GEFA BANK GmbH
Selbe AdresseKreditinstitute des Sparkassensektors
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Zeising seit 10.7.2023 | Prokura |
Jens Kugel seit 10.7.2023 | Prokura |
Martin Hofmann seit 11.2.2021 | Geschäftsführer |
Carola Icks seit 17.4.2018 | Geschäftsführer |
Matthias Lüke seit 15.8.2017 | Prokura |
Jochen Jehmlich seit 30.3.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BPCE SA | 60.00% |
Koninklijke Philips N.V. | 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Philips Medical Capital GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT1. GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGENSTRATEGISCHE AUSRICHTUNGDie Philips Medical Capital GmbH (nachfolgend kurz: PMC) gehört über die GEFA BANK GmbH (nachfolgend kurz: GEFA BANK) (60% der Geschäftsanteile) zum Konzern Societe Generale S.A., Paris, Frankreich (nachfolgend kurz: Societe Generale). Daneben hält die Koninklijke Philips N.V. (nachfolgend kurz: Philips), Amsterdam, Niederlande 40% der Geschäftsanteile. PMC begleitet Kunden von Philips im deutschen Gesundheitswesen bei der Umsetzung von Ausrüstungsinvestitionen in der Medizintechnik und unterstützt mit absatzorientierten Bereitstellungslösungen. Mit diesem Ansatz stellt PMC ein wesentliches Absatzinstrument im Verkaufsprozess von Philips dar. Unterstützt wird der Verkaufsprozess durch speziell ausgebildete Mitarbeiter der PMC, die für Philips das Themenfeld Bereitstellung medizinscher Systeme inklusive eingebundener Finanzierungen abbilden und kundenorientierte Lösungen im Team erarbeiten. GESCHÄFTSENTWICKLUNGDie Geschäftsentwicklung der PMC ist maßgeblich durch die Entwicklung des Vertriebspartners Philips in Deutschland geprägt. In diesem Zusammenhang bedienen beide Gesellschaften eine Geschäftsnachfrage im öffentlich-stationären, wie auch privaten-niedergelassenen Gesundheitssektor. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die PMC ggü. dem Vorjahr einen höheren Umsatz aus Neugeschäftsvolumen erzielen. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren verfolgt die PMC neben dem Jahresergebnis das Neugeschäftsvolumen. Vor dem geschilderten Hintergrund erreichte die PMC ein Neugeschäftsvolumen von 26,5 Mio € (Vorjahr: 18,0 Mio €) und vermittelte zusätzlich an die GEFA BANK Umsätze aus Mietkauf- und Darlehnsgeschäften in Höhe von 5,4 Mio € (Vorjahr: 4,4 Mio €). In Summe lag somit der durch den PMC Vertrieb generierte Gesamtumsatz mit 31,9 Mio € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 22,5 Mio €). In 2022 hat Philips die Kalkulation der Penetrationsrate in der Form geändert, dass PMC zu Philips OIT (Order Intake) ins Verhältnis gesetzt werden. Gemäß dieser angepassten Kalkulation liegt die Penetrationsrate bei 8,7% und ist zum Vorjahr (10,7%) leicht gesunken. Im Gegensatz zum gestiegenen Neugeschäftsvolumen ist der OIT mit 26,2 zu 37,4 Mio € in 2022 gesunken. Ein Grund für den niedrigen OIT ist zum einen eine Verschiebung von Projekten im Gesundheitswesen aufgrund einer z.B. angespannten wirtschaftlichen Lage bei vielen Krankenhäusern. Zum anderen fehlten im Geschäftsjahr zwei von vier MAK im Vertriebsteam und diese Lücke konnte erst im Juli bzw. September geschlossen werden. PMC hatte zum Ende des Jahres ein Auftragsbuch aus angenommenem Geschäft von 18,7 Mio € (2022: 28,7 Mio €). Auch in 2023 ist weiterhin der hohe Anteil des Leasinggeschäftes der PMC am realisierten Neugeschäftsvolumen mit ca. 83% (Vorjahr: 80%) nennenswert. Gerade dieser Produktbereich mit der Ausbaustufe von Nutzungsvertragskonstruktionen beschreibt den gemeinsamen Marktangang mit Philips. Zielsetzung ist der Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen, die über ein originäres Kaufgeschäft mit einer Kreditfinanzierung hinausgehen. Zusätzlich erlauben gesteuerte Verkaufspromotionen eine weitere Fokussierung auf den Bereich Leasing, bzw. Nutzungsmodelle (inkl. Maintenance Service). Der Bereich Precision Diagnosis unseres Partners Philips stellt für die PMC eine wesentliche Vertriebsaktivität dar. In dem Bereich Imaging Systems sowie im Speziellen beim MRT konnten weiterhin definierte Upgradeprogramme verwendet werden, welche die Aufrüstung der bei PMC unter Vertrag stehenden Systeme ermöglichten. Diese Vertriebsaktionen unterstützten die Entwicklungen der PMC und sind Bestandteil der strategischen Zielsetzungen der PMC im Hinblick auf ein langfristiges Portfolio-Management. Upgradeprogramme unterstützen auch im besonderen Maße den Curricular Economy Gedanken, in dem das Systemleben verlängert und am Ende der Lebenszeit Verantwortungsvoll recycelt wird. Die o.g. Leasingquote konnte im Jahr 2023 nicht maßgeblich durch den Bereich Ultraschall unterstützt werden, da die Stelle des Ultraschall PMC-Vertriebsmitarbeitenden