Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 26910
Eingetragen
3.4.2014
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörEinzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden TierenGroßhandel mit lebenden Tieren
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Reitsportartikeln und sonstigem Tierbedarf/Dienstleistungen im Bereich Büroservice/Administration und Pferd- /Reitsport.

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Pfizenmaier
seit 6.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sabine Pfizenmaier
Dornbornstr. 6, 65232 Taunusstein
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PFIMA GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.03.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
6.3.2014
EUR
A. Anlagevermögen 4.928,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.256,00 0,00
II. Sachanlagen 3.672,00 0,00
B. Umlaufvermögen 148.589,92 12.500,00
I. Vorräte 121.331,68 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.409,44 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.848,80 12.500,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.150,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 154.667,92 12.500,00

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
6.3.2014
EUR
A. Eigenkapital 20.326,58 12.500,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 4.673,42 0,00
B. Verbindlichkeiten 134.341,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 154.667,92 12.500,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sabine Pfizenmaier Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Taunusstein, den 28.12.2015

Sabine Pfizenmaier, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2015.

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