PPN Brands GmbHLiquidiert

33175 Bad Lippspringe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 9270
Eingetragen
16.3.2007
Branche
Erbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologiePatentanwaltskanzleien
Gegenstand
Die Verwaltung, Nutzung, Vermarktung, Verwertung sowie Ein- und Auslizenzierung geistiger Eigentumsrechte, deren An- und Verkauf sowie die Erbringung von IT- und Marketing-Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Niewels
seit 2.12.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PPN Brands GmbH

Bad Lippspringe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 11.705,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 113,00 266,00
I. Sachanlagen 113,00 266,00
C. Umlaufvermögen 3.791,45 7.415,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.778,84 1.899,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.012,61 5.516,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.609,45 20.181,97

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 10.030,29 16.084,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.915,20 17,00
III. Jahresfehlbetrag 6.054,51 8.898,20
B. Rückstellungen 1.750,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 3.829,16 2.497,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.829,16 2.497,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.609,45 20.181,97

Anhang




I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung sind nicht notwendig.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

  


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

  


III. Erläuterungen zur Bilanz


Im Geschäftsjahr wurden keine Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs aktiviert.

Im Geschäftsjahr wurden keine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung getätigt.

Zum 31.12. bestehen keine ausschüttungsgesperrte Beträge.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).


Aktivierte Disagiobeträge liegen nicht vor.
 
Latente Steuern sind nicht auszuweisen.

Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht auszuweisen.

Einstellung von Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht vorgenommen.

  


IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

  


V. Sonstige Pflichtangaben


Es besteht kein Anteilsbesitz an anderen Unternehmungen.

Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Herrn Alexander Niewels

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 702,24 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Bilanzverlust (Jahresfehlbetrag + Verlustvortrag) per 31. Dezember 2010 beträgt
 
Euro 15.671,95.
 


Bad Lippspringe, den 20.12.2011




Gez. Alexander Niewels

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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