Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 1555
Vorher
UPC-United Program Consulting Gesellschaft für Planung, Koordinierung und Konzeption von Veranstaltungen aller Art m.b.H.
Eingetragen
12.12.1990
Branche
Messe-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Gegenstand
Beratung, Planung, Koordinierung, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie Messen und Messebeteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jens Alexander Stark
Hamburg
25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

UPC-United Program Consulting Gesellschaft für Planung, Koordinierung und Konzeption von Veranstaltungen aller Art m.b.H.

Markkleeberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 25.161,00 1.162,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 25.160,00 1.161,00
B. Umlaufvermögen 16.258,79 62.447,98
I. Vorräte 11.715,00 33.485,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.543,79 28.954,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 8,61
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.712,46 5.011,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.132,25 68.621,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 30.575,84 44.071,36
III. Jahresfehlbetrag 1.701,21 -13.495,52
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 6.712,46 5.011,25
B. Rückstellungen 2.122,25 5.922,04
C. Verbindlichkeiten 46.010,00 62.699,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.749,31 44.870,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.132,25 68.621,23

Anhang


Allgemeine Angaben
 

Der Jahresabschluss der UPC - United Programm Consulting Gesellschaft für Planung, Koordination und Konzeption von Veranstaltungen aller Art m.b.H. wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars erstellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 

Der Jahresabschluss der UPC - United Programm Consulting Gesellschaft für Planung, Koordination und Konzeption von Veranstaltungen aller Art m.b.H. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften linear vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Geschäftsjahresabschreibung

 
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagevermögen im Anschluss zu entnehmen.


 

Geschäftsleitung

 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Dr. Peter Sauer


 

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

 
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag

Forderungen 0,00  Euro

Verbindlichkeiten 12.855,87  Euro

Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.


 

Insolvenzantragspflicht


 
Gemäß § 64 GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.

Zahlungsunfähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung und der h.M. in der Literatur ein Zustand, in dem die Gesellschaft voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden aus bereiten Mitteln zu tilgen. Refinanzierungsmöglichkeiten (z.B. eingeräumte Bankkredite) sind dabei zu berücksichtigen. Kurzfristige Zahlungsstockungen werden hiervon nicht erfasst. Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ist ausschließlich auf den Eröffnungsstichtag abzustellen. Vgl. zu der vorstehenden Darstellung zusammenfassend Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 6. Aufl. Köln 1995, § 63 Anm. 6 f.

§ 17 Abs. 2 InsO erweitert die vorstehende Definition dahingehend, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, und verzichtet damit auf die Kriterien der "Wesentlichkeit" und "Dauerhaftigkeit"; vgl. hierzu Häsemeyer, Insolvenzrecht, 2. Aufl. Köln/Berlin/Bonn/München 1998, Rdnr. 7.17.

Der Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Hierunter sind nicht nur die im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen, sondern auch die künftigen mit - gewisser - Sicherheit zu erwartenden Verbindlichkeiten (wie Arbeitslohn, Sozialversicherung, Steuern) zu verstehen, vgl. hierzu Häsemeyer, a.a.O.; Rdnr. 7.22.

Nach Darstellung der Geschäftsführung, welche durch stichprobenartige Überprüfung der laufenden Buchhaltung verifiziert wurde, ist die Gesellschaft in der Lage, im Rahmen der eingeräumten Kreditlinien ihren Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht nachzukommen. Zahlungsausfälle der Gläubiger sind nicht zu verzeichnen und auch in Zukunft nicht zu erwarten. Der Insolvenzantragsgrund der Zahlungsunfähigkeit oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist damit u. E. nicht gegeben.

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO).

Die Überschuldung muss grundsätzlich mit Hilfe der Liquidationswerte ermittelt, das Ergebnis aber ggfs. durch eine Fortführungsprognose nebst Berücksichtigung der Fortführungswerte korrigiert werden. Vgl. hierzu ausführlich Häsemeyer, a.a.O., Rdnr. 7.25; Scholz/Karsten Schmidt, a.a.O., § 63 Anm. 10 ff.

Zum 31.12.2010 weist die Bilanz einen Kapitalfehlbetrag in Höhe von Euro 6.712,46 aus. Diesem Kapitalfehlbetrag stehen Darlehen der Gesellschafter in Höhe von Euro 12.855,87 (Stand 31.12.2010) gegenüber, für welche persönlich unterzeichnete Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter vorliegen. Desweiteren sind die Bankverbindlichkeiten weitestgehend durch werthaltige Sicherheiten der Gesellschaften abgedeckt.

Die Gesellschaft hat in 2010 einen Jahresfehlbetrag i.H.v. Euro -1.701,21 erzielt. Nach dem derzeitigen Stand der Finanzbuchführung zum 31. Oktober 2010 beträgt das vorläufige Ergebnis Euro 10.614,32.

Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass trotz der bilanziellen Überschuldung in dem vorliegenden Jahresabschluss eine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung u.E. nicht besteht.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.

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