World of Decorations GmbHLiquidiert

92665 Altenstadt an der Waldnaab, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2565
Eingetragen
11.12.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und der Vertrieb von Dekorationsartikeln aller Art, sowie der Handel damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, ausgenommen solcher Leistungen, für deren Ausführung die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung ist.

Historie

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Management

NameRolle
geb. Vicente Lopez
seit 9.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

World of Decorations GmbH

Altenstadt a.d.Waldnaab

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1

1

II. Sachanlagen

885

654

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

4850

4850

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9141,82

9125,09

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2204,63

1171,28

C. Rechnungsabgrenzungsposten

62

62

Summe Aktiva

17144,45

15863,37



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

6580,09

5334,02

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

570

610

C. Verbindlichkeiten

9994,36

9919,35

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

17144,45

15863,37

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurden in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.100,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten besitzen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Ausschüttungssperre

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB ist nicht vorhanden.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Vicente Lopez, Altenstadt Wn.

Altenstadt Wn, den 20.12.2011

gez. Vicente Lopez

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011

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