Modul
Trockenbau & Beteiligung GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.959,00 |
12.224,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.959,00 |
12.224,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
38.323,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
38.318,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
5,11 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.028,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.987,86 |
50.547,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
16.371,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
66.346,73 |
6.211,61 |
| III.
Verlustvortrag |
75.539,56 |
75.539,56 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
36.400,62 |
-60.135,12 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.028,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.187,86 |
33.425,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.187,86 |
33.425,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.987,86 |
50.547,25 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögen
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt, soweit erforderlich die
niedrigeren beizulegenden Werte. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
410 € wurden im Anschaffungsjahr aktiviert und in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
ebenso aus dem Kontennachweis wie der Anteil der
Verbindlichkeiten aus Steuern.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt und ist voll eingezahlt
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 22.390 aus dem
Verrechnungskonto
Zu den einzelnen Posten der Bilanz liegen keine
weiteren berichtspflichtigen
Angaben im Sinne des § 284 HGB vor.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt: Herr Aydogan
Sengöz
München, 30.12.2011
gez. Aydogan Sengöz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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