bis 09/2023 unbesetzt war und ein konsequenterer Fokus durch eine separate Betreuung der Ultraschall-Vertriebsmitarbeitenden der Philips nicht möglich war. Die PMC sieht im vierten Quartal 2023 eine deutliche Belebung von Finanzierungsanfragen im Ultraschallsegment durch die Neubesetzung. Der Umsatz für Medizintechnik ist im Jahr 2023 um 6% aus Philips Sicht in Western Europe gewachsen, was eine Trendwende zu den beiden Vorjahren darstellt. Nichtdestotrotz zeigt sich durch die hohe Inflation, die hohen Energiepreise sowie gestiegenen Personal- und Sachkosten, eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft bei Krankenhäusern und niedergelassenen Praxen. Auch die eigentlich für Januar 2024 geplante, bisher aber noch nicht verabschiedete Krankenhausreform des Bundes, welche eine Auswirkung auf Krankenhausschwerpunkte haben wird, wie z.B. Kardiologie, führt zu Verschiebungen von Investitionsentscheidungen. Die genaue Ausgestaltung der Reform ist noch nicht entschieden und somit befinden sich viele stationäre Einrichtungen immer noch in einer Warteposition. Wie in den Vorjahren konnte die PMC eine weiterhin konstante Nachfrage von Finanzierungslösungen im Bereich von Ersatzbeschaffungen wahrnehmen. Die Nachfrage von stationären Einrichtungen nach langfristigen Technologiepartnerschaften auf Basis von Abteilungslösungen, zu bezeichnen als MES (Managed Equipment Service) bzw. LSP (Long-term Strategic Partnership) war in 2023, wie bereits im Vorjahr sehr schwach. Dies hat mit dem bereits oben benannten Kostendruck und den anstehenden Reformen zu tun, was sich auch in einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Krankenhäusern widerspiegelt. Im niedergelassenen Bereich erkennt man eine Entwicklung hin zu größeren Praxisgemeinschaften in einer MVZ Struktur und einem oftmals Private Equity Hintergrund. Nichtdestotrotz ist weiterhin eine konstante Nachfrage nach individuellen Leasing- und Bereitstellungsmodellen zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist das Angebot von Komplettlösungen, bestehend aus Gerätebereitstellung und zusätzlicher Serviceleistungen über die gesamte Laufzeit des Bereitstellungsvertrages für den Kunden, ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Durch dieses Produkt kann PMC seinen Kunden eine transparente Planungsgrundlage und Verantwortungsübernahme liefern, die über ein konventionelles Verkaufsgeschäft des Lieferanten hinausgeht. Vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Entwicklungen, konnte die PMC in den einzelnen Segmenten bzw. Sektoren eine erfreuliche Steigerung des Geschäftsergebnisses zum Vorjahr erzielen, was auch durch den Abbau des Auftragsbuches und einer Verbesserung der Liefersituation zurückzuführen ist. ORGANISATORISCHE MASSNAHMENDie PMC ist organisatorisch über Service Level Agreements und einen Auslagerungsvertrag in die organisatorischen Abläufe der GEFA BANK eingebunden. Die GEFA BANK erbringt entsprechend alle Dienstleistungen, die mit der Geschäftsabwicklung und Verwaltung einer Leasinggesellschaft verbunden sind. INFORMATIONSTECHNOLOGIEAufgrund der abgeschlossenen Service Level Agreements kann der Service und die IT-Infrastruktur der GEFA BANK genutzt werden. PERSONALDie wesentliche Aufgabe der PMC besteht in der Erbringung einer Vertriebsleistung für Philips. Hierzu hat die PMC eigene Vertriebsmitarbeitende, die aktiv in den Verkaufsprozess der Philips eingebunden sind. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat die PMC im Durchschnitt 2,9 MAK mit ausschließlich vertrieblicher Tätigkeit beschäftigt. Die Tätigkeit Sales Operations Management wird durch eine zusätzliche MAK abgebildet. Erst zum 1.7.2023 bzw. 1.9.2023 konnten die beiden vakanten Vertriebspositionen besetzt werden. Der Sales Operation Manager ist auch für andere europäische Ländermärkte verantwortlich und die Personalkosten werden entsprechend gemäß der Vertriebstätigkeit umgelegt. Notwendige Tätigkeiten und Funktionen sind über die GEFA BANK sichergestellt. Hierzu sind zwischen den Gesellschaften transparente Service Level Agreements vorhanden. 2. ERTRAGSLAGELEASINGERGEBNISDie Gesellschaft hat in 2023 ein aus unserer Sicht befriedigendes Ergebnis erzielt. Das Ergebnis aus dem laufenden Leasinggeschäft liegt mit 2,6 Mio € aufgrund niedrigerer Leasingerträge unter dem Niveau des Vorjahres (2,8 Mio €). Die Leasingerträge beinhalten im Wesentlichen die Mieten aus Leasingverträgen 37,6 Mio € (Vorjahr 37,8 Mio €), die Auflösung abgegrenzter Forfaitierungserlöse 19,9 Mio € (Vorjahr 20,6 Mio €) sowie Erträge aus dem Abgang vermieteter Sachanlagen 0,9 Mio € (Vorjahr 1,2 Mio €). Die Leasingaufwendungen stellen die fälligen Leasingraten aus dem Forderungsverkauf sowie den Aufwand aus dem Abgang vermieteter Sachanlagen dar.
ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGENBei den Verwaltungsaufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Personalaufwendungen und Geschäftsbesorgungskosten aus den abgeschlossenen Service Level Agreements mit der GEFA BANK. Die Verwaltungskosten betrugen in 2023 1,4 Mio € (Vorjahr: 1,6 Mio €). ERGEBNISDer erzielte Jahresüberschuss beträgt 1,2 Mio € (Vorjahr: 0,9 Mio €). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus reduzierten Leasingaufwendungen und Abschreibungen auf das Leasingvermögen sowie geringeren Zins- und Verwaltungsaufwendungen. 3. FINANZLAGEFREMDE MITTELGrößtenteils refinanzierte sich die PMC - wie in den Vorjahren - durch Forderungsverkäufe an die GEFA BANK. Dadurch wird das Bonitätsrisiko weitestgehend übertragen; die Ausfälle bei der PMC sind entsprechend gering. Zum Bilanzstichtag sind, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vorhanden. Seitens Societe Generale steht der Gesellschaft eine Kreditlinie in Höhe von 5 Mio € zur Verfügung. EIGENE MITTELEnde 2023 betrug das gezeichnete Kapital der PMC unverändert 3,0 Mio €. Das Eigenkapital der PMC liegt aufgrund des erzielten Bilanzgewinns in Höhe von 1,2 Mio. € sowie einer Ausschüttung im Jahr 2023 in Höhe von 5 Mio € zum Ende des Berichtsjahres mit 5,9 Mio € unter dem Vorjahresniveau mit 9,7 Mio €. 4. VERMÖGENSLAGEDie Bilanzsumme in Höhe von 99,5 Mio € (Vorjahr: 107,2 Mio €) ist auf der Aktivseite mit 89,0 Mio € (Vorjahr: 85,4 Mio €) im Wesentlichen geprägt durch das Leasingvermögen und auf der Passiva mit 89,1 Mio € (Vorjahr: 85,3 Mio €) durch den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Ggü. dem Vorjahr sind die Forderungen an Kreditinstitute um 11,2 Mio € auf 2,0 Mio € gesunken. Auf der Passiva sind die sonstigen Verbindlichkeiten i.W. Kreditorenverbindlichkeiten um 7,5 Mio € auf 3,7 Mio € gesunken. Die Restbuchwerte des in der Bilanz ausgewiesenen Leasingvermögens beliefen sich auf 89,0 Mio € und lagen damit um 3,7 Mio € über dem Vorjahr. Bilanziellen Zugängen ohne geleistete Anzahlungen in Höhe von 26,5 Mio € (VJ: 18,0) standen Abgänge zu historischen Anschaffungskosten in Höhe von 20,5 Mio € (VJ: 14,6 Mio €) gegenüber. Die Abschreibungen betrugen 21,3 Mio € (VJ: 21,8 Mio €). In den Bewertungen der Leasingobjekte haben wir alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 5. RISIKOBERICHTDie Steuerung und Überwachung der mit dem Leasinggeschäft verbundenen Risiken, die Beurteilung der Portfolioentwicklung und von Problemengagements sowie der eingegangenen Restwerte liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Das Risikomanagement der PMC wird in Zusammenarbeit mit dem Risikomanagement der GEFA BANK durchgeführt, wobei die Verantwortung für das Risikomanagement weiterhin bei der Geschäftsführung der PMC liegt. Ziel ist es, sämtliche betrieblichen Prozesse und Funktionsbereiche darauf zu untersuchen, ob aus ihnen Risiken erwachsen können und wie groß diese Risiken gegebenenfalls sind. Wesentliche Aufgaben des Risikomanagements sind hierbei die Identifikation, Analyse, Quantifizierung sowie Bewertung von Risiken. Den steigenden Anforderungen an das Management dieser Risiken entspricht die Gesellschaft durch die laufende Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung ihrer Instrumente, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken identifiziert, gemessen, kontrolliert und gesteuert werden. Die PMC hat ein System zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit etabliert, welches sicherstellt, dass die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial gedeckt sind. Hierbei wird ermittelt, wie hoch der unerwartete Verlust als Summe dieser wesentlichen Risikoarten des Portfolios der PMC sein könnte. Das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial wird auf 90% begrenzt, wodurch ein angemessener Managementpuffer zur Verfügung steht. In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden neben dem Adressenausfallrisiko das Restwertrisiko, das Zinsänderungsrisiko, das operationelle Risiko, das Liquiditätsrisiko und sonstige Risiken berücksichtigt. Die PMC verwendet in ihrer Risikotragfähigkeitsberechnung keine risikominimierenden Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikoarten, womit ein konservativer, risikominimierender Ansatz gewählt wurde. Das Risikodeckungspotenzial der PMC wird durch das bilanzielle Eigenkapital repräsentiert. Dieser betrug 5,9 Mio €. Neben einem "Normalszenario" hat die PMC folgende "Stressszenarien" definiert:
Im Rahmen des quartärlichen und an die Geschäftsleitung der PMC gemeldeten Risikoberichts werden die Risikotragfähigkeit und die Stresstests berechnet und so sichergestellt, dass die PMC eventuell schlagend werdende Risiken jederzeit abdecken kann.
Im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Vorschriften werden Interessenkonflikte vermieden, indem die unterschiedlichen Aufgaben der Risikosteuerung und der Risikoüberwachung strikt getrennt wurden. Formulierung und Durchsetzung der Risikopolitik liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung. Zur Steuerung der Risiken bedient sich die PMC eines Risikomanagementsystems, welches über die GEFA BANK bereitgestellt wird. Es liefert den Verantwortlichen die erforderlichen Informationen über die Risikosituation im Hinblick auf § 25a KWG und dient der Überwachung der Risiken. ARTEN VON RISIKENUnser Risikomanagement bewertet fortlaufend das Marktpreis- und Liquiditätsrisiko. Daneben sind operationelle und strategische Risiken zu betrachten. Außerdem ist die PMC speziellen leasingtypischen Risiken ausgesetzt. Hinsichtlich des Kreditrisikos der PMC wird der überwiegende Teil der zukünftigen Forderungen aus dem Leasinggeschäft im Rahmen eines regresslosen Forderungsverkaufs an die GEFA Bank verkauft. Das Adressenausfallrisiko besteht in der Gefahr, dass Kunden ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der PMC nicht nachkommen. Es stellt für die PMC neben den offenen Restwerten, die den Marktpreisrisiken zugeordnet werden, das bedeutendste