Helenos
GmbH
Egling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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400,00
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2.003,00
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II. Sachanlagen
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4.293,00
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5.744,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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9.100,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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158.771,78
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33.334,22
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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33.798,64
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106.339,67
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.168,35
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1.580,26
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Summe Aktiva
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198.431,77
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158.101,15
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Passiva
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
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-12.217,71
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-12.217,71
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II. Gewinnvortrag
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80.611,83
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73.012,23
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III. Jahresüberschuss
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8.141,39
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7.599,60
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B. Rückstellungen
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3.341,00
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3.999,16
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C. Verbindlichkeiten (davon mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
93.555,26; i.Vj. € 60.707,87) (davon aus
Steuern € 26.834,12; i.Vj. €
11.543,12)
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93.555,26
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60.707,87
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Summe Passiva
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198.431,77
|
158.101,15
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Anhang
| 1. |
Angaben zur Form des Jahresabschlusses: Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist nach den
Vorschriften der §§ 243 bis 256 und
§§ 264 bis 289 des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine
Gesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Sie macht
von den Vereinachungsregelungen des Gesetzes
Gebrauch.
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| 2. |
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen:
Immmaterielle Vermögensgegenstände:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert, abzüglich angemessener
planmäßiger Abschreibungen, die nach der
linearen Methode auf Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet
werden.
Sachanlagen: Die Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich
angemessener planmäßiger Abschreibungen,
die nach der linearen Methode auf Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet
werden. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter
wird analog § 6 Abs. 2a des EStG ein
Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum
von fünf Jahren ergebniswirksam aufgelöst
wird.
Vorräte: Die unfertigen Leistungen werden
zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
niedrigeren beizulegenden Werts, hier die erwarteten
Erträge unter Einbeziehung von
Preisabschlägen, bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände: Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen: Steuerrückstellungen
werden in Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen
gebildet. Bei der Bildung der sonstigen
Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.
Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten werden
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
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| 3. |
Angaben zur Bilanz: Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
immateriellen Vermögensgegenstände
beträgt drei Jahre. Die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens
beträgt zwischen drei und zehn Jahren. Der
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
hat zum Abschlussstichtag einen Bestand in Höhe
von € 135,00 Die Auflösung des
Geschäftsjahres beträgt € 307,00. Die
Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEUR 7. Die
forderung wird verzinst. Als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
ausgewiesen. Die Sonstigen Rückstellungen
enthalten Aufwendungen für die Erstellungs des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
(TEUR 3). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
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| 4. |
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
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| 5. |
Sonstige Angaben: Dem Jahresabschluss lag ein
Ergebnisverwendungsvorschlag zugrunde, der vorsieht,
den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen. Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Dipl.Ing. Andreas
Brand.
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Egling, den 16. März
2015
Dipl.-Ing.
Andreas Brand
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 16.03.2015
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