mobility & industry assekuranz GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Günter Meier seit 28.3.2012 | Geschäftsführer |
Thomas Alwin Groß seit 28.3.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
evidanza GmbHHeroldsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGZusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 HGB Die Gesellschaft befindet sich noch im Aufbau; sie entwickelt und vertreibt selbsterstellte Software, deren hohe Entwicklungskosten, insbesondere Personalaufwendungen, gemäß § 248 Abs. 2 HGB bis zum 31.12.2008 nicht aktiviert werden durften. Insoweit kann der Vorjahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage vermitteln. Der Unternehmensaufbau wird durch stille Beteiligungen finanziert. Zur Vermeidung einer Überschuldung nach § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung haben die stillen Gesellschafter für ihre Einlagen den Rangrücktritt erklärt. Die Einlagen der stillen Gesellschafter werden als Sonderposten ausgewiesen; sie stehen wirtschaftlich dem Eigenkapital gleich. Zur Finanzierung des weiteren Wachstums wird im Jahr 2010 eine Kapitalerhöhung durch die vorhandenen Gesellschafter und/oder einen weiteren Investor erfolgen. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden die Vorschriften des 3. Buchs des HGB in der durch das Bilanzmodernisierungsgesetz vom 25.06.2009 eingeführten Fassung freiwillig und vollständig angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Der Jahresabschluss ist nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen € 151 und € 1.000 werden entsprechend steuerlicher Vorschriften in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu € 150 werden sofort als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Die teilfertigen und fertigen Leistungen sind nach den Grundsätzen zur verlustfreien Bewertung zu den voraussichtlichen Verkaufserlösen angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nennwerten angesetzt. Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten angesetzt. Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält keine Posten in fremder Währung. Angaben zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen im wesentlichen EDV-Software. Die Abschreibungen erfolgen linear. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr: EUR 0, VJ EUR 0. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr : EUR 2.367.331, VJ EUR 1.1.215.949. - gesichert: EUR 303.273, durch Globalzession von Forderungen Sonstige Angaben Geschäftsführer im Geschäftsjahr: Günter Meier, GF Marketing und Finanzen; Thomas Groß, GF Entwicklung und Vertrieb. Forderungen gegenüber Gesellschaftern: EUR 4.345, VJ EUR 4.293. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: EUR 3.578.055, VJ EUR 2.125.805. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.03.2010 den Jahresabschluss festgestellt. Ausschüttungssperre Für den aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände entstandenen Gewinn von EUR 927.965 besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. Heroldsberg, 29.12.2010 gez. Günter Meier und Thomas Groß
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