Energie-für-uns eG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Lenze seit 1.7.2025 | Vorstandsmitglied |
Jens Uwe Krallmann seit 25.4.2024 | Prokura |
Jan Martin Vincent Brinkmann seit 25.4.2024 | Prokura |
Frank Rohs seit 2.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Andreas Greve seit 2.10.2023 | Prokura |
Thorsten Jager seit 2.10.2023 | Prokura |
Detlev Priehs seit 2.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Ralf Rehker seit 27.1.2011 | Vorstandsmitglied |
Stefan Huge seit 2.9.2004 | Prokura |
Claus Wörmann seit 2.9.2004 | Prokura |
Gerald Hilgemeier seit 2.9.2004 | Prokura |
Karsten Kellermeier seit 2.9.2004 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 3.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank PLUS eG (vormals: Volksbank Lübbecker Land eG)LübbeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Volksbank PLUS eG, LübbeckeGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Volksbank PLUS eG ist eine unter der Genossenschaftsregister Nummer 130 beim Amtsgericht in Bad Oeynhausen eingetragene Genossenschaft mit Hauptsitz in Lübbecke. Der wesentliche Zweck der Bank ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Bereitstellung von banküblichen und ergänzenden Geschäften. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet zwischen Dümmer und Löhne-Obernbeck mit insgesamt 26 Geschäftsstellen sowie einer VNEO-Geschäftsstelle für unsere digitalen Privatkunden. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Kundengeschäft mit Privat- und Firmenkunden. Wir bieten unseren Mitgliedern und Kunden ein breites Angebot an Lösungen aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft sowie sonstige bankbezogene Dienstleistungen. Durch den genossenschaftlichen Verbund steht uns darüber hinaus eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen zur Verfügung, die wir bedarfsorientiert in unsere Kundenangebote integrieren können. Als Genossenschaftsbank ist für uns insbesondere die Förderung unserer Mitglieder, die zugleich unsere Eigentümer sind, Auftrag und Antrieb zugleich. Unsere Geschäftsprozesse sind daher, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Effizienz, auf ihre Belange ausgerichtet. Die Sicherung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung unserer Bank verstehen wir in diesem Zusammenhang als Sicherung des Erfolgs unserer Mitglieder. Im Geschäftsjahr 2023 ist die Volksbank Lübbecker Land eG mit der Volksbank Schnathorst eG zur neuen Volksbank PLUS eG verschmolzen. Die für die Verschmelzung notwendigen Beschlüsse wurden durch die außerordentlichen Vertreterversammlungen der Volksbank Lübbecker Land eG am 08.12.2022 bzw. die der Volksbank Schnathorst eG am 07.12.2022 gefasst. Am 02.10.2023 erfolgte die Eintragung der Verschmelzung im Genossenschaftsregister mit Wirkung zum 01.01.2023. Zur Erfüllung der Pflichten zur Einlagensicherung aus § 1 EinSiG gehört die Bank dem BVR-ISG-Sicherungssystem, dem amtlich anerkannten Einlagensicherungssystem, an. Die Bank ist ferner der SE-BVR angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die SE-BVR ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz im sogenannten dualen System parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekrieges eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Aufgrund dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % im Jahr 2023, aber der Preisauftrieb blieb damit weiterhin ausgesprochen hoch. Die westlichen Notenbanken haben u.a. mit der Erhöhung der Leitzinsen Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Inflation getroffen, diese belastet die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit jedoch weiterhin stark. Auch im Jahr 2023 sind die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine spürbar, welche sich auch durch Materialengpässe, weiterhin sehr hohe Verbraucherpreise und einen teilweisen Rückgang bei der Kaufkraft vieler Haushalte bemerkbar machen. Während es noch im Vorjahr, einen durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs um 3,9 % bei den privaten Konsumausgaben gab, gingen diese im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Aus diesen Gründen konnte auch der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse aus dem Vorjahr anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % bzw. um 3,4 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % bzw. um 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Das langsame und noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks aus dem Jahr 2022 dominierte auch im Geschäftsjahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die Europäische Zentralbank (EZB) erreichte damit binnen unter achtzehn Monaten das höchste Leitzinsniveau seit Einführung des Euros. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen im Jahr 2023 um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Dennoch blieb der Euro relativ zum Dollar anfällig und reagierte zwischenzeitlich insbesondere auf Veränderungen der geopolitischen Lage und das Zinsverhalten der EZB. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Der DAX verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Aktienmärkte konnten sich anschließend wieder etwas erholen, durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober erreichte der Dax mit 14.716,54 Punkten dann aber seinen Jahrestiefpunkt. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitestgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb und die sinkenden Inflationszahlen Grund zur Hoffnung auf eine Belebung der Konjunktur gaben, konnte der DAX seine Erholung bis zum Jahresende fortsetzen und legte um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Entwicklung der Kreditgenossenschaften Trotz der enormen Unsicherheiten im vergangenen Jahr konnten die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken ihr Kundengeschäft leicht steigern. Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb mit 1.175 Mrd. EUR im Jahr 2023 konstant. Die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 2,6 % auf 777 Milliarden Euro. Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus gab es jedoch eine Verschiebung von den täglich fälligen Einlagen und kurzfristigen Spareinlagen hin zu den Termin- und Spareinlagen. Die Ertragslage der Volks- und Raiffeisenbanken entwickelte sich im Geschäftsjahr positiv, so konnte der Zinsüberschuss in Höhe von 1,84 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (dBS) gegenüber dem Vorjahr um 0,24%-Punkte gesteigert werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg zudem auf 1,07 % der dBS (Vorjahr: 0,89 %) an. Regionale Wirtschaftsentwicklung Auch die Wirtschaft im Kreis Minden-Lübbecke leidet vermehrt unter sich verschärfenden und unsicheren Rahmenbedingungen. Neben dem sich immer mehr verstärkenden Personalmangels und den hohen Arbeitskosten, dämpfen auch Bürokratie, hohe Auflagen und das geringe Entscheidungstempo der Behörden die Wirtschaftsentwicklung vor Ort. Die Folge ist eine Zurückhaltung der Unternehmen bei Inlandsinvestitionen und eine Verschiebung ins Ausland. Zudem haben auch die Unternehmen in unserem Geschäftsgebiet weiterhin mit den Folgen aus dem Ukraine-Krieg, wie Materialengpässe und den hohen Rohstoff- und Energiepreisen, zu kämpfen. Die Zinserhöhungen der EZB haben die Investitionsbereitschaft zudem weiter eingebremst. Dadurch leidet neben dem Handel und der energieintensiven Industrie insbesondere auch das Baugewerbe unter diesen Gegebenheiten. Dagegen steht eine leicht gestiegene, aber weiterhin geringe Arbeitslosenquote von 6,0 % (Vorjahr: 5,5 %), welche jedoch aufgrund des generellen Personalmangels nur bedingt Rückschlüsse auf die konjunkturelle Lage der Wirtschaft gibt. Weiterhin positiv sind die im Kreis Minden-Lübbecke im ersten Halbjahr 2023 sinkenden Insolvenzverfahren (-20,0 %), welche dem Trend und dem deutlichen Anstieg an Insolvenzen in NRW (+19,7 %) entgegenstehen. