Computer Profi Dölger GmbHLiquidiert

Miltenberger Straße 32, 63927 Bürgstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8489
Eingetragen
17.9.2002
Branche
Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Verkauf und die Reparatur von Hard- und Software und Multimediaartikeln sowie Netzwerkdienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dölger
seit 11.3.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Thomas Dölger
63927 Bürgstadt, Freudenberger Str. 36
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Computer Profi Dölger GmbH

Bürgstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 21.949,00 35.032,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.445,00 0,00
II. Sachanlagen 20.504,00 35.032,00
B. Umlaufvermögen 309.150,53 352.920,57
I. Vorräte 12.833,57 92.964,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 144.125,39 163.116,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 82.458,13 100.001,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 152.191,57 96.839,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 775,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 331.099,53 388.728,52

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 271.240,38 290.064,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 14.135,00 14.135,00
III. Gewinnvortrag 250.929,74 242.725,25
IV. Jahresfehlbetrag 18.824,36 -8.204,49
B. Rückstellungen 15.190,50 31.334,11
C. Verbindlichkeiten 44.668,65 67.329,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 331.099,53 388.728,52

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 82.458,13 Euro vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in Höhe von EUR 36.549,82 vor.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen.

Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen.

Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Dölger Thomas Geschäftsführer allein, von der Beschränkung des
§ 181 BGB befreit

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 250.929,74
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR -18.824,36
Summe EUR 232.105,38

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 232.105,38
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR 0,00

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Bürgstadt, den 19.10.2016

gez. Thomas Dölger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.10.2016.

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