Garbsen Automobile GmbH

Birkenweg 2, 30827 Garbsen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 217625
Eingetragen
7.1.2019
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Handel mit gebrauchten oder neuen Automobilen und deren Im- und Export sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ali El Jamal
seit 7.1.2019
Geschäftsführer
Ahmad El Jamal
seit 7.1.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

30826 Garbsen Röntgenstr. 3
12.500 €
50.00%
30827 Garbsen Theodor-Storm-Str. 1
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Garbsen Automobile GmbH

Garbsen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 13.661,00
I. Sachanlagen 13.661,00
B. Umlaufvermögen 550.507,19
I. Vorräte 447.933,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.172,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.401,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.271,41
Summe Aktiva 565.439,60

Passiva

31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 169.731,91
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 110.818,60
III. Jahresüberschuss 33.913,31
B. Rückstellungen 65.135,20
C. Verbindlichkeiten 330.572,49
Summe Passiva 565.439,60

Anhang

Anlage I Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben 6

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit 6

II. Bilanzierungsmethoden 6

III. Bewertungsmethoden 7

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 7

2. Sachanlagen 7

3. Finanzanlagen 7

4. Vorräte 8

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 8

6. Verbindlichkeiten 8

7. Rückstellungen 8

8. Pensionsrückstellungen 8

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 9

C. Ergänzende Angaben 10

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane 10

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 11

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB 11

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB 12

A. Allgemeine Angaben

Die Handelsregisterbilanz wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

In der Handelsregisterbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 282.748,92

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 2.651,40

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
El Jamal Ali Geschäftsführer einzeln
El Jamal Ahmad Geschäftsführer einzeln

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus:

Am Abschlussstichtag bestanden keine sonstigen Verpflichtungen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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