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mit Hilfe von Kennzahlen und Limit-Systemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mit Hilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der durchschnittlichen Bilanzsumme, die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote sowie die aufsichtsrechtliche Liquidity-Coverage-Ratio (LCR). Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme festgelegt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme ist in dem Zusammenhang als Ergebnis des betrieblichen Leistungsprozesses, das auf Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung fußt, zu verstehen. Einbezogen werden dabei aus der laufenden Geschäftstätigkeit die ordentlichen Erträge abzüglich des ordentlichen Betriebsaufwands. Das so ermittelte Betriebsergebnis vor Abzug des Bewertungsergebnisses (Saldo aus GuV Posten 13 bis 16) wird ins Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme gesetzt. Die Ermittlung der durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt auf täglicher Basis. Im Rahmen unserer quartalsweise erstellten Ergebnisvorschaurechnung wird die ermittelte Größe dem geplanten Wert gegenübergestellt und ein Soll-Ist-Vergleich vorgenommen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Vermögenslage dient uns daher die aufsichtsrechtlich relevante Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2 CRR. Sie ist definiert als Quotient aus den Eigenmitteln eines Kreditinstituts (bestehend aus hartem Kernkapital, zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital) und dem nach bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelten Gesamtrisikobetrag. Ausgedrückt wird diese Quote als prozentuale Größe. Im Rahmen des monatlichen Reportings wird die Einhaltung der geforderten Gesamtkapitalquote überprüft und dokumentiert. Die darüber hinaus als Leistungsindikator definierte Liquidity-Coverage-Ratio dient der Stärkung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils des Kreditinstitutes. Die Relation aus der hochliquiden Aktiva und Nettozahlungsverpflichtungen ist dabei aufsichtsrechtlich auf mindestens 100 % festgelegt. Die Entwicklung wird arbeitstäglich überwacht. Daneben haben wir die Mitgliederzufriedenheit als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator definiert, der die Entwicklung unserer Bank maßgeblich beeinflusst. Das sogenannte Mitglieder-Feedback wird nach der Net-Promoter-Methodik durchgeführt, die Bewertungen werden im Rahmen von telefonischen Mitgliederbefragungen ermittelt. Im Zuge dieser Befragungen werden zudem Anregungen zur Verbesserung unserer Mitgliederzufriedenheit aufgenommen und weiterverarbeitet. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Den wichtigsten Vorgang im Geschäftsjahr stellte die im Oktober 2023 erfolgte Eintragung der Fusion zwischen der Volksbank Lübbecker Land eG und der Volksbank Schnathorst eG zur neu firmierten Volksbank PLUS eG in das Genossenschaftsregister mit Wirkung zum 01.01.2023 dar. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte der fusionierten Institute zusammengefasst.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme weist am Bilanzstichtag einen Anstieg von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr aus. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme war insbesondere ein deutlicher Anstieg bei den Kundeneinlagen. Die durchschnittliche Bilanzsumme beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 1.765.022. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen mit -25,9 % deutlich unter dem Vorjahresniveau, da die anderen Verpflichtungen in Form von unwiderruflichen Kreditzusagen durch die Inanspruchnahme zugesagter Kredite deutlich zurückgegangen sind. Diese machen auch weiterhin, neben dem Bestand an Festzinszahler-Swaps, den wesentlichen Teil dieser Position aus.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft stichtagsbedingt mit -0,5 % nahezu stabil gehalten werden. Im Bereich der Immobilienfinanzierungen ergab sich aus den Folgen der Zinswende und der inflationsbedingt gestiegenen Baukosten eine deutlich geringere Nachfrage an Finanzierungen, sodass die von den Kunden im Geschäftsjahr erbrachten Tilgungen nicht wieder vollumfänglich durch Neukredite ausgeglichen werden konnten. Im Jahr 2023 wurde der Anteil an Fondspositionen um 25.377 TEUR reduziert. Diese Mittel wurden zusammen mit den Mitteln aus der Steigerung der Kundeneinlagen vor dem Hintergrund der verbesserten Verzinslichkeit insbesondere als Kontokorrentanlagen bei der Zentralbank angelegt. Insofern sind die Forderungen an Kreditinstitute deutlich gestiegen. Der im Jahr 2023 neu aufgebaute Handelsbestand besteht vollumfänglich aus einem offenen Immobilienfonds, der unseren Kunden zur Diversifizierung ihrer Vermögensstruktur angeboten wird.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nahezu vollständig aus zweckgebundenen Sonderkrediten, die wir an unsere Kunden weitergeleitet haben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Position unter Berücksichtigung von Neugeschäft und Tilgungen um 2,5 % reduziert. Sie korrespondiert mit den im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls rückläufigen Forderungen an Kunden. Sowohl die Spareinlagen als auch die täglich fälligen Einlagen haben im Vorjahresvergleich einen Rückgang von insgesamt TEUR 147.041 (12,5 %) zu verzeichnen. Im Gegenzug konnten die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist, insbesondere die Termineinlagen, einen sehr hohen Anstieg von TEUR 185.800 (778,9 %) verzeichnen. Dabei kam es zum einen zur Verschiebung aus den Spareinlagen und den täglich fälligen Kundengeldern hin zu den Termineinlagen sowie zu einem generellen Zuwachs an Kundeneinlagen. Diese Entwicklung ist auf die deutlich gestiegenen Einlagenzinsen im Jahr 2023 und auf die unter Punkt 1. Rahmenbedingungen genannten Unsicherheiten und einer daraus resultierenden Zurückhaltung bei den Investitionen zurückzuführen. Sie zeigen eine erste Trendumkehr wieder hin zu einer längeren Bindung der Kundeneinlagen. Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft Wesentliche Bestandteile unseres Dienstleistungs- und Provisionsgeschäfts sind das Wertpapierdienstleistungsgeschäft, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Vermittlung von Versicherungen und Immobilien. Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft sind um 16,0 % zurückgegangen, was jedoch einem Sonderbonus aus dem Vorjahr geschuldet ist. Bereinigt um diesen Bonus sind die Erträge im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft angestiegen (+ 0,9 %). Die Vermittlungserträge sind um 2,8 % zurückgegangen, was insbesondere auf das rückläufige Immobilienvermittlungsgeschäft (-21,0 %) sowie das Versicherungsgeschäft (-16,7 %) zurückzuführen ist. Neben diesen Rückgängen konnten die Bausparprovisionen (+11,8 %) und die Provisionen aus der Reisevermittlung (+30,7 %) deutlich gesteigert werden. Letzteres ist insbesondere auf den weitestgehend vollständigen Wegfall der Infektionsschutzmaßnahmen aus der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr konnten gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % gesteigert werden. Dies resultiert aus einem Mehrertrag bei den Kontoführungsgebühren. