Nermerich
Feinkost GmbH
Cuxhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.926.661,65 |
881.916,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.011,89 |
3.185,53 |
| II.
Sachanlagen |
3.925.649,76 |
878.731,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.295.609,43 |
2.158.735,59 |
| I.
Vorräte |
996.309,76 |
895.618,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.298.277,61 |
1.261.679,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.022,06 |
1.437,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.664,87 |
9.396,42 |
| Summe
Aktiva |
6.256.935,95 |
3.050.048,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
636.533,97 |
612.479,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
462.479,30 |
1.363.842,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.054,67 |
-901.363,29 |
| B.
Rückstellungen |
536.809,97 |
499.900,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.083.592,01 |
1.937.669,55 |
| Summe
Passiva |
6.256.935,95 |
3.050.048,99 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Nermerich Feinkost GmbH mit Sitz in Cuxhaven ist
beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer HRB 200112
registriert.
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen
Vorschriften der §§ 238 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) sowie den Vorschriften
für Kapitalgesellschaften nach den
§§ 264 ff. HGB unter teilweiser
Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II.
Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den
Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß§ 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet.
Geringwertige Anlagegüter bis 800,00 EUR wurden
in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben. Das abnutzbare
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener
anteiliger Material-, Fertigungs- und
Verwaltungsgemeinkosten bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag
abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen angesetzt. Das
allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
150.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Der
Jahresüberschuss beträgt 24.054,67 EUR und wird -
verrechnet mit dem Gewinnvortrag in Höhe von
462.479,30 EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz abgezinst.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der zugrunde
liegende Rechnungszins beträgt 1,82 % p.a.
gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von der
Deutschen Bundesbank. Ferner wird ein Rententrend von 1,8 %
berücksichtigt.
Als Abzinsungsfaktor wurde gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen
Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzins der
vergangenen zehn Jahre statt des durchschnittlichen
Marktzinses der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die
aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase
zunehmende Zuführungsdynamik abzumildern. Die
Diskontierung wurde mit einem Rechnungszinsfuß von
1,82 % (i.V.: 1,74 %) vorgenommen. Aus dieser Abzinsung der
Rückstellungen für Pensionen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
538 EUR. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger
angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6
S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Der aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung resultierende Zinsaufwand
beträgt 3.067 EUR und wird unter dem Posten "Zinsen
und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Rückstellung für zukünftige
Jubiläumszuwendungen wurde auf der Grundlage des
versicherungsmathematischen Gutachtens der Hamburger
Pensionsverwaltung e.G. vom 23. März 2023 unter
Berücksichtigung der Regelungen des
Manteltarifvertrages "Deutsche See" vom 16. Dezember 2004
gebildet. Der Ausweis zum 31. Dezember 2023 entspricht dem
auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,74 %.
p.a. sowie unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof.
K. Heubeck ermittelten handelsrechtlichem Wert nach
der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode". Es wurde
dabei eine Gehaltsdynamik von 2,00 % p.a. und eine
Anpassung an die Beitragsbemessungsgrenze von ebenfalls
2,00 % p.a. unterstellt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 18 EUR
(i.V.: 19 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von 0 TEUR (i.V.: 1 TEUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 1.890 TEUR (i.V.: 1.938 TEUR)
vor. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren liegen in Höhe von 1.907
TEUR (i.V.: 0 TEUR) vor. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre betragen 1.286 TEUR (i.V.: 0
TEUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten besteht in
Höhe von 3.575 TEUR für
Finanzierungsvereinbarungen für
Investitionen ins Anlagevermögen und ist durch
branchenübliche Eigentumsvorbehalte des
finanzierten Anlagevermögens gesichert.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte die
Gesellschaft gem. § 267 Abs. 5 HGB im
Durchschnitt 54 Mitarbeiter.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau
Melanie Nermerich, Kauffrau, geführt.
Cuxhaven, den 10. April
2024
Nermerich Feinkost GmbH
Melanie Nermerich
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 29.10.2024.
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