläge für die jeweilige Restlaufzeit der Geschäfte und durch Abzinsung auf den Bilanzstichtag. Marktwerte von Zinsswaps wurden durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Marktzinsen und Zinsstrukturkurven ermittelt. Das Gesamtvolumen der zum Stichtag noch offenen Devisentermingeschäfte betrug zum 31.12.2023 TEUR 43.782 (Vorjahr: TEUR 23.370). Die Möglichkeit Bewertungseinheiten zu bilden, wurde nicht in Anspruch genommen. Das Gesamtvolumen der Zinsswaps betrug zum 31.12.2023 TEUR 160.000. Die Zinsswaps haben zum Abschlussstichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 267. Den Risiken aus den Geschäften zum Stichtag ist mit TEUR 1.834 Rechnung getragen worden. Positive Marktwerte in Höhe von TEUR 1.191 wurden unter Berücksichtigung imparitätischer Bewertung nicht bilanziert. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen entsprechend der Reihenfolge der Ausweispositionen. ERLÄUTERUNGEN ZU AKTIVPOSTEN
Bei den Forderungen an Kreditinstituten handelt es sich um täglich fällige Guthabensalden aus laufenden Bankkonten.
Angesichts der hohen Anzahl an kleinteiligen Forderungen erfolgt im Wesentlichen eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf B2C-Endkunden-Ebene. Die Wertberichtigungen werden aktivisch von den Forderungen abgesetzt. Der Anstieg der Forderungen resultiert aus einer Vertragsumstellung im Bereich Monatsrechnung. Die Umstellung bewirkte einen vorzeitigen Ankauf von Forderungen, was dann wiederum zu dem Anstieg der Forderungen an Kunden führte. 3) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird in einem Anlagenspiegel gezeigt, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Sofern nichts anderes vermerkt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Abschreibungen um planmäßige. Die Sachanlagen werden vollständig im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt.
Die Position beinhaltet im Wesentlichen Forderungen an verbundene Unternehmen und Forderungen aus dem Cash-Pooling innerhalb der Bertelsmann-Gruppe in Höhe von TEUR 2.207 (Vorjahr: TEUR 35.260). Im Vorjahr wurde eine Forderung aus Verlustausgleich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der BFS finance GmbH, Verl, in Höhe von TEUR 12.474 ebenfalls in dieser Position ausgewiesen. Darauf entfallen
ERLÄUTERUNGEN ZU PASSIVPOSTEN
In dem Posten werden die aus Forderungsverkäufen an eine inländische Bank weiterzuleitenden Gelder ausgewiesen.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten resultiert aus einer Vertragsumstellung im Bereich Monatsrechnung. Die Umstellung bewirkte einen vorzeitigen Ankauf von Forderungen, was dann wiederum zu dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden führte.
Die Position beinhaltet im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernunternehmen innerhalb der Bertelsmann-Gruppe in Höhe von TEUR 9.597 (Vorjahr: TEUR 2.533) und Verbindlichkeiten aus einer vertraglich vereinbarten Rückerstattung in Höhe von TEUR 1.485 (Vorjahr: TEUR 1.650). Im Berichtsjahr wird eine Verbindlichkeit aus Gewinnabführung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der BFS finance GmbH, Verl, in Höhe von TEUR 759 ebenfalls in dieser Position ausgewiesen. Darauf entfallen
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.) und der Rententrend mit 1,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 Prozent p.a.) für Zusagen mit Anpassungsgarantie sowie 2,20 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,0 Prozent p.a. für die Jahre 2022-2026 und 2,0 Prozent p.a. ab dem Jahr 2027) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes für Altersvorsorgeverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag bei den Rückstellungen für Pensionen TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 262). Der Unterschiedsbetrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre hat keine Auswirkung auf die Höhe des im Rahmen des existierenden Ergebnisabführungsvertrages abzuführenden Gewinns. Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung angelegt. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur Betrieblichen-Höherversorgung. Die Altersversorgungszusagen bestimmen sich ausschließlich nach den beizulegenden Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungsansprüche. Die Deckungsvermögen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die aus den Deckungsvermögen resultierenden Erträge in Höhe von TEUR 1,4 (Vorjahr: TEUR 1,0) wurden mit dem Aufwand aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1,4 (Vorjahr: TEUR 1,0) saldiert. Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigt, unterliegt einer Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB. Da durch die Anpassung der Buchwerte der Verpflichtungen aus den Altersversorgungszusagen an die beizulegenden Zeitwerte der korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen Ausschüttungssperrwirkungen erzielt werden, greift die Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB insoweit nicht.
