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Viehconcept GmbHEmstek-HöltinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Viehconcept GmbH, 49685 Höltinghausen, wird erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDas Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie bis 2009 zugegangen sind, sowohl linear als auch degressiv (mit den zulässigen Höchstsätzen) abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung notwendiger Anschaffungsnebenkosten. Die Bewertung der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von produktionsbedingten Gemeinkosten und allgemeinen Verwaltungskosten. Wertminderungen wegen Schwergängigkeit, Sortimentsbereinigung und Produktüberalterung wurden vorgenommen. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Zur Bewertung der Vorräte wurde gemäß § 256 HGB das Verbrauchsfolgeverfahren (LiFo) angewandt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Forderungen in Fremdwährungen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZVerbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Sicherheiten besichert. IV. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGBerichtspflichtige Tatbestände liegen nicht vor. V. SONSTIGE ANGABENGeschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft allein und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Höltinghausen, 11. Oktober 2011 Friedrich Diekgerdes Manfred Wessels |
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