Böwe GmbH
Breiter Weg 60, 26603 Aurich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Fleßner seit 16.10.2014 | Prokura |
Daniela Kurz seit 16.10.2014 | Prokura |
Maik Wölfle seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Uta Böwe-Wölfle seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Böwe GmbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1 Darstellung des Geschäftsverlaufes Die Böwe GmbH befindet sich seit 1924 in Familienbesitz und wird von der dritten Familiengeneration betrieben. Die Böwe GmbH betreibt einen Stahl- sowie Groß- und Einzelhandel mit Eisen- und Stahlwaren, Werkzeugen, Arbeitsschutz, Garten- und Forsttechnik, Zäunen, Toren und Bauelementen. Die Böwe GmbH beliefert den gesamten ostfriesischen Raum sowie teilweise das Weser- Ems-Gebiet. In diesen Gebieten sind zahlreiche Wettbewerber vertreten. Des Weiteren bietet die Böwe GmbH einen Teil der Handelswaren in einem eigenen Shopsystem und über verschiedene etablierte Plattformen im Internet zum Kauf an. 1.1 Entwicklung der Branche Das Jahr 2023 war von der Hoffnung auf Verbesserung der konjunkturellen Rahmenbedingungen getragen, die sich jedoch nicht erfüllt hat. Die deutsche Wirtschaft stagnierte, verbunden mit einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus und der Inflationsrate. Die Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise dämpften den privaten Konsum in Deutschland. 1.2 Umsatzentwicklung 2023 Die bereits im zweiten Halbjahr 2022 einsetzende Eintrübung der Branchenentwicklung hat sich im kompletten Jahr 2023 fortgesetzt. Nach zwei umsatzstarken Jahren musste im Warengeschäft ein Rückgang verkraftet werden. Insbesondere war das Baugeschäft rückläufig, das Stahlgeschäft war geprägt durch sehr starke Preisrückgänge bis zu 50 Prozent. Die Zins- und Preisentwicklung führte nach den erfolgreichen Jahren zu nachlassender Auftragslage in den baunahen Sortimenten. Im Einzel- und im Online-Handel stagnierten die Umsätze infolge verringerter Nachfrage bei privaten Nutzern. 1.3 Investitionen Die Investitionen des Berichtsjahres (außer Finanzanlagen) beliefen sich auf ca. 227 TEUR. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1.4 Finanzierung Im Berichtsjahr wurden sämtliche Investitionen aus dem laufenden Cashflow finanziert. Zum 31.12.2023 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von rd. 34 TEUR. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich auf rd. 375 TEUR. Es bestanden in 2023 Leasingverpflichtungen für ein Fahrrad. 1.5 Personalbereich Im Durchschnitt des Geschäftsjahres gehörten 66 Mitarbeiter (Vorjahr: 72) einschließlich der acht Auszubildenden in den verschiedenen Abteilungen zur Belegschaft der Böwe GmbH. 2 Darstellung der Lage 2.1 Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Das Anlagevermögen und der überwiegende Teil des Umlaufvermögens sind vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote beträgt 90,6 %. Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 160 TEUR gesunken. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 620 TEUR erhöht, während sich Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten um rd. 1.060 TEUR verringert haben. Die Reduzierung der Rückstellungen betrifft insbesondere die Verringerung der Tantieme- rückstellung aufgrund des verringerten Ergebnisses. Die Verbindlichkeiten konnten gegenüber dem Vorjahr um rd. 339 TEUR verringert werden. Liquide Mittel stehen zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen in der ersten Kondition zur Verfügung. Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets, unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen, durch schnelle Zahlung erfüllt. 2.2 Ertragslage
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Rohertrag um rd. 1.439 TEUR verschlechtert. Die Reduzierung der Personalaufwendungen um rd. 347 TEUR betrifft insbesondere die Verringerung der Tantieme um rd. 301 TEUR. 3 Risiken und Chancen bei der künftigen Entwicklung Auch unser Unternehmen ist nicht unabhängig von gesamtwirtschaftlichen Einflüssen. So ist die Entwicklung in Europa und der Weltwirtschaft aufgrund der andauernden krisenhaften Zustände in einigen Ländern und des schrecklichen Krieges in der Ukraine nur schwer einschätzbar. Wir haben allerdings durch unsere gute Eigenkapitalausstattung und der jederzeitigen Möglichkeit, auf finanzielle Mittel zurückzugreifen, die Voraussetzungen geschaffen, diese gesamtwirtschaftlichen Risiken für uns zu minimieren. Ein ständiges Risiko bleibt die Entwicklung der Stahlpreise und die Gewährleistung der Warenverfügbarkeit. Hier gilt es weiterhin, vorausschauend zu agieren, um die sich daraus ergebenden Risiken zu minimieren und Chancen konsequent zu nutzen. Grundsätzlich bestehen weder auf der Lieferanten- noch auf der Kundenseite Abhängigkeitsverhältnisse. Unter Berücksichtigung des breiten Spektrums unseres Sortiments ist keine Risikobündelung gegeben. Den bestehenden Ausfallrisiken aufgrund der Forderungsbestände gegen externe Kunden wird durch Vereinbarung und Überwachung von Zahlungszielen sowie durch ein aktives Forderungsmanagement begegnet. Des Weiteren sind die Warenkredite durch eine Warenkreditversicherung bei der R+V Versicherung versichert. Je nach Auskunftserteilung über R+V und Creditreform, insbesondere der Bonitätskennziffer, werden den jeweiligen Kunden Kreditlimits für Warenlieferungen eingeräumt. Unser Unternehmen hat sich im regionalen Bereich sehr gut etabliert. Auf Grund der jahrelangen Erfahrungen sowie des ständigen Austauschs mit unserer - oftmals langjährigen - Kundschaft sehen wir unsere Chancen darin, auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden stets schnell und individuell eingehen zu können, entsprechend zu reagieren und Tendenzen frühzeitig zu erkennen. 