Einzelrisiko dar und umfasst Ausfallrisiken und Bonitätsrisiken. Durch den Forderungsverkauf des überwiegenden Teils der zukünftigen Leasingraten aus den Leasingverträgen an die GEFA BANK wird dieses Risiko wesentlich reduziert. Nicht forfaitierte Forderungen umfassen im wesentlichen Leasingverträge kurz nach Abschluss des Vertrags sowie kurzfristig verlängerte Leasingverträge (i.d.R. maximal zwölf Monate), für die die PMC weiterhin die Adressenausfallrisiken trägt. Das Leasing-Risikomanagement der PMC umfasst unter anderem einen detailliert geregelten Entscheidungsprozess, Bonitätsratingverfahren sowie die laufende Überwachung des Bonitätsrisikos. Beim Bonitätsrisiko wird zwischen Lieferanten-Bonitätsrisiko und dem Leasingnehmer-Bonitätsrisiko unterschieden. Die Ratingverfahren basieren auf der Rating- und Kompetenzrichtlinie der GEFA BANK und werden jährlich durch die Geschäftsführung der PMC zur Anwendung zugelassen. Während sich das Lieferanten-Bonitätsrisiko auf die Gewährleistungshaftung eines Leasingobjekts erstreckt, definiert das Leasingnehmer-Bonitätsrisiko die Gefahr einer mangelnden Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft eines Leasingnehmers. PMC beurteilt dieses Risiko im Hinblick auf das Leasingobjekt. Da bei einem Nachlassen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Leasingnehmers tendenziell auch dessen Bereitschaft zur Wartung und Werterhaltung des Leasingobjekts sinkt, besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Leasingnehmer-Bonitätsrisiko und dem objektbezogenen Verwertungsrisiko. Im Hinblick auf die durchgeführten Steuerungsmaßnahmen und die geringen Auslastungsgrade in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Adressenausfallrisiko als gering eingeschätzt. Objektrisiken ergeben sich aus dem technischen und wirtschaftlichen Verschleiß eines Leasingobjekts und umfassen auch die Gefahr des (teilweisen) Untergangs des Objekts. Die Objektrisiken bestehen in übermäßigem Wertverfall des Leasingobjekts. Aufgrund von Konjunkturzyklen und Veränderungen auf den Absatzmärkten für Gebrauchtobjekte kann eine über den im Normalfall zu erwartenden Wertverzehr hinausgehende Wertminderung erfolgen. Die PMC begegnet diesem Risiko mit regelmäßigen - oder bei Bedarf sofortigen - Anpassungen der Bewertungen. Durch die besondere Nähe zu Philips ist PMC laufend über die Marktsituation für Gebrauchtobjekte informiert. Die Entwicklung des Leasinggeschäfts ist abhängig von der aktuellen Steuergesetzgebung. Änderungen der Leasingerlasse und der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze beeinflussen nachhaltig die Geschäftstätigkeit einer Leasinggesellschaft. Aufgrund der dargestellten Maßnahmen werden auch die Objektrisiken als gering eingeschätzt. Das Marktpreisrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen (Zinsen, Wechselkurse). Zur Risikovermeidung bei den Zinsänderungsrisiken erfolgt im Wesentlichen eine kongruente Refinanzierung. Währungsrisiken liegen nicht vor. Des Weiteren bestehen Marktpreisrisiken für die offenen Restwerte aus dem Leasinggeschäft der PMC. Diese umfassen drohende Verluste aus dem Anlageabgang und/oder aus der unmittelbaren Verwertung der Objekte. Bei der Vertragsabwicklung sind Limitierungen für die Art und die Höhe von offenen Restwerten vorgegeben. Die PMC greift bei der Verwertung der Objekte auf die Expertise der Philips Healthcare Refurbished Systems zurück und veräußert den größten Teil der Objekte an den Philips Konzern. Weiterhin werden Vertragsverlängerungen zum Ende der Vertragslaufzeit oder der Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Leasingnehmer avisiert. Im Hinblick auf die durchgeführten Steuerungsmaßnahmen kann das Marktpreisrisiko der PMC insgesamt als gering eingestuft werden. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht rechtzeitig nachkommen zu können sowie bei Bedarf nicht ausreichend finanzielle Mittel zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Im Sinne eines Transaktionsmanagements werden die wesentlichen Zahlungsbewegungen (Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge) und Zahlungsströme der PMC initiiert, gesteuert und/oder überwacht. Die PMC refinanziert sich größtenteils durch Forderungsverkäufe an die GEFA BANK. Die nicht verkauften Restwerte werden in 2023 durch vorhandene eigene Liquidität refinanziert, die für ausreichend, auch mit Bezug auf zukünftiges Wachstum, erachtet wird. Zur Kompensation kurzfristiger Liquiditätsspitzen besteht eine Solllinie bei der Societe Generale S.A., Frankfurt. Risiken aus dem Ausbleiben von Mieten stehen in engem Zusammenhang mit der Bonität der Leasingnehmer. Zahlungsverpflichtungen aus Stillhaltergeschäften oder Kündigungstermingeldern bestehen nicht. Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kapitalzusagen erstrecken sich ausschließlich auf eingegangene Bestelleintritte für das Vermietvermögen der Gesellschaft, die derzeit durch eine Haftungszusage der GEFA BANK zu Gunsten der PMC übernommen werden. Das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft wird demnach ebenso wie das Marktpreisrisiko als gering eingestuft. Das operationelle Risiko überwacht und steuert die Geschäftsleitung im Rahmen unserer Risikostrategie. Das Risikocontrolling trägt durch das Berichts- und Meldewesen zur Information der Geschäftsführung bei. Im Rahmen des Konzernverbundes nutzt die PMC eine webbasierte Verlustdatenbank sowie die Instrumente des Self-Assessments, der Key Risk Indicators und der Szenario-Analyse. Durchzunehmende Automatisierung, regelmäßige Kontrollen der Arbeitsabläufe, Sicherheitsvorkehrungen sowie durch den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter werden die operationellen Risiken gemindert. Neben der Rechtsabteilung und der Revision der GEFA BANK übernimmt insbesondere die Organisationsabteilung sowie die Abteilung Risikomanagement der GEFA BANK eine wesentliche Rolle im Umgang mit operationellen Risiken. Im Rahmen unserer Risikostrategie überwacht jeweils ein Komitee die operationellen und die