Bsufka
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.300,10 |
29.837,37 |
| I.
Finanzanlagen |
19.300,10 |
29.837,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
28,98 |
870,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
865,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28,98 |
5,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.329,08 |
30.707,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.407,54 |
18.841,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.159,00 |
4.161,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.433,46 |
1.997,65 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.221,54 |
9.866,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.329,08 |
30.707,66 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Bsufka GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute
gemäß §§ 238 ff. im Allgemeinen sowie
den ergänzenden Vorschriften des Handelgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften gem §§ 264 ff. im
Speziellen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde entsprechend den Vorschriften der
§§ 266 sowie 275 Abs. 2 HGB vorgenommen. Die
Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und
Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden.
Bei der Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten wurden die handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB
beachtet und zwar im Einzelnen nach folgenden
Grundsätzen:
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
nach Maßgabe der Bonität zum Nennwert
ausgewiesen. Auf die Vornahme von Wertberichtigungen wurde
verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Angaben
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.221,54
(Vorjahr: EUR 9.866,66).
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren sowie solche,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind.
Die Bsufka GmbH, Dortmund ist persönlich
haftende Gesellschafterin der EMA-Industrieservice GmbH
& Co. KG, Dortmund.
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Christian Bsufka,
Dortmund.
Dortmund, den 07.03.2012
gez. Christian Bsufka
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2012 festgestellt.
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