7) Fremdwährungsaktiva und -passiva Es bestehen Fremdwährungsforderungen in Höhe von TEUR 35.357 (Vorjahr: TEUR 11.866) und Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.858 (Vorjahr: TEUR 8.143). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Zinserträge entfallen zu TEUR 4.170 (Vorjahr: TEUR 3.176) auf das Inland und zu TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 62) auf das Ausland. Abweichend zum Vorjahr werden die Flex-Pause Erlöse aus den Niederlanden in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 25) nicht mehr in den Provisionserträgen ausgewiesen.
Die Provisionserträge entfallen zu TEUR 64.684 (Vorjahr: TEUR 46.785) auf das Inland und zu TEUR 86.052 (Vorjahr: TEUR 80.113) auf das Ausland. Der wesentlichste Auslandsanteil fiel mit TEUR 53.347 (Vorjahr: TEUR 45.333) auf Luxemburg.
Die Provisionsaufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Entwicklung der Provisionserträge stehen, entfallen zu TEUR 52.192 (Vorjahr: TEUR 37.080) auf Forderungsbeitreibungskosten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen zu TEUR 31.812 (Vorjahr: TEUR 849) auf das Inland und zu TEUR 2.691 (Vorjahr: TEUR 2.338) auf das Ausland. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf erhöhte Konzernumlagen infolge der neuen Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH zurückzuführen.
Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2023 eingeführten Intercompany-Transferpreis-Vereinbarung mit der Riverty Group GmbH.
Die Zuführungen zu den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen umfassen im Wesentlichen Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen gegen Endkunden, die im Rahmen des Bezahlverfahrens Kauf auf Rechnung und Monatsabrechnung unter Übernahme des Delkredere-Risikos von den Händlern angekauft wurden. Die mit dem Wachstum verbundenen höheren Forderungsbestände führten zu gestiegenen Aufwendungen für Zuführungen zu Wertberichtigungen. E. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 79) bestehen aus Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen über Kraftfahrzeuge. Zahlungsvorgänge und Zahlungsvolumen Es wurden im Berichtsjahr 2023 50.160.682 Zahlungsvorgänge (Vorjahr: 38.112.131 Zahlungsvorgänge) ausgeführt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf TEUR 4.924.860 (Vorjahr: TEUR 3.831.384).
Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:
Herr Kuhaupt und Herr Pittig übten die Tätigkeiten als Geschäftsführer der Gesellschaft hauptberuflich aus. Weder die Geschäftsführer noch Mitarbeiter der Gesellschaft haben Mandate in Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen. Laufende Pensionszahlungen sowie Anwartschaften für ehemalige Geschäftsführer bestehen nicht. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angaben der Bezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht. Organmitglieder wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch sind für diesen Personenkreis Haftungsverhältnisse eingegangen worden. Unternehmensverträge Zwischen der BFS finance GmbH, Verl und der Riverty GmbH besteht mit Wirkung ab 14. November 2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, wonach sich die Riverty GmbH verpflichtet, sich der Leitung der BFS finance GmbH zu unterstellen und ihren gesamten Gewinn an die BFS finance GmbH abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die BFS finance GmbH jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag vollständig auszugleichen. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, frühestens zum Ende des fünften Jahres nach Abschluss des Vertrages gekündigt werden. Der Vertrag wurde am 17. Dezember 2014 im Handelsregister der Riverty GmbH eingetragen. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft gehört als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB zum Bertelsmann Konzern, dessen Mutterunternehmen die Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ist. Die Bertelsmann SE & Co. KGaA stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorare der Abschlussprüfer Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB nicht angegeben, da es im Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA angegeben wird. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Verl, den 13.05.2024 Riverty GmbH Oliver Kuhaupt Marc Pittig Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Die 24.161,11 EUR und die 13.715,11 EUR wurden miteinander verrechnet und die Summe mit den Zugängen i. H. v. 62.479,50 EUR addiert. Deshalb weichen die AHK um 13.715,11 EUR ab. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Riverty GmbH, Verl Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Riverty GmbH, Verl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Riverty GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 13. Mai 2024 KPMG
AG
Bauer, Wirtschaftsprüfer Mark, Wirtschaftsprüferin ErgebnisverwendungsbeschlussBeschluss der Gesellschafterin der Riverty GmbH, Verl Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften des Gesellschaftsvertrages wird Folgendes beschlossen: Wegen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages entfällt eine anderweitige Verwendung des Jahresergebnisses.
Gütersloh, den 17.05.2024 Reinhard Mohn GmbH ppa. Patricia Engels ppa. Nico Wegmann Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Mai 2024 festgestellt. |
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