Chili66 e. K.
Selbe AdresseHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Suvad Medovic seit 27.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Suvad Medovic GmbHDachauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite scroll
Passivseite scroll
C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Ertragen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstande zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten „sonstige Vermögensgegenstände". 7) Die Bilanz wurde erstmals unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB) und die Vorjahreswertangabe entsprechend angepasst. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsatze sind im Übrigen beibehalten worden. 8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstande, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Ertrage enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle Zu/Abrechnungen berücksichtigt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Grunde entgegen. 4) Die Vermögensgegenstande und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Ertrage sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstande des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 5,00 % und 20,00 % Gebrauch gemacht. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Einzugsrisiko ist durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung erfasst. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Dachau, 16.01.2026 gez. Suvad Medovic, Geschäftsführer |
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