Compliance-Risiken. Auch bei dem operationellen Risiko erlauben die aufgezeigten Maßnahmen eine Einstufung des Risikos als "gering". Um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, hat die Geschäftsführung der PMC die Funktion des Compliance-Beauftragten installiert, die von einem Geschäftsführer wahrgenommen wird. Der Compliance-Beauftragte wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Die Geschäftsführung der PMC steuert übergeordnet das strategische Risiko der Gesellschaft. Die operative Steuerung der jeweiligen Risiken wird durch das Risikocontrolling analysiert und überwacht. Mit Blick auf das Adressausfall-, Objekt- sowie Restwertrisiko kann seitens der Geschäftsführung zum jetzigen Zeitpunkt der aktuellen Krisen Szenarien, u.a. die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, keine abschließende Bewertung aufgrund der erhöhten Unsicherheiten erfolgen, allerdings gehen wir weiterhin von geringen Risiken aus, insbesondere im Vergleich zu anderen Leasinggesellschaften, die anders als die PMC diverse Marktsegmente bedienen. Die adressierte Klientel sowie die diesbezüglichen Objekte des medizinischen Sektors bieten nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen Anlass für eine signifikant veränderte Risikoeinschätzung. Liquiditätsrisiken werden von der Gesellschaft im Wesentlichen unverändert eingeschätzt, da die Refinanzierung durch die GEFA BANK (in Verbindung mit ihrem eigenen Einlagengeschäft) sowie weitergehend durch die Konzernzugehörigkeit zur SG Group aktuell in auskömmlichem Maße gegeben ist. Dem gegenüber geht die Geschäftsführung der PMC von derzeit erhöhten operationellen Risiken aus, da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Beeinträchtigungen im Vertrieb oder aber im Betriebsablauf der GEFA BANK nicht ausgeschlossen werden können. Die GEFA BANK, die der PMC im Rahmen der bestehenden Verträge Geschäftsbesorgungsleistungen zur Verfügung stellt, hat allerdings risikomindernde Maßnahmen im Betriebsablauf ergriffen, um die Risiken der Pandemie zu mindern. Hierzu zählt insbesondere die verstärkte Heimarbeit in Verbindung mit dem Ausbau der Netzwerkkapazitäten. Diese Maßnahmen stellen die Betriebsbereitschaft der PMC sicher. Eine weitergehende Quantifizierung der Operationellen Risiken aus der Pandemie ist momentan nicht möglich. Die weitere Entwicklung wird jedoch durch die Geschäftsführung der PMC im Austausch mit der GEFA BANK eng überwacht. Mit Blick auf die Absatzsituation der PMC ist die weitere Entwicklung daher mit Unsicherheit verbunden, die eine verlässliche Einschätzung gegenwärtig noch nicht zulässt. Es besteht auf der einen Seite jedoch das Risiko verminderter Neugeschäftszahlen und damit sinkender Leistungsindikatoren. 6. PROGNOSE- UND CHANCENBERICHTDie strategische Zielsetzung und die damit verbundenen Vertriebsmaßnahmen der PMC sind an die Ausrichtungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschafterin Koninklijke Philips N.V. gebunden. Das Angebot umfasst hier Bereitstellungslösungen, wie zielgerichtete und kundenorientierte Nutzungsmodelle, sowie komplexere Partnerschaftslösungen zwischen Philips und deren Kunden. Genauso relevant sind Lösungen für den indirekten Vertriebsbereich (Händlersegment) und damit verbundene digitale Angebotstools. In Deutschland sollte eine Krankenhausreform im Januar 2024 implementiert werden, welche strukturelle Probleme im Gesundheitssektor korrigieren und medizinische Schwerpunkte unter den Krankenhäusern einer Region besser verteilen. Die Reform wurde bisher noch nicht final von der Bundesregierung verabschiedet. Der stationäre Versorgungsbereich ist hier, aufgrund des jahrelangen Investitionsstaus immer noch ein Wachstumsbereich, jedoch werden momentan aufgrund der ausstehenden Reform und der damit verbundenen unklaren Lage viele Entscheidungen verschoben. Eine geeignete, herstellerbezogene Finanzierungslösung erhält einen wichtigeren Stellenwert bei der zu tätigen Investitionsentscheidung. Bereits in 2023 konnte eine vermehrte Anfrage aus dem niedergelassenen Bereich registriert werden und die PMC geht auch für 2024 von einer verstärkten Anfrage von Investitionen aus. Hier ist immer noch ein Aufholeffekt nach einer Investitionszurückhaltung zu spüren. Weiterhin geht die Geschäftsführung der PMC davon aus, dass der technologisch medizinische Fortschritt sowie Aspekte der Energieeinsparung und Personalentlastung zusätzlich die Notwendigkeit an flexiblen Finanzierungslösungen positiv beeinflussen. In diesem Zusammenhang wird unser Partner Philips Modelle nachfragen, die zum einen die Bereitstellung modernster Technologien zur Diagnostik und Therapie gewährleisten und zum anderen eine maximale Flexibilität bei Veränderungen des Marktumfeldes geben, zum Beispiel durch die Einbindung von technologischen Upgrades in vorhandenen Leasingverträgen zur Verlängerung der Systemlebenszeit. Anhand konkreter Kundenprojekte hat PMC diese in 2023 gemeinschaftlich mit Philips gestaltet und zielgerichtet angeboten. Über die kommenden Jahre werden diese - gesteuert durch die Kundenanforderungen - weiterentwickelt und standardisiert. Auch wenn die ausgewiesene Penetrationsrate in 2023 aufgrund personeller Engpässe schwächer war als im Vorjahr, sehen wir dennoch unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren weiterhin eine steigende Nachfrage an Finanzierungslösungen im deutschen Gesundheitswesen und erwarten in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung der PMC, die sich durch die enge Bindung an Philips, die zu den führenden Anbietern in der Medizintechnik gehört, vertrieblich begründet. Zusätzlich ermöglicht der Rückhalt im Konzern der Societe Generale PMC den nachhaltigen Zugang zu den wichtigen Refinanzierungsmärkten und bietet aufgrund der organisatorischen Einbindung die Sicherheit der qualifizierten Geschäftsabwicklung. Die PMC sieht sich in dem gegebenen Marktumfeld für die Zukunft hinsichtlich des Produktportfolios und des organisatorischen Aufbaus grundsätzlich gut gerüstet. Die im Gesamtjahr 2023 gestiegenen