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3, 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6, 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Getragen von der Zinswende konnten sowohl im Kundenkreditgeschäft als auch aus den Geldanlagen bei der Zentralbank um TEUR 9.865 höhere Zinserträge generiert werden. Durch die ebenfalls gestiegenen Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen zeigt sich das Zinsergebnis mit einer Reduzierung um TEUR 184 insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres. Der Provisionsüberschuss verzeichnete einen leichten Rückgang von 2,7 %. Ursächlich hierfür waren insbesondere die geringeren Wertpapierdienstleistungserträge. Der Personalaufwand ist im Jahr 2023 mit 11,5 % deutlich angestiegen. Der Anstieg ist zum Teil auf die tarifliche Steigerung, insbesondere aber auch auf die freiwillig gezahlte und steuerlich geförderte Inflationsausgleichsprämie sowie auf weitere Zusatzvergütungen zurückzuführen. Daher fielen die tatsächlichen Personalaufwendungen auch höher aus als der intern geplante Wert von TEUR 19.142. Die anderen Verwaltungsaufwendungen entsprachen mit TEUR 11.094 dem geplanten Wert von TEUR 11.086. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus den hohen fusionsbedingten Kosten bei der Rechenzentrale als auch aus den inflationsbedingt gestiegenen Kosten sowie den erhöhten Energieaufwendungen. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Entwicklungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie der dargestellten Analyse der Verwaltungsaufwendungen konnte unser Leistungsindikator für die Rentabilität, das Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme, infolge dessen nicht die im Lagebericht des Vorjahres veröffentlichte Bandbreite von 1,35% bis 1,45 % erreichen. Gleichwohl liegt der erreichte Wert von 1,24 % deutlich über dem Niveau der Vergleichsbanken (1,06 %) und wird von uns daher als gut beurteilt. Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Bewertung der Wertpapiere und Beteiligungen, da insbesondere die Kursgewinne und Zuschreibungen sowie die gegenüber dem Vorjahr reduzierten Kurswertabschreibungen zu einem positiven Bewertungsbeitrag von 0,17 % der dBS führten. Während sich im Vorjahr nahezu kein Bewertungsaufwand für das Kundenkreditgeschäft ergab, musste im Berichtsjahr 2023 eine Risikovorsorge im Umfang von insgesamt 0,17% der dBS gebildet werden. In Summe zeigt sich unser Bewertungsergebnis für 2023 somit in etwa ausgeglichen und damit um TEUR 11.171 besser als im Vorjahr. Das gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Bewertungsergebnis konnte die überplanmäßigen Verwaltungsaufwendungen auffangen und ist somit maßgeblich für das deutlich verbesserte Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Aus diesem deutlich verbesserten Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit konnte der Fonds für allgemeine Bankrisiken mit TEUR 12.000 dotiert werden. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Volksbank PLUS eG hat sich mit Fusion nicht verändert. Die Passivseite der Bilanz besteht mit einem Anteil von 73,1 % aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Diese setzen sich ausschließlich aus kontengebundenen Sicht-, Spar- und Termineinlagen unserer Kunden zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilden einen Anteil von 10,2 % an der gesamten Passiva. Im Rahmen der Bankenrefinanzierung werden im Wesentlichen die üblichen Fördermittelkredite ausgewiesen. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB entspricht mit TEUR 126.365 einem Bilanzsummenanteil von 7,5 % (Vorjahr 7,0 %). Das vorwiegend auf Rücklagen entfallende Eigenkapital von TEUR 79.375 macht einen Anteil von 4,7 % (Vorjahr 4,8 %) der Bilanzsumme aus. Investitionen Im Jahr 2023 wurden insgesamt Investitionen in Höhe von TEUR 2.012 vorgenommen. Dabei entfällt mit TEUR 1.444 der Großteil auf das Bauprojekt Hüllhorst Mitte, bei dem ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten entstanden ist. Ebenso entfallen weitere TEUR 328 auf die im Bau befindliche Bankfiliale in Preußisch Oldendorf. Die weiteren Investitionen entfallen vornehmlich auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Liquidität Die Finanz- und Liquiditätslage der Volksbank PLUS eG ist weiterhin geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit stets gegeben. Die Liquidity-Coverage-Ratio (LCR) haben wir zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Zum Bilanzstichtag weist die Kennziffer einen Wert von 336,2 % aus. Sie erfüllt damit die aufsichtsrechtliche Mindestanforderung von stets über 100,0 % deutlich. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und angemessene Liquiditätsreserven in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche Finanz-Gruppe bestehen zudem weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erwarten wir auch im laufenden Geschäftsjahr keine Liquiditätsengpässe. Die Kennzahl zur strukturellen Liquidität (NSFR) wurde bei einem vorgeschriebenen Mindestwert von 100,0 % im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls stets eingehalten. Am 31.12.2023 lag der Wert bei 129,0 %. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten nach den CRR stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen einschließlich des Fonds für allgemeine Bankrisiken. Im Geschäftsjahr konnte das bilanzielle Eigenkapital durch Zuweisung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB sowie zu den sonstigen Ergebnisrücklagen, welche noch der Zustimmung der Vertreterversammlung bedarf, um 6,5 % gestärkt werden. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 223.994 und hat damit einen Anteil von 13,3 % an der Bilanzsumme. Unser Leistungsindikator Gesamtkapitalquote nach den CRR, hat die prognostizierte Spanne von 19,0 % bis 20,0 % mit einem erreichten Wert von 21,7 % spürbar übertroffen und sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Steigerung der Gesamtkapitalquote resultiert daraus, dass die Eigenmittel im Verhältnis zur risikogewichteten Aktiva stärker angestiegen sind. Die Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtsrechtlichen Meldungen unterliegen regelmäßig internen und externen Prüfungen. Nach deren Ergebnissen sind die getroffenen Vorkehrungen angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden von uns im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,15 %. Kundenforderungen Die Kundenforderungen stellen mit TEUR 1.037.350 den größten Anteil der Aktiva dar. Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf 61,4 % (Vorjahr 63,6 %), aufgrund der zuvor benannten Entwicklungen (Zinswende, Baukosten), reduziert. Insgesamt liegt der Schwerpunkt unseres Kundenkreditgeschäfts mit 54,8 % auch weiterhin im langfristigen privaten Baufinanzierungsbereich. Die größten Branchen nach Risikovolumen sind "Grundstücke/Wohnung" (9,3 %), "Baugewerbe" (7,8 %) und "Metall" (7,2 %). Auf die Größenklassen bis TEUR 500 entfällt beim Kreditvolumen ein hoher Anteil von 80,6 %. Die Streuung unserer Kundenforderungen ist somit ausgewogen. Da die freien Mittel sowie die zugeflossene Liquidität aus den gestiegenen Kundeneinlagen vornehmlich bei Kreditinstituten angelegt wurden, haben sich die Forderungen an Kreditinstitute auf TEUR 284.352 sowie einen Bilanzsummenanteil von 16,8 % (Vorjahr 12,5 %) erhöht. Wertpapieranlagen Unser Wertpapierbestand am Jahresende entspricht einem Anteil von 15,0 % an der Bilanzsumme und setzt sich mit einem Anteil von 75,9 % aus Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) und 24,1 % aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6) zusammen. Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden größtenteils der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde lediglich ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 1.393 wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden Abschreibung in Höhe von TEUR 56 unterlassen. Im Wertpapierbestand sind zu 98,5 % festverzinsliche und zu 1,5 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten guter Bonität enthalten. Davon entfallen 34,6 % auf öffentliche Emittenten, 49,3 % auf Kreditinstitute und 16,1 % auf Nichtbanken. Durch die Fusion und der damit einhergehenden Neuausrichtung bei den Eigenanlagen wurden im Geschäftsjahr 2023 Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 43.417 in die Liquiditätsreserve umgewidmet. Durch die Umwidmung und der damit verbundenen Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.432 vorgenommen. