Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 200112
Vorher
Udo Nermerich Feinkost Produktions-GmbH
Eingetragen
30.6.2005
Branche
Herstellung von Würzmitteln und SoßenGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
Die Herstellung von sowie der Handel mit Feinkostprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Melanie Nermerich
seit 21.3.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Patrick Nermerich
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ellhörnstr. 10, 27478 Cuxhaven
75.000 €
50.00%
Patrick Nermerich
Lokstedter Damm 20, 22453 Hamburg
75.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nermerich Feinkost GmbH

Cuxhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.926.661,65 881.916,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.011,89 3.185,53
II. Sachanlagen 3.925.649,76 878.731,45
B. Umlaufvermögen 2.295.609,43 2.158.735,59
I. Vorräte 996.309,76 895.618,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.298.277,61 1.261.679,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.022,06 1.437,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.664,87 9.396,42
Summe Aktiva 6.256.935,95 3.050.048,99

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 636.533,97 612.479,30
I. gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnvortrag 462.479,30 1.363.842,59
III. Jahresüberschuss 24.054,67 -901.363,29
B. Rückstellungen 536.809,97 499.900,14
C. Verbindlichkeiten 5.083.592,01 1.937.669,55
Summe Passiva 6.256.935,95 3.050.048,99

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Nermerich Feinkost GmbH mit Sitz in Cuxhaven ist beim Amtsgericht Tostedt unter der Nummer HRB 200112 registriert.
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 238 ff. Handelsgesetz­buch (HGB) sowie den Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB unter teilweiser Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde wie in den Vorjahren nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Konto­form aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirt­schaft­lich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Zugänge wurden mit den An­schaffungs­kosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet. Geringwertige Anlagegüter bis 800,00 EUR wur­den in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung voll abgeschrie­ben. Das abnutzbare Anlage­vermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener anteiliger Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag abzüglich erforderlicher Einzel­wert­berichtigungen angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwert­berichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 150.000,00 EUR und ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss beträgt 24.054,67 EUR und wird - verrechnet mit dem Gewinn­vor­trag in Höhe von 462.479,30 EUR - auf neue Rechnung vorgetragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der zugrunde liegende Rechnungszins beträgt 1,82 % p.a. gemäß der RückAbzinsVO, ermittelt von der Deutschen Bundesbank. Ferner wird ein Rententrend von 1,8 % berücksichtigt.
Als Abzinsungsfaktor wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre statt des durchschnitt­lichen Marktzinses der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andau­ern­den Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik abzumildern. Die Diskontierung wurde mit einem Rechnungszinsfuß von 1,82 % (i.V.: 1,74 %) vorgenommen. Aus dieser Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Markt­zins­satz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durch­schnittlichen Markt­zinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unter­schiedsbetrag in Höhe von 538 EUR. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermitt­lung niedriger angesetzt. Der abzin­sungs­bedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.
Der aus der Abzinsung der Pensions­rückstellung resultierende Zinsaufwand beträgt 3.067 EUR und wird unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Rückstellung für zukünftige Jubiläumszuwendungen wurde auf der Grundlage des versicherungsmathematischen Gutachtens der Hamburger Pensionsverwaltung e.G. vom 23. März 2023 unter Berücksichtigung der Regelungen des Manteltarifvertrages "Deutsche See" vom 16. Dezember 2004 gebildet. Der Ausweis zum 31. Dezember 2023 entspricht dem auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,74 %. p.a. sowie unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. K. Heubeck ermittelten handelsrechtlichem Wert nach der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode". Es wurde dabei eine Gehaltsdynamik von 2,00 % p.a. und eine Anpassung an die Beitragsbemessungsgrenze von ebenfalls 2,00 % p.a. unterstellt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten ent­halten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 18 EUR (i.V.: 19 TEUR) und Verbind­lichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0 TEUR (i.V.: 1 TEUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 1.890 TEUR (i.V.: 1.938 TEUR) vor. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren liegen in Höhe von 1.907 TEUR (i.V.: 0 TEUR) vor. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre betragen 1.286 TEUR (i.V.: 0 TEUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten besteht in Höhe von 3.575 TEUR für Finan­zierungs­verein­barungen für Investitionen ins Anlage­vermögen und ist durch branchenübliche Eigentums­vorbehalte des finanzierten Anlagevermögens gesichert.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigte die Gesellschaft gem. § 267 Abs. 5 HGB im Durchschnitt 54 Mitarbeiter.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau Melanie Nermerich, Kauffrau, geführt.

 

Cuxhaven, den 10. April 2024


Nermerich Feinkost GmbH
Melanie Nermerich

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.10.2024.

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