GreenHill
Capital GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 05.11.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
5.11.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
850.000,00 |
|
| I.
Finanzanlagen |
850.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
99.559,79 |
25.000,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.559,79 |
25.000,00 |
| Aktiva |
949.559,79 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
5.11.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.059,79 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.940,21 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
925.000,00 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
925.000,00 |
|
| Passiva |
949.559,79 |
25.000,00 |
Anhang
GreenHill Capital GmbH
Berlin
für das Rumpfgeschäftsjahr vom
5. November 2021 bis
31. Dezember 2021
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen GreenHill
Capital GmbH, Berlin und ist beim Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg) unter 236027 eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss für das
Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2021
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt
allerdings die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch. Weiterhin macht sie von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss für das
Rumpfgeschäftsjahr wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
1.2
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Anteile an verbunden Unternehmen, Ausleihungen an
verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht,
Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige
Ausleihungen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen
nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, Verbindlichkeiten aus der
Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener
Wechsel, Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen,
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im vorstehenden
Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages.
E.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Gesellschaftsorgane
1.1
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:Waldemar Moss
2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR (1.940,21) auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 19.12.2022 festgestellt.
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