4 Prognose Soll/Ist-Vergleich Die Prognosen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 für das Geschäftsjahr 2023 - ein niedrigeres Wachstum im Vergleich zum Vorjahr sowie eine nachlassende Ertragslage - haben sich bewahrheitet. 5 Prognosebericht 2024 Im Baubereich wird das Jahr 2024 erneut herausfordernd sein. Hohe Zinsen sowie hohe Preise für Bauprodukte führen zu einer Zurückhaltung bei Investoren und Häuslebauern. Das Baugewerbe und die Sparte Betriebseinrichtungen rechnen mit Einbußen durch fehlende Investitionen. Ebenso ist von einer Zurückhaltung bei den Investitionsgütern und einem deutlichen Rückgang der Großprojekte im ersten Halbjahr 2024 auszugehen. Stabilisierend dürfte allenfalls der Sanierungsbereich wirken. Insgesamt gehen wir für 2024 zunächst von einem niedrigeren Wachstum im Vergleich zum Vorjahr sowie einem spürbaren Rückgang der Umsatzerlöse mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis aus. Unsere obersten Ziele sind die Warenverfügbarkeit, die Liquidität und die finanzielle Ausstattung des Unternehmens mit allen möglichen Vorkehrungen zu sichern. 6 Sonstige Angaben Forschung und Entwicklung im klassischen Sinne findet bei uns als typischen Vertreter des Großhandels nicht statt. Wir sind ständig dabei, die hauseigenen Prozesse zu analysieren und zu optimieren. So haben wir abseits unseres Kerngeschäfts im Bereich Digitalisierung wesentliche Fortschritte erreichen können. Unser EDV-System wurde auf den aktuellsten Stand gebracht und im Zuge dessen haben wir Prozesse optimiert um zukünftig updatefähig zu sein. Deutliche Erleichterungen konnten wir dadurch auch im Online-Vertrieb erreichen.
Aurich, den 12. Juli 2024 gez. Uta Böwe-Wölfle gez. Maik Wölfle BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Böwe GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB auf. Sie wendet jedoch hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Vorschriften gemäß § 266 HGB und § 275 Abs. 2 HGB für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden bei Anschaffung in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt, wenn die Anschaffungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand 800,00 Euro nicht überschreiten. Der Wertansatz der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für das Risiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen worden. Das übrige Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 HGB gebildet. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen werden nur in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in voller Höhe Forderungen gegen Gesellschafter. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Boniforderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Passiva Eigenkapital In dem Posten "Bilanzgewinn" ist ein Gewinnvortrag von 3.905.619,52 Euro (Vorjahr: 3.029.842,27 Euro) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten hauptsächlich: • Tantiemen • Abschluss- und Prüfungskosten • Urlaubsansprüche • Aufbewahrungskosten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zugunsten der Lieferanten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nach dem Bilanzstichtag zu erfüllenden planmäßigen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen (ohne Umsatzsteuer) 1.081,85 Euro (Vorjahr: 3.678,29 Euro). Des Weiteren sind unbefristete Zahlungen für Mieten von jährlich netto 240.000,00 Euro (Vorjahr: 201.200,00 Euro) zu entrichten. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Die Zahl der Arbeitnehmer - gemäß § 267 Abs. 5 HGB - beträgt im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr):
Gesellschaftsorgane Mitglieder des Geschäftsführungsorgans waren im Berichtsjahr - Frau Uta Böwe-Wölfle, kaufmännische Angestellte, Aurich - Herr Maik Wölfle, kaufmännischer Angestellter, Aurich Die Geschäftsführer sind einzeln vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Gesamtbezüge 2023 der Geschäftsführer wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Derartige Vorgänge sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2024 wurde beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 von 4.031.837,79 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Aurich, den 12. Juli 2024 gez. Uta Böwe-Wölfle gez. Maik Wölfle sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Böwe GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Böwe GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Böwe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aurich, den 25. Juli 2024 Diplom-Betriebswirt FH Björn Köneke, Wirtschaftsprüfer |
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