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Entwicklung der Volksbank PLUS eG im zurückliegenden Geschäftsjahr war geprägt durch die Verschmelzung der beiden Vorgängerinstitute und die rückläufige gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Finanz- und Liquiditätslage ist weiterhin geordnet, die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Die gebildeten Wertberichtigungen für die erkennbaren und latenten Risiken in den Kundenforderungen sind angemessen. Für erhöhte latente Risiken im Kreditgeschäft, besteht ein ausreichendes Deckungspotenzial in Form versteuerter Vorsorgereserven sowie aus dem laufenden Ergebnis. Die Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Unsere Leistungsindikatoren spiegeln die wirtschaftliche Gesamtlage für das Geschäftsjahr wie folgt wider: Für unseren Leistungsindikator zur Rentabilität, dem Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme, konnte ein Wert von 1,24 % erreicht werden, der deutlich über dem Niveau der Vergleichsbanken (1,06 %) liegt und wird von uns daher als gut beurteilt. Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote hat die prognostizierte Bandbreite zwischen 19,0 % und 20,0 % mit einem erreichten Wert von 21,7 % spürbar übertroffen und stellt eine gute Basis für nachhaltige Wachstumsmöglichkeiten dar. Auch unser Leistungsindikator für die kurzfristige Liquiditätsstärke, die LCR, lag am 31.12.2023 deutlich über dem gewünschten Mindestwert von aktuell 150,0 % und damit auch deutlich über der aufsichtsrechtlichen Anforderung von 100,0 %. Der nichtfinanzielle Leistungsindikator der Mitgliederzufriedenheit liegt mit einem Wert von 55 wieder oberhalb des strategischen Zielwertes von 50. Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2023 und den Herausforderungen und Chancen der Verschmelzung sind wir mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage unseres Instituts zufrieden. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess In unserer Unternehmensstrategie haben wir uns auf die Bedarfssituation unserer Mitglieder ausgerichtet und daraus eine langfristige Unternehmensplanung entwickelt, die eine dauerhafte Begleitung unserer Mitglieder in allen Finanzierungs- und Vermögensanlagefragen sicherstellt. Wie alle unternehmerischen Tätigkeiten ist auch das Bankgeschäft nicht frei von Risiken. Neben allgemeinen Risikofaktoren (z.B. Konjunkturschwankungen, neuen Technologien und Wettbewerbssituationen, sonstige sich verändernde Rahmenbedingungen) bestehen spezifische Bankgeschäftsrisiken, die sich insbesondere in Form von Adressenausfall- und Marktpreisrisiken (z.B. Zins-, Währungs- und Aktienkursänderungen) sowie Liquiditäts-, Vertriebs- und operationellen Risiken zeigen. Mit Hilfe von Kennzahlen- und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Der Begrenzung der Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit messen wir besondere Bedeutung bei. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit unserer funktionsfähigen Internen Revision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Im Mittelpunkt unseres Risikomanagements steht die Gesamtheit aller geeigneten Maßnahmen zur bewussten Steuerung der identifizierten Risiken. Ziel unseres Risikomanagements ist es, negative Abweichungen von unseren Erfolgs-, Eigenmittel- und Liquiditätsplanungen zu vermeiden. Unser Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystem ist primär darauf ausgerichtet, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Einbindung des Risikomanagements in das Gesamtbanksteuerungssystem dient uns zugleich zur Erkennung und Nutzung von Chancenpotenzialen. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikomanagement zur Früherkennung von Risiken ist vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft von erheblicher Bedeutung. Wir verstehen dies als eine zentrale Aufgabe. Die hierfür zuständigen Organisationseinheiten berichten direkt dem Vorstand. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Dabei orientiert sich die Risikotragfähigkeitsrechnung unserer Bank am ICAAP-Leitfaden der BaFin und der Deutschen Bundesbank vom 24.05.2018. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und die sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value at Risk (VaR) Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 % Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity-Coverage-Ratio (LCR). Die LCR ist für uns gleichzeitig ein Leistungsindikator für die kurzfristige Liquiditätsstärke. Unserer Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer bankinternen Mindest-LCR-Quote von aktuell 150,0 % definiert, die im gesamten Berichtszeitraum nicht unterschritten wurde. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 336,2 %. Informativ wird zusätzlich noch die Net Stable-Funding-Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 129,0 % und erfüllt damit den Bankaufsichtsrechtlichen Mindestwert von 100,0 % und wurde im gesamten Jahr nicht unterschritten. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz auch Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 120 Tagen für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Darüber hinaus haben wir für potenzielle Liquiditätsengpässe einen funktionsfähigen Notfallplan eingerichtet. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheiten. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktpreisrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft, im Eigengeschäft sowie weitere Kreditrisiken, wie beispielsweise das Beteiligungsrisiko. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und bildet sich auch in unseren Leistungsindikatoren zur Vermögens- und Ertragslage ab. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, bezogen auf die Risikokonzentration, implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Diese wurden in Höhe der als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien in einer vereinfachten Methodik berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und möglicher Forderungsbetrag bei Ausfall für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz zuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen) geschätzt. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist ausreichend Rechnung getragen. Akute Kreditrisiken werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgeschirmt. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) periodisch unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Nach Beendigung der Testphase ermitteln wir seit dem 01.01.2024 monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % für die nächsten 12 Monate in Höhe von 21,8 Mio. Euro. Das entspricht einer Limitauslastung von 87,5 %. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Kreditrisiko beim Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % für die nächsten 12 Monate in Höhe von 13,4 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 81,2 %. Das Kreditrisiko Eigengeschäft aus Fonds wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer, einem Konfidenzniveau von 99,9 % sowie einer Haltedauer von 250 Tagen berücksichtigt, welche nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Für das Kreditrisiko Eigengeschäft Fonds ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,8 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 72,2 %. Das Kreditrisiko aus Beteiligungen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mittels eines Multiplikator berechnet. Grundlage für diesen Multiplikator ist der von der parcIT ermittelte CVaR mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Für Beteiligungen der genossenschaftlichen Finanzgruppe beträgt der Multiplikator 14,6 % und für sonstige Beteiligungen 34,6 %. Für das Kreditrisiko aus Beteiligung ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % für die nächsten 12 Monate in Höhe von 7,7 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 90,4 %. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktpreisrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk von 99,9%, der auf einem historischen Zeitraum von 2.500 Tagen basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die klassische historische Simulation. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Für das Zinsrisiko (ohne Fondsbestände) ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein VaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 52,3 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 87,1 % Das Marktpreisrisiko für Zins, Aktien, Fremdwährung und Immobilien aus Fonds wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen ermittelt, die nur das Marktpreisrisiko abbildet. Für die Marktpreisrisiken Zins, Aktien, Fremdwährung und Immobilien in Fonds ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein VaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 16,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 72,2 %. Das Marktpreisrisiko Immobilien (Direktbestand) wird durch Anwendung des Stellvertretermodells, in Anlehnung an Union Investment-Immofonds, aufgeteilt nach bankgeschäftlicher Nutzung (Stellvertreter Büroimmobilien), wohnwirtschaftlicher Nutzung (Stellvertreter Wohnimmobilien) und gewerblicher Nutzung (Stellvertreter Einzelhandelsimmobilien) genutzt. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank wird vierteljährlich mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % zzgl. eines Aufschlags zur Berücksichtigung von Diversifikationseffekten basierend auf einer Haltedauer von 250 Tagen berücksichtigt. Für das Marktpreisrisiko Immobilien (Direktbestand) ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein VaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 72,5 %. Die potenzielle Auswirkung auf Basis einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +200 bzw. -200 Basispunkte (aufsichtlicher Standardtest) betrug zum 31. Dezember 2023 34,3 Mio. EUR Risiko bzw. 37,3 Mio. EUR Chance. Der Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 S. 1 KWG betrug zum 31. Dezember 2023 -16,4 % bzw. 17,8 %. Des Weiteren führen wir jährlich einen Rückstellungstest im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n.F. durch. Nach den Berechnungen zum 31.12.2023 ergab sich kein Rückstellungsbedarf. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeits-, des Refinanzierungskosten- und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im aufsichtsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sinne. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich auf Basis einer historischen Simulation mit einem VaR von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte Liquiditätsrisiko beläuft sich auf 13,6 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 82,3 %. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich als wesentlich ein. Zwar treten die Risiken unserer Einschätzung nach mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, dennoch zeichnen sie sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in der die eingetretenen Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an den Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie durch die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive erfolgt die Eigenmittelunterlegung in Anlehnung an den Basisindikatoransatz OpRisk Säule I. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte operationelle Risiko beläuft sich auf 6,7 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 96,1 %. Weitere Risiken Alle weiteren Risiken werden als nicht wesentlich beurteilt. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zur Aktiv-Passiv-Steuerung setzen wir sowohl bilanzwirksame Instrumente als auch Zinssicherungsinstrumente ein. In diesem Zusammenhang bestehen Festzinszahler-Swaps mit der DZ BANK AG in Höhe von 74,5 Mio. EUR (Vorjahr: 74,5 Mio. EUR). Zum 31.12.2023 bestehen hierzu positive Marktwerte von 8,1 Mio. EUR. Des Weiteren bestanden für unsere Kunden Devisentermingeschäfte mit einem Volumen von 3,0 Mio. EUR und Aktien- bzw. Indexoptionsgeschäfte mit einem Volumen von 0,3 Mio. EUR mit gegenläufigen Deckungsgeschäften mit der Zentralbank. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit von 159,7 Mio. EUR der Bank zu 84,2 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 40,6 %. Durch die zuvor beschriebenen Risikomanagementverfahren versuchen wir negative Auswirkungen auf unsere Leistungsindikatoren zu steuern und zu begrenzen und so früh wie möglich zu erkennen. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation des Instituts gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Chancen Als wesentliche Chance stellt sich für uns eine über den Erwartungen liegende Erholung der Gesamtwirtschaft dar. Eine hierdurch positiv beeinflusste Börsenentwicklung kann zu erhöhten Wertpapierumsätzen und somit zu einem Anstieg der Wertpapierprovisionen führen. Zudem gehen wir davon aus, dass eine stärkere Erholung der Gesamtwirtschaft auch zu einer Reduzierung möglicher Kreditausfälle und zu einem Anstieg der Kreditnachfrage beitragen wird. Des Weiteren sehen wir eine weitere Normalisierung der Inflationsrate als mögliche Chance für unser Haus. Hierdurch könnten vornehmlich zu erwartende, negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und auf den Arbeitsmarkt abgemildert werden und zusätzlich die Börsen positiv beeinflussen. D. Prognosebericht Die nachfolgenden Ausführungen haben Prognosecharakter. Sie stellen die Einschätzungen unserer Bank zur wahrscheinlichen, künftigen Entwicklung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheiten behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Konfliktes als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes getroffenen Erwartungen abweichen. Der Prognosebericht umfasst ein Jahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichtes werden Konjunktur-, Zins- und sonstige künftige Entwicklungen gesehen, die zu einer für die Volksbank Plus eG negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes werden Konjunktur-, Zins- und sonstige zukünftige Entwicklungen gesehen, die zu einer für die Volksbank PLUS eG positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Es ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso stärker sind, je länger der Russland-Ukraine-Konflikt anhält. Die im Sommer 2022 von der EZB eingeleitete Zinswende und die expansive Geldpolitik bis Mitte 2023 werden sich unseren Einschätzungen nach im Jahr 2024 nicht fortsetzen. Da die Inflation aktuell rückläufig ist und sich dem Zielwert von 2,0 % wieder annähert, gehen wir in unserer Prognose von einer konstanten Zinsentwicklung aus. Die deutsche Wirtschaft befindet sich vor diesem konjunkturellen Hintergrund in einer Rezession, sodass das Bruttoinlandsprodukt 2023 in der Gesamtjahresbetrachtung bei -0,3 % liegt. Für das Jahr 2024 wird eine allmähliche konjunkturelle Erholung erwartet (marginales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts laut vorliegenden Expertenprognosen). Dazu passend gehen die befragten Unternehmen aus unserem Geschäftsgebiet gemäß Angaben der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) in den ersten Monaten des Jahres vorerst von einer eingetrübteren Geschäftslage aus. Aktivgeschäft Bei den privaten Wohnungsbaufinanzierungen gehen wir davon aus, dass insbesondere durch eine weiterhin hohe Nachfrage nach Modernisierungskrediten und einem höheren Anteil an Anschlussfinanzierungen ein Wachstum zu erzielen ist. Aber auch im Firmenkundengeschäft erwarten wir eine erhöhte Kreditnachfrage. Unter den getroffenen Annahmen prognostizieren wir ein stichtagsbezogenes Wachstum bei den Kundenforderungen von 5,4 %. Passivgeschäft Aufgrund des hohen Zinsniveaus und der hohen Steigerung der Termineinlagen im vergangenen Jahr gehen wir von einer Fortsetzung dieses Trends aus. Aufgrund der getroffenen Annahmen erwarten wir eine Steigerung bei den stichtagsbezogenen Kundeneinlagen von 4,3 %. Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft Im Dienstleistungsgeschäft prognostizieren wir unter der bisherigen Annahme weiter moderat steigender Aktienkurse konstante Umsätze im Wertpapiergeschäft, ein moderates Wachstum durch das Vermittlungsgeschäft sowie eine leichte Steigerung im Zahlungsverkehr. Insofern erwarten wir ein Provisionsergebnis, dass im Vergleich zu 2023 um insgesamt 3,1 % steigen wird. Personal- und Sachaufwendungen Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter von 2,0 % sowie einen leichten Anstieg der Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt. Unter Berücksichtigung beider Effekte planen wir einen Personalaufwand im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme von 1,1 % Die Höhe der Sachaufwendungen inkl. der Abschreibungen auf Sachanlagen wird im Jahr 2024 auf Basis einer detaillierten Hochrechnung erwartungsgemäß um 5,3 % steigen (0,6% der durchschnittlichen Bilanzsumme). Inflationsbedingte Kostensteigerungen, umfangreiche Investitionen in die Sicherheitstechnik der Geschäftsstellen sowie die Fertigstellung des Bauprojektes Hüllhorst Mitte und der laufende Neubau der Geschäftsstelle Pr. Oldendorf führen zu diesem Anstieg. Ertragslage Nach unseren Planungsrechnungen für 2024 hat das veränderte Zinsniveau weiterhin einen positiven Effekt auf die Zinsspanne im Kundengeschäft. Mit der gezielten Anpassung unserer Leistungsfelder sowie dem flächendeckenden Einsatz unserer ganzheitlichen, genossenschaftlichen Beratung wurden zielgerichtete Maßnahmen getroffen, um das Betriebsergebnis positiv zu beeinflussen. Ebenso entfallen für das Folgejahr die fusionsbedingten einmaligen Kosten, was sich positiv auf die Ertragslage auswirken wird. Unser Leistungsindikator für die Rentabilität, das Betriebsergebnis vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme, wird sich nach den vorgestellten Prognosen von 1,24 % in 2023 auf 1,41 % in 2024 verbessern. Die durchschnittliche Bilanzsumme wird bei TEUR 1.825.709 liegen. Liquiditätslage Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mindestreservebestimmung, an die LCR sowie an die strukturelle Liquiditätsquote "Net-Stable-Funding-Ratio" (NSFR) werden wir auch im folgenden Jahr einhalten. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge sowie den zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten auch im Jahr 2024 nicht zu rechnen. Unser Leistungsindikator für die kurzfristige Liquiditätsstärke, die LCR, wird so gesteuert, dass er unseren Mindestwert von 150,0 % erreicht und somit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen von 100,0 % im gesamten Geschäftsjahr 2024 stets übererfüllt. Nach unseren Planungen wird die LCR im Geschäftsjahr 2024 zwischen 260,0 % und 370,0 % liegen. Vermögenslage Die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen werden wir nach unseren Planungen auch im Jahr 2024 einhalten. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Die im Abschnitt C dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung werden nach unserer Einschätzung keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögenslage im nächsten Jahr haben. Für unseren Leistungsindikator zur Vermögenslage, der Gesamtkapitalquote, erwarten wir infolge des maßvoll geplanten Wachstums der risikogewichteten Aktiva sowie der Eigenmittelzuführung aus dem Jahresergebnis 2023 eine Verbesserung auf 22,3 %. Mitgliederzufriedenheit Der durchschnittliche Jahreszielwert für das nach der Net-Promoter-Methodik durchgeführte Mitglieder-Feedback liegt im Jahr 2024 weiterhin bei über 50. Nach unseren Planungen wird der Zielwert im Geschäftsjahr 2024 zwischen 50 und 60 liegen. Wesentliche Chancen und Risiken Wesentliche Chancen sehen wir im Hinblick auf den voraussichtlichen Geschäftsverlauf vor allem dann, wenn sich eine bessere konjunkturelle Entwicklung ergibt als von uns unterstellt. Eine positive Börsenentwicklung wird in diesem Fall zu höheren Wertpapierumsätzen führen. Auch unser auf die Mitglieder ausgerichtetes Geschäftsmodell bietet zusätzliche Wachstumschancen, wenn unsere Mitgliederorientierung und die Qualität unserer Leistungen von den Mitgliedern und Kunden stärker wahrgenommen werden als angenommen. Mit den vorgenannten Chancen würden sich unsere Ertragskomponenten wie z. B. das Zins- und Provisionsergebnis verbessern können und in deren Folge auch das Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zu durchschnittlichen Bilanzsumme sich besser entwickeln als derzeit geplant. Mit einer verbesserten Ertragslage gehen auch die Möglichkeiten einer stärkeren Eigenmittelbildung einher, sodass sich auch unser Leistungsindikator Gesamtkapitalquote mit diesen Chancen positiv entwickelt. Wesentliche Risiken in der geschäftlichen Entwicklung resultieren aus einem unerwartet hohen Zinsanstieg, wie wir ihn bereits im Berichtszeitraum gesehen haben. Dessen Eintritt würde sich weiterhin negativ auf die Kreditnachfrage auswirken. Auch eine deutliche konjunkturelle Verschlechterung infolge der belasteten volkswirtschaftlichen Gesamtsituation, u. a. geprägt durch die anhaltende Ukraine Krise, könnte zu einer schwächeren Kreditnachfrage als geplant führen. Die Entwicklung der Kundeneinlagen und der Zinsaufwand könnten, aufgrund einer sich im steigenden Zinsumfeld verschärfenden Wettbewerbssituation, negativ beeinflusst werden. Eine rückläufige Börsenentwicklung birgt das Risiko, dass sich das Wertpapiergeschäft spürbar schlechter als geplant entwickelt. Mit den vorgenannten Risiken würden sich unsere Ertragskomponenten wie z.B. das Zins- und Provisionergebnis durch eine rückläufige Kreditnachfrage reduzieren und somit auch das geplante Betriebsergebnis vor Bewertung in Relation zu durchschnittlichen Bilanzsumme unter Druck setzen und ggf. reduzieren. Mit einer schwächeren Ertragslage gehen auch die Möglichkeiten einer geringeren Eigenmittelbildung einher, sodass sich auch unser Leistungsindikator Gesamtkapitalquote mit diesen Risiken schwächer entwickelt. Gesamtaussage zur prognostizierten Lage und dem Geschäftsverlauf Durch eine qualifizierte und ganzheitliche Beratung und Betreuung unserer Mitglieder und Kunden öffnen sich in allen Bereichen des Bankgeschäftes Ertragschancen. Die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäftes wollen wir aktiv mitgestalten. Wir gehen zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts davon aus, dass wir das prognostizierte Wachstum bezüglich der Bilanzsumme, des Kundenkreditgeschäftes und der Kundeneinlagen sowie unsere dargestellte Entwicklung der Leistungsindikatoren erreichen können, wenngleich aufgrund der Unwägbarkeiten aus dem Ukrainekrieg und der Inflationsentwicklung unsere Prognosen nur bedingt valide sind. Nach aktuellem Planungsstand sehen wir die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der Vermögenssituation der Volksbank PLUS eG weiterhin in vollem Umfang als gegeben an. Auch gehen wir derzeit nicht davon aus, dass unsere Liquiditätssituation und damit die Zahlungsfähigkeit der Bank wesentlich beeinträchtigt werden wird.
