Meyer & Rath GmbHLiquidiert

48301 Nottuln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 2713
Eingetragen
28.12.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Handel und Dienstleistung für Schädlingsbekämpfung, Bautenschutz und mit chemischen Produkten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Meyer
seit 27.6.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meyer & Rath GmbH

Nottuln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 321,00 603,00
I. Sachanlagen 321,00 603,00
B. Umlaufvermögen 18.541,61 16.069,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.085,21 15.373,72
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 456,40 696,21
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.106,01 9.979,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.968,62 26.652,25

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 34.979,32 38.795,75
III. Jahresüberschuss 4.873,31 3.816,43
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.106,01 9.979,32
B. Rückstellungen 4.443,33 4.550,00
C. Verbindlichkeiten 19.525,29 22.102,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.968,62 26.652,25

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267

Absatz 1 HGB aufgestellt.

2. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.

3. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

II. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB) Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen gemindert wurden. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Absatz 2 EStG kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschluss-Stichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss-Stichtag darstellen. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.

2. Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie solcher die durch Pfandrechte o.ä. gesichert sind (§ 285 Nr. 1 HGB)

Es sind keine zutreffenden Verbindlichkeiten vorhanden.

2. Angabe der gewährten Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer (§ 285 Nr.9c HGB)

Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführer vor.

3. Angabe der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB)

Jürgen Meyer, Einzelvertretung

4. Angabe von Anteilen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten.

5. Angabe von unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnissen (§ 285 Nr. 11a HGB)

Es liegen keine unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse vor.


Waltrop, 14.05.2012

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