Marktzinsen konnte PMC mit einer Weiterentwicklung der adressierbaren Geschäftsfelder sowie umfassenden Lösungen mit gewinnbringendem Mehrwert für den Markt kompensieren und sieht für 2024 eine geringere Volatilität des Marktzinses. Wir erwarten einen positiven Aufholeffekt für die Geschäftstätigkeit der PMC in 2024 aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Liefersituation und der Tatsache, dass die PMC wieder mit einem vollständigen Vertriebsteam agiert. Diese Einschätzung basiert auf mit den Gesellschaftern abgestimmten Vertriebsmaßnahmen, die sich auf die Bereiche Portfolio-Management (definierte Bereitstellungslösungen für abgängige Systeme) und eine Ausweitung des Geschäftsfeldes (sowohl Fokus auf Patientenmonitoring, Healthcare IT und IGT Komplettlösungen, sowie den indirekten Vertriebsbereich und eine Ausweitung des Lösungsportfolios) stützen. Zu berücksichtigen bleibt, dass sich die Neugeschäftsentwicklung jeweils an die Entwicklung von Philips anlehnt. Zielsetzung für die PMC bleibt daher weiterhin eine deutliche Steigerung des Neugeschäftsvolumens gegenüber dem Vorjahr. Die PMC konnte über die letzten Geschäftsjahre weitgehend stabile und durchweg positive Ergebnisse aufzeigen. Gerade der hohe Anteil der Leasinggeschäfte im Portfolio lässt zukünftig wesentliche Geschäftspotentiale erkennen, so dass sich trotz des im Markt herrschenden Margendrucks auch mittelfristig eine gute Ertragslage ableiten lässt. Zusätzlich wird aktiv daran gearbeitet, die Nebenerträge aus zusätzlichen Leistungen zu steigern und insbesondere Nachgeschäftserlöse aus Leasinggeschäften zu generieren. Auf Grundlage der bisherigen Ertrags- und Kostenstruktur sind wir gemäß der heutigen Prognose zuversichtlich, 2024 eine Steigerung des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr zu erzielen und ein nochmals ggü. dem Vorjahr verbessertes Ergebnis ausweisen zu können. Prognoseunsicherheiten ergeben sich aufgrund der Ukraine Krise und des Reformstaus im deutschen Gesundheitssystem. Entscheidend für das Jahr 2024 wird aber vor allem die weitere Entwicklung der geopolitischen Lage und damit der gesamtwirtschaftlichen Konjunktursituation (i.V.m. einem Funktionieren der Lieferketten) und ihre Auswirkungen auf den medizinischen Sektor sein. Die für 2024 geplante Gesundheitsreform und damit verbundene Umgestaltung der Krankenhauslandschaft wurde noch nicht beschlossen und somit befindet sich das Gesundheitssystem in einem Reformstau. Dies und die deutlich gestiegenen Kosten im Gesundheitssektor im Bereich Energie, Personal und Verbrauchsmaterialien bei einer nicht im gleichen Maße gestiegenen Einnahmenseite führt zu einer deutlichen Verschlechterung im stationären Gesundheitsbereich. Die gesamtwirtschaftliche Konjunktursituation und der massive Reformstau im Gesundheitssystem führt dazu, dass die Prognosefähigkeit der PMC auch in 2024 mit Unsicherheiten behaftet ist. Die PMC geht in ihrer Prognose derzeit aufgrund eigener Einschätzungen (u.a. gestützt auf die zuletzt gleichbleibenden Werte des Ifo-Konjunkturindexes) von einer unveränderten Konjunkturlage aus. Die Auswirkungen dieser vorgenannten Krisen können somit zu nachteiligen Entwicklungen in Bezug auf das Neugeschäft und die Rentabilität der PMC und in der Folge auch zu negativen Abweichungen von den ursprünglichen Prognosen der PMC führen. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)Die Groupe BPCE ist eine der größten Bankengruppen in Frankreich. Die Societe Generale hat mit der Groupe BPCE eine Absichtserklärung über den Verkauf der Aktivitäten der Societe Generale Equipment Finance, zu der auch die Philips Medical Capital GmbH gehört, unterzeichnet und am 11.04.2024 kommuniziert. Nach unseren derzeitigen Informationen erwarten wir bei dem beabsichtigten Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Philips Medical Capital GmbH.
Wuppertal, 11. April 2024 Die Geschäftsführung BILANZAktivseite
Gewinn- und VerlustrechnungAufwendungen
Erträge
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenRegisterinformationenDie Gesellschaft ist unter der Firma Philips Medical Capital GmbH mit Sitz in Wuppertal im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 16874 eingetragen. RechnungslegungsvorschriftenAuf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), inklusive die für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften der §§ 340ff. Handelsgesetzbuch sowie die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und die ergänzenden Vorschriften des GmbHG angewandt. Das gesetzlich vorgeschriebene Gliederungsschema für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurde modifiziert, um den Besonderheiten des Leasinggeschäfts Rechnung zu tragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen an Kreditinstitute, Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert. Erkennbaren Risiken im Leasinggeschäft wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden linear entsprechend der Laufzeit der Leasingverträge aufgelöst. Die Leasinggegenstände werden von der Philips Medical Capital GmbH als wirtschaftlicher Eigentümerin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen auf Leasinggegenstände erfolgen planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Restwerten. Bei Anschaffung und Abgängen von Leasingvermögen während des Jahres erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Erkennbaren Verwertungsrisiken von Objekten bei sich nicht vereinbarungsgemäß entwickelnden Leasingverträgen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei nachträglichem Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Zinssubventionen, Bearbeitungsgebühren und sonstige abzugrenzende Erträge werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden linear entsprechend der Laufzeit der Leasingverträge aufgelöst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Auf die Abzinsung wird in Einzelfällen dann verzichtet, wenn die Ergebniseffekte hieraus von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind. Andere Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken aus drohenden Verlusten und ungewisse Verpflichtungen angemessen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 891 Tsd € (VJ: 844 Tsd €), die sich aus aktiven latenten Steuern in Höhe von 936 Tsd € (VJ: 873 Tsd €) und passiven latenten Steuern in Höhe von 45 Tsd € (VJ: 29 Tsd €) zusammensetzen, unterbleibt in Ausübung des entsprechenden Wahlrechtes. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 32,98 % zugrunde gelegt. Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus den Restbuchwertabweichungen zwischen der Steuer- und Handelsbilanz. II. Erläuterungen zur BilanzForderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute beinhalten das laufende Konto bei der Societe Generale in Frankfurt in Höhe von 1.951 Tsd € (VJ: 13.199 Tsd €). Forderungen an KundenDieser Posten beinhaltet ausschließlich Forderungen aus dem Leasinggeschäft in Höhe von 348 Tsd € (VJ: 621 Tsd €). Entwicklung des Leasingvermögens 2023 in Tsd €
Sonstige VermögensgegenständeDieser Posten beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aufgrund von Steuerforderungen gegenüber den Finanzbehörden in Höhe von 911 Tsd € (VJ: 434 Tsd €), Forderungen aufgrund der Weiterbelastung von verauslagten Kosten in Höhe von 154 Tsd € (VJ: 237 Tsd €) und Steuerforderungen gegenüber der Stadt Wuppertal in Höhe von 116 Tsd € (VJ: 270 Tsd €). Aktive RechnungsabgrenzungDer Ausweis betrifft zum überwiegenden Teil das Leasinggeschäft. Hierunter fallen linearisierte Raten aus dem Forderungsverkauf in Höhe von 5.441 Tsd € (VJ: 4.800 Tsd €). Daneben werden in diesem Posten linearisierte Raten in Höhe von 750 Tsd € (VJ: 928 Tsd €), Mitfinanzierungen in Höhe von 743 Tsd € (VJ: 986 Tsd €) und Wartung in Höhe von 3 Tsd € (VJ: 14 Tsd €) ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDieser Posten beinhaltet ausschließlich Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft in Höhe von 296 Tsd € (VJ: 298 Tsd €). Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus Lieferantenverbindlichkeiten in Höhe von 2.880 Tsd € (VJ: 10.743 Tsd €), Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von Leasingforderungen in Höhe von 401 Tsd € (VJ: 229 Tsd €) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Kautionen in Höhe von 134 Tsd € (VJ: 133 Tsd €). Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer Ausweis betrifft zum überwiegenden Teil Einnahmen aus dem Verkauf von Leasingforderungen in Höhe von 80.731 Tsd € (VJ: 77.820 Tsd €) sowie linearisierte Leasingraten in Höhe von 6.513 Tsd € (VJ: 5.835 Tsd €). Daneben werden in diesem Posten Zinssubventionen in Höhe von 937 Tsd € (VJ: 712 Tsd €) und Mietvorauszahlungen in Höhe von 864 Tsd € (VJ: 883 Tsd €) ausgewiesen. Fristengliederung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach Restlaufzeiten
SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen wurden für Gewerbesteuer in Höhe von 62 Tsd € (VJ: 133 Tsd €), für Körperschaftsteuer in Höhe von 40 Tsd € (VJ: 117 Tsd €) und für Solidaritätszuschlag in Höhe von 2 Tsd € (VJ: 6 Tsd €) gebildet. Andere RückstellungenRückstellungen wurden vorwiegend für Geschäftsbesorgungskosten in Höhe von 179 Tsd € (VJ: 168 Tsd €), für Leasingbonus für Anschlussgeschäfte in Höhe von 116 Tsd € (VJ: 84 Tsd €), für Beraterbonus AT in Höhe von 112 Tsd € (VJ: 117 Tsd €) und für Prüfungskosten in Höhe von 41 Tsd € (VJ: 38 Tsd €) gebildet. Außerbilanzielle Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB)Zum 31. Dezember 2023 hat die Philips Medical Capital GmbH unwiderrufliche Kreditzusagen für bereits bestätigte Leasingverträge mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 18.654 Tsd € (VJ: 28.404 Tsd €) abgegeben. Die Kreditzusagen bilden die Grundlage zukünftiger Leasingeinnahmen und können kurzfristig zu einem Liquiditätsabfluss führen. Im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB bestehen folgende wesentliche Auslagerungen von betrieblichen Funktionen: Betrieb des Rechenzentrums, interne Revision, Funktionen und Aufgaben der Marktfolgeseite, bankaufsichtliches Meldewesen, Unterstützungsleistungen durch das Risikomanagement und für Compliance, Vertragsadministration und Buchhaltung. Die Vorteile der Auslagerungen bestehen vor allem in Form von Kosteneinsparungen und Spezialisierung sowie in dem flexiblen Bezug von Services. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GEFA BANK GmbH, Wuppertal. Dieser kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Die hieraus entstehenden Verpflichtungen für 2023 betragen 586 Tsd € (VJ: 574 Tsd €). Darüber hinaus ist ein Service Level Agreement mit der Societe Generale S. A., Paris geschlossen. Die Kündigung kann jährlich mit einer Frist von 15 Tagen vor dem Verlängerungsstichtag (jeweils 01.01.) erfolgen. Die hieraus entstehenden Verpflichtungen für 2023 betragen 150 Tsd € (VJ: 146 Tsd €). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Für die Verpflichtungen 2024 wird eine ähnliche Größenordnung erwartet. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV
Angaben zu verbundenen Unternehmen
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. In den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die aus dem Forderungsverkauf resultieren, ausgewiesen. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
Forderungen an die und Verbindlichkeiten gegenüber den GesellschafternDie Forderungen an Kreditinstitute betragen 1.951 Tsd € (VJ: 13.199 Tsd €), die Forderungen an Kunden 55 Tsd € (VJ: 292 Tsd €), die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 9 Tsd € (VJ: 90 Tsd €) und die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 3.241 Tsd € (VJ: 10.934 Tsd €). III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungLeasingaufwendungenDie Leasingaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den fälligen Leasingraten aus dem Forderungsverkauf in Höhe von 21.510 Tsd € (VJ: 22.072 Tsd €). ZinsaufwendungenDie Zinsaufwendungen ergeben sich aus der Finanzierung der Leasingobjekte in Höhe von 27 Tsd € (VJ: 232 Tsd €). Allgemeine VerwaltungsaufwendungenUnter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 1.441 Tsd € (VJ: 1.564 Tsd €) werden unter anderem Geschäftsbesorgungskosten 736 Tsd € (VJ: 720 Tsd €), Personalaufwendungen 538 Tsd € (VJ: 677 Tsd €) sowie die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 43 Tsd € (VJ: 38 Tsd €) gezeigt. AbschreibungenEs wurden planmäßige Abschreibungen auf das Vermietvermögen von 21.251 Tsd € (VJ: 21.751 Tsd €) vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen zur Vorwegnahme von absehbaren Verwertungsverlusten wurden nicht vorgenommen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 422 Tsd € (VJ: 487 Tsd €). LeasingerträgeDie Leasingerträge resultieren im Wesentlichen aus Geschäften mit inländischen Leasingnehmern. Es handelt sich hauptsächlich um Mieten aus Leasingverträgen in Höhe von 38.501 Tsd € (VJ: 38.957 Tsd €) und Erträge aus der Auflösung abgegrenzter Forfaitierungserlöse in Höhe von 19.907 Tsd € (VJ: 20.619 Tsd €). Provisionserträge und andere Erträge aus DienstleistungenDie Provisionserträge und andere Erträge aus Dienstleistungen in Höhe von 1 Tsd € (VJ: 1 Tsd €) bestehen hauptsächlich aus dem Auslagenersatz für Rückbelastungen. Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält Erträge aus der Rücknahme von gebuchten Bonusaufwendungen im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 178 Tsd € (VJ: 64 Tsd €), der Weiterbelastung von verauslagten Kosten in Höhe von 154 Tsd € (VJ: 237 Tsd €), der Auflösung von Bonusrückstellungen in Höhe von 64 Tsd € (VJ: 30 Tsd €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (ohne Boni) in Höhe von 29 Tsd € (VJ: 82 Tsd €). Gewinnverwendungsbeschluss/GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.174 Tsd € (VJ: 894 Tsd €) auf neue Rechnung vorzutragen. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 1.787 Tsd € (VJ: 5.893 Tsd €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Ausschüttung des anteiligen Bilanzgewinnes aus Vorjahren in Höhe von 4.106 Tsd €. IV. Sonstige AngabenMitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich fünf Mitarbeiter. GeschäftsführungCarola Icks Geschäftsführerin Markt Martin Hofmann Geschäftsführer Marktfolge Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerertrag gemäß Mindeststeuergesetz (§ 285 Nr. 30a HGB)Mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG), das der Bundestag im November 2023 verabschiedet hat, setzt Deutschland die Mindeststeuerrichtlinie der EU (2022/2523) vom 15.12.2022 in nationales Recht um. Das Mindeststeuergesetz gewährleistet eine weltweit geltende Mindestbesteuerung von Unternehmen mit 15% und betrifft damit vor allem international tätige Konzerne. Der Primärergänzungssteuerbetrag gemäß der Primärergänzungssteuerregelung (PES) (§§ 8-10 MinStG) betrifft die Muttergesellschaften einer Unternehmensgruppe, also die oberste Muttergesellschaft und gegebenenfalls vorhandene zwischengeschaltete beziehungsweise in Teileigentum stehende Muttergesellschaften (sofern in Deutschland ansässig). Die PES folgt dem sogenannten "Top-Down-Ansatz", das heißt betroffen ist grundsätzlich die in der Beteiligungshierarchie am höchsten stehende Muttergesellschaft. Der Sekundärergänzungssteuerbetrag nach der Sekundärergänzungssteuerregelung (SES) (§§ 11-14 MinStG) kann grundsätzlich jede Geschäftseinheit betreffen und stellt eine Auffangregelung dar. Konkret findet die SES Anwendung in Fällen, in denen die Mindestbesteuerung nicht bereits durch die Anwendung einer PES (im Inland oder auf internationaler Ebene) sichergestellt wird. Die oberste Muttergesellschaft der Philips Medical Capital GmbH ist die Societe Generale S. A., Paris. Die Besteuerung der Gewinne mit dem derzeit gültigen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist gewährleistet. Schuldner der Mindeststeuer ist nach § 3 Absatz 1 MinStG der Gruppenträger der Mindeststeuergruppe. Im Falle der Philips Medical Capital GmbH ist die Societe Generale S. A., Zweigniederlassung Deutschland, in Frankfurt am Main, gemäß § 3 Absatz 3 MinStG, als oberste im Inland belegene Muttergesellschaft, Gruppenträger. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)Die Groupe BPCE ist eine der größten Bankengruppen in Frankreich. Die Societe Generale hat mit der Groupe BPCE eine Absichtserklärung über den Verkauf der Aktivitäten der Societe Generale Equipment Finance, zu der auch die Philips Medical Capital GmbH gehört, unterzeichnet und am 11.04.2024 kommuniziert. Nach unseren derzeitigen Informationen erwarten wir bei dem beabsichtigten Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Philips Medical Capital GmbH. Honorar der AbschlussprüferDas Honorar der Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen für 2023 wurde mit 41 Tsd € (VJ: 38 Tsd €) kalkuliert. KonzernzugehörigkeitDie Philips Medical Capital GmbH gehört mit 60 % über die GEFA BANK GmbH zum Konzern Societe Generale S. A., Paris. Der Jahresabschluss der Philips Medical Capital GmbH ist in den Konzernabschluss der Societe Generale S. A., Paris, als größter Kreis wegen Geringfügigkeit nicht einbezogen. Die Koninklijke Philips N.V., Eindhoven ist als Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von 40 % beteiligt. Die GEFA BANK GmbH ist nach § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht zu erstellen, befreit. Die Gesellschaft kommt ihrer Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger nach.
Wuppertal, 11. April 2024 Die Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERKAn die Philips Medical Capital GmbH, Wuppertal PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Philips Medical Capital GmbH, Wuppertal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Philips Medical Capital GmbH, Wuppertal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 30. April 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Marijan Nemet, Wirtschaftsprüfer Martin zur Nedden, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 13.06.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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