Lübbecke, 28. Mai 2024 Volksbank PLUS eG Der Vorstand Detlev Priehs Ralf Rehker Frank Rohs Andreas Schwarze 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank PLUS eG, LübbeckeGenossenschaftsregisternummer 130 beim Amtsgericht Bad OeynhausenAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Volksbank PLUS eG, LübbeckeA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank PLUS eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Die im Rahmen der Verschmelzung mit der Volksbank Schnathorst eG übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 24 UmwG mit den Buchwerten aus der Schlussbilanz der Volksbank Schnathorst eG (übertragender Rechtsträger) fortgeführt. Bei den mit Fußnote 1) gekennzeichneten Vorjahreszahlen handelt es sich um zusammengefasste Vorjahreszahlen der Volksbank Lübbecker Land eG und der durch Verschmelzung übernommenen Volksbank Schnathorst eG. Die mit Fußnote 2) gekennzeichneten Vorjahreszahlen betreffen das Vorjahr der Volksbank Lübbecker Land eG. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der niedrigeren Wertansätze von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens auf Grund von Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 HGB a. F. (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB) - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, wobei die satzungsmäßigen Mindestdotierungen zu den Ergebnisrücklagen Beachtung fanden. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie in anderen Aktivposten enthaltene Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit der Nennwert über dem Auszahlungsbetrag liegt, wurde der Unterschiedsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Dieser Unterschiedsbetrag wird planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Bei der Ermittlung der Einzelrisiken haben wir die nachhaltige Schulddienstfähigkeit berücksichtigt, um alle vorhersehbaren Risiken abzudecken und im Bedarfsfall den nach kaufmännisch vorsichtiger Sicherheitenbewertung verbliebenen Blankoanteil der Kundenforderungen wertberichtigt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bestehen Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen gem. IDW RS BFA 7. Diese wurden in Höhe des als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien in einer vereinfachten Methodik berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und möglicher Forderungsbetrag bei Ausfall für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich Kreditzusagen) geschätzt. Im Hinblick auf Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere und nicht festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips ist der Bilanzwert des Postens Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) um EUR 56.088,20 höher. Des Weiteren hat sich der Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV 15) durch die nicht erfolgte Abschreibung um den gleichen Wert besser dargestellt. Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein verlässlicher Börsen- oder Marktpreis vorlag, wurde der beizulegende Wert anhand eines Bewertungsmodells ermittelt. Dabei wurden die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen prognostiziert und mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren derzeitigen Barwert abgezinst (Discounted Cashflow-Verfahren). Die verwendeten Diskontierungszinssätze setzen sich aus drei Komponenten zusammen: dem risikofreien Basiszins, dem Zuschlag für das Kreditrisiko (Credit Spread) und dem Zuschlag für das Liquiditätsrisiko (Liquidity Spread). Bei dem risikofreien Basiszins und dem Liquiditätsrisiko handelt es sich um in der Regel am Kapitalmarkt beobachtbare Parameter. Im Falle von AT1-Emissionen werden die Credit-Spreads einer Spreadkurve entnommen, die regelmäßig von der Emittentin überprüft und beschlossen werden. Darüber hinaus ergibt sich eine Abhängigkeit des Bewertungsniveaus der AT1-Emissionen von den harten Kernkapitalquoten der Emittentin. Bei Festlegung des Bewertungsspreads wird das aktuelle Verhältnis der harten Kernkapitalquoten zum Trigger der AT1-Anleihen berücksichtigt. Finanzinstrumente des Handelsbestands Finanzinstrumente des Handelsbestands sind gemäß § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines eventuellen Risikoabschlags zu bewerten. Der beizulegende Zeitwert entspricht regelmäßig dem Marktpreis. Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden nicht geändert. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termin-, Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand wurden - sofern sie nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung dienen - nach den Grundsätzen des Imparitäts- und Realisationsprinzips einzeln mit ihrem Marktpreis bewertet. Soweit eine verlässliche Bewertung zum Stichtag aufgrund fehlender Marktpreise nicht möglich war, erfolgte die Bewertung mittels interner Bewertungsmodelle und -methoden mit aktuellen Marktparametern. Der Umfang derivativer Geschäfte sowie ergänzende Angaben zu ihrer Bewertung sind im Abschnitt D. aufgeführt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n.F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und Bestandsprovisionen aus Wertpapieren angesetzt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Bei Gebäuden wurden lineare Abschreibungen bzw. Abschreibungen mit fallenden Staffelsätzen verrechnet. Für die Beurteilung, ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wurden interne Gutachten erstellt, welche auf Basis eines Substanz- bzw. Ertragswertverfahrens ermittelt wurden. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die als sonstige Ausleihungen ausgewiesenen Gründungsstockdarlehen an die Pensionskasse deutscher Genossenschaften VVaG werden im Anlagevermögen geführt und mit dem Nennwert angesetzt. Bei Finanzanlagenvermögen, bei dem von einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Unverzinsliche bzw. minderverzinsliche Forderungen wurden mit einem angemessenen Zinsfuß abgezinst. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.) Anteilige Zinsen Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausschließlich Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,20 % per 01.01.2023 und ab dem Wirtschaftsjahr 2024 von jährlich 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie eine Rentendynamik von 3,20 % per 01.01.2023 und ab dem Wirtschaftsjahr 2024 von jährlich 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %) abgezinst. Der Unterschiedbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 68.627. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,04 % (Vorjahr: 0,58 %), der gemäß IDW RS HFA 30 (Rz. 57) abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personalbestandes ermittelt wurde, abgezinst und mit einem erwarteten Gehaltstrend von 2,00 % bewertet. Als Rechnungsgrundlage werden die "Heubeck Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Akuten Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessener Weise begegnet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung erfüllt wurden, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Bei besonders gedeckten Positionen ergeben sich aufgrund der kompensatorischen Bewertung keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungspositionen, die nicht besonders gedeckt sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, sind imparitätisch bewertet. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 263.365.745 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 35.012.893 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 23.785.735 (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit einem Buchwert von EUR 1.392.664 und einem beizulegenden Zeitwert von EUR 1.336.576 nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet worden. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertpapiere unterblieben. Grund für die unterlassene Abschreibung ist, dass die Wertminderung nicht als dauerhaft angesehen wird. Anhaltspunkte dafür, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist, sind, dass diese Wertpapiere weiterhin ein stabiles Rating im Investment Grade ausweisen und zum Bilanzstichtag keine Bonitätsrisiken der Emittenten erkennbar waren. Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sowie der Position "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile an Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 KAGB mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit können sich ergeben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Handelsbestand Der Bilanzposten "Handelsbestand" (A 6a) gliedert sich wie folgt:
Da zum 31.12.2023 keine realisierbaren Gewinne für den Handelsbestand ausgewiesen werden, ist ein Risikoabschlag nicht in Abzug zu bringen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 7.507.546 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.844.367 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,4 % nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen, welche sich vor allem aus dem Ansatz von Sonderposten mit Rücklageanteil und der Bewertung von Kassenhallen ergeben, stehen deutlich höhere aktive Steuerlatenzen gegenüber, die überwiegend aus der Bewertung von Kundenforderungen, Beteiligungen sowie Rückstellungen resultieren. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Die Forderungen an Kunden beinhalten EUR 5.528.282 Weiterleitungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 100%iger Haftungsfreistellung. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 14.956.806 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 171.920.031 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 14 (Vorjahr EUR 218 1) bzw. EUR 218 2)) enthalten. Passive latente Steuern Wir verweisen auf den Absatz zu "Aktive latente Steuern". Rückstellungen Rückstellungen wurden in Ausübung des Art. 28 EGHGB zulässigerweise nicht gebildet für mittelbare Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von EUR 28.204. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit etwas mehr als einem Drittel Sondersparformen mit steigenden Zinsen oder Bonussparen. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die unter dem Bilanzstrich (Posten 1b) und 2c)) ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Sie unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierbare Risiken wurden Rückstellungen nach IDW RS BFA 7 gebildet. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Die Verbindlichkeiten sind durch eine Globalzession der korrespondierenden Kundenforderungen gesichert. Die Eventualverbindlichkeiten betreffen börsengehandelte Derivatgeschäfte und sind durch Verpfändung von Wertpapieren abgesichert. Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 17.249.621 enthalten. Davon entfallen EUR 14.956.806 auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und EUR 2.292.815 auf die unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). (Angaben in TEUR):
