Gemeindewerke Hünxe GmbH
Selbe AdresseWassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kathrin Johanna Kavulok seit 30.4.2026 | Prokura |
Ayhan Satan seit 30.4.2026 | Prokura |
Michael Häsel seit 8.11.2019 | Geschäftsführer |
Jessika Meier seit 2.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
Gemeinde Hünxe | 20.40% |
| 19.60% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Windpark Hünxe GmbHHünxeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Windpark Hünxe GmbH, Hünxe
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Grundsätzliche Angaben Die Windpark Hünxe GmbH, In der Beckuhl 4, 46569 Hünxe, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRB 28257 eingetragen. Die RAG Montan Immobilien GmbH, Essen, ist zu 60 % und die Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe, ist zu 40 % an der Windpark Hünxe GmbH beteiligt. Geschäftsführung Michael Häsel, Rhede, Kämmerer der Gemeinde
Hünxe
Jessika Meier, Dortmund, Dipl.-Ing. Architektin,
Bereichsleiterin Windenergie Ruhr bei der RAG Montan
Immobilien GmbH, Essen
Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt. Über den
Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH, Essen, stellt
die RAG-Stiftung, Essen, als Mutterunternehmen den
Konzernabschluss für den größten und
für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der
Konzernabschluss der RAG-Stiftung wird nach
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und nach §
325 HGB im Unternehmensregister unter HRA 9004 beim
Amtsgericht Essen offengelegt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt.
Die aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge werden im Rahmen der zulässigen Wahlrechtsausübung nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Gesellschaft ist in Ländern tätig, welche bis zum Abschlussstichtag Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der OECD-Modellregeln erlassen haben. Die Berichtsgesellschaft und der RAG-Stiftung-Konzern fallen voraussichtlich in künftigen Geschäftsjahren in den Anwendungsbereich der Mindeststeuergesetze. Zum 31. Dezember 2023 wurden gemäß § 274
Abs. 3 HGB beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern
die Differenzen aus der Anwendung des deutschen
Mindeststeuergesetzes sowie vergleichbarer
ausländischer Mindeststeuergesetze nicht
berücksichtigt.
Das deutsche Mindeststeuergesetz (Gesetz zur
Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung
für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz -
MinStG)) ist erstmals für Geschäftsjahre
anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.
Folglich kann sich für Geschäftsjahre, die zum
31. Dezember 2023 enden, grundsätzlich kein
tatsächlicher Steueraufwand oder -ertrag aus dem
Mindeststeuergesetz ergeben. Da Fehlanzeigen im Anhang in
analoger Anwendung von § 265 Abs. 8 HGB nicht
erforderlich sind, unterbleibt bei wortgetreuer Anwendung
des Gesetzeswortlautes in handelsrechtlichen Jahres- und
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2023 eine Angabe
nach den Vorschriften der §§ 285 Nr. 30a, 314
Abs. 1 Nr. 22a HGB.
Die unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die lineare Abschreibung richtet sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer der Güter. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 zum Anhang erläutert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden ausschließlich Bankguthaben zum Nennwert ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen sind mit den Nennbeträgen bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen wurden laufzeitgerecht auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes gem. § 253 HGB der Deutschen Bundesbank auf den Barwert abgezinst. Die erstmalige Bildung erfolgt mit der Nettomethode. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag hinreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorlagen. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände setzen sich wie nachstehend
aufgeführt zusammen:
Guthaben bei Kreditinstituten Die für die Gesellschaft liquiden Mittel betrugen am Jahresende 1.146,9 T€. Gegenüber der finanzierenden Bank ist das Kapitalreservekonto, mit einem Wert von 680,0 T€ zum 31.12.2023, verpfändet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25
T€, die Kapitalrücklage beträgt 2.430
T€.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende
Eingangsrechnungen (135,6 T€),
Rückbauverpflichtungen (185,9 T€) und für
empfangene und nicht abgerechnete Leistungen (14,4
T€).
Verbindlichkeiten Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist in der Anlage 2 zum Anhang erläutert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 8.235 T€ sind durch Sicherungsübereignung des gesamten Anlagevermögens, Verpfändung von Bankguthaben sowie Sicherungsabtretung der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gesichert. Grundsätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich in der
Bundesrepublik Deutschland erzielt und beinhalten im
Wesentlichen Erlöse aus der Einspeisung von Strom.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im
Vorjahr die Erträge für die Auflösung von
Rückstellungen ausgewiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen bestehen
im Wesentlichen aus Instandhaltungsaufwendungen für
die Windenergieanlagen sowie Entgelte für die Nutzung
von Grundstücken.
Im Wirtschaftsjahr 2023 handelt es sich bei den
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
ausschließlich um planmäßige
Abschreibungen. Eine detaillierte Übersicht bietet der
als Anlage beigefügt Anlagenspiegel (Anlage 1 zum
Anhang).
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es
sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die
kaufmännische sowie technische Betriebsprüfung.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen
überwiegend langfristige Darlehensverpflichtungen.
Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu 15 Jahren in Höhe von
6.178 T€. Hiervon betreffen 1.803 T€ verbundene
Unternehmen und 4.375 T€ sonstige Unternehmen.
Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Bezüge. Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Gesellschaften und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen. Die Gesellschaft hat kein Personal. Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer betrug im Geschäftsjahr 8,3 T€, die auf Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr entfallen. Nachtragsbericht Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
nach dem Ende des Geschäftsjahres vor, die eine
wesentliche Auswirkung auf den Geschäftsverlauf der
Gesellschaft haben.
Hünxe, den xx. April 2024 Windpark Hünxe GmbH Die Geschäftsführung Michael Häsel Jessika Meier WEITERE DATENEntwicklung des Anlagevermögens 2023
Hünxe, den 28. März 2024 gez. Michael Häsel / Jessika Meier Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. August 2024 |
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