Die Zinsswaps führen wir im Nichthandelsbestand. Sie sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungsströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zinszahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert. Die Zinsswaps dienen ausschließlich der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv-Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte wurde aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (in Fremdwährung und Euro) unter Anwendung der Zinsstrukturkurve der jeweiligen Währung ermittelt. Die Geschäfte sind dem Nichthandelsbestand zugeordnet und betreffen Kundengeschäfte, für die exakt gegenläufige Deckungsgeschäfte mit unserer genossenschaftlichen Zentralbank bestehen. Diese Geschäfte werden in die besondere Deckung mit einbezogen. Zu der Position "Währungsbezogene Geschäfte" wird ein Buchwert von 1,9 TEUR (Ausgleichsposten aus der Bewertung der besonders gedeckten Devisentermingeschäfte) in der Position Sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva 13) ausgewiesen. Bei den börsengehandelten Aktien-/Index-Optionen handelt es sich ausschließlich um Ausführungsgeschäfte für Kunden, die über die Terminbörse EUREX abgewickelt werden. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR -1.049 (Vorjahr EUR -827 1) bzw. EUR -827 2)) erhöht. Provisionserträge Für Dritte erbrachte Dienstleistungen, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, werden im Wertpapierdienstleistungs- und Zahlungsverkehrsdienstleistungsgeschäft sowie in der Vermögensverwaltung und im Versicherungs- und Immobilienvermittlungsgeschäft erbracht. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 115.326 (Vorjahr EUR 24.144 1) bzw. EUR 17.869 2)) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstige betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 76.042 (Vorjahr EUR 199.314 1) bzw. EUR 149.170 2)) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstands wurden Gesamtbezüge gewährt in Höhe von EUR 1.802.254. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr EUR 59.855. Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf EUR 318.546. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 3.486.437. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 250.014 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.179.199. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 68.627, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 3.847.864. Sie entfallen mit EUR 3.837.024 auf die Möglichkeit einer Verpflichtung aus der Zugehörigkeit zur Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 19 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Der Abgang bei der Haftsumme ist auf die Reduzierung der satzungsmäßigen Haftsumme zurückzuführen.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands Detlev Priehs, Bankvorstand für Marktfolge (seit 02.10.2023) Ralf Rehker, Bankvorstand für Steuerung Frank Rohs, Bankvorstand für Firmenkundengeschäft (seit 02.10.2023) Andreas Schwarze, Bankvorstand für Handel und Privatkundengeschäft Mitglieder des Aufsichtsrats Dirk Schwarze, - Vorsitzender - , selbstständiger Steuerberater Wilhelm Bollmann, - stellvertretender Vorsitzender -, selbstständiger Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater bei Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft (seit 02.10.2023) Peter Blankenstein, Privatier (seit 02.10.2023) Uwe Busse, Angestellter bei der Gemeinde Hüllhorst (seit 02.10.2023) Cord Lilie, selbstständiger Landwirt Harald Röhling, geschäftsführender Gesellschafter der HaRö Beteiligungs GmbH Ruth Rosenbohm, kaufmännische Angestellte und selbstständige Sporttherapeutin Wieland Stärke, Angestellter bei der Firma Wiemann GmbH (seit 02.10.2023) Jens Tiemeyer, Projektmanager IT - Digitalisierung bei der Naue GmbH & Co. KG Jochen Upheber, selbstständiger Rechtsanwalt und Notar (seit 02.10.2023) Gabriele Weske, selbstständige rechtliche Betreuerin (seit 02.10.2023) Friederike Winter, selbstständige Steuerberaterin (seit 20.06.2023) Dr. Friedhelm Lehrich, Rentner (bis 20.06.2023) Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 2.484.349,54 - sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 1.200.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 1.284.349,54) - wie folgt zu verwenden:
Lübbecke, 28. Mai 2024 Volksbank PLUS eG Der Vorstand Detlev Priehs Ralf Rehker Frank Rohs Andreas Schwarze Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank PLUS eG, Lübbecke Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank PLUS eG, Lübbecke (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. zu Bewertung der Kundenforderungen 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1) Bewertung der Kundenforderungen zu 1a) Sachverhalt und Problemstellung Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge bzw. Abschreibungen haben. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen neben der Bonitätsbeurteilung in der Regel die Nutzung geschätzter Werte für gestellte Sicherheiten erforderlich. Da die hiermit verbundenen Einschätzungen einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Risikovorsorge und Abschreibungen haben, und diese insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir die Bewertung der Kundenforderungen als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. zu 1b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung der Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. In dem Zusammenhang haben wir uns von der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit der Schätzannahmen durch die Genossenschaft überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen. zu 1c) Verweis auf weitergehende Informationen Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden im Anhang des Jahresabschlusses. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zur Bewertung und zum Risikomanagement der Kundenforderungen. zu 2) Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu 2a) Sachverhalt und Problemstellung Die im Geschäftsjahr weiter gestiegenen Marktzinsen haben insbesondere Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere. Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite gehören wesentliche Teile der Bilanz zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Genossenschaft. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und Bestandsverwaltungskostenbarert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohem Ausmaß Einschätzungen und Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträge, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumenten und Parametern zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen, identifiziert haben. Die Zulässigkeit von Umwidmungen haben wir unter Einbeziehung des IDW RH 1.014 beurteilt. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist. zu 2c) Verweis auf weitergehende informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Forderungen und Wertpapieren sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2023, der - mit Ausnahme des Verweises auf den geprüften Jahresabschluss und unseren Bestätigungsvermerk - keine weiteren Querverweise auf externe Informationen enthält und uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Leusmann.
Düsseldorf, 28. Mai 2024 Genoverband e.V. Christian Friedrich, Wirtschaftsprüfer Martin Leusmann, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 18.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 2.484.349,54 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank PLUS eG, LübbeckeDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus einem Prüfungsausschuss und einem Personalausschuss. Zusätzlich hatte die Volksbank Schnathorst eG einen Kreditausschuss, welcher im Berichtsjahr vier mal tagte. Dem Prüfungsausschuss obliegt unter anderem die Überwachung der Abschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistung. Er befasste sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses, die Prüfung einzelner Aufwandspositionen und den Berichten der Internen Revision. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr sechs mal. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wird vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat hat den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung entgegen genommen und kritisch geprüft. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) haben wir uns als Aufsichtsorgan mit den Prüfungsfeststellungen befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert. Solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsmäßigen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Genoverband e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Harald Röhling, Dirk Schwarze und Jochen Upheber aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Ebenfalls scheidet Herr Wilhelm Bollmann nach Ablauf der diesjährigen Wahlzeit aus, ist aufgrund des Erreichens der Altergrenze jedoch nicht wiederwählbar. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Lübbecke, 28. Mai 2024 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dirk Schwarze Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Volksbank PLUS eG, LübbeckeDie Volksbank PLUS eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank PLUS eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank PLUS eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 54.464. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 213,2. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 20.635. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 5.